Versorgungsrecht (Deutschland)
Versorgungsrecht ist in Deutschland die Rechtsmaterie, die die Versorgung der natürlichen Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis regelt. Das Versorgungsrecht findet Anwendung auf Beamte, Soldaten und Richter sowie Personen in einem Amtsverhältnis wie Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre. Das Versorgungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.