Landesstraße B13 in Österreich | |
Karte | |
Basisdaten | |
Gesamtlänge: | 17,5 km |
Straßenverlauf |
Landesstraße B13a in Österreich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 7 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Laaber Straße B 13 ist eine 17,5 km lange Landstraße in Niederösterreich und Wien von Brunn am Gebirge über Perchtoldsdorf, Wien und Laab im Walde nach Tullnerbach. Es existiert außerdem die B 13a, eine nicht ausgeschilderte Abzweigung in Wien, die auch Liesingtal Straße genannt wird und die B 13 mit der Brunner Straße B 12 und der Wiener Neustädter Straße B 17 verbindet.
Straßenverlauf innerhalb Wiens
B 13
B 13a
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Geschichte
Die Atzgersdorfer Straße zwischen Erlaa und Pressbaum war ursprünglich eine Privatstraße des kaiserlichen Waldamtes und wurde 1827 vom Staat übernommen. Seit dem 1. November 1827 bestanden in Kalksburg und Kaltenleutgeben zwei Mautstationen, die dem Staat 1856 einen jährlichen Ertrag von 4.900 Gulden einbrachten. Wegen ihrer geringen überregionalen Bedeutung wurde diese Straße 1869 dem Land Niederösterreich übergeben und als Landesstraße geführt.
Die Laaber Straße gehörte vom 1. Jänner 1972 bis 2002 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich und ging am 1. April 2002 wieder in Landesverwaltung über.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen vom 12. Mai 2005, idF 2021
- ↑ Circulare der k.k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns vom 5. May 1827, veröffentlicht in der Wiener Zeitung vom 12. Mai 1827, Amtsblatt S. 631.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
B13 | Die Laaber Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |