Das Völkerbundsmandat für Palästina (arabisch الانتداب البريطاني على فلسطين; hebräisch המנדט הבריטי מטעם חבר הלאומים על פלשתינה (א״י)) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg auf der Konferenz von Sanremo 1920 an das Vereinigte Königreich übertragen und am 24. Juli 1922 ratifiziert wurde. Auf dem Mandatsgebiet entstanden später die Staaten Israel und Jordanien sowie die Gebiete des Gazastreifens und des so genannten Westjordanlands mit ungeklärtem politischen Status. Das ursprüngliche Mandatsgebiet Palästina von 1920 zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wurde 1921 östlich des Jordans um Transjordanien erweitert (ab 1923 Emirat Transjordanien); 1946 wurde daraus ein unabhängiges Königreich.

Allgemeines

Auftrag des Mandats (Text siehe Weblinks) war die Hilfe zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“ unter der Bedingung, „dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina […] beeinträchtigen würde“.

Das Mandat nennt in den Artikeln 4, 6 und 7 konkrete Maßnahmen wie Anerkennung und Zusammenarbeit mit einer jüdischen Vertretung (Jewish Agency), Förderung einer geschlossenen jüdischen Ansiedlung (siehe Jischuv) durch Zurverfügungstellung von Staats- und Brachland sowie Erleichterung der Einwanderung (siehe Alija) und des Erwerbs der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden. Artikel 13 bis 15 sahen die freie Religionsausübung, einen geregelten freien Zugang zu den Heiligen Stätten und die Aufrechterhaltung bestehender kultureller und religiöser Selbstverwaltungen vor.

Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die bereits beabsichtigte und 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen Emirats Transjordanien durch die Briten geschaffen und der verfügbare Raum zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte von vornherein auf Cisjordanien begrenzt.

Das Mandat währte für Transjordanien bis zum 24. Mai 1946, für Cisjordanien bis zum 14. Mai 1948 um 24 Uhr. Die israelische Unabhängigkeitserklärung erfolgte am Nachmittag desselben Tages, noch vor Mandatsende. Der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947, der die Aufteilung Palästinas (d. h. Cisjordaniens) in einen jüdischen und einen arabischen Staat, eine Zoll- und Währungsunion zwischen beiden Staaten, eine gemeinsam betriebene Infrastruktur für Wasser, Energie, Verkehr und Kommunikation sowie eine internationale Kontrolle über Jerusalem als Corpus separatum vorsah, wurde nicht verwirklicht.

Das 1922 erteilte Mandat stellt in der Zusammenschau die völkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel und Jordanien dar. Auch ein Staat Palästina würde das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen.

Zahlreiche Errungenschaften, die auf die britische Mandatszeit zurückgehen, wurden etwa im 1948 gegründeten Staat Israel übernommen. Dazu gehören der Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes sowie das Regierungs- und Rechtssystem, das sich eng an das britische Vorbild anlehnt. Viele Offiziere der späteren israelischen Armee sammelten zunächst Erfahrung in der British Army (siehe auch Jüdische Brigade). Schließlich entwickelte sich vor allem Jerusalem in herausragendem Maße (Errichtung der Hebräischen Universität, Bau des King David Hotels usw.), und die damaligen Bestimmungen zum Stadtbild sind bis heute in Kraft geblieben. Sir Ronald Storrs, erster britischer Gouverneur Jerusalems, erließ ein Gesetz, wonach die Häuser der Hauptstadt des Mandatsgebiets nur aus Jerusalemer Stein erbaut werden dürfen. Zudem wurde in Jerusalem die Ansiedlung von Schwerindustrie untersagt.

Vorgeschichte und Errichtung des Palästinamandats

Vor dem Ende des Ersten Weltkrieges war Palästina ein Teil des Osmanischen Reiches. Die Briten unter General Edmund Allenby besiegten die an der Palästinafront operierenden osmanischen, deutschen und österreich-ungarischen Truppen im Jahre 1917 und besetzten Palästina und den Irak. Anschließend richteten sie eine Militärverwaltung ein, die Occupied Enemy Territory Administration (OETA), es galt aber noch bis zur San-Remo-Konferenz das osmanische Zivilrecht.

Entsprechend dem 1916 zwischen Großbritannien und Frankreich geschlossenen Sykes-Picot-Abkommen erhielt Großbritannien das britische Mandat Mesopotamien auf dem Gebiet des heutigen Irak sowie das Völkerbundsmandat für Palästina, welches den südlichen Teil der osmanischen Provinz Syrien (Syrien, Palästina und Jordanien) umfasste, während Frankreich mit dem Völkerbundmandat für Syrien und Libanon den Rest des osmanischen Syriens (das moderne Syrien, den Libanon und Hatay) kontrollierte.

