Einführung
Die folgende Aussage[1] liefert einerseits die Negation der
-Eigenschaft und andererseits sogar eine Charakterisierung der
-Regularität in kommutativen lokalkonvexe Algebren und der
-Regularität in kommutativen pseudokonvexe Algebren. Der Beweis des Satzes erfolgt analog zum Satz, der die TKP-Eigenschaft über Gaugefunktionale charakterisiert.
Stetigkeitssequenzen
Der Beweise des folgenden Satzes verwendet Stetigkeitssequenzen bei K-Regularität verwendet die Algebraerweiterung und
-Regulärität dazu, die topologischen Eigenschaften von einem
-regulären Element
in
selbt darüber abzuleiten.
Satz: Stetigkeitssequenzen K-Regularität
Sei
und
, dann gibt es für alle
, ein
, eine Folge
von Gaugefunktionalen mit Konstanten
mit
, für die folgende Bedingungen gelten:
- (U1)
für alle
und
,
- (U2)
für alle
und
.
Beweis
Seien
,
,
eine
-Erweiterung von
und
sei das Inverse zu
. Ohne Einschränkung sind die obigen Gaugefunktionalsysteme unital positiv.
Beweis 1: Äquivalentes Gaugefunktionalsystem
Man betrachtet das auf der Algebraerweiterung
definierte Gaugefunktionalsystem
und induziert damit ein Gaugefunktionalsystem
auf
, das zu dem gegebenen Gaugefunktionalsystem
äquivalent ist.
Beweis 2: Definition äquivalentes Gaugefunktionalsystem
Das von
auf
induzierte Gaugefunktionalsystem
wird mit dem Algebraisomorphismus
definiert (siehe Algebraerweiterung) d.h.

Beweis 3: Homöomorphie - Äquivalenz Gaugefunktionalsystem
Da
ein Algebraisomorphismus ist und
homöomorph zu
ist, liefert die Stetigkeit von
und
die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme
und
.
Beweis 4 - Stetigkeit der Multiplikation
Für alle
gibt es ein
, sodass für alle
gilt

Für alle
gibt es ein
, sodass für alle
gilt

Beweis 5 - Definition von Stetigkeitssequenzen
Nun sei
das multiplikativ inverse Element zu
dann definiert man damit folgendes System
mit
den
-Gaugefunktionalen mit
.

Beweis 6 - Ungleichung U1 über Gaugefunktionale
Man erhält über die Stetigkeit der Multiplikation folgende Ungleichungen:

Beweis 7 - Unitale Positivität
Unter Verwendung der Unitalen Positivität der verwendeten Gaugfunktionalsysteme erhält man insbesondere:

Beweis 8 - Ungleichung U2 über Gaugefunktionale
Für diese
gibt es eine Konstante
und ein

Beweis 9 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme
Insgesamt gilt die folgende Abschätzung
durch die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme auch für das gegebene Gaugefunktionalsystem
, denn für alle
gibt es eine Konstante
und eine
mit

Beweis 10 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme
Dann gibt es wieder mit der Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme
gibt es ein
eine Konstante
mit

Beweis 11 - Ungleichung U1 mit Äquivalenz
Insgesamt erhält man für alle
gibt es ein
und Konstanten
, sodass für alle
:

Beweis 12 - Ungleichung U2 mit Äquivalenz
Insgesamt erhält man für alle
gibt es ein
und Konstanten
die analoge Ungleichung für das Gaugefunktionalsystem
für alle
:

Beweis 13
Insgesamt gelten nun die beiden Ungleichungen:
- (U1)
für alle
und
,
- (U2)
für alle
und
.
Damit folgt die Behauptung.
Quellennachweise
- ↑ Engelbert Niehaus (1994) K-reguläre Elemente - Schriftenreihe des Fachbereichs Mathematik - Westfälische Wilhelms–Universität Münster, S.48-49
Wiki2Reveal
Siehe auch
Diese Lernresource können Sie als Wiki2Reveal-Foliensatz darstellen.
Wiki2Reveal
Dieser Wiki2Reveal Foliensatz wurde für den Lerneinheit Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien' erstellt der Link für die Wiki2Reveal-Folien wurde mit dem Wiki2Reveal-Linkgenerator erstellt.