Das Neckarthal mit seinen Ritterburgen bei Neckarsteinach

DXXIX. Der Obelisk von Luxor in Paris Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Zwölfter Band (1847) von Joseph Meyer
DXXX. Das Neckarthal mit seinen Ritterburgen bei Neckarsteinach
DXXXI. Hohenstaufen
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DAS NECKARTHAL MIT NECKAR-STEINACH

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DXXX. Das Neckarthal mit seinen Ritterburgen
bei Neckarsteinach.




Ein schönes Land dieses Neckarthal von Wimpfen bis Heidelberg! – Ueppige Felder und Wiesen grünen in der Tiefe, die Gelände ein ununterbrochener Obst- und Weingarten, auf allen Bergen die prächtigen Wälder und am klaren Neckarstrom Städtchen an Städtchen, Dorf an Dorf, mit einen, gemüthlichen, braven, gebildeten Volke, von dessen kluger, beharrlicher Thätigkeit nicht nur der sorgfältigste Feldbau, die mit Früchten gesegneten Gärten und Thalwände, sondern auch die vielen Werkstätten Zeugniß ablegen, welche das rührige Leben des Landes erhöhen. Als seine Perle gilt die Thalstrecke von Neckargerach bis Heidelberg, wo, wie im Rheingau, die Romantik des Mittelalters, in zahlreichen Burgtrümmern von den Felswänden und Höhen herniederschaut.

Um das Städtchen Neckarsteinach ist ein ganzer Kranz von Burgen. – Es war aber ein Dornenkranz, den die „Landschaden von Steinach“ um Strom und Thal geflochten. Denn dieß Geschlecht war das verrufenste unter den Raubgeschlechtern und die That seines Namens.

Das Raubritterthum war im 11. bis 13. Jahrh. nirgends mehr ausgebildet als in Schwaben und die größte Plage seiner Zeit. Ausgehend von jenem Verhältniß des Eroberns, wo die eingedrungenen Fremden Besitz vom Lande genommen und es an ihre Genossen und Diener verteilten, die nun als freie Schirmvogte oder Patrimonialherren inmitten des ihnen verliehenen Besitzes hausten und ihre Schutzbefohlenen um sich sammelten, hatte im eilften Jahrhundert dieses Verhältniß jene Ausartung erlangt, welche die Schutzbefohlenen zu Knechten und Leibeigenen erniedrigte und den Untergebenen zum Hörigen machte. Der Acker, den sein Fleiß bebaute, durfte ihm und den Seinigen nicht mehr geben, als nochdürftige Nahrung und Unterhalt; was darüber hinaus lag, war dem Herrn, der als alleiniger Grundbesitzer des Distrikts galt, welcher ihm selbst nur verliehen war. Vom Landesherrn folgerecht bis zum Hintersassen herab fußte die ganze Feudalverfassung auf die große Bewirthschaftung des Grundgebietes unter dem Begriff, daß der Landesherr der alleinige Grundeigenthümer sey und aller andere Besitz nur als verliehener gelte. So lange nun der Landesherr selbst die Zügel mit starker Hand führte, konnte bei solcher Ordnung das Ganze in ruhiger Häuslichkeit und Unterwerfung eine Art Gedeihen haben; – das Leben konnte zu einem [46] stillen Vegetiren im Sonnenschein heiterer Zeiten gelangen, es blieb dem Einfluß der unruhigen geistigen Triebe und dem Tumulte der Meinung entzogen. Der Bedarf der hörigen Masse war äußerst einfach und genügsam, und ihr Leben keimte und sproßte, aller Nachhülfe und künstlicher Berechnung ganz unbedürftig. Die Menschen der Scholle lebten und starben nach dem rohen Naturgesetze, wie die Bäume im Walde und die Thiere auf dem Felde. Die Generationen kamen, wenn ihre Zeit da war, und sie vergingen wieder, wenn ihr Tag vorüber.

Besseres konnte das Feudal-Verhältniß den Menschen nicht geben: und dieß Beste – wie wenig ist’s für den Zweck der Menschheit! – Ist denn der Mensch von Gott dazu geschaffen, daß er als Inventarstück zur Scholle gehöre, die ihn füttert, und das Volk sich auf den Begriff des Knechts zum Herrn reduzire? ist nicht vielmehr die Erde, so gut wie die Luft, der Menschheit zum gemeinschaftlichen Eigenthum angewiesen? ist nicht die lebendige Kraft höher zu achten, als die todte Masse, und ist daher nicht alle Herrschaft ein Unding, die sich allein von dem Boden herleitet? Und hat das Besitzrecht des Volkes nicht überdieß einen viel ältern Ursprung, als die Grundherrlichkeit? war es nicht Jahrtausende früher da, ehe man an die letztere nur gedacht hat? Gemeingut war alles Land in unsern frühesten Zeiten, von dem Jeder so viel zu seinem Eigenthum ziehen durfte, als sein oder der Seinigen Bedürfniß erheischte, als er bebauen konnte mit seiner Handarbeit. Das ist das älteste historische Recht des Grundeigenthums, und das spätere Feudalrecht ist eine Zerstörung dieses Rechts und eine Usurpation der Gewalt, die niemals zu Recht bestehen kann. Nichtig sind daher jene Ansprüche der Dynastien oder der Landesherren auf das Grundeigenthum ganzer Landstriche; nichtig ist die Uebertragung solcher Ansprüche auf die Ritter; nichtig ist die Befestigung solchen Besitzstandes durch Testirung und Majorate; nichtig ist jene abscheuliche Lehre von der pflanzenartigen Natur der Hörigen, und Unrecht ist die Usurpation, die aller Patrimonialherrschaft zum Grunde liegt. Ihr Prinzip ist von der Zeit gänzlich verworfen und lächerlich ist es, an die That dieses Unrechts – an den ritterlichen Gutsbesitz – noch Vorzugsrechte im Staate zu gründen, oder gar sie zur Hauptbasis konstitutioneller Verfassungen zu stempeln. Der freie Erwerb, der auf dem Verdienste ruht, nicht auf der Ueberlieferung, ist ein viel bedeutenderes Element, als jener, und je höher die Kultur fortschreitet, je entschiedener verlangt es die volle Geltung. Dieselbe Kraft, die mit dem Pfluge den Schollen bezwingt, die in der Industrie ihr emsiges Streben über die ganze Erde hin verbreitet, die den Umlauf des Geldes und damit den Pulsschlag der Gesellschaft regelt, waltet auch als ein wahrhafter Bildungstrieb in der Gesellschaft. Wie er dort mit dem Eisen Geleise über die Erde zieht für die Bewegung der Völker, wie er hier über die Ebene des Ozeans die Schiffe gleiten macht und den Karavanen die Wege weist durch die Sandmeere der Wüsten, so soll man ihm auch Recht und Beruf einräumen, die Verfassungsformen mit seinen Linien zu umziehen. Keine andern geben ein zeitgemäßes Verfassungsbild oder können die Zeit befriedigen. Jede weitere Vorenthaltung dieses Rechts verlängert [47] nur einen unnützen Kampf und drängt dazu hin, endlich mit Gewalt jene unnatürlichen Schranken zu zerreißen, welche die von der Zeit geforderte Entwickelung des socialen Lebens so hartnäckig hemmen.


Ich kehre zurück zur Betrachtung der Ruinen, welche diese Abschweifung veranlaßt haben. –

Jene Burgtrümmer am linken Rande unsers Bildes, auf der senkrecht vom Strome aufsteigenden Felsmauer, sind das Stammhaus der Steinache – vom Volke das Schwalbennest geheißen. Von der Stromseite her ist die Burg unzugänglich; aber von der Bergseite, wo die tiefen Gräben längst verschüttet sind, ist sie leicht zu erreichen. Der schon seit 5 Jahrhunderten wüste Bau ist fest wie der Fels und mit demselben ganz verwachsen. Um Raum zu gewinnen, mußte man große Steinmassen wegarbeiten und man begreift nicht, wie es, da die sprengende Gewalt des Pulvers damals noch nicht benutzt werden konnte, nur möglich war. Die Einfassungsmauern sind gut erhalten und zwei runde, oben abgebrochene Thürme steigen hoch in die Lüfte. In dieser schauerlichen Ruine, die schon der große Habsburger auf seinem Vertilgungszuge gegen die adeligen Raubnester zerstörte, hat sich ein alter blödsinniger Mann eine ärmliche Wohnung eingebaut; er findet in den Geschenken der Reisenden und in der Mildthätigkeit der Anwohner des Thals die Mittel seines Unterhalts. Die Burg erscheint zuerst in den Urkunden des 11. Jahrhunderts und das Rittergeschlecht der Steinache, welche später den Schimpfnamen „die Landschaden“ ihrem Familiennamen beisetzten, zählte sich schon damals zu den mächtigen in Schwaben. – Von dem Schwalbennest, führt ein Fußsteig zu der die Mitte des Bildes einnehmenden Hinterburg mit köstlicher Aussicht ins Neckarthal sowohl, als in den wilden Felsgrund der Steinach, die am Fuße des Burgbergs mündet. Dieses Raubschloß überdauerte die Katastrophe, welche Schadeck zertrümmerte; es ging erst im Bauernkrieg in Flammen auf. – Das dritte noch wohnbare Schloß, auf der Höhe weiter rechts, ist die Mittelburg. Es ist geräumiger, als jene zwei, und diente für die Fürstbischöfe von Speier bis in’s vorige Jahrhundert als Jagdschloß. – Von da führt ein anmuthiger Weg durch Obstgelände und Gärten zur vierten und letzten der Landschadenburgen, deren hoher viereckiger Thurm nahe am rechten Rande des Bildes emporsteigt. Am Burgthore steht die Jahrzahl 1568, als Zeit der letzten Erneuerung. Die Burg ist aber wohl um 400 Jahre älter und der größte Theil der Gebäude war schon im 14. Jahrh. dachlos und öde. Epheubewachsene Mauerreste umgeben das Ganze und kleine Häuslerwohnungen, aus Baumgruppen hervorguckend, knüpfen das frische Leben anmuthig an das erstorbene. In der Kirche des Städtchens sind viele Grabmäler des erloschenen Geschlechts zu sehen und mehre auch als Kunstwerke von Werth. [48] Doch fast keins ist unbeschädigt, denn wie überall, so verfolgte auch hier die Rachewuth der Bauern, nachdem sie sich an den Lebenden ausgelassen, die verhaßten Geschlechter ihrer Quäler bis in die Todtengruft. In Neckarsteinach rissen sie die Särge auf, schoben Kegel mit den Schädeln der Gerippe, schlugen den steinernen Recken die Häupter ab, als sollten sie die Sühne jener Schuld mit tragen, welche auf den langvergangenen Geschlechtern ruhte. Es war damals, wie es jederzeit ist, wenn des Volks rauhe Hand das Schwert der Vergeltung ergreift und selbst über die Gräuel vielhundertjähriger Tyrannei und Unbill richtet. Wenn im Circus alle Behälter der Bestien aufgeriegelt sind und die wüthenden, boshaften, verwegenen, frevelnden Naturtriebe, von der Kette losgelassen, würgen, - da werden die Geschlechter solidarisch haftbar in allen Gliedern für die Frevel der Vergangenheit, – dann bluten – und träfe es die Edelsten und Unschuldigsten! – die Lebenden für alle Vorfahren, und mit den Gebeinen treibt der bittere Hohn sein frevelnd Spiel. – „Bewahre uns Gott, daß wir nicht selbst noch Gleiches erleben; denn wie weit ist’s in unserm Deutschland von der Gegenwart bis zum Kampfe Aller gegen Alle? wer wagt’s, auf diese Frage eine beruhigende Antwort zu geben? Sind nicht öffentlicher Bankrott und allgemeiner Untergang in Handel und Gewerbe schon vor der Thür, und wer bürgt dafür, daß nicht allgemeine Plünderung nachfolge und diese den langen Zug der Furien beginne?“ – So ruft die Angst aus Millionen Herzen; – ich aber sage: „auch aus schwärzester Tiefe strahlt das Licht der höheren Weltenführung, und Er, der jetzt zu Recht sitzt und gerecht über Alle richtet, wird auch zum Ordnen verhelfen. Thue nur ein Jeder dazu das Seinige und Jeder thue es gewissenhaft nach seinen besten Kräften!“ –