Während des Ersten Weltkrieges hatten die Briten sowohl Juden als auch Arabern Gebiete im Nahen Osten zugesagt. In der Hussein-McMahon-Korrespondenz war den Haschimiten von britischer Seite – im Gegenzug für deren Unterstützung bei der arabischen Revolte gegen das Osmanische Reich – die Herrschaft über das meiste Land der Region zugesagt worden, das fast den gesamten arabischen Nahen Osten umfassen sollte. Den Juden hatte Großbritannien in der Balfour-Deklaration gleichzeitig erstmals eine nationale Heimstätte in Eretz Israel versprochen. Das Faisal-Weizmann-Abkommen bestimmte die einvernehmliche Festlegung von Staatsgrenzen für das von Faisal angestrebte arabische Königreich und den von Chaim Weizmann gemäß der Balfour-Deklaration angestrebten jüdischen Staat, trat jedoch niemals in Kraft.

Nach dem Sieg der Alliierten über die Mittelmächte und dem Abschluss des Friedensvertrages von Versailles sprachen im April 1920 die auf der San-Remo-Konferenz in Italien vertretenen Weltkriegs-Alliierten Palästina dem Vereinigten Königreich zu. Der Völkerbund legitimierte das alliierte Übereinkommen von San Remo, indem er Britannien 1922 das Mandat für Palästina erteilte. Die genaue Definition des Mandats folgte bei dieser Gelegenheit.

Palästina umfasste demnach all jene Gebiete, aus denen später der Staat Israel hervorging, außerdem den Gazastreifen, das Westjordanland, Teile der Golanhöhen sowie das Königreich (Trans-)Jordanien. Nach Einschätzung des ersten neuzeitlichen Zensus vom Oktober 1922 bestand die Bevölkerung Palästinas (ohne die britischen Garnisonen und die Beduinen des südlichen Distriktes) aus 757.182 Menschen, davon waren 590.890 Muslime, 83.794 Juden, 73.024 Christen und 7.028 Drusen. Herbert Louis Samuel, ehemaliger Post- und Innenminister im britischen Kabinett, wurde zum ersten Hochkommissar in Palästina ernannt.

Die Türkei, die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, legalisierte schließlich das Mandat für Britannien durch den Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 unterzeichnet wurde und nach den Ratifikationen am 5. August 1925 in Kraft trat.

Die mit der Eroberung zunächst eingerichtete Besatzungsverwaltung (OETA) beschlagnahmte alles Eigentum von Staatsangehörigen nichtosmanischer, feindlicher Nationalität. Im Rahmen der nach San Remo am 1. Juli 1920 eingerichteten regulären britischen Zivilverwaltung übernahm Edward Keith-Roach als Public Custodian of Enemy Property die Verwaltung des beschlagnahmten Eigentums und vermietete es an Dritte bis zur Restitution an die vorigen Eigentümer nach Inkrafttreten des Vertrags von Lausanne 1925.

Im Süden Palästinas wurden die meisten Männer nichtosmanischer, feindlicher Staatsangehörigkeit als feindliche Ausländer – darunter Palästinadeutsche, z. B. viele Templer – interniert, und zwar in Wilhelma. Die Internierten wurden Anfang 1918 in ein Lager südlich von Gaza gebracht, während die nicht internierten Feindstaatler strenger Polizeiaufsicht unterstellt wurden. Im August 1918 brachte die britische Verwaltung die Internierten außer Landes nach Sidi Bishr und Helwan in der Nähe Alexandrias. Mit dem Frieden von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, wurden die ägyptischen Lager aufgelöst und die meisten Internierten kehrten ins Heilige Land zurück, ausgenommen diejenigen, die laut einer schwarzen Liste der britischen Streitkräfte als unerwünscht galten.

Das Mandatsgebiet war multi-ethnisch, Arabisch war die Hauptsprache, vorherrschende Religion war der Islam. Die Bodenbesitzverhältnisse veränderten sich zwischen 1918 und 1948 nur unwesentlich (1918: 2,5 % des Bodens jüdisch, 1948: 5,67 %), obwohl sich die Bevölkerungsverhältnisse vor allem durch die jüdische Einwanderung stärker verschoben (1948: 33 % jüdische Bewohner). Verwaltungsmäßig war das Gebiet ab 1918 in 13 Distrikte unterteilt, deren Zahl bereits 1919 auf zehn, 1920 auf sieben, 1923 auf vier und 1924 schließlich auf drei reduziert wurde.

