RE:Manlius 57
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Imperiosus Torquatus, T. cos. III 340 v. Chr. | |||
| Band XIV,1 (1928) S. 1179–1190 | |||
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57) T. Manlius Imperiosus Torquatus (Name mit Filiation L. f, A. n. am vollständigsten Acta triumph. zum J. 414 = 340) ist einer der berühmtesten Männer seines Geschlechts, dessen Lebensgeschichte schon früh von Sagen und Anekdoten ausgeschmückt worden ist. Die erste Erzählung wird beim J. 392 = 362 gegeben; sie handelt davon, wie M. als Jüngling den Volkstribunen M. Pomponius, der seinen Vater Nr. 54 nach der Niederlegung der Dictatur vor das Volksgericht zog, mit dem Tode bedrohte und dadurch zwang, die Klage fallen zu lassen, obgleich sie u. a. gerade darum erhoben war, weil der Vater ihn selbst fern von Rom ohne Bildung und in schwerer Feldarbeit auf dem Lande aufwachsen ließ. Die erhaltenen Darstellungen bei Cic. off. III 112. Liv. VII 4, 1–5, 9 vgl. 10. 2. Val. Max. V 4, 3. VI 9, 1. Sen. benef. III 37, 4. [1180] Manlius (Imperiosus) 1180
Auct. de vir. ill. 28, 1f. Appia». Sam». 2. Zonar. VII 24 weisen manche wörtlichen Übereinstimmungen auf. Einen Grund für die strenge und harte Behandlung des jungen M. durch den Vater geben Cic. Appian. Zonar. überhaupt nicht an; die Übrigen sprechen von seiner Schwerfälligkeit und Ungewandtheit (Liv. 4, 5: infa-cundior ... et lingua inpromptus. 4, 7: tarditas ingenii. 5, 2: rudis atque agrestis animus, 5, 6:
0 stolide ferox. Val. Max. VI 9, 1: hebetis atque obtunsi cordis [dagegen V 4, 3: optimae indo-lis!] . Sen.: ob adulescentiam brutam et hebetem» Vir. ill. ob ingenii et linguae tarditatem). Dieser Zug, der zu dem Bilde des späteren Helden nicht sonderlich paßt, erinnert an die Jugendgeschichte des L. Iunius Brutus, wie die Bedrohung des Tribunen an die der Lucretia durch Sex. Tar-quinius; die Strenge des Vaters hat ihr Gegenstück in der späteren Unbarmherzigkeit des M.
0 gegen seinen eigenen Sohn. Doch solche Wiederkehr bekannter Motive in der Erzählung kann nicht hindern, sie als ein Stück alter Familientradition anzusehen, womit natürlich nichts über ihre Glaubwürdigkeit ausgesagt sein soll. Ihr Hauptzweck war der Beweis, daß in Rom der Sohn auch einem ungerechten Vater treue Hingebung bewährte (Liv. 5, 2. 7. 10, 4. Val. Max. V 4, 3E. Sen. Appian.; abgeschwächt von Zonar.: θτροοκεχρονχως τῷ πατρί .....eka τῷ πατρί) διηλλάγη) und dieser Faden wurde dann weitergesponnen: Während M. wegen der Vergewaltigung eines der unverletzlichen Volkstribunen schwere Strafe verdient hätte (Andeutung lediglich bei Sen.), wurde er vielmehr wegen seiner Kindesliebe ausgezeichnet (Liv. 5, 8. Appian.) und dadurch belohnt, daß er, als in diesem Jahre zum ersten Male sechs Legionstribunen vom Volke erwählt wurden (vgl. dazu Mommsen St.-R. II 187. 575ÎL), der zweite unter den Ge-
I wählten war (Liv. 5, 8; vgl. Zonar.). Die zweite Anekdote aus der Jugendgeschichte des M. ist die berühmte und oft wiederholte, daß er im Zweikampf einen gallischen Recken erschlagen, dem Gefallenen sein charakteristisches Schmuckstück, die Halskette (torquis), abgenommen habe und davon Torquatus benannt worden sei, welchen Beinamen er seinen Nachkommen hinterließ. Der älteste im Wortlaut vorliegende Bericht ist der des Q. Claudius Quadrigaiius ann. I (frg. 10 b Peter) bei Gell. IX 13, 7–19, durch das Zitat desselben Autors (10* Peter) bei Liv. VI 42, 5 auf das J. 387 = 367 datiert. Der eigene Bericht des Liv. VII 9, 6–10, 14 gibt den Zweikampf unter dem J. 393 = 361, also nicht ganz so spät, wie nach VI 42, 6 zu erwarten wäre: Pluribus auctoribus magis adducor, ut credam decem haud minus post annos ea acta. Die Frage, ob Claudius die Vorlage des Livius war, ist nicht einfach zu bejahen, da neben den auffallenden Übereinstimmungen bemerkenswerte Abweichungen stehen (vgl. Weissenborn im Kommentar, auch Peter Hist. Rom. frg. 1² 209L Niese o. Bd. III S. 2859L). Wenn Liv. VII 10, 5 zu einem auch von Claudius gebotenen einzelnen Zuge anmerkt: adversus Gallum ... – quoniam id quoque memoria dignumantiquis rîsum est – linguam etiam ab inrizu exserentem (vgl. Claud.: Gallus inridere coepit atque linguam [1181] 1181 Manlius (Imperiosus)
exsertare), so hat er denselben Zug auch schon bei älteren Annalisten gefunden, und wenn er durch die Vergleichung ,mehrerer anderer Gewährsmänner* zur Ablehnung der von Claudius gebotenen Zeitbestimmung veranlaßt worden ist, eo wird er an der späteren Stelle, wo er in der Datierung diesen anderen folgte, auch in der Umgestaltung sonstiger Einzelheiten durch sie beeinflußt worden sein. Daß M. in aller Form von dem Dictator die Erlaubnis zu dem Zweikampf erbittet und erhält, ist von Liv. VII 10, 2–4 natürlich schon im Hinblick auf das spätere Verhalten seines eigenen Sohnes hinzugefügt worden, ebenso wie der entsprechende Schluß, die Belohnung und Belobigung durch den Dictator. Im übrigen sind alle wesentlichen, dem Claudius und dem Livius gemeinsamen Züge auch dem Cicero bereits geläufig (fin. I 23. 34î. II 60f. 72Î.; Tusc. IV 49; off. I 112): Die Herausforderung durch den Gallier, die beiden Heere als Zuschauer, der Schauplatz am Anio, die Erbeutung der Halskette und die Beilegung des Kognomens. Alles das kehrt auch bei den Späteren wieder oder wird bei ihnen vorausgesetzt, wie offenbar schon Polyb. VI 54, 4: πολλοί .,. ἐμονομάχησαν ἐκουσίως Ῥωμαίων νπερ τῆς τῶν δλων κρίσεως die Heldentat des M. (und des M. Valerius Corvus, der oft mit ihm zusammengestellt wird, Liv. VII 26, 2. 12. IX 17, 12. Ovid. fasti I 601f. Val. Max. III 2, 6. Flor. I 8, 20) und Poseidonios (FGrHist 87 F 60) bei Plut Mar. 1, 5 die Entstehung des erblichen Beinamens als allgemein bekannt an-
Stammtafel IV:
57. T. Manlius Im cos. 407.
T t 414 (s. ]
81. T. ManU cos.
T. Manlius
87. A. Manlius Torquatus Atticus eens. 507. cos. 510. 513
83. T. Manlius Torquatus praet. 584. cos. 589.
t nach 614
T. Manlius Torquatus D. Iunius Silan j praet. 61
T. Manlius
Torquatus 86. T. Manlius
Torquatus quaest. um 674 praet. um 685 t um 691
78. L. Manlius Torquatus A quaest um 658
79. L. Manlius Torquatus 76 pro quaest gegen 673 q praet. 686. cos. 689
+ gegen 701
80. L. Manlius Torquatus 72 praet. 705. j 708
cv· Vinia Aurunculeia [1182] Manlius (Im periosus) 1182
nahmen. Irgend etwas von Belang tritt nach Livius nicht hinzu. Daß Zonar. VII 24 den M. als ἄνηρ εὐπατρίδης einführt, entspricht dem summo genere gnatus bei Claud., daß er ihn zur Zeit des Zweikampfes als χιλίαρχος στρατοπέδου betrachtet, stimmt mit Vir. ill. 28, 3 (tribunus mili· tum) überein und ist doch wohl auch die Vorstellung, die sich aus der vorhergegangenen Nachricht des Liv. VII 5, 8 (s. o.) ergab. Wenn 10 dagegen M. bei Eutrop. II 5, 1 nobiliseimus de senatoribus iuvenis und bei Suid. II 2, 1174f. Beruh, ἄνηρ τῶν ἄπδ βουλῆς ἐπιφανῆς heißt, so sind das bloße Ungenauigkeiten, auf die ebenso wenig Wert zu legen ist, wie darauf, daß Suid. den Gegner τὸν βασιλέα τῶν Κελτῶν nennt, daß Val. Mai. III 2, 6 nicht diesen, sondern den M. als den Herausforderer bezeichnet, oder daß Oros. III 6, II. das Beutestück und den Beinamen ganz übergeht. Die Aniobrücke als die Stätte des 20 Kampfes erwähnen noch Liv. XXIV 8, 4. Flor.
Eutrop. Oros.; sonstige Zeugnisse, hauptsächlich für die Ableitung des Kognomens, sind noch Plin. n. h. XXXIII 15. Quintilian. inst. or. V 11, 10. Suet. Cal. 35, 1. Ammian. XXIV 4, 5. Ampel. 2 2, 1. Serv. Aen, VI 624. Schob Bob. Sulla 36 6 Or. = 82 Stangl. Anthol. Lat. 835, 1–4 (II 302 Riese²). Zonar. VII 26. Der Kern der Erzählung geht gewiß auf die Familienüberlieferung zurück und kann unbedenklich als geschichtlich angenommen werden; die Vergleichung mit der ähnlichen Erzählung von M. Valerius Corvus fällt nur zu ihren Gun-
periosus Torquatus 410. 414
Torquatus
Sr. 57. 81)
us Torquatus
455
! Torquatus
T. Manlius Torquatus
82. T. Manlius Torquatus cos. 519. 530. dich 546. t 552
11.
A. Manlius (Torquatus)
trib. mi). t 546
73. A. Manlius Torquatus praet. 587.
cos. 590
us (Manlianus)
3. f 014
74. A. Manlius Torquatus praet. 617
. Manlius Torquatus T. Manlius Torquatus
| t nach 700 (s. Nr. 76. 85)
. A. Manlius Torquatus cv 107. Man
uaest 673. praet. 684 I quaesitor 762
t nach 712 i
ila
P. Cornelius Lentulus Spinther, adoptiert 697 (s. Nr. 71)
. (A.) Manlius Torquatus 86. T. Manlius Torquatus quaeet. 711 t nach 709
(s. Nr. 72a) [1183] 1188 Manlius (Imperiosus}})
sten aus, weil in ihr der Hergang einfacher und die Entstehung des Kognomens weniger gesucht erscheint; anachronistische Zutaten, wie das bei Claudius und übereinstimmend bei Liv. (VII IÖ, 5) verkommende spanische Schwert* können bis auf die frühesten literarischen Bearbeitungen zurückgehen, beeinträchtigen aber nicht die allgemeine Glaubwürdigkeit der Anekdote. Jedoch deren Zeit war von Hause aus unbestimmt, und es sind drei oder vier verschiedene Ansätze innerhalb des Jahrzehnts von 387 = 367 bis 397 = 357 überliefert: Erstens setzten Claudius (bei Liv. VI 42, 5 s. o.) und Zonar. VII 24 den Zweikampf in das J. 387 = 367 unter die angebliche fünfte Dictatur des M. Furius Camil-lus (s. darüber o. Bd. VII S. 343L). Zweitens berichtet Liv. VII 9, 3ff. ihn beim J. 393 = 361 unter der Dictatur des T. Quinctius Pennus, worin ihm Eutrop. und Oros. gefolgt sind; Oros. III 6, 1: anno ab urbe condita CCCLXXXVIII S meint ebenfalls das J. 393 = 361, da er kurz vorher 4, 1: anno ab urbe condita CCCLXXXIII1 L· Genucio et Q. Servilio eonsulibus unzweideutig das entsprechende J. 389 = 365 bezeichnet. Drittens kennt Liv. selbst nicht nur VI 42, 6 einen späteren Ansatz, zehn Jahre nach dem des Claudius, also 397 = 357, sondern gibt VII 9, 4L auch an, daß der Dictator Quinctius im J. 393 = 361 nach Licinius Macer nur für die Abhai-tung der Wahlen bestellt wurde (s. o. Bd. XIII θ 8. 427); daraus folgt, daß Macer jedenfalls den Keltenkrieg und den Zweikampf in ein anderes Jahr verlegt hat, vielleicht eben jenes späteste, 397 = 357. Viertens nennt Auct. de vir. ill. 28, 3 als den Feldherrn, unter dem M. seine Heldentat verrichtete, den Dictator Sulpicius, d.h. C. Sui-picius Peticus, der das Amt im J. 396 = 358 führte und einen Sieg über die Gallier errungen haben «oll. Es wäre möglich, daß Liv. VI 42, 6 bei den zehn Jahren nach dem Claudischen Ansatz dieses J. 396 = 358 und nicht das folgende meinte, oder daß eine Verwechslung zwischen dem Consulat des Sulpicius von 393 = 361 und seiner Dictatur eine Verschiebung veranlaßt hätte; bestehen bleibt aber ein Schwanken zwischen verschiedenen, ziemlich weit auseinanderliegenden Jahren und die einzig mögliche Erklärung, daß die Anekdote ursprünglich zeitlos überliefert war. Bei ihrer Einreihung in die Annalen mußte einerseits beachtet werden, in welchen Jahren 50 ein Kelteneinfall verzeichnet war (vgl. dazu Mommsen Röm. Forsch. II 362f., zuletzt Beloch Röm. Gesch. 137f.), anderseits versucht werden, sie in Einklang mit der sonstigen Überlieferung über M. zu bringen, d. h. mit der ersten Erzählung aus seiner Jugendgeschichte. Claudius hat diese anscheinend unberücksichtigt gelassen, da er den M. einführt, als ob er von ihm noch nicht gesprochen hätte (euidam Tito Manito, summo genere gnato); Zonaras, der den 60 Zweikampf unter demselben Jahre bringt, holt bei dieser Gelegenheit die Vorgeschichte des M. nach, ohne den Zeitabstand anzudeuten (ähnlich Appian. Samn. 2 bei einem dem Consulate des M.). Aber schon Cic. off. III 112 knüpft ebenso wie Livius die erste Anekdote an die Dictatur des Vaters an und konnte deshalb für die darauffolgende zweite ebensowenig die claudische Da- [1184] Manlius (Imperiosus) 1184
tierung annehmen wie Livius; die Verbindung beider zwang dazu, die zweite nach 392 = 362 anzusetzen, und zwar in ein Jahr, für das ein Kelteneinfall bezeugt war. Nun kam aber noch eine dritte Anekdote hinzu, die von der Bestrafung des eigenen Sohnes des M., die in sein letztes Amtsjahr 414 = 340 gesetzt wird; sie verhinderte, mit seinem eigenen Zweikampf weit unter 392 = 362 hinabzugehen, da schon die 10 Geburt des Sohnes nicht viel später fallen durfte.
So kam Livius dazu, den Zweikampf mit dem Gallier unmittelbar nach dem Terminus post quem ins J. 393 = 361 zu setzen, obgleich von seinen Vorgängern wenigstens Licinius Macer einen Gallierkrieg in diesem Jahre überhaupt nicht kannte. Beide Erzählungen aus der Jugend des M. waren also ursprünglich an kein bestimmtes Jahr gebunden; vielleicht haben beide und auch die dritte aus seinem späteren Leben zu-!0 nächst nicht einmal an derselben Persönlichkeit gehaftet; nachdem sie aber aus der Familienüberlieferung in die Annalen eingedrungen waren, versuchte man, so gut es ging, sie miteinander zu einem Gesamtbilde zu vereinigen und störende Unebenheiten zu beseitigen.
In den Fasten begegnet M, zum ersten Male als Dictator im J. 401 = 353 (Liv. VII 19, 9: T. Manlius L. L); er soll ernannt worden sein, weil ein Etruskerkrieg in Aussicht stand, und θ soll den Caeriten den Krieg erklärt haben (ebd.
19, 10). Da die Drohung genügte, um sie zu einem demütigen Friedensgesuch zu bestimmen, soll der Dictator dann versucht haben, die Wahl zweier Patrizier zu Consuln für das nächste Jahr durchzusetzen, aber ohne Erfolg (ebd. 21, 1f.). Die Dictatur erscheint als gegenstandslos und die Persönlichkeit ihres Inhabers, der noch kein ordentliches Amt bekleidet hat, wenig geeignet, zumal neben zwei bewährten und zwar patri-) zischen Consuln. Nicht viel anders steht es mit der zweiten Dictatur, die M. im J. 405 = 349 zur Abhaltung der Wahlen erhalten haben soll (Liv. VII 26, 11f.: T. Manlius Torquatus. In den Fasti Cap. der Name weggebrochen und erhalten nur: diel, comit. habend. caus[sa]; das davor stehende [o]biit gehört zum Namen des Consuls Ap. Claudius Crassus in der vorhergehenden Zeile). Als Magister equitum wird bei beiden Dictaturen derselbe A. Cornelius Cossus Arvina ► verzeichnet (o. Bd. IV S. 1294 Nr. 122). Beide Dictaturen werden mit Recht angezweifelt (B a n-delDie röm. Diktaturen [Diss. Breslau 1910] 62. 69f. Beloch Röm. Gesch. 65), zumal bei Erwägung der allgemeinen innerpolitischen Lage dieser Jahre (vgl. Röm. Adelsparteien 32). Das Consulat bekleidete M. zum ersten Male 407 = 347 mit C.PlautiusVenox (Fasti Cap.: [...hn-pe]rioss. Torquatfus]. Liv. VII 27, 3: T. ManVus Torquatus [daraus Cassiod.: T. Manlius]. Diod. XVI 70, 1: Τίτος Μάριος. Chronogr. Hydat. Chron. Pasch.: Torquatus), zum zweiten Male 410 = 344 mit C. Marcius Rutilus Consul 1Π (Liv. VII 28, 6: T. Manlius Torquatus Herum. Diod. XVI 74, 1: Τίτος Μάλλῖος Τορκονάτος. Cassiod. Chronogr. wie vorher. Hydat. Chron. Pasch.: Torquatus U), zum dritten Male 414 = 340 mit P. Decius Mus (Iteration vielfach hinzugefügt. Zeugnisse: Actatriumph.Chronogr.Hydat.
- ί
[1185] 1185 Manlius (Imperiosus)
Chron. Pasch. Cic. fin. I 23. II 61; off. III 112. Liv. VIII 3, 5. X 7, 4. Val. Max. 17, 3.117, 6. Flor.114, 1. Oros. III 9, 1. Cassiod. GeH. IX 13, 20. Auct. de vir. ΪΠ. 26, 4. 28, 4. Schol. Bob. Sulla 366 Or. = 82 St. Hieron. zu Euseb. chron. II 115n Schöne. Diod. XVI 89, 1 vgl. XXI 6, 2. Dio frg. 35, 5. Zonar. VII 26). Nachdem seit 397 = 357 in einer Periode des Übergewichts der Patrizier in den Regierungskollegien kein Manlier das Consulat bekleidet hatte, folgten die drei Consulate des Torquatus seit 407 = 347 in kurzen Abständen aufeinander; seine Amtsgenossen waren stets Plebeief, und er hat offenbar mit ihnen in gutem Einvernehmen gestanden (vgl. Röm. Adelsparteien 36f.). In seinen beiden ersten Amtsjahren ist er in keiner Weise hervorgetreten; um so höheren Ruhm erwarb er im dritten, dem Jahre des La-tinerkrieges. Das Urteil über die Tradition, die vor allem bei Liv. VIII 3, 8–12, 4 für dieses Jahr vorliegt, steht im wesentlichen seit Momm-s e n (R. G. I 355f.) fest und ist für den Anteil des Consuls Decius seinerzeit o. Bd. IV S. 2279ff. bestätigt worden. Aus dem Livianischen Kriegsbericht hebt sich durch Knappheit und Sachlichkeit ab VIII 11, 11–14: Der Consul M. habe in einer Schlacht ad Trifanum – inter Sinuessam Minturnasque is locus est – die Latiner entscheidend geschlagen, so daß sie sich ihm unterwarfen und die Campaner ihrem Beispiel folgten; beide Völkerschaften mußten bedeutende Teile ihres Gebietes abtreten; ein beiläufiger Nachtrag VIII 15, 2 fügt die Dedition der Aurunker hinzu (dazu Beloch Röm. Gesch. 381f.). Dieses Stück stimmt im ganzen überein mit Diod. XVI 90, 2, wonach die Römer die Latiner und Campaner in einer Feldschlacht περὶ πάλιν Σονεσσαν (Σινοῦεοσαν S i g ὁ ἡ i u s) besiegten und ihnen einen Teil ihres Landes abnahmen und der siegreiche Consul M. einen Triumph feierte, und mit Acta triumph., die den Triumph des M. de Lati-neis Campaneis Sidieineis Aurunceis verzeichnen. Es ist möglich, daß der Ort der Schlacht nicht genau bekannt war (Beloch Röm. Gesch. 373. Über Sinuessa s. Bd. III A S. 259f.). Der Triumph des M. wird noch erwähnt von Val. Max. VI 9, 1. Oros. IE 9, 4. Dio frg. 35, 9. Zonar. VII 26, und beim Vergleich von Orosius und Dio a. O. mit Liv. VII 12, 1 (daraus Val. Max. IX 3, 4f.) und 4 kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, daß er auch von Livius in seinen Quellen gelesen, aber aus persönlichen Erwägungen übergangen wurde. Daß in der Zeittafel von Oxyrhyn-chus (Oxy. Pap. I Nr. XII = Bilabel Die kleineren Historikerfragmente auf Papyrus 12 Col. II Z. 12f.) der Latinerkrieg erst Ol. 110, 2 = 415/6 = 339/8 gesetzt wird, ist bereite o. Bd. IV S. 129«. berücksichtigt worden und beweist nichts gegen die sonstige Überlieferung, weil bei der Vergleichung griechischer und römischer Daten Rechenfehler nicht selten sind. In dem Hauptbericht des Livius über das Amtsjahr des M. bilden den ersten Teil die Verhandlungen der Latiner mit dem Senat in Rom. Hier wird M. als der römische Wortführer hingestellt, der den Forderungen auf Gleichberechtigung beider Bundesgenossen den heftigsten Widerstand leistete (VIII 5, 1–6, 7). Seine Äußerung, er würde, falls er jemals einen Latiner als Sena-
Piulj-Winon-Kroll XIV [1186] Manlius (Imperiosus) 1186
tor in der Curie erblicken sollte, ihn mit eigener Hand niederstoßen (ebd. 5, 7), wird von Liv. XXIII 22, 7 noch einmal in der Form wiederholt, als ob sein Nachkomme Nr. 82 in ähnlicher Lage im J. 538 = 216 sie sich zu eigen gemacht hätte (daraus Val. Max. VI 4, 1 unter Vermengung der Zeiten und Personen; s. Klebs o. Bd. I S. 2261L Nr. 3 und 10). Eine ähnliche Gesinnung trug sogar noch der junge L. Torquatus Nr. 80 im
10 J. 692 = 62 zur Schau, indem er gegen Cicero als einen hergelaufenen Fremden Ioszog (vgl. Cic. Sulla 22–25); sie mag in dem adelsstolzen Geschlecht von jeher lebendig gewesen und in jenem Ausspruch eines ihrer Ahnen am stärksten zum Ausdruck gekommen sein; vielleicht stammte er von dem T. Torquatus im Hannibalischen Kriege und wurde – umgekehrt wie es Livius darstellt – von ihm auf den älteren im Latinerkriege übertragen, für den er sehr passend schien, weil
20 dieser ja nach der herrschenden Ansicht eine ähnliche wilde Tat wie die hier angedrohte in jungen Jahren beinahe ausgeführt hatte (s. o.; vgl. die Betonung der ferocia hier VIII 5, 7 mit stolide ferox dort VII 5, 6). Bei dem eigentlichen Kriegsbericht stehen zwei Episoden im Mittelpunkt der Vulgärtradition, die Hinrichtung des Sohnes des Consuls M. und der Opfertod seines Amtsgenossen Decius. Über das erste Ereignis berichtet Liv.
VIII 6, 14–7, 22 (vgl. 11, 7. 12, 1. 4. 30, 13.
30 34, 2. 35, 9. XXIV 37, 9): Angesichts der Gefährlichkeit der ebenbürtigen Gegner verboten die Consuln jeden Kampf außer der Reihe. Der Sohn des Consuls, T. Manlius, Praefect einer Reiterabteilung, kam bei einem Erkundungsritte dicht an die feindlichen Posten heran und wurde von dem hier befehligenden Mateius Geminus (o. S. 235), einem tusculanischen Adligen und persönlichen Bekannten, zu einem ritterlichen Zweikampf herausgefordert; er nahm die Forderung
40 an und kehrte, ähnlich wie seinerzeit sein Vater nach der Erlegung des gallischen Kriegers, siegreich mit der erbeuteten Rüstung des gefallenen Feindes ins Lager zurück. Iber der Vater erklärte vor dem versammelten Heere, daß er jede Freude über die tapfere Tat und jede Regung väterlicher Liebe von sich weise und nur den schweren Ungehorsam gegen die Befehle der Feldherren sehe, der mit unerbittlicher Strenge bestraft werden müsse; er ließ den Sohn durch den
50 Lictor hinrichten, um für alle Zukunft ein warnendes Beispiel zu geben. Die im einzelnen meisterhafte Ausführung der Erzählung bei Livius steht hier nicht zur Erörterung (zu ferox animas iuvenis 7, 8 vgl. das über die ferocia des Vaters Bemerkte; beachtenswert die beständige Wiederkehr von imperium 6, 14. 7, 8. 15. 19. 20. 22); hervorgehoben sei nur 7, 17: triste exemplum, sed in posterum salubre iuventuti erimus. 22: Manliana imperia non in praesentia
60 modo horrenda, sed exempli etiam tristis in posterum, 12, 4: sicut truci, ita claro ad memoriam imperio, weil in diesen Worten der ursprüngliche Charakter der Anekdote als eines Exemplum ausgesprochen wird. Livius selbst hat sie schon einmal erzählt, nämlich IV 29, 5f. von dem Dictator des J. 323 = 431 A. Postumius Tubertus (nach IV 26, 11 wie M. severissimi imperii vir), doch mit dem Vorbehalt: nee libet credere et licet in
38 [1187] 1187 Manlius (ïmperiosus)
variis opinionibus; et argumento est, quod imperia Manliana, non Postumiana appellata sunt, cum, qui prior auctor tam saevi exempli foret, oc-cupaturus insignem titulum crudelitatis fuerit. Imperioso quoque Manlio cognomen indit um; Postumius nulla tristi nota est insignitus. Der zweite Beweisgrund ist nicht stichhaltig, denn wenn auch Frontin. straf. IV 1, 40 (Manlius, cui Imperioso postea cognomen fuit) dasselbe sagt und Cie. fin. II 60 (Imperiosum ülum, zurückweisend auf I 23. 34f.) und Val. Max. V 8, 3 (Imperiosi illius Torquati severitas) an dasselbe denken (vgl. auch Plut. par. min. 12: MaXtov τὸν Ἠπιτάχνην ἐπιχληθέντα), so hat im Widerspruch dazu Liv. VII 4, 3 den Beinamen Impe-riosus vielmehr schon dem Vater des Torquatus Nr. 54 zugeschrieben und von dessen Herrschsucht abgeleitet, und die Fasten nennen von vornherein diesen Vater und den Bruder des Torquatus Nr. 53 ebenso wie ihn selbst Imperiosus, betrachten also das Kognomen in dieser Periode einfach als ein erbliches. Der erste Beweisgrund des Livius verdient größere Beachtung; zwar stellt Gell. I 13, 7 Postumiana imperia et Man· liana zusammen (vgl. seine Kenntnis beider Fälle IX 13, 20 und XVII 21, 17), aber sonst werden in der Tat nur Imperia Manliana als sprichwörtlich bezeugt und erklärt (Cic. fin. II 105. Liv. noch VIII 34, 2. GeU. IX 13, 20. Dio frg. 35, 9), wie auch in fast allen Berichten der Ausdruck wiederkehrt, M. habe das Recht des Imperium befestigt (Cic. Sulla 32; fin. I 23. 35), oder der Sohn habe contra imperium verstoßen (Sall. Cat. 52, 30. Val. Max. VI 9, 1. IX 3, 4. Flor. I 14, 2. Auct. de vir. ill. 28, 4. Augustin. civ, dei I 23. V 18. Hieron. zu Euseb. chron. II 115-n Schöne. Schol. Bob. Sulla 366 Or. = 82 St. vgl. Dionys. VIII 79, 2). Für die späteren Römer war M. das Musterbeispiel des unbeugsamen Imperiumträgers, der das Recht des Imperium über das Leben des Sohnes stellte; das zeigen vor allem Cicero (Sulla 32; fin. I 23. 34f. II 60; off. III 112), Sall. Cat. 52, 30 und Verg. Aen. VI 824f.) der vielleicht die Statue des M. auf dem Augustus-forum vor Augen hatte. Aber gewiß hat schon T. Torquatus Nr. 83 im J. 614 = 140 bei dem Verfahren gegen seinen Sohn geglaubt, nach dem Vorbild des Ahnherrn zu handeln, und vielleicht ist schon im J. 537 = 217 beim Konflikt des Dictators Q. Fabius mit seinem Magister equitum¹ Öffentlich darauf hingewiesen worden (Plut. Fab.
9, 2; in noch weitere Vergangenheit zurückprojiziert von Liv. VIII 30, 13. 34, 2. 35, 9 s. o. Bd. VI S. 1801). Bei der Bestimmtheit, mit der die Anekdote im Altertum an den Namen des M. geknüpft wurde, ist es kaum gerechtfertigt, wenn im Gegensatz zu dem Urteil des Livius (s. o.) und des Diodor. XII 64, 3 die Ansicht aufgestellt wird, daß sie ursprünglich von einem Postumier erzählt worden und erst nachträglich ( auf einen Manlier übertragen worden sei (so Ed. Meyer Rh. Mus. XXXVII 616, 2 und Ci-cborius bei Bandel Dieröm. Diktaturen 24, 3). Gerade die Postumier haben im 2. Jhdt. v. Chr. an der literarischen Ausgestaltung der annali-stischen Tradition einen gewissen Anteil gehabt und hätten sich damals schwerlich einen ihrer Ruhmestitel durch ein anderes Geschlecht weg- [1188] Manlius (Imperiosus) 1188
nehmen lassen (vgl. auch Herm. LVII 1481). Die zahlreichen späteren Wiederholungen der Anekdote von M. und seinem Sohne bieten wenig Bemerkenswertes. Sall. Cat. 52, 30 nennt den Helden 1. Manlius Torquatus und die Gelegenheit bellum Gallicum; beides sind schwerlich Abweichungen einer bestimmten Quelle von der Vulgärtradition, sondern historische Schnitzer, zumal da die Anspielung von dem Verfasser einem 10 andern, dem Cato, in den Mund gelegt wird; die
Verwechslung mit dem Gailierkriege, in den der Zweikampf des Vaters fiel, hat auch Dionys. VIII 79, 2 (Μάλλιος τὸν Γαλατικὸν πόθμον ἄτρατνμ γθν), und von einem Aulus Manlius consul erzählt Frontin. strat. I 9, 1 eine Geschichte, die sonst zwar auch nicht von diesem M., aber von einem der ihm nahestehenden plebeischen Kollegen erzählt wird, von C. Marcius Rutilus (s. d. und Nr. 10). Vom Zweikampf des M. mit dem 20 Gallier (vgl. Liv. VII 10, 14) ist auf den seines
Sohnes bei Dionys. VIII 79, 2. Plut. Fab. 9, 2. Dio frg. 35, 2. Zonar. VII 26 übertragen, daß er den Jüngling erst mit dem Siegeskranze belohnt, ehe er ihn mit dem Tod durchs Beil bestraft. Merkwürdig und kaum beachtet ist, daß Serv.. Aen. VI 824, der die Situation etwa nach Analogie der von Liv. VIII 30, 2 geschilderten auffaßt (ebenso Dionys. VIII 79, 2Î), die von Livius nur leise angedeutete Geißelung vor der Ent-30 hauptung unter ausdrücklicher Berufung auf
Livius in den Vordergrund rückt (filium, nt dicit Livius, fustuario supplicia necavit. Vgl. virgis caesum securi percussit, Frontin. strat. IV 1, 40 und Hieron. a. O., s. noch Nepos über das Ende von Nr. 51; auffallend auch in modum hostiae mactare Val. Max. II 7, 6; vgl. dazu Mommsen Strafr. 918). Weitere Ausschmük-kungen zur Ehre des jungen Helden sind es, wenn dieser bei Appian. Samn. 3 erst durch 40 Spott von dem Gegner gereizt wird, damit er die Herausforderung annimmt (ähnlich Plut. par. min. 12), und wenn er bei Frontin. strat. IV 1, 41 selber den Unwillen seiner Kameraden über das Urteil seines Vaters beschwichtigt; solche Ausmalungen sind bei Liv. VIII 7, 4–8 und 19 bereits vorgezeichnet. Sonstige Zeugnisse sind noch Val. Max. II 7, 6. Quintilian. V11,7. Oros. III 9, 2, Ampel. 18, 4. Serv. Aen. VI 824. Zonar. IX 5 E. Anthol. Lat. 835, 5f. Vgl. auch im allgemeinen Polyb. VI 54, 5. Nach der Hinrichtung des Sohnes des M. wird als Hauptereignis des Latinerkrieges in der landläufigen Darstellung die große Schlacht behandelt, in der die Römer dank der Devotion des andern Consuls Decius den Sieg errangen (Liv. VIII 6, 8–13. 8, 19–10, 10). Der Schlachtort lag nach Liv. VIII 8, 19: haud procul radicibus Vesuvii montis (ebenso Val. Max. I 7, 3), qua via ad Veserim ferebat (apud Veserim Cic. fin. I 23. Val. Max. 50 VI 4, 1. ad Veserim Cic. off. III 112. apud Veserim /luvium Auct. de vir. ill. 26, 4. 28, 4). Die Angabe, daß beide Consuln vorher denselben zukunftkündenden Traum gehabt hätten und sich daraufhin über das einzuschlagende Verfahren verständigten, steht bei Liv. VIII 6, 8–13. Val. Max. I 7, 3. Auct. de vir. ill. 26, 4f. Zonar. VII 26 und ist schon die Umgestaltung einer älteren Veision (s, o. Bd. IV 8. 2280), die wohl dem Μ* [1189] 1189 Manlius (Imperiosus)
einen gewissen Anteil an dem Ruhme seines Kollegen geben wollte, wie auch die Hervorhebung seiner Tapferkeit bei Liv. VIII 10, 8 (danach Dio frg. 35, 4 E.) dem gleichen Zwecke dient. Von seiner Heimkehr wird dann berichtet, daß die römische Jugend sich von dem Henker seines Sohnes (parricida Oros. III 9, 1. 4) abgewendet habe (Liv. VIII 12, 1. Val. Max. IX 3, 4. Oros. 1119, 4); indem Livius hinzufügt, daß diese Stimmung gegen ihn während seines ganzen Lebens angehalten habe, deutet er vielleicht auf die Nachricht, die bei Auct. de vir. ill. 28, 5 und bei Dio frg. 35, 9 vorliegt, M. habe später die erneute Wahl zum Consulat mit der Erklärung abgelehnt, daß weder er die Schwächen des Volkes ertragen könnte noch das Volk seine Strenge. Livius kann nämlich diesen Ausspruch von M. nicht berichten, weil er ihn vielmehr dessen gleichnamigen Nachkommen Nr. 82 im J. 543 = 211 zuschreibt (XXVI 22, 9); aber diese beiden Persönlichkeiten sind mehrfach zusammengeworfen worden. Val. Max. VI 4, 1 erzählt zuerst den Ausspruch über die Latiner im Senat als nach der Schlacht von Cannae getan durch Manlius Torquatus filius eius, qui Latinos apud Veserim inclita pugna fuderat (ganz verwirrt, s. o.), und dann diesen bei der Ablehnung des Consulats gefallenen (und zwar nach Liv. a. 0,), ohne sich über die Identität des Helden klar zu werden, und Zonar. IX 5 E. hält einfach den Torquatus, der jenes Wort im J. 543 = 211 gesprochen hat, für denselben, der einst seinen Sohn hinrichten ließ! Offenbar ist mancher Zug des Siegers im Latinerkriege dem Bilde seines Nachkommen im Zeitalter des Han-nibalischen Krieges entlehnt. Seine eigene Laufbahn war mit dem Triumph nach dem dritten Consulat 414 = 340 abgeschlossen, und wenn er in der Folgezeit hinter anderen Männern zurücktrat, so spricht das dafür, daß den Behauptungen von seiner Unbeliebtheit etwas Tatsächliches zugrunde lag. Nur noch einmal, genau nach zwanzig Jahren, im J. 434 = 320, erscheint er wieder in den Beamtenlisten, nicht in denen des Livius, sondern nur in den Fasti Cap. (CIL I² p. 21 vgl. 32, ergänzt durch das Fragment 1904, 10 = Röm. Mitt. XIX 119): T. Manli[u8 L. f. A. n. Imperiojss. Torquatus III di[ct. eomit. habend, caussa ( ?)], Die gegen die Echtheit dieser Dictatur vorgebrachten Bedenken (Bandel Die röm. Diktaturen 98. Beloch Röm. Gresch. 65) sind nicht ganz zwingend; in der Not des großen Samniterkrieges und bei starkem Verbrauch an außerordentlichen Magistraten hat man vielleicht auch einmal auf solch einen älteren, aus dem öffentlichen Leben schon fast ausgeschiedenen Mann zurückgegriffen; auch hierin ist Nr. 82 sein Gegenstück.
Das Gesamturteil der Römer über M. beruht mehr auf den Anekdoten und Erfindungen, die sich an seine Gestalt hefteten, als auf sicherer Kenntnis und ist daher von geringem Wert. Schon für Cicero war er clarissimus vir generis (Manlii) ac nominis (Salla 32) und magnus vir in primis (off. III 112); Livius rechnet ihn selbstverständlich zu denen, die unter den gleichzeitigen Römern als Krieger und als Feldherren sich mit Alexander hätten messen können (IX 17, 8. 12); Appian. Samn. 2 und Dio frg. 35, 4 gaben [1190] Manlius (Priscus) 1190
Charakteristiken, von denen die erstere nur angedeutet, die letztere ausgeführt noch vorliegt, aber zu Livianischen Grundgedanken (VIII 10, 8) nichts als allgemeine Lobsprüche (ἔνβονλος καὶ εὐπόλεμος) hinzufügt.