Durstkanone
Entstehung
Als Reaktion auf die zunehmende Zurückhaltung der deutschen Bevölkerung beim Konsum von Bier und insbesondere von harten Schnäpsen wurde vom Allgemeinen Verband Deutscher Bierhändler in Zusammenarbeit mit dem Max Planck Institut für Hochenergiephysik ein Verfahren entwickelt, das im Bau der sogenannten Durstkanone seine praktische Verwirklichung fand. Den Namen hat die Durstkanone wegen ihrer Form erhalten, die an ein Geschütz mit Ladevorrichtung erinnert.
Wirkungsweise
Das Ziel, bei Massenveranstaltungen gezielt aber berührungslos auf die Besucher einwirken zu können und psychische und physische Trinkhemmschwellen zu beseitigen, wird durch die Zusammenschaltung eines unterfrequenten Tieftonmodulators und eines hochpulsigen Mikrowellengenerators erreicht. Die genaue Wirkungsweise wird sowohl von den Entwicklern als auch vom Hersteller der sogenannten Durstkanonen geheim gehalten, die oben genannte Funktionsweise ergibt sich aber aus dem beim DPMA eingereichten Patent.
Einsatz
Presseberichten zufolge wurde das Gerät bereits im ersten Golfkrieg erprobt, mit offensichtlich zufriedenstellendem Ergebnis. Bis 2001 bestritt der Allgemeine Verband Deutscher Bierhändler bereits die bloße Existenz eines solchen Geräts. Erst Indiskretionen ermöglichten es einem ZDF-Kamerateam auf dem Oktoberfest 2004, den Einsatz einer Durstkanone mit versteckter Kamera zu filmen. Die Getränkeindustrie versichert seitdem, dass durch die Durstkanonen keine negativen Auswirkungen auf die Volksgesundheit entstehen. Der Präsident des Allgemeinen Verbandes Deutscher Bierhändler reagierte auf Vorstöße von Greenpeace, eine Diskussion über die Strahlenbelastung durch die Durstkanonaden mit dem Ziel eines gesetzlichen Verbotes anzuzetteln, mit der Ankündigung, dass bei einem Verbot 10 Arbeitsplätze in Gefahr seien; dies sei bei der derzeitigen Weltkonjunkturlage und der Überlastung der ArGe-Mitarbeiter keinesfalls hinnehmbar.
Bezug
Die Durstkanone ist nicht frei verkäuflich. Bezug nur über den Verband; einer Bestellung muss ein Nachweis über den Besitz des kleinen Waffenscheins sowie eine Kopie des Alkoholikerdiploms II. Klasse beigefügt werden.