Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1959

 1954    1964 
Wahl des Bundespräsidenten
durch die 3. Bundesversammlung
(1038 Mitglieder – absolute Mehrheit: 520)
Berlin, 1. Juli 1959

Heinrich Lübke (CDU)
Erster Wahlgang 517  
Zweiter Wahlgang 526  
50,7 %
Carlo Schmid (SPD)
Erster Wahlgang 385  
Zweiter Wahlgang 386  
37,2 %
Max Becker (FDP)
Erster Wahlgang 104  
Zweiter Wahlgang 99  
9,5 %

Bundespräsident
vor der Wahl
Theodor Heuss
FDP
Sitzverteilung in der
3. Bundesversammlung
nach Fraktionen
Insgesamt 1038 Sitze

Am 1. Juli 1959 wählte die 3. Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Berliner Messegelände den bisherigen Ernährungsminister Heinrich Lübke (CDU) zum zweiten Bundespräsidenten. Theodor Heuss war 1949 und 1954 gewählt worden. Eine anschließende Wiederwahl ist gemäß Grundgesetz nur einmal zulässig, und Heuss wollte keine Änderung für seine Person.

Zunächst hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer selbst kandidieren wollen und die Öffentlichkeit davon in einer Rundfunkansprache am 8. April 1959 unterrichtet. „Die Stellung, die Aufgabe und die Arbeit des Bundespräsidenten“, so erklärte er, „wird in der deutschen Öffentlichkeit und damit auch international zu gering eingeschätzt. Sie ist viel größer, als man schlechthin glaubt.“ Alsbald wurde Adenauer jedoch klar, dass er mit dieser Einschätzung allein stand und es ihm auch nicht gelingen würde, Ludwig Erhard als seinen Nachfolger im Kanzleramt zu verhindern, den er für ungeeignet hielt. Deshalb verzichtete er letztlich auf die Kandidatur und begründete das in einer Rundfunkansprache am 5. Juni 1959 damit, dass sich inzwischen „die außenpolitische Situation verschlechtert“ habe. „Ich glaube, bei dieser Entwicklung es nicht verantworten zu können, meinen jetzigen Posten als Bundeskanzler zu verlassen.“

Nach langen Vorab-Diskussionen entschied sich die CDU/CSU für Lübke. Die Bundesversammlung selber wählt allerdings ohne vorherige Aussprache oder gar Debatten. Lübcke errang im ersten Wahlgang mit 517 Stimmen entsprechend genau die Anzahl, über die die CDU/CSU in der Bundesversammlung verfügte, wobei bereits mit 520 Stimmen die absolute Mehrheit erreicht wäre. Im zweiten Wahlgang wurde Lübke mit 526 Stimmen gewählt.

  1. Art. 54 GG: „(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“