Landesstraße B123 in Österreich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 19,5 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Donaubrücke bei Mauthausen im Zuge der Mauthausener Straße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Mauthausener Straße (B 123) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie hat eine Länge von 19,5 km und führt von der Wiener Straße (B 1) zunächst nach Mauthausen. Anschließend führt sie weiter durch das Mühlviertel nach Pregarten nahe dem Autobahnende der Mühlkreis Autobahn (A 7).
Geschichte
Die Mauthausener Reichsstraße zweigte in Götschka von der Prager Reichsstraße ab und führte über Hagenberg und Wartberg bis Mauthausen an der Donau. Sie wurde 1770 erbaut und später als Salzstraße bezeichnet. Durch Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung wurde sie 1932 in Hochstraße umbenannt.
Als Mauthausener Straße wurde 1950–1971 die heutige Donau Straße zwischen Linz und Emmersdorf bezeichnet.
Die Mauthausener Straße zwischen Enns und Pregarten gehört seit dem 1. Dezember 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.
Im Jahr 2017 wurde die Umfahrung von Windpassing und Pyburg fertiggestellt. Das Verfahren und der Bau dauerte durch notwendige Enteignungen etwa 23 Jahre. Die Ortsdurchfahrt wurde zur Gemeindestraße und soll noch rückgebaut werden.
Quellen
- ↑ Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
- ↑ Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis C.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. April 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Oberösterreich, BGBl. Nr. 292/1974.
- ↑ Umfahrung nach 23 Jahren offen auf ORF vom 22. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober 2017.
B123 | Die Mauthausener Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |