Anwalt
Der Anwalt oder sogar der Rechtsanwalt ist das Gegenteil eines Linksanwaltes. Außerdem gibt es noch den Geradeausanwalt und den Schlunzer. Als besondere Spezies gibt es auch noch den Unrechtsanwalt, in der Kurzform auch Unwalt genannt. Sie alle können unter dem Oberbegriff „Anwalt“ zusammengefasst werden. Der Rechtsanwalt heißt Rechtsanwalt, weil er immer Recht hat und sonst nichts in seinem Leben geleistet hat. Er ist ein Hordentier, allein kann er den langen Winter meist nicht überstehen. Rechtsanwälte in einer Horde werden oft als Sozietät, oder auch als Bundesregierung bezeichnet.
Rechtsanwälte ernähren sich nicht von Obst, Gemüse, oder Fleisch - sie ernähren sich zu 70% von Geld. Die anderen 30% setzen sich zu wechselnden Bestandteilen zusammen aus beruflicher Profilierung, Seelen unschuldiger Mandanten und Gesetzestexten. Das führt bei den meisten Rechtsanwälten zu einem rapiden Nachlassen des Stoffwechsels, was durch die entstehenden Hirnschäden wiederum die Sprachprobleme des Rechtsanwalts erklären könnte (s. Sprache).
Der Anwalt (lat.: tyrannosaurus lex) - oder auch - da ein Gerichtssaal gelegentlich einem Wrestling-Ring ähnelt -'"Lex Lügner" in Anlehnung an Lex Luger - sieht dem Menschen zum Verwechseln ähnlich, bildet aber dennoch eine eigenständige Lebensform. Das Sozial- und Paarungsverhalten des Anwalts ist bislang wissenschaftlich völlig unerforscht, da ohnehin die wenigsten Anwälte über ein Privatleben verfügen. Das Kommunikationsverhalten des Anwalts wirkt auf den Menschen meist unverständlich; im Gegenzug sind dem Anwalt menschliche Regungen unbekannt. Ersten Erkenntnissen zufolge schrecken Anwälte vor Knoblauch und Kruzifixen zurück. Anwälte besitzen kein Herz; es ist unbekannt, was sich an dessen Stelle befindet.
Evolutionsbiologisch entwickelte sich der Anwalt bereits in grauer Vorzeit, in der erdgeschichtlichen Periode des Jura. Er steht in enger genetischer Verwandtschaft zum Krokodil. Ein noch junger Wissenschaftszweig beschäftigt sich mit der Erforschung der Lebensweise des Anwalts. Diese Wissenschaft wird als "Jurologie" bezeichnet.
Der Rechtsanwalt, der in Fachkreisen auch als Rechtsverdreher bezeichnet wird, legt in seiner Beziehung zu seinen Mandanten großen Wert auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis. Der Anwalt erteilt seinem Mandanten juristischen Rat. Gelegentlich ist dieser Rat sachlich falsch und schadet den Rechten und Interessen des Mandanten; in diesem Fall handelt es sich dabei um Unrat.
In seinem Beruf versucht der Rechtsanwalt, mit wenig Leistung so viel Einkommen wie möglich zu erzielen. Dabei hilft ihm sein Schönfelder sowie seine stark vorgehende innere Uhr, die zum Abrechnen von Honorarstunden immer ein wenig schneller tickt als alle anderen. Kaum ein anderes Berufsfeld wird dem Motto "Zeit ist Geld" gerechter, es sei denn, es handelt sich um einen sog. "Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt", der darauf angewiesen ist, sein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen und von daher sowieso nie auf einen grünen Zweig kommen wird.
Rechtsanwälte sind moderne Sklaventreiber. Ihre Sklaven werden heute nur "Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte" (kurz: ReNos) genannt. Diese haben zum Teil lebensbedrohliche Arbeitszeiten sowie ein Gehalt am Rande des Existenzminimums. Reichtum ist aber ohnehin nicht ihr Ziel: Ähnlich wie Arzthelferinnen versklaven sich ReNos freiwillig, um an der Macht des Bösen teilzuhaben.
