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Landesstraße B148 in Österreich
 
Basisdaten
Gesamtlänge: 36,6 km

Bundesland:

Oberösterreich

Straßenverlauf
Bezirk Ried im Innkreis
(65)  Ort im Innkreis   
Salzkammergutbahn
Reichersberg
Gurtenbach
Sankt Georgen bei Obernberg am Inn
Kirchdorf am Inn
Bezirk Braunau am Inn
Innviertelbahn
Altheim
Ach
Mauerkirchener Straße
St. Peter am Hart
Mattigtalbahn
Mattig
Braunau am Inn
Braunauer Straße
Lamprechtshausener Straße
Beginn Autostraße
Inn
Deutschland
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Die Altheimer Straße (B 148) ist eine Landesstraße B in Oberösterreich, ehemalige Bundesstraße und Teil der Europastraße 552. Sie führt auf einer Länge von 36,6 km entlang des Inn durch das Innviertel. Ihren Ausgangspunkt nimmt die Altheimer Straße an der Innkreis Autobahn (A 8) bei der Anschlussstelle Ort im Innkreis und führt über Altheim zur Staatsgrenze nach Deutschland bei Braunau am Inn.

Geschichte

Sowohl die Braunauer Straße zwischen Braunau, Ried im Innkreis und Lambach als auch die Obernberger Straße zwischen Altheim und Suben gehörten zu den Bundesstraßen, die durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1921 eingerichtet wurden. Bis 1938 wurde die Obernberger Straße als B 49 bezeichnet, nach dem Anschluss Österreichs wurde sie als Reichsstraße 340 geführt. Ab dem 1. April 1948 gehörten beide Straßen wieder zum Netz der Bundesstraßen in Österreich. 2002 erfolgte die Übertragung in die Landesverwaltung.

Die Innviertler Straße von Braunau über Ried nach Wels ersetzte am 1. Juli 1964 die Braunauer Straße. Gemäß Bundesstraßengesetz von 1971 sollte die Innviertler Schnellstraße S 9 die Innviertler Straße zwischen Ried und Braunau ersetzen. Diese Schnellstraße wurde jedoch nicht gebaut, deshalb wurde am 1. März 1992 eine neue Bundesstraße B 148 zwischen Braunau und Altheim eingerichtet.

Literatur

  • Das Landesstraßennetz, Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Straßenbau und Verkehr – Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb, land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Verkehr > Straßennetz (Link auf DORIS – Verkehrsthemen)

Einzelnachweise

  1. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis A.
  2. Bundesstraßengesetznovelle 1992. BGBl. 420/1992.
 B148  Die Altheimer Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.
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