Sweaborg und Helsingfors

Die Kaskadenbrücke auf der Eriebahn Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Neunzehnter Band (1857) von Friedrich Hofmann
Sweaborg und Helsingfors
Das neue Museum in Dresden
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SWEABORG U. HELSINGFORS

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Sweaborg und Helsingfors.




Vor zwei Jahren, im April 1856, schrieb Joseph Meyer für den XVII. Band „seines Buchs“ zu einem Bilde von Helsingfors mit Sweaborg die Schilderung dieses russischen Gibraltars an Finnlands Südküste in einem seiner letzten Artikel, dessen gediegener Inhalt noch heute volle Geltung hat. Nur zu dem dort entworfenen Zukunftsbilde von Rußland hat die Gegenwart neue Züge gethan, von denen wir den hervortretendsten hier aufzeichnen wollen. Er betrifft die vom Kaiser beschlossene Aufhebung der Leibeigenschaft im ganzen Reiche.

Bekanntlich ist die Rangklassenscheidung der gesammten Bewohner Rußlands ein Werk des autokratischen Willens, sie ist geschaffen von den Bedürfnissen und Absichten der unumschränkten Gewalt. Daher in der ersten Rangklasse die Unterordnung des vordem übermächtigen Erbadels unter den kaiserlichen Dienstadel. Die Geistlichkeit, als zweiter Stand, ist des Kaisers willenloses Werkzeug. Neben den sechs Abtheilungen der Bürger oder Städtebewohner, die, als persönlich freie, durch Vermögen und Erwerb aus eigenem Fleiß in Künsten und Handwerken selbstständige Mittelklasse, stets Gegenstand kaiserlicher Bevorzugung waren, finden wir noch das persönlich freie Proletariat der Bewohner von Vorstädten und Flecken (die Rasnotschinski, d. i. Leute verschiedener Klassen) und die Freibauern. Alle übrigen Bewohner Rußlands sind Leibeigene. Sie machen fast acht Neuntel der Volkszahl aus und bilden den Hauptreichthum des Erbadels. Officielle Berichte gaben vor zehn Jahren ihre Anzahl nahe zu 48½ Millionen an, die man in Privat, Kron- und Apanage-Bauern (auf kaiserlichen Domänen) scheidet. Das Eigenthumsrecht der Herren entsprang, wie überall, erst aus kriegerischer Gewalt über Besiegte, dann aus der Geburt auf deren Grund und Boden, und es befestigte sich durch die Verpflichtung der Herren, die Leibeigenen vom Ertrag des Bodens zu nähren. Als aber der Leibeigenen zur Bearbeitung des Bodens zu viele wurden, so war man genöthigt, sie zu anderen Leistungen zu verwenden, sie zu vermiethen, gegen eine entsprechende jährliche Abgabe (Obrok) auch ihrer eigenen Sorge und Arbeit zu überlassen. Von Letzteren sind viele zu großem Wohlstand, ja Reichthum gelangt, namentlich durch Fertigkeit in Künsten [100] und Gewandtheit in Spekulationen aller Art. Es gibt sogar Leibeigene, welche an Vermögen ihre Herren überragen und dennoch die ihnen gebotene Gelegenheit zu ihrer Loskaufung nicht benutzen, sondern Jahr um Jahr ihren Obrok zahlen und als Leibeigene im Wohlstand fortleben.

Die Schule der Leibeigenschaft haben alle germanischen und slavischen Völker durchlaufen müssen. In unserem Mecklenburg war sie noch 1820 nicht völlig abgeschafft. In Rußland begann Kaiser Alexander die Aufhebung derselben im Jahre 1822 und führte sie wenigstens in Livland und Esthland durch. Am Widerstande der übrigen Reichstheile brach die Macht seines guten Willens. Kaiser Nikolaus war nicht befähigt, im edlen Geist seines Bruders fortzuwirken; er ließ ja überhaupt nur die rostigen Ketten putzen und neue schmieden. Desto schwerer wird nun die Durchführung des menschenfreundlichen Plans für den zweiten Alexander.

Das am schwersten zu beseitigende Hinderniß liegt in dem Finanzverhältniß des Staats zu den Rechten und Pflichten des Erbadels. Letzterer allein bezahlt für alle Leibeigenen die Steuern und stellt aus deren Reihen die Rekruten. Eine einseitige Aufhebung der Leibeigenschaft würde das Vermögen des Grundbesitzes um die Hälfte vermindern, das bisherige Hypothekenwesen über den Haufen stürzen und vom Grund aus neue Justiz- und Verwaltungsnormen nothwendig machen, wenn eine solche Aufhebung überhaupt möglich wäre, ohne das ganze Reich den Gefahren einer socialen Erschütterung und Zerrüttung auszusetzen. Der Staat kann, selbst auf die kürzeste Zeit, nicht die Hälfte seiner Einkünfte entbehren, der Erbadel kann, ohne Leibeigene, seinen vollen Antheil dazu nicht mehr beitragen, der Bauer, ohne einträgliches Eigenthum, ebenso wenig: so hängt auch hier das Geld als Riesenhemmschuh am besten und stärksten Willen. Aber aufgehoben muß die Leibeigenschaft endlich werden, und zwar auf demWege rechtlicher Ausgleichung, wenn Rußland sicher vorwärts gehen will, wenn es nicht durch seine Eisenbahnen, durch die Freigebung der öffentlichen Meinung, die Erleichterung des Verkehrs und die Begünstigung der allzeit mobilen und aggressiven Industrie vor dem stabilen und konservativen Ackerbau mit gewaltsamer Ueberstürzung zu demselben Ziele hingeschleudert werden soll.

Bis heute hat sich für den großen Schritt auf Seiten des Adels ernstlich noch kein Fuß geregt. Man steht noch bei der Frage, ob sich Adelsversammlungen bilden und über die Mittel zur Ausführung des kaiserlichen Plans berathen wollen. Das Wort des Kaisers ist aber so laut erschallt, daß es eine That hervorrufen muß. Sobald diese hervortritt, werden wir auch im Universum einen Raum finden zur Beleuchtung derselben.