Ausbildung
Um Rechtsanwalt zu werden, muss man 25,2 Jahre Jura studieren. Den nicht vorhandenen mathematischen Grundfertigkeiten ist es geschuldet, dass der Otto-Normal-Jurist das aber nicht berechnen kann und sich stets als zielstrebigen Überflieger mit maximal neun Semestern betrachtet. Danach müssen fünf bis sechs Staatsexamen absolviert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch langjährige Indoktrination jegliches vernünftige und menschliche Denken durch kaltblütig-juristisches Kalkül zu ersetzen. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass schon nach zwei Jahren Jurastudium die Gehirnmasse zu 31,6% durch Paragraphenzeichen ersetzt wird.
Nach der Ausbildung muss ein Anwalt einen Schwur vor dem Teufel ableisten welcher lautet:
- "Ich schwöre beim RVG, des allmächtigen und allwissenden Buches, die verfassungswidrige Ordnung zu wahren und den Geldbeutel eines Mandanten gewissenlos zu plündern, so wahr mir Satan helfe!"
Anschließend ist der Anwalt ein Wesen, das nicht mehr zu einem normalen Leben fähig ist, sich nicht mehr mit anderen verständigen kann und nichts ohne gesetzliche Grundlage tut. So laufen Anwälte grundsätzlich immer in denselben Kleidern herum und waschen sich nicht, da es schließlich keine Körperpflegeverordnung (KöPflVO) gibt.
Sprache
Rechtsanwälte sprechen und schreiben perfektes Juristisch. Es geht dem Anwalt offiziell darum, sich möglichst präzise und unmissverständlich auszudrücken, in Wirklichkeit ist Juristisch aber nur eine Selbsterhaltungsmaßnahme (s. u.). Über die Sprache ist es dem Rechtsanwalt möglich, sich so unverständlich auszudrücken, dass er nur noch von anderen Juristen und Bürokraten verstanden werden kann. Je komplizierter etwas ausgedrückt wird, desto eher besteht die Chance, dass der Richter auch nicht mehr mitkommt und dem Rechtsanwalt Recht gibt, denn es ist für einen Juristen peinlich, eigene Defizite im Juristischen einzuräumen.
Beispiele für juristisch:
- Juristisch: „Anliegend überreiche ich meine Liquidation mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ausgleich auf unser Konto.“
- Juristisch: „Aufgrund des unsubstantiierten Vortrages der Gegenseite muss am hiesigen Sachvortrag festgehalten werden.“
- Juristisch: „Aufgrund der ungewissen Erfolgsaussichten im streitigen Verfahren möchte ich Ihnen anempfehlen, den Vergleichsvorschlag der Gegenseite anzunehmen.“
- Deutsch: „Da ich sowohl weniger arbeiten muss, als auch noch eine Vergleichsgebühr kriege, schlage ich vor, dass Du Dich auf den miesen Deal einlässt.“
- Juristisch: „Hierbei ist das Abstraktionsprinzip zu beachten.“
- Deutsch: „Ich will auch mal etwas Wissenschaftliches sagen (Blöderweise war für mich ab dem 2. Semester mit den Vorlesungen an der Uni Schluss, weil ich lieber mit meinen Bundesbrüdern von der Verbindung saufen war)“
- Juristisch: "In Dubio Pro Reo"
- Deutsch: "Das könnt ihr mir nicht beweisen!"
- Juristisch: "Pacta sunt servanda"
- Deutsch: "Du hast es mir versprochen!"
Selbsterhaltungsmechanismen
Da der Rechtsanwalt davon ausgehen kann, dass es immer Streit geben wird, solange es ein Gesellschaftssystem mit Gesetzen gibt, hat er ausschließlich Angst vor Konkurrenz. Dabei hat der Rechtsanwalt zum einen Angst vor anderen Anwälten, zum anderen aber vor juristisch ungebildeten Personen, die sich in seine Arbeit einmischen.
Konkurrenz mit anderen Anwälten
Um den Konkurrenzkampf gegen Kollegen zu gewinnen, besuchen Anwälte Fortbildungen und präsentieren sich so oft wie möglich in sämtlichen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit. Je mehr Doktortitel und Auszeichnungen auf dem Türschild aufgeführt werden können, desto besser.
Seit Anfang 2007 verleiht die Bundesrestabfallskammer, die auch für Anwälte zuständig ist, das Rückbildungszertifikat „Qualität durch Rückbildung“. Dazu muss nachgewiesen werden, dass der Verdrängungsprozess der Hirnmasse durch Paragraphenzeichen im Gehirn des Anwalts weit genug fortgeschritten ist. Wer den Nachweis erbringt, kann sich noch wichtiger machen und die Konkurrenz hinter sich lassen.
Konkurrenz mit juristischen Laien
Noch schlimmer als einen Prozess gegen einen Kollegen zu verlieren, ist es für einen Anwalt, gegen einen juristischen Laien zu unterliegen. Um das zu verhindern, sorgen die Anwälte der Bundesregierung dafür, dass juristische Laien es gar nicht erst bis ins Gericht schaffen. Nach dem Rechtsberatungsgesetz, welches 1935 geschaffen wurde, um den mit Berufsverbot belegten jüdischen Anwälten endgültig ihr Handwerk zu legen, darf nur ein Jurist Dritten Rechtsberatung erteilen. Spätestens ab dem Landgericht bzw. der zweiten Instanz herrscht Anwaltszwang, d. h. der Mandant muss von einem Anwalt vertreten sein und der Anwalt darf im Gegenzug den Mandanten zwingen, ihm unendlich viel Geld zur Verfügung zu stellen.
Auch die Sprache trägt ihren Teil dazu bei, dass die Anwälte unter sich bleiben. Kein Normalsterblicher versteht mehr als 24,3 % eines anwaltlichen Schriftsatzes. Dazu gibt es eine ganze Menge Vokabeln, die ausschließlich im Juristischen auftauchen und dermaßen kompliziert sind, dass keiner auch nur weiß, wie sie geschrieben werden, geschweige denn, was sie bedeuten.
Vorgehensweisen
Anwälte wollen auf Teufel komm raus ihre Prozesse gewinnen, nicht etwa des Geldes wegen, dass sie ohnehin verdienen, aber im Hinblick auf entsprechende Profilierung gegenüber Kollegen. Um dies zu erreichen gibt es diverse beliebte Methoden:
- Lügen oder Schönreden.
- Den Richter bestechen.
- So kompliziert formulieren, dass niemand mehr etwas versteht.
- Gericht und Gegner mit nichtssagenden, zig Seiten langen, aus beständigen Wiederholungen bestehenden Schriftsätzen so stark zu verwirren, dass ein Vergleich angeboten wird, obwohl überhaupt keine Chance besteht, Recht zu haben.
- Den Gegner heruntermachen über Insider-Informationen, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben
- Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit (weitverbreitetes Phänomen!).
Die wichtigste Waffe der Anwälte ist das Wort. Der Einstieg erfolgt zumeist über einen Drohbrief, der im Gegner das Gefühl von Ohnmacht, Ahnungslosigkeit und völliger Unterlegenheit wecken soll. Der Empfänger eines Anwaltsbriefes soll glauben, dass ihm gegenüber ein gut eingespieltes Orchester von Fachanwälten, Gutachtern, Privatdetektiven, Schlägertrupps und Zeugen bereitsteht, während er klein und allein diese letzte großmütige Chance zur gütlichen Einigung - sprich vollständigen Kapitulation, nutzen sollte.
Wer auf diesen Bluff hereinfällt, hat schon verloren - Gutachter sind teuer, auch für die Gegenseite, Zeugen irren, lügen, und haben Gehirnschwund (siehe Michael Jackson) - das weiß jeder Richter. In solchen Fällen genügt ein freundlicher Antwortbrief, in dem überzeugend dargelegt wird, warum man einem Prozess mit gelassener Begeisterung entgegensieht.
Insbesondere bei unverschämten und aus der Luft gegriffenen Forderungen von Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen, Musik- und Filmindustrie und Providern wirkt solch ein Brief oft stark prozessverkürzend, da ein guter Anwalt seinen Mandanten von Prozessen abrät, die nicht gewonnen werden können. Da gute Anwälte selten sind, kann es aber trotzdem zum Prozess kommen.
Um schlechten Anwälten den Gang zum Sozialamt zu ersparen, wurde das Abmahnwesen erfunden. Eine scheinbare Lizenz zum Gelddrucken, in realiter eine moderne Form der Nötigung. Auch hier gilt: Nicht ins Bockshorn jagen lassen! Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Nach einem gewonnenen Prozess feiert sich der Anwalt wochenlang selber in wilden Orgien mit Prostituierten und Kokain. Ein gutes Beispiel, findet man hier.
Religion
Rechtsanwälte haben ihre eigene Religion. Als Bibel dient ein Buch namens Schönfelder. Lieblingskapitel des Rechtsanwalts ist dort das sogenannte RVG (Rechtsanwalts-Vergnügungs-Gesetz), welches die Nahrung des Rechtsanwalts regelt. Das Gerücht, das Anwälte ein an das „Vater unser“ angelehntes „RVG unser“ beten, konnte allerdings nicht bestätigt werden.
Anderslautende Quellen berichten von folgender ritueller Beschwörungsformel, welche um Mitternacht bei Vollmond ausgesprochen wird:
- RVG unser, das du entspringst der Hölle, geheiligt werde dein Name, dein Geld komme, dein Wille geschehe, wie in der Unterwelt, so auf Erden. Unser täglich Gebühr gib uns heute. Und verheimliche unsere Schuld, wie auch wir leugnen unsere Schuld. Und führe uns in Versuchung, und verführe uns zu dem Bösen. Dein ist das Reich, die Kraft und die Schrecklickeit, in Ewigkeit, Amen.
Spätestens seit Goethes „Faust“ (2005) ist bekannt, dass alle Anwälte mit dem Teufel im Bunde stehen. Dies gilt allerdings nur für „Nur-Anwälte“. Anwälte, die gleichzeitig Notar sind, gleichen die negativen Eigenschaften des Anwaltsdaseins damit aus, dass Notare einen Heiligenschein haben, grundsätzlich alles richtig machen und immer ehrlich sind. Die Seele eines Anwalts geht nach dessen Tod an den Teufel, dafür deckt der Teufel alle Korruptionen des Anwalts zu dessen Lebzeiten.
Verschiedene Anwaltstypen
Trotz des Herdensverhaltens der Anwälte lassen verschiedene individuelle Auftretensweisen vermuten, dass nicht alle Anwälte exakt das gleiche denken. So werden Anwälte derzeit in folgende Typen kategorisiert:
Der Volljurist
Volljuristen sind Juristen, die während ihres Studiums Mitglied in einer Burschenschaft waren und dabei durch übermäßigen Alkohol-Konsum selbst zum Alkoholiker wurden. Durch einen gesonderten Studienabschluss ist es ihnen erlaubt, ihre Mandanten vor Gericht im betrunkenen Zustand zu vertreten oder als betrunkener Richter Urteile zu sprechen. Bei Prozessen, bei denen der Kläger oder der Beklagte selbst ein Alkoholiker ist, werden Volljuristen gebraucht, um die Verhandlung durchzuführen. Dies ist so vorgeschrieben, da sich Volljuristen mit ihnen geistig auf einem Level befinden. Werden Aussagen von Nicht-Alkoholikern bei einem solchen Prozess benötigt, so müssen diese vor der Verhandlung unter ständiger Messung des Alkohol-Pegels Wodka trinken, bis sie eine Grenze von 2.0 Promille überschritten haben.
Der Karrieretyp
Der Karrieretyp ist allerhöchstens 25 Jahre alt, hat mindestens einen Doktortitel und ist der Chef der Kanzlei. Ihm ist alles egal, außer dass er möglichst schnell mit möglichst wenig Arbeit möglichst bekannt wird, um möglichst viel Geld zu verdienen. Dieser Typ Anwalt sitzt meist in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei, bei der das allerwichtigste Einstellungskriterium ist, möglichst dickes Sitzfleisch mitzubringen, da man 22,5 Stunden des Tages am Schreibtisch sitzen und diese Stunden den Mandanten bei einem Satz von 400 EUR/h in Rechnung stellen muss. Die anderen 1,5 Stunden bestehen aus Mittagspause und Nachtschlaf. Urlaub könnte er sich - wie so vieles - zwar finanziell leisten, nur die Zeit dazu hat er nie. Darum sind Statussymbole wie ein dickes Auto, Maßanzüge und drallbusige Sekretärinnen seine Steckenpferde.
Der Ehrgeizige
Der Ehrgeizige glaubt an Recht und Gesetz und daran, dass er das System verbessern kann, wenn er ein möglichst guter Anwalt ist. Aus diesem Grunde lernt er 27,3 Stunden am Tag Paragraphen auswendig, geht auf jede Fortbildung und lässt keine Gelegenheit aus, sich weitere juristische Bildung anzueignen. Ihm geht es weniger um Geld und einen hohen Stand in der Kanzlei als darum, den Mandanten optimal helfen zu können und die Welt zu verbessern. Leider ist diese, einzig für den Mandanten nützliche Spezies von Anwälten vom Aussterben bedroht.
Der Lethargische
Der Lethargische ist angestellter Anwalt, sitzt im Hinterzimmer einer Feld-Wald-und-Wiesenkanzlei und taucht nicht einmal auf dem Briefkopf auf. Falls er überhaupt eine Krawatte trägt, dann verziert er diese zu ihrer eigenen Verschandelung auch noch mit einer Krawattennadel. Ihm ist egal, ob er die Prozesse gewinnt oder verliert oder ob jemand seinen Namen kennt. Wichtiger ist ihm, ein festes Einkommen zu beziehen, das er mit relativ wenig Arbeit in jedem Falle erhält. Dafür lässt er sich von den Chefs auch gerne für die Drecksarbeit missbrauchen, die ansonsten die Rechtsanwaltsfachangestellten zu erledigen hätten.
Der Amerikanische
Da amerikanische Anwälte nur Geld erhalten, wenn sie den Prozess gewinnen, werden nur Leute Anwalt, die gut genug lügen können, um den Mandanten aus der Schuld rauszureden. Natürlich ist das sehr gewagt, da die Mandanten nicht wirklich testen können, ob der Anwalt gut lügen kann, denn woher sollen sie wissen, ob sie nicht angelogen werden und der Anwalt ihnen nur vorlügt, dass er lügen kann. Das ist aber auch die einzige Gefahr. Da das amerikanische Gesetz geschrieben wurde, als die Verfasser gerade mit den Indianern auf einer Swingerparty waren, gibt es sehr viele Widersprüche, und so schlägt ein gewitzter Anwalt nur das Buch auf und hat zu 99,99 % den Fall gelöst und kann zufrieden sein Geld kassieren.
Dieser Typ Anwalt zeichnet sich durch ein seine bigame Lebensweise aus, da er neben seiner Ehefrau immer eine gutaussehende festangestellte[Prostituierte bzw. Sekretärin besitzt. Letztere ist wesentlich jünger als er und seine Ehefrau, die er nur hat, um sich selbst nicht um seine Kinder kümmern zu müssen, die er meist versehentlich während seines Jura-Studiums in die Welt gesetzt hat. Sie besitzt in der Regel ausgeprägtere Geschlechtsmerkmale ("dickere Titten") und dient nur dem Zweck, dem hart arbeitenden Rechtsverdreher während seiner Arbeit Kaffee zu kochen und Croissants vom Bäcker zu akquirieren.