Jüdische Einwanderung, arabischer Widerstand

Während der 1920er Jahre wanderten 100.000 jüdische und auch 6.000 nicht-jüdische Immigranten nach Palästina ein. Besonders die Einwanderung von 35.000 russischen Juden 1919 bis 1923 prägte das Land für lange Zeit. Von jüdischen Agenturen gekauftes Land wurde nur an Juden verpachtet, und das auch nur unter der Bedingung, dass es ausschließlich von jüdischen Arbeitern bestellt würde.

Anfangs stieß die jüdische Einwanderung nach Palästina nur auf wenig Widerstand bei nichtjüdischen Palästinensern. Seit der „dritten Alija“ (1919–1923) führte die stetig wachsende Einwanderung vornehmlich europäischer Juden jedoch zu kulturellen und politischen Spannungen, denen die britische Mandatsregierung durch eine über Einwanderungszertifikate gesteuerte Immigration zu begegnen suchte. Schon früh standen sich Teile der zionistischen und der arabischen Führungsriege, die sich beide als nationale Unabhängigkeitsbewegung verstanden, unversöhnlich gegenüber. Nach Unruhen im April 1920 und ersten Massakern gegen Juden 1921 (Unruhen von Jaffa) kam es 1929 zum Massaker von Hebron, aber auch zu heftigen Unruhen in anderen Teilen des Mandatsgebietes, so zum Beispiel rund um Lydda, von denen vor allem auch das Kinder- und Jugenddorf Ben Shemen betroffen war.

Den Unruhen von 1929 folgte von 1936 bis 1939 der Arabische Aufstand. Mohammed Amin al-Husseini, Mufti von Jerusalem und Präsident des 1921 durch Briten gegründeten Obersten Islamischen Rats, übernahm 1936 die Führung des arabischen Aufstands und organisierte anti-britische und antijüdische Aktionen. Dabei wurden religiöse Aspekte zunehmend politisiert und mit Stereotypen und Vorurteilen versetzt, welche zu der Zeit besonders in Europa grassierten.

Die britische Mandatsregierung erließ 1926 die palästinensische Religious Communities Organisation Ordinance (Verordnung bezüglich religiöser Gemeinschaftsorganisationen), dernach Religionsgemeinschaften als Personalkörperschaften anerkannt wurden. Mit der Verordnung waren die muslimische Gemeinschaft, Kirchen und der Jischuv nicht mehr nur als Religionen durch die Freiheit der Religionsausübung geschützt, sondern als öffentlich-rechtliche Personalkörperschaften anerkannt. Die von der Mandatsregierung angeregte Organisation dieser Körperschaften nach demokratischen Prinzipien lehnten die vorher schon ohne breitere Legitimation gebildeten muslimischen Organe ab und behielten ihr bereits geübtes Honoratiorenmodell bei. Auch unter den Kirchen richteten nur einige gewählte Selbstvertretungsorgane (Landessynoden) ihrer Mitglieder ein, andere bestanden auf episkopale Hierarchien. So blieben muslimische und christliche Palästinenser meist ohne gewählte Vertretungen. Jüdische Palästinenser wählten schon seit 1920 zunächst auf privatrechtlicher Basis turnusmäßig die Repräsentantenversammlung des Jischuv, die die Mandatsregierung 1928 als Vertretungsorgan des Jischuvs als Personalkörperschaft im Sinne der Verordnung anerkannte. Allein in Städten und Gemeinden, denen nach Einzelfallentscheidungen die britische Mandatsmacht städtische bzw. kommunale Selbstverwaltung gewährten, hatten alle dort wohnenden Einwohner Möglichkeiten, sich Vertretungen zu wählen. Das Palästina-Pfund wurde 1927 eingeführt und gesetzliches Zahlungsmittel und löste als solches nach einer Übergangsfrist parallelen Umlaufs das ägyptische Pfund ab.

Ein weiterer zunehmend bedeutsamer Streitpunkt war der Konflikt jüdischer Einwanderer mit arabischen Bauern. In einigen Fällen führte der Verkauf von Land durch die oft im Ausland lebenden arabischen Großgrundbesitzer zur Ausweisung ihrer ehemaligen palästinensischen Pächter (Felachen); an Stelle der alten Orte entstanden z. T. Kibbuzim, die zu Beginn oftmals als Turm-und-Palisaden-Siedlungen angelegt wurden.

Zu Konflikten kam es insbesondere deswegen, weil die Pächter oft zwar nicht das Land besaßen, wohl aber die Bäume (besonders Olivenbäume), die auf diesem Land wuchsen. Die Problemsituation wurde von den europäischen Juden, die nicht mit dieser Art von Besitzrecht vertraut waren, oft nicht verstanden bzw. das Besitzrecht nicht akzeptiert. Dazu kam, dass eine Verständigung der neuen mit den alten Besitzern aufgrund sprachlicher, aber vor allem kultureller Unterschiede kaum zustande kam.

Die gleichfalls stark zunehmende arabische Zuwanderung intensivierte die Konflikte weiter. Gemäß einem amtlichen arabischen Bericht aus dem Jahr 1934 war die Zahl der von Frühjahr bis Sommer 1934 illegal eingewanderten Palästinenser höher als die von der Mandatsverwaltung genehmigten jüdische Zuwanderung, welche auf 42.359 festgesetzt war.

Die paramilitärische Hagana, 1920 gegründet und nach 1929 bedeutend erweitert, wurde zum Vorläufer der israelischen Streitkräfte. Seit 1939 schränkte die britische Mandatsmacht die jüdische Einwanderung ein und legte im Weißbuch von 1939 für einen fünfjährigen Zeitraum eine Einwanderungsquote von 75.000 Juden fest, die sowohl von Juden als auch Palästinensern unter verschiedenen Vorzeichen kritisiert wurde. Als Reaktion auf den großen Aufstand bildeten sich mit dem Irgun und der Lechi 1936 auch terroristische jüdische Gruppen, die im Laufe des Zweiten Weltkriegs britische und auch arabische Ziele angriffen.

Ökonomische Entwicklung

Die britischen Mandatsbehörden bauten eine funktionierende Zivilverwaltung auf und setzten das Gewaltmonopol des Staates durch. Dabei waren nur rund zehn Prozent der Verwaltungsangestellten britische Staatsbürger. Den Rest stellten Einheimische, sowohl Juden als auch Palästinenser. Errungenschaften der britischen Politik, die sich aus den lokalen Steuereinnahmen finanzierten, waren ein Gerichtssystem nach europäischem Vorbild mit geringer Korruption in Polizei und Justiz sowie Straßen, Elektrifizierung und Kultureinrichtungen.

Britischer Abzug und Palästinakrieg 1948/49

Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurde innerhalb der britischen Regierung über eine Teilung des Landes und den Rückzug der eigenen Truppen debattiert. Ausschlaggebend für den Rückzug waren die Kosten von 40 Millionen Pfund Sterling, um die 100.000 Soldaten und Polizisten zu unterhalten. Dies entspreche nicht der unbedeutenden strategischen Lage des Mandatsgebiets im Zeitalter der Dekolonialisierung. Ebenso suchte Großbritannien dadurch die Anlehnung an die USA, welche das Mandat als gescheitert ansahen und einen Krieg für unvermeidlich hielten.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es allerdings zunächst einmal zu einer Zuspitzung des Konflikts mit den zionistischen Terrorgruppen. Die Irgun nahm am 1. November den zwischenzeitlich abgeflauten bewaffneten Kampf wieder auf. Daraufhin ließ der britische Hochkommissar in Tel Aviv eine Ausgangssperre durch Fallschirmjäger durchsetzen, verweigerte sich aber vorerst einer von Armeekreisen geforderten Offensive gegen die Irgun und ähnliche Gruppen. Parallel wurden aber auf diplomatischem Weg zusammen mit den USA Wege zur Lösung der Palästinafrage und zur Ansiedlung europäischer Juden gesucht. Vom 1. November 1945 bis zum 1. Juni 1946 zählte die britische Verwaltung 47 terroristische Akte, bei denen 18 Angehörige der britischen Armee und neun Polizisten der Palestine Police (Britische Kolonialpolizei für das Mandatsgebiet) getötet sowie 101 Soldaten und 63 Polizisten verletzt wurden.

Im Juni 1946 spitzte sich die Lage zu. In der Nacht zum 17. des Monats führten zionistische Gruppen mehrere Bombenanschläge aus. Am 18. nahmen sie sechs britische Offiziere als Geiseln und am 26. Juni stahlen sie Edelsteine im Wert von 40.000 Palästina-Pfund aus einer Schleiferei. Hochkommissar Cunningham rief daraufhin Operation Agatha aus, in der das britische Militär massiv gegen die Aufständischen vorging. Die erhoffte Zerschlagung der bewaffneten zionistischen Gruppen gelang aber nicht. Als Reaktion auf Operation Agatha zündete Irgun am 22. Juli 1946 eine Bombe im King David Hotel in Jerusalem. Dadurch wurden 92 Menschen getötet und 69 verletzt.

Die britische Regierung brach daraufhin die Gespräche mit den USA ab. Ihr Versuch einer arabisch-jüdischen Konferenz scheiterte im September 1946 an der weitgehenden Verweigerung einer Teilnahme von beiden Seiten. Aufgrund von Kritik der US-Regierung und zahlreicher jüdischer Organisationen trat George Hall am 4. Oktober als Kolonialminister zurück und wurde durch den pro-jüdischen Arthur Creech Jones ersetzt. In der Folge steuerte die britische Regierung in Palästina um. Anfang November wurden sämtliche Hausdurchsuchungen durch das Militär eingestellt, die letzten drei verbliebenen Gefangenen aus der Operation Agatha freigelassen und erneut das Gespräch mit der Jewish Agency gesucht. Auf Betreiben von Generalstabschef Bernard Montgomery erfolgte im Januar 1947 wieder ein Strategiewechsel hin zu einem erneut harten Vorgehen gegen die Zionisten. Dies führte wiederum zu mehr Angriffen auf Briten in Palästina. Der Hochkommissar verfügte daraufhin weitreichende Ausgangsbeschränkungen für britische Zivilisten und Soldaten sowie mehr Kontrollen und Straßensperren sowie verstärkte Sicherungen an Gebäuden. Am 2. Februar rief Cunningham dann Operation Polly aus, in deren Rahmen alles entbehrliche Personal mit seinen Familien aus Palästina evakuiert wurde. Die verbleibenden Briten zogen sich in Sicherheitszonen in Tel Aviv und Haifa zurück.

In dieser Situation sah sich die britische Regierung zugleich mit zunehmenden Unruhen in Indien und einem extrem harten Winter konfrontiert, der im Heimatland Treibstoff- und Stromrationierungen erzwang. Diese geballte Problemlage führte Mitte Februar zum Beschluss der Regierung, das Palästinamandat zum September an die Vereinten Nationen zurückzugeben. In der Zwischenzeit sollte dort lediglich so gut wie möglich Frieden gewahrt werden. Irgun verübte am 1. März 16 Angriffe, darunter einen Bombenanschlag auf einen britischen Offiziersclub, der 20 Personen tötete und weitere 30 verletzte. Der Hochkommissar verhängte daraufhin Kriegsrecht mit einer absoluten Ausgangssperre in den meisten jüdisch besiedelten Gebieten.

Im September 1947 brachte Großbritannien die Palästinafrage in die Vollversammlung der Vereinten Nationen und gab sein Mandat zurück. Ein Sonderausschuss sollte einen neuen Teilungsvorschlag erarbeiten. Dieser Vorschlag wurde von den USA und der Sowjetunion unterstützt, weil sie einen Rückzug Großbritanniens aus Palästina wünschten, und von der Vollversammlung der UN im November 1947 angenommen. Die arabischen Mitglieder der UNO lehnten ihn ab, ebenso die Palästinenser im Mandatsgebiet. Großbritannien sah, dass keine Lösung gefunden worden war, die sowohl von arabischer als auch von jüdischer Seite akzeptiert wurde. Es gab nun bekannt, am 14. Mai 1948 aus Palästina abzuziehen. In der verbleibenden Zeit bis zum Abzug entschieden die benachbarten arabischen Staaten sich zu einer Intervention, was zu einer Reihe lokaler Konflikte führte. Auch innerhalb des Mandatsgebiets nahmen zwischen Frühjahr 1947 und dem Abzug der Briten die Auseinandersetzungen kontinuierlich zu und forderten mehrere hundert Todesopfer auf britischer, jüdischer und arabischer Seite.

Zum Ende des britischen Mandats für Palästina am 14. Mai 1948, einem Freitag, um Mitternacht, versammelte sich der Jüdische Nationalrat im Haus des ehemaligen Bürgermeisters Dizengoff in Tel Aviv um 16 Uhr, Erew Sabbat. David Ben Gurion verkündete in der israelischen Unabhängigkeitserklärung „kraft des natürlichen und historischen Rechts des jüdischen Volkes und aufgrund des Beschlusses der UNO-Vollversammlung“ die Errichtung des Staates Israel. Der Jahrestag der Staatsgründung, Jom haAtzma’ut ist der 5. Ijjar (nach dem jüdischen Kalender).

Die Sowjetunion und die USA erkannten den Staat Israel sofort diplomatisch an. Die Streitkräfte Ägyptens, Jordaniens, des Irak, Syriens und des Libanon rückten in diejenigen Teile des britischen Mandatsgebietes vor, die vorwiegend arabisch besiedelt waren. Festgelegte Gebiete mit klar definierten Bevölkerungsmehrheiten gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Auch Israels Armee besetzte nun Teile des Mandatsgebiets. Es kam zum ersten Nahostkrieg, dem Palästinakrieg, der bis 1949 dauerte und Israels Unabhängigkeit bestätigte.

Hochkommissare für Palästina

Mit der Leitung der Mandatsverwaltung in Palästina wurde ein Hochkommissar beauftragt. Dieser unterstand dem britischen Kolonialministerium.

Siehe auch

Literatur

  • Abigail Jacobson, Moshe Naor: Oriental Neighbors: Middle Eastern Jews and Arabs in Mandatory Palestine. Dartmouth College Press, Hanover 2017, ISBN 978-1-5126-0006-3.
  • Gudrun Krämer: Geschichte Palästinas. Von der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel. 5. Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47601-5.
  • Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels. (Originaltitel: One Palestine, Complete: Jews and Arabs Under the British Mandate. übersetzt von Doris Gerstner). Siedler, München 2005, ISBN 3-88680-805-X.
  • Helmut Mejcher (Hrsg.): Die Palästina-Frage 1917–1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nahostkonflikts. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn u. a. 1993, ISBN 3-506-77488-3. (mit Personen- und Sachregister sowie ausführlichem Literaturverzeichnis)
  • Richard Meinertzhagen: Middle East Diary 1917–1956. Yoseloff, London 1959.
  • Georg Schwarzenberger: Das Völkerbundmandat für Palästina. Enke, Stuttgart 1929.
  • Ernst Marcus: Palästina – ein werdender Staat. Völker- und staatsrechtliche Untersuchung über die rechtliche Gestaltung des Mandatslandes Palästina unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk. (= Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht. Heft 16). Noske, Leipzig 1929, OCLC 1004890081.
  • Harry Charles Luke: The Handbook of Palestine. London 1922.
Commons: Völkerbundsmandat für Palästina – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. The British Mandate in Jerusalem (Memento vom 16. Dezember 2015 im Internet Archive)
  2. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 43 ff.
  3. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 70 ff.
  4. Report on Palestine Administration, 1922. (Memento vom 10. Dezember 2015 im Internet Archive) League of Nations, 31. Dezember 1922.
  5. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 162 ff.
  6. Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, ISBN 3-374-01863-7, S. 189; Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, ISBN 3-579-00245-7, S. 150.
  7. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 138 und 143.
  8. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 134 und 136.
  9. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 137.
  10. Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig 2001, S. 193; Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 137.
  11. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 143; Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig 2001, S. 196.
  12. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 323 ff.
  13. Erich Topf: Die Staatenbildungen in den arabischen Teilen der Türkei seit dem Weltkriege nach Entstehung, Bedeutung und Lebensfähigkeit (= Hamburgische Universität. Abhandlungen aus dem Gebiet der Auslandskunde. Band 31. Reihe A. Rechts- und Staatswissenschaften. Band 3). Friedrichsen, de Gruyter & Co, Hamburg 1929, S. 66.
  14. Rudolf Pfisterer: Israel oder Palästina. R. Brockhaus, Wuppertal/ Zürich 1992, ISBN 3-417-24124-3, S. 147.
  15. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 180 f., 189 f., 566.
  16. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 543–550; Piers Brendon: The Decline and Fall of the British Empire 1781–1997. London 2008, S. 476–480.
  17. Benjamin Grob-Fitzgibbon: Securing the Colonies for the Commonwealth: Counterinsurgency, Decolonization, and the Development of British Imperial Strategy in the Postwar Empire. (pdf) In: British Scholar 2.1. September 2009, S. 12–39, abgerufen am 17. Dezember 2020 (englisch).
  18. Albert Hourani: Die Geschichte der arabischen Völker. Von den Anfängen des Islam bis zum Nahostkonflikt unserer Tage. 5. Auflage. Frankfurt 2006, ISBN 3-596-15085-X, S. 437.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.