Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1954
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| Wahl des Bundespräsidenten durch die 2. Bundesversammlung (1018 Mitglieder – absolute Mehrheit: 510) | |||||||||||
| Berlin, 17. Juli 1954 | |||||||||||
| Theodor Heuss (FDP) | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 871 | ||||||||||
| 85,6 % | |||||||||||
| Alfred Weber (SPD / Vorschlag KPD (gegen seinen Willen)) | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 12 | ||||||||||
| 1,2 % | |||||||||||
| Andere | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 6 | ||||||||||
| 0,6 % | |||||||||||
| Bundespräsident | |||||||||||
Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1954 am 17. Juli 1954 wurde Bundespräsident Theodor Heuss durch die Bundesversammlung mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erzielte, im ersten Wahlgang im Amt wiedergewählt. Heuss erhielt 871 Stimmen, was 85,6 % der 1018 Mitglieder der Bundesversammlung und 88,2 % der 987 abgegebenen Stimmen entspricht.
Der KPD-Abgeordnete Max Reimann sorgte für einen Eklat, als er unter Verstoß gegen Artikel 54 Grundgesetz („Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt“) das Wort ergriff und die Wahl von Heuss als „ein Unglück für das deutsche Volk“ bezeichnete. Bundestagspräsident Hermann Ehlers erteilte zwei Ordnungsrufe.
Während die erste Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1949 in Bonn stattgefunden hatte, trat die Bundesversammlung seit 1954 in West-Berlin zusammen, und zwar in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände. Nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der DDR hielt man es für angebracht, im Hinblick auf die Berlin-Frage Bindungen zwischen West-Berlin und dem Bund zu betonen und zu vertiefen. Dagegen wurden damals weder von den Westmächten noch von der Sowjetunion Bedenken oder Einwände erhoben. Diese protestierte erstmals 1959: Die Wahl des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland in der nicht zu ihr gehörenden Stadt Berlin verstoße gegen deren Viermächtestatus. Nach dem Viermächteabkommen über Berlin 1971/72 tagte die Bundesversammlung bis zur Wiedervereinigung Deutschlands wieder in Bonn, und zwar in der Beethovenhalle.
Seit der Bundesversammlung von 1954 wählten auch die Mitglieder der Bundesversammlung aus Berlin, die 1949 noch nicht stimmberechtigt gewesen waren, den Bundespräsidenten mit. Hingegen hatten die Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die bis zur Wiedervereinigung auch nicht direkt gewählt, sondern vom Berliner Abgeordnetenhaus in den Bundestag entsandt wurden, kein Stimmrecht.
- ↑ klz: Vor 65 Jahren: Erste Bundesversammlung in Berlin. In: bundestag.de. 10. Juli 2019, abgerufen am 4. September 2024.