Der Korrupte
Der Korrupte ist Fachanwalt für Strafrecht. Er lässt sich gerne mit Kokain bezahlen oder nimmt 40,7% der Beute aus einem Banküberfall als Bezahlung. Ihm geht es nur darum, möglichst viel Geld zu verdienen, wie viel Arbeit das macht und ob er berühmt wird, ist ihm egal. Der Korrupte hält meist fünf bis sieben Jahre durch, bis er bei seinen Mandanten im Gefängnis landet.
Der Blender
Der Blender ist häufig männlichen Geschlechts und hat sich nach häufig stark ausgeprägter Frustration aufgrund seiner Tätigkeit als HiWi eines Blenders zunächst erfolgreich aus dem Scheinsozienstatus gelöst und eine eigene Kanzlei gegründet, an deren Tür nun wiederum ein auffälliges goldenes Schild mit seinem Namen und etlichen erfundenen Doktortiteln prangt.
Nach einer vorübergehenden Phase anfänglicher Arbeitsmoral mit mäßig wachsendem wirtschaftlichem Erfolg wird der Blender-geschädigte Anwalt selbst zum Blender und beginnt, selbst HiWis zu beschäftigen, um nur noch außen hin als der große Seniorpartner dazustehen. Regelmäßig besucht der Blender keinerlei Fortbildungsmaßnahmen, was von der regionalen Restabfallskammer jedoch nicht geahndet, da nicht überprüft, wird. Von rechtlichen Veränderungen und Neuerungen erfährt der Blender durch besondere Fachliteratur wie kostenlose Firmen-Newsletter, deren Überschriften überflogen werden, oder aus qualitiv hochwertigen Fachpublikationen, die von ausgewiesenen Experten geschrieben werden. Alternativ lässt der Blender sich von einem seiner unterbezahlten, aber überarbeiteten HiWis "briefen", um im konkreten Rechtsfall nicht wie der Depp dazustehen, der er eigentlich ist.
Gerne lässt sich der Blender dabei auch regelmäßig einen Fragenkatalog durch einen HiWi ausarbeiten, den er dann dem Mandanten in einem Besprechungstermin vorliest. Die Antworten des Mandanten diktiert der Blender in ein überteuertes Diktiergerät und zitiert dann in respektloser Manier seine Rechtsanwaltsfachangestellte herbei, die das Eilband sofort zu schreiben hat. Die Antworten auf diese Fragen hat dann erneut der HiWi auf Relevanz zu prüfen und dann einen Aktenvermerk für den Blender zu formulieren, in dem er ihm nahebringt, was er diesmal zu fragen vergessen hat.
Besonders hervortun kann der Blender sich bei Gerichtsterminen, in denen ein großes Mundwerk, dafür aber wenig juristische Sachkenntnis gefragt ist. Aufgrund der Vorarbeit seiner HiWis ist er in der Lage, vereinzelte Stichworte in den Raum zu werfen, die Sach- und Fachkenntnis vorspiegeln. Die auf diese Weise getäuschten Beteiligten wie Gericht und gegnerischer Rechtsanwalt lassen sich dann leider allzu oft auf ein Urteil ein, das der Rechtslage nicht im Geringsten angemessen ist. Anschließend versteht es der Blender, den grandiosen Erfolg als Gerechtigkeit und Ergebnis seiner harten Arbeit zu feiern, was im Regelfall mit unverschämten Gebührennachforderungen gegenüber dem eigenen Mandanten einhergeht.
Selten nur findet sich ein Blender, der einen Fachanwaltstitel vorweisen kann, da hierzu nach der Fachanwaltsordnung eine bestimmte Fallzahl zwingend erreicht und auch Weiterbildung in einem gewissen Umfang absolviert sein muss. Dies ist eine der wenigen Hürden, die die Restabfallskammer Rechtsanwälten tatsächlich zu überwinden gibt. Aufgrund der Faulheit des Blenders gibt es nur wenige dokumentierte Fälle, in denen ein Blender einen Fachanwaltstitel erlangen konnte. Gewiefte Blender haben jedoch zumindest in den ersten Jahren nach Eröffnung einer eigenen Kanzlei noch genügend Altmandate, um zusammen mit ein paar Neumandaten die Zulassungshürde zur Fachanwaltschaft zu packen. Da das Behalten der Befugnis zur Führung des Fachanwaltstitels keinen weiteren Nachweis bestimmter Fallzahlen verlangt, sondern nur die Vorlage von Fortbildungsbescheinigungen, gelingt es in ca. 50% der Fälle professionellen Blendern auch, einen Fachanwaltstitel zu behalten.
Der Feudalistische
Der Feudalistische ist mental noch nicht in der Gegenwart angekommen und pflegt ein prähistorisches Weltbild. Es besteht in einer mittelalterlichen Ständegesellschaft. In seinem Weltbild kommt die Realität nicht vor. Er leitet Recht und Unrecht nicht aus Fakten und Gesetzen ab, sondern aus Statuszuschreibungen, die er selbst vornimmt und die es in der übrigen Gesellschaft so nicht gibt. Er imaginiert und konstruiert ein komplementäres Beziehungsgefüge, in dem eine Prozesspartei über die andere erhoben und Ungleichheit hergestellt wird.
Der Saul Goodman
Dieser Anwaltstyp macht gerne Scherze und ist bestechlich. Er ist häufig in Serien anzutreffen
So produziert er eine "Ermächtigungsfigur" (Top) und eine "Entmachtungsfigur" (Bottom):
- Top hat immer Recht.
- Bottom hat immer Unrecht.
- Top hat nur Rechte, aber keine Pflichten.
- Bottom hat nur Pflichten, aber keine Rechte.
- Top macht keine Fehler.
- Alle Schuld wird Bottom angelastet.
- Für Top gelten keine Regeln.
- Bottom muss sich an die Regeln halten, die Top für ihn aufstellt.
- Top darf unbegrenzt Forderungen an Bottom stellen, muss aber keinerlei Forderungen erfüllen.
- Bottom darf keine Forderungen stellen, muss aber alle Forderungen von Top erfüllen.
- Alle Behauptungen von Top gelten als unanzweifelbar, Top muss keine Beweise erbringen.
- Von Bottom werden unbegrenzt Beweise verlangt; stellt er unter Beweis, dass er im Recht ist, werden seine Beweise ignoriert, für nichtig erklärt, oder es wird behauptet, sie würden das Gegenteil beweisen.
Der Feudalistische interessiert sich nur begrenzt für Geld. Wenn er von einem Bottom ein Erfolgshonorar angeboten bekommt, um Recht und Gesetz durchzusetzen, lehnt er das Mandat ab. Das wird dann als "Unabhängigkeit", gelegentlich auch als "Interessenskonflikt" bezeichnet. Die Basis für die Kreation von Tops und Bottoms bilden Stereotype, Vorurteile und Idealisierungen. Der Nutzen der oben dargestellten Praxis für den Feudalistischen besteht darin, dass er sich damit das Erlangen juristischer Fachkenntnis erspart. Ein anderer Begriff für diesen Typ lautet „Winkeladvokat“. Sein eigenes Kommunikationsverhalten gegenüber dem Mandanten besteht in sogenannten "Oberhandtechniken", er selber sieht sich somit als "Top".
Staatsanwälte
Staatsanwälte sind die Opposition der Rechtsanwälte. Sie wollen mit allen Mitteln den Angeklagten ins Gefängnis bringen, damit sie eine Daseinsberechtigung haben und weiterhin auf zynische Art und Weise Geld verdienen können. Da diese Menschen verachtenswert sind und gern im Mittelpunkt stehen, lohnt es sich nicht, irgendwelche Buchstaben über sie zu vergeuden.
Staranwälte
Dies sind Anwälte, die im Bundestag sitzen (99% der Insassen sind Anwälte), oder Anwälte, die Stars verteidigen. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung wird man nicht Staranwalt, indem man Justizirrtümer an Unschuldigen verhindert, sondern indem man stadtbekannten Kriminellen eine unangenehme Haftzeit erspart, oder den Haftantritt bis zum Rentenalter hinausschiebt.
Anwältinnen
Rechtsanwältinnen sind zumeist privat frustrierte Doppelnamenträgerinnen, die der Mär des Feminismus und der Emanzipation anhängen und sich zwischen Kind, Küche und Beruf selbst beweisen und verwirklichen wollen. Dem beruflichen Erfolg entgegen wirken dabei einerseits die niemals unterdrückbaren Gefühle und Emotionen insbesondere während der Periode; dies lässt sie zu unberechenbaren Gegnerinnen werden, die aller Fachkenntnis zum Trotz aus dem Bauch heraus handeln. Andererseits gelingt ihnen, da sie häufig der Gnade ihres Ehemannes, der meistens gleichfalls Rechtsanwalt und erster Namensträger der Sozietät ist, die Trennung von Privat- und Berufsleben nur selten.
Das emotionale Chaos, in dem Anwältinnen sich häufig befinden, führt in der Folge oft zu erheblicher Organisations- und Entscheidungsschwäche bei Anwältinnen. Dies macht auch das Zusammenarbeiten mit Anwältinnen äußerst schwierig. Kluge Rechtsanwälte und ReNos haben dies entweder bereits am eigenen Leib erfahren oder aber aus den leidvollen Erzählungen ihrer Berufskolleginnen und -kollegen profitiert und meiden Kanzleien, in denen Anwältinnen in Schlüsselpositionen beschäftigt sind.
Mandanten, die sich in die Obhut von Rechtsanwältinnen begeben, sollten sich stets des Umstandes bewusst sein, dass Anwältinnen die Erledigung jeglicher Privatangelegenheit wie Kinder, häusliche Probleme etc. aus biologischen Zwängen, die öffentlich aufgrund des Emanzipationszwangs selbstredend negiert werden, der Bearbeitung von Mandaten vorziehen, was zu erheblicher Verzögerung in der Bearbeitungszeit bis hin zu Verjährungsproblematiken führen kann.
Anwälte im Fernsehen
In vielen Fernsehsendungen werden Anwälte und ihre Arbeit gezeigt.
Im Namen der Gerechtigkeit
Bei dieser Sendung wird ein oder mehrere Anwälte bei der Bearbeitung eines Falles mit einer Kamera von Sat1 begleitet. Hierbei wird der gesamte Verlauf eines Falles (von der Erteilung des Mandates bis hin zur Verkündung des Urteils) und alle daran beieidigten Personen gezeigt.
Lenßen & Partner
Hierbei handelt es sich um genau die gleiche Sendung wie "Im Namen der Gerechtigkeit". Der einzige Unterschied ist, dass diese anders heißt.
Richter Alexander Hold
In "Richter Alexander" Hold wird der Verlauf eines ECHTEN kompletten Gerichtsprozess gezeigt. Genau genommen wurde nur ein Prozess gezeigt, der im Jahre 2001 begann und dessen Urteil im Jahre 2013 gesprochen wurde. Deshalb gibt es keinen Grund mehr diese Sendung weiter zu produzieren und sie wurde eingestellt.
Berühmte Zitate von Anwälten
- "Was ist Menschlichkeit?" (1)
- "Lügen ist nicht verboten." (2)
- "Jura ist keine Mathematik." (3)
- "Nur ein toter Anwalt ist ein guter Anwalt." (4)
- "Es ist mir egal, ob Sie mir die Rechtslage erklären können." (5)
(1)Dieser Anwalt ist Mitglied bei amnesty international.
(2)(Bezogen auf das Lügen der Gegenseite vor Gericht zur Erlangung unberechtigter Geldzahlung.)
(3)(Bezogen auf richterliche Rechtsbeugung und Willkür, auch als "richterliche Unabhängigkeit" bezeichnet.)
(4)(Ein namentlich nicht bekannter Anwalt, der wegen Pornodiebstahl verklagt wurde, gegenklagte und verlor.)
(5)Geäußert gegenüber seinem Mandanten in Folge eines von ihm selbst herbeimanipulierten Fehlurteils zu dessen Lasten.