Sarnen in der Schweiz
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SARNEN
in der Schweiz.
Der Hügel, welcher über die Dachgiebel des Fleckens einige Gebäude (das Zeughaus und Schützenhaus der Republik ) emporhält, ist eine von den klassischen Stellen des Schweizerlandes. Hier stand vor Zeiten die Burg, von der herab der Vogt Landenberg über die Rechte des Volks schaltete. Aber am Neujahrsmorgen 1308, als der Vogt vom Hügel nieder zur Messe gehen wollte, brachten ihm 20 Unterwaldner, nach altem Brauch, Neujahrsgeschenke: ausgewählte Thiere ihrer Heerden und ihres Geflügels. Eingetreten in die Burg, bemächtigten sie sich derselben mit Hülfe anderer Verschworenen, die aus den benachbarten Erlengebüschen hervorsprangen. Da erging die Losung zur Landesfreiheit von Dorf zu Dorf, von Thal zu Thal. Landenberg, der durch die Wiesen zum Luzerner See flüchtete, ward eingebracht. Doch seine Grausamkeit gegen den blinden Vater des Arnold
[131] Anderhalden ward von dem biederen Volk mit keiner Grausamkeit vergolten. Der Vogt ward unverletzt entlassen, sobald er den Eid gethan, für ewige Zeiten nicht mehr in dies Land zu kommen. Noch versammelt sich alljährlich an der Stätte der verschwundenen Tyrannenburg das Volk Obwaldens, um in offener Landesgemeinde seine Obrigkeiten und Richter zu ernennen und Vorschläge über öffentliche Angelegenheiten anzuhören, zu genehmigen oder zu verwerfen. Eine bedeutsamere Stelle konnte es nicht zur Ausübung seiner landesherrlichen Gewalt wählen. Im Genusse einer Unabhängigkeit und Freiheit, die ihm durch die Natur seiner Heimath, durch halbtausendjährige Gewohnheit und durch das großgezogene und stark gewordene Gefühl seiner Menschenwürde unentbehrlich zum Leben geworden ist, hat es keine Landenberge mehr zu fürchten.
In neuerer Zeit hat der Name von Sarnen in der Schweiz zufällig eine böse Nebenbedeutung erhalten, freilich ohne Verschulden der gutmüthigen Einwohner. Unter „Sarnerei“ versteht man in der protestantischen Schweiz, wenn man Ränkemachereien oder Verschwörungen der oligarchischen oder hierarchischen Faktionen verschiedener Kantone gegen die Rechte und Freiheiten der Nation bezeichnen will. Anlaß dazu gab die Konferenz, welche zu Sarnen, im November 1832, von Abgeordneten der Regierungen des Bezirks Schwytz, der Stadt Basel, der Kantone Neuenburg, Unterwalden und Uri gehalten wurde, und Trennung der Eidgenossenschaft, fremde Einmischung und Bürgerkrieg herbeizuführen drohte. Bekanntlich ward auch der Landfriede zunächst im Sommer des folgenden Jahres vom Bezirk Schwytz, wie von der Stadt Basel und 15 Jahre später durch die Sonderverbindung der gesammten katholischen Kantone mit bewaffneter Faust gebrochen; aber beide Aufstände wurden durch den Ernst der Nation eben so schnell gedämpft, als sie erhoben waren.
Wir knüpfen daran die Betrachtung eines Schweizer Weisen:
„Zwietracht ist nun einmal die Erbsünde aller Föderativstaaten, wenn die Genossen des Bundes, in voller Selbstherrlichkeit zu einander, für Kraft und Macht des Bundes nichts von ihren Rechten opfern wollen, aber von ihm Alles für ihren Nutzen begehren. Die Geschichte sämmtlicher Föderativstaaten, von den vereinten Stämmen Israels, den griechischen Republiken, bis zu den Staaten des deutschen Reichs, den niederländischen Provinzen und italienischen Städten, von den schweizerischen Kantonen bis auf die amerikanischen Freistaaten und selbst bis auf das Konglomerat des deutschen Bundes, ist fast ununterbrochene Verkettungvon Zerwürfnissen, Zänkereien und innern Kriegen. Merkwürdig ist dabei, daß demungeachtet dergleichen Konföderationen von Völkerstämmen und Nationen ein längeres Leben erreichten, als ihr anscheinend innerer gebrechlicher Zustand erwarten ließ. Die mosaische Bundesrepublik hatte bei 400 Jahre gedauert, ehe sie, statt des unsichtbaren Jehova, einen sichtbaren König forderte. Der griechische Staatenbund lebte seit Stiftung der Amphyctionen bis zur Schlacht von Charonea 1100 Jahre. Nächst ihm erscheint die schweizerische Eidgenossenschaft mit einer halbtausendjährigen Lebenslänge; die [132] vereinigten Niederlande brachten es, seit der Utrechter Union, auf die Hälfte dieser Zeit. Und doch ist der Föderativstaat die einzige Staatsform, unter welcher das vollkommenste Princip staatlicher Existenz, das republikanische, Gedeihen findet. Der Ausdruck größter individueller Freiheit, die Selbstregierung, kann nur in kleinen staatlichen Genossenschaften so zur Ausführung gelangen, daß wirklich jeder Bürger seinen unmittelbaren Theil an der Gesetzgebung und Ernennung der Obrigkeit nimmt. Der Zuwachs der Bevölkerung über ein sehr beschränktes Maß hinaus macht die Versammlung des ganzen Volkes (in einer Landesgemeinde) unmöglich; es muß sich begnügen, die Sorge für die wichtigsten Angelegenheiten den von ihm erwählten Stellvertretern zu überlassen. So wird die unmittelbare Theilnahme an den öffentlichen Geschäften in eine sehr mittelbare verwandelt, und diese in gleichem Grade immer beschränkter, als in repräsentativen Republiken die Volksmassen größer werden. Auf gleiche Weise verhält es sich mit dem Genuß der bürgerlichen Rechte. Je kleiner die Republik ist, um so weniger wird es gefährlich, die freie Verfügung der Bürger über ihre Person und ihr Eigenthum nicht durch zahlreiche Gesetze zu begrenzen. In größern, einheitlichen Staaten, bei vervielfältigten Interessen, Verhältnissen und Reibungen der bürgerlichen Zustände ist eine stärkere gesetzliche Schutzwehr und daher engere Begrenzung der Freiheit der Einzelnen wie der Gemeinden und Stände unvermeidbar. Im häuslichen Kreise einer Familie darf Manches ohne Furcht gestattet und lockerer gebunden sein, was in einem weitläufigen Gemeinwesen von Tausenden nicht zu erlauben wäre, ohne Unordnung, Zerrüttung und gänzliche Auflösung zu erzeugen. Es war deshalb, um sogleich das schlagendste Beispiel zur Hand zu nehmen, eine Widernatürlichkeit, Frankreich, in dem das dem Republikanismus feindseligste Princip der Centralisation durch alle Epochen seiner Geschichte hindurch gepflegt und zur höchsten Blüthe entfaltet ist, mit seinen 40 Millionen in diesem Princip erzogener Menschen zu einer einzigen Republik umzugestalten.“
„Die Geschichte kennt keine einheitliche Republik von so großem Umfang, weil solche in sich selber unmöglich ist oder dem Volke keine höhere Freiheit gewähren könnte, als jede wohl eingerichtete Monarchie. Rom, als es die Welt beherrschte, war in der That nur republikanisch innerhalb der Mauern der Hauptstadt; außer der Ringmauer wohnten Unterthanen und zinspflichtige Bundesgenossen. Die einzelnen Staaten der nordamerikanischen Union sind, mit einer dünnen Bevölkerung auf weiten Landstrecken, kleinen Staaten zu vergleichen. New-York, der volkreichste derselben, zählt auf einem Flächenraum, so groß wie Altengland, wo 13 Millionen Seelen leben, noch nicht drei Millionen Einwohner. Wenn dereinst New-York gleiche Bevölkerung wie England besitzt, wird es entweder in eine Anzahl kleinerer Freistaaten zersplittert sein, oder einer Monarchie so ähnlich sehen, wie ein Haupthaar dem andern.“
[133] „Da also nur kleine Staaten republikanischer Formen fähig sind, müssen sie, um nicht bei feindlichem Anstoß von den größern zertreten zu werden, Konföderationen mit ihres Gleichen eingehen, oder sich, wie die Republiken S. Marino, Andorre, die ionischen Inseln, die freien Städte Deutschlands etc., unter den Schutz und somit Einfluß mächtiger Nachbarn begeben und sich dadurch des besten Theils ihres republikanischen Werthes entäußern. Nur der Föderalismus gewährt ihnen, neben der Garantie eines selbstständigen Staatslebens und der gegenseitigen Freiheit, die Kraft eines größern Reichs zum Widerstand gegen fremde Gewalt. Diese Kraft steigert sich in gleichem Maße, wie sich das bloße Schutzbündniß der kleinen Staaten zu einem förmlichen Einheitsbund Aller erhöht, worin sie, mit eigenen Gesetzen und Regierungen für sich dastehend, von ihrer Souveränetät so viel an die allgemeine Bundesgewalt übertragen, als hinreicht, um als ein einziger, als ein Bundesstaat Friedsamkeit und Ordnung im Innern, Achtung im Ausland zu erzielen; diese Idee eines Bundesstaates hat in hohem Grade die Schweiz erreicht. In Nordamerika streitet noch das Bedürfniß nach einer starken Centralgewalt mit dem Souveränetätsstolz der einzelnen Staaten.“
„Mächtige Fürstenreiche besitzen äußerlich schon an und für sich, was schwächeren Staaten der Föderalismus verschafft, nämlich die Mittel zur Selbstvertheidigung und Koncentrirung der Staatskraft in einer Hand. Dagegen ist die individuelle Freiheit, deren sich die Bürger kleiner Republiken erfreuen, unvereinbar mit dem System großer, wenn auch noch so musterhaft regierter Stdaten, welches eine absolute Unterordnung des Einzelwillens unter ein einziges, die Gesammtheit repräsentirendes oberhoheitliches Princip erheischt, mag nun letzteres in einem absoluten oder beschränkten Monarchen ausgedrückt sein. Jedoch auch in Monarchien finden wir bisweilen einen Quasi-Föderalismus der ihnen zugehörigen Provinzen oder Volksstämme adoptirt, welcher versucht, wenn auch nicht in Gewährung der Freiheit, so doch in der Verwaltung individuelle Bedürfnisse gelten zu lassen.“
Denn das ist der gefährlichste Irrthum, wenn man für innere Ruhe und äußere Stärke großer Reiche das Hauptmittel in der sogenannten Vereinfachung der Verwaltung, das heißt, darin sucht, daß man Völkern und Provinzen von ganz ungleichen Oertlichkeiten, Gewerbsarten, Gesittungsstufen, Lebensweisen und Interessen einerlei Einrichtungen, Gesetze und Verwaltungsformen schafft. Es gibt keine größere Tyrannei, als die Tyrannei des Gesetzes, welche auf widernatürliche, gewaltsame Weise gleich machen will, was von Natur und Schicksal ungleich gestellt ist. Kein verständiger Hausvater wird vom erwachsenen, gebildeten Sohn das Nämliche, wie vom unmündigen fordern. Jenes Gleichmachungssystem, in welcher Staatsform es auch angewendet sein mag, vernichtet alle menschliche Lebensfreiheit, macht allen herkömmlichen Gewohnheiten, Erinnerungen und Sitten, allen Lebensweisen und Bedürfnissen der verschiedenen Provinzen den Krieg, und gibt den Einen mehr, als sie beim Zustand ihrer Bildung gebrauchen können, den andern weniger, als ihnen durchaus nöthig ist. Daher in [134] solchen Reichen die fortwährend gährende allgemeine Unzufriedenheit, daher die ewige Unruhe Frankreichs, wo durch alle Klassen der Bevölkerung, durch alle Theile des Landes nach ein und derselben Chablone regiert wird, wo, bei erzwungener gänzlicher Unthätigkeit der einzelnen Glieder, Alles vom Staatsoberhaupt erwartet wird, wo alle öffentlichen Interessen, das gesammte politische Leben bis in’s letzte Detail, auf nur einen einzigen Vereinigungspunkt angewiesen sind, die Hauptstadt. Das alte Rom beherrschte Hunderte von Völkerschaften des Erdbodens mit leichter Hand durch die geschickte Anwendung eines Quasi-Föderalismus, in welchem es der zusammengeschürzte Knoten zur Verbindung Aller blieb. Es ließ den unterworfenen Nationen ihre Eigenthümlichkeiten, Religionen, Sitten und Einrichtungen, ließ sie diesen gemäß verwalten und sich fortbilden, und behielt sich nur die fürstlichen Hoheitsrechte, Oberbefehl, Kriegsvolk und Abgaben, vor. Ausbruch der Unzufriedenheit in einer Gegend störte die Ruhe der andern nicht, weil deren Interessen nicht die gleichen waren, und konnte durch Uebermacht Aller leicht gedämpft oder in Schranken gehalten werden. – Wenn die großen europäischen Reiche heutiger Zeit, wie Oesterreich, Preußen, Rußland, nach Anwendung ähnlicher Staatsgrundsätze trachten würden, wenn die Rechte, Freiheiten, Ordnungen und Bedürfnisse jeder besondern Provinz heilig gehalten, nur mit der fortschreitenden Kultur der Einwohner allmählig verbessert und mit den Rechten, Freiheiten, Ordnungen und Bedürfnissen des Gesammtstaates in Einklang gesetzt würden, sähe jede der Völkerschaften in einem und demselben Monarchen ihren eigenen Schutzgeist und würde ihr ein politischer Zustand theuer, der ihrer Natur und Civilisation entsprechend ist.“
Sarnen liegt auf dem vielbegangenen Weg von Luzern über den Brünig nach Mairingen, an dem lieblichen Sarner See, in einem weiten freundlichen Thalgrund, von anmuthigen, mit schönen Baumgruppen bewachsenen Hügeln umgeben. Außer diesem und seinen geschichtlichen Erinnerungen hat der Ort nichts von Interesse. Am Sarner See mündet das durch seine Lieblichkeit und das Andenken an Niclaus von der Flüe berühmte Melchthal.