Die in Sachsen in den Jahren 1994 und 1996 durchgeführte Kreisreform wurde am 24. Juni 1993 durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Damit wurden die 1952 gebildeten 48 Kreise und sechs kreisfreien Städte in Sachsen aufgelöst und 22 neue Landkreise sowie sieben kreisfreie Städte gebildet. Diese Verwaltungsstruktur bestand bis zum 1. August 2008, als die Kreisreform Sachsen 2008 in Kraft trat.

Hintergrund

Im April 1991 wurde durch die Staatsregierung beschlossen, in Sachsen eine Kreisgebietsreform durchzuführen. Als Ziel für die zu bildenden Landkreise galt eine Mindestgröße von 125.000 Einwohnern.

Ein erster Gesetzesvorschlag wurde durch die Staatsregierung am 29. Juni 1992 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dem vorangegangen waren schon Anhörungen mit den betroffenen Landkreisen und Verbänden. Es sah die Bildung von sechs kreisfreien Städten und 23 Landkreisen vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Zuschnitt der Landkreise mehrmals geändert. Das Endergebnis wich in vielen Fällen vom ursprünglichen Entwurf ab.

Durch einige Landkreise wurde in der Folge gegen das Gesetz Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Bei den Klagen ging es um die Auflösung des Landkreises Dresden-Land und die Bildung der Landkreise Meißen-Dresden und Sächsische Schweiz, um die Auflösung der Landkreise Hoyerswerda und Kamenz und die Bildung der kreisfreien Stadt Hoyerswerda und des Westlausitzkreises, um die Auflösung der Landkreise Plauen, Oelsnitz, Reichenbach, Auerbach und Klingenthal und die Bildung eines Elstertalkreises und eines Göltzschtalkreises und um den Sitz der Landratsämter des Landkreises Leipziger Land und des Niederschlesischen Oberlausitzkreises. Im Juni/Juli 1994 wurden die entsprechenden Gerichtsurteile gesprochen. Da das Gericht bemängelte, dass es insbesondere Mängel bei der Anhörung/Beteiligung der klagenden Landkreise im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegeben hat, wurde das Gesetz teilweise für nichtig erklärt. Die Landesregierung sah sich somit gezwungen, durch drei Änderungsgesetze die Kreisreform nachzubessern.

Änderungsgesetze

  • 1. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
betrifft die Änderungen über die Landkreise Meißen-Radebeul und Westlausitz-Dresdner Land.
  • 2. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
betrifft die Bildung des Vogtlandkreises
  • 3. Kreisgebietsreformänderungsgesetzes vom 23. Mai 1996
betrifft den Kreissitz des Niederschlesischen Oberlausitzkreises

Kreisgliederung

Durch die Kreisreform wurden am 1. August 1994 folgende Landkreise neugebildet:

NameSitz des Landratsamtesbestehend ausRechtsnachfolger vonBemerkungen
Landkreis AnnabergAnnaberg-Buchholzallen Gemeinden des bisherigen Landkreises Annaberg;
den Gemeinden Ehrenfriedersdorf, Gelenau, Herold, Jahnsbach und Thum des Landkreises Zschopau
Landkreis Annaberg
Landkreis BautzenBautzenallen Gemeinden des bisherigen Landkreises Bautzen;
den Gemeinden Bischofswerda, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großdrebnitz, Großharthau, Neukirch/Lausitz, Rammenau, Ringenhain, Schmölln-Putzkau, Steinigtwolmsdorf und Weifa des Landkreises Bischofswerda;
den Gemeinden Hermsdorf/Spree und Steinitz des Landkreises Hoyerswerda
den Gemeinden Breitendorf, Cunewalde und Weigsdorf-Köblitz des Landkreises Löbau
Landkreis Bautzen
Landkreis Bischofswerda
Durch das 1. Änderungsgesetz kamen die Teile des Landkreises Hoyerswerda zum neuen Landkreis Westlausitz-Dresdner Land.
Landkreis Chemnitzer LandGlauchauden Gemeinden des Landkreises Glauchau mit Ausnahme der Gemeinden Dennheritz und Schlunzig;
allen Gemeinden des Landkreises Hohenstein-Ernstthal;
den Gemeinden Bräunsdorf, Grüna, Kändler, Limbach-Oberfrohna, Mittelbach, Niederfrohna, Pleißa und Röhrsdorf des Landkreises Chemnitz;
Landkreis Chemnitz
Landkreis Glauchau
Landkreis Hohenstein-Ernstthal
Landkreis DelitzschDelitzschallen Gemeinden des bisherigen Landkreises Delitzsch;
Gemeinden des Landkreises Eilenburg mit Ausnahme der Gemeinden Audenhain, Mockrehna, Schöna, Strelln, Wildenhain und Wildschütz
Landkreis Delitzsch
Landkreis Eilenburg
ElstertalkreisPlauenallen Gemeinden des Landkreises Plauen;
allen Gemeinden des Landkreises Oelsnitz;
den Gemeinden Breitenfeld, Erlbach, Gunzen, Landwüst, Markneukirchen, Schilbach, Schöneck, Wernitzgrün und Wohlhausen des Landkreises Klingenthal
Landkreis Oelsnitz (geplant)
Landkreis Plauen (geplant)
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes kam die Bildung des Landkreises nicht zustande. Mit dem 2. Änderungsgesetz wurde am 1. Januar 1996 der Vogtlandkreis aus den Landkreisen Plauen, Oelsnitz, Klingenthal, Reichenbach und Auerbach gebildet.
Landkreis FreibergFreibergallen Gemeinden des Landkreises Brand-Erbisdorf;
allen Gemeinden des Landkreises Freiberg;
der Gemeinde Euba vom Landkreis Chemnitz;
den Gemeinden des Landkreises Flöha mit Ausnahme der Gemeinden Altenhain, Borstendorf, Dittmannsdorf, Grünhainichen und Mühlbach;
den Gemeinden Neuhausen und Niedersaida des Landkreises Marienberg
Landkreis Brand-Erbisdorf
Landkreis Flöha
Kreis Freiberg
GöltzschtalkreisAuerbach/Vogtl.allen Gemeinden des bisherigen Landkreises Auerbach;
allen Gemeinden des bisherigen Landkreises Reichenbach;
den Gemeinden Hammerbrücke, Klingenthal, Morgenröthe-Rautenkranz, Muldenberg, Tannenbergsthal und Zwota des Landkreises Klingenthal
Landkreis Auerbach
Landkreis Klingenthal
Landkreis Reichenbach
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes kam die Bildung des Landkreises nicht zustande. Mit dem 2. Änderungsgesetz wurde am 1. Januar 1996 der Vogtlandkreis aus den Landkreisen Plauen, Oelsnitz, Klingenthal, Reichenbach und Auerbach gebildet.
Landkreis Leipziger LandBornaallen Gemeinden des bisherigen Landkreises Leipzig;
allen Gemeinden des Landkreises Borna mit Ausnahme der Gemeinde Steinbach;
allen Gemeinden des Landkreises Geithain mit Ausnahme der Gemeinden Ballendorf, Breitenborn, Buchheim, Bad Lausick, Ebersbach, Langenleuba-Oberhain und Niedersteinbach
Landkreis Borna
Landkreis Geithain
Landkreis Leipzig
Landkreis Meißen-DresdenMeißenden Gemeinden des Landkreises Dresden mit Ausnahme der Gemeinde Schönfeld-Weißig;
allen Gemeinden des Landkreises Meißen;
den Gemeinden Helbigsdorf und Wilsdruff des Landkreises Freital (nur bis 1998)
Landkreis Dresden
Landkreis Meißen
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes konnte der Landkreis erst am 1. Januar 1996 gebildet werden. Er umfasste nicht alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Dresden und erhielt den Namen Landkreis Meißen-Radebeul. Am 1. Januar 1997 erfolgte die Umbenennung in Landkreis Meißen.
Mittlerer ErzgebirgskreisMarienbergden Gemeinden des Landkreises Marienberg mit Ausnahme der Gemeinden Neuhausen und Niedersaida;
den Gemeinden des Landkreises Zschopau mit Ausnahme der Gemeinden Ehrenfriedersdorf, Gelenau, Herold, Jahnsbach und Thum;
den Gemeinden Dittersdorf und Kleinolbersdorf-Altenhain des Landkreises Chemnitz;
den Gemeinden Borstendorf, Dittmannsdorf und Grünhainichen des Landkreises Flöha
Landkreis Marienberg
Landkreis Zschopau
Landkreis MittweidaMittweidaallen Gemeinden des Landkreises Hainichen;
allen Gemeinden des Landkreises Rochlitz mit Ausnahme der Gemeinden Erlbach, Hausdorf und Lastau;
den Gemeinden Auerswalde, Burgstädt, Claußnitz, Diethensdorf, Garnsdorf, Hartmannsdorf, Köthensdorf-Reitzenhain, Markersdorf bei Burgstädt, Mohsdorf, Mühlau, Niederlichtenau, Oberlichtenau, Taura bei Burgstädt und Wittgensdorf des Landkreises Chemnitz;
den Gemeinden Altenhain und Mühlbach des Landkreises Flöha;
den Gemeinden Breitenborn, Langenleuba-Oberhain und Niedersteinbach des Landkreises Geithain
Landkreis Hainichen
Landkreis Rochlitz
MuldentalkreisGrimmaallen Gemeinden des Landkreises Grimma;
allen Gemeinden des Landkreises Wurzen;
den Gemeinden Ballendorf, Buchheim, Bad Lausick und Ebersbach des Landkreises Geithain;
den Gemeinden Erlbach, Hausdorf und Lastau des Landkreises Rochlitz;
der Gemeinde Steinbach des Landkreises Borna
Landkreis Grimma;
Landkreis Wurzen
Niederschlesischer OberlausitzkreisGörlitz
ab 16. Juni 1996: Niesky
allen Gemeinden des Landkreises Görlitz mit Ausnahme der Gemeinden Altbernsdorf, Dittersbach, Kiesdorf, Leuba, Ostritz und Schönau-Berzdorf auf dem Eigen;
allen Gemeinden des Landkreises Niesky;
allen Gemeinden des Landkreises Weißwasser;
den Gemeinden Mönau und Uhyst des Landkreises Hoyerswerda (zum 1. Januar 1996);
der Gemeinde Zoblitz des Landkreises Löbau (bereits zum 1. Januar 1994)
Landkreis Görlitz
Landkreis Niesky
Landkreis Weißwasser
Mit dem 3. Änderungsgesetz wurde Niesky als Kreissitz festgelegt. Die Änderung trat am 16. Juni 1996 in Kraft.
Landkreis Riesa-GroßenhainGroßenhainallen Gemeinden des Landkreises Großenhain;
allen Gemeinden des Landkreises Riesa
Landkreis Riesa
Landkreis Großenhain
Sächsischer OberlausitzkreisZittauallen Gemeinden des Landkreises Löbau mit Ausnahme der Gemeinde Breitendorf, Cunewalde, Weigsdorf-Köblitz und Zoblitz;
allen Gemeinden des Landkreises Zittau;
den Gemeinden Altbernsdorf, Dittersbach, Kiesdorf, Leuba, Ostritz und Schönau-Berzdorf auf dem Eigen des Landkreises Görlitz
Landkreis Löbau
Landkreis Zittau
Der Landkreis wurde am 1. Januar 1995 in Landkreis Löbau-Zittau umbenannt.
Landkreis Sächsische SchweizPirnaallen Gemeinden des Landkreises Pirna;
allen Gemeinden des Landkreises Sebnitz (inklusive der zum 1. Januar 1994 aus dem Landkreis Bischofswerda nach Stolpen eingegliederten Gemeinde Lauterbach)
Landkreis Pirna
Landkreis Sebnitz
Durch das 1. Änderungsgesetz erhielt der Landkreis die Gemeinde Schönfeld-Weißig des Landkreises Dresden.
Landkreis StollbergStollberg/Erzgeb.allen Gemeinden des bisherigen Landkreises Stollberg;
die Gemeinde Zwönitz des Landkreises Aue;
den Gemeinden Adorf/Erzgebirge, Burkhardtsdorf, Einsiedel, Kemtau, Klaffenbach, Neukirchen/Erzgebirge des Landkreises Chemnitz
Landkreis Stollberg
Landkreis Torgau-OschatzTorgauallen Gemeinden des Landkreises Torgau;
allen Gemeinden des Landkreises Oschatz;
den Gemeinden Audenhain, Mockrehna, Schöna, Strelln, Wildenhain und Wildschütz des Landkreises Eilenburg
Landkreis Oschatz
Landkreis Torgau
WeißeritzkreisDippoldiswaldeallen Gemeinden des Landkreises Dippoldiswalde;
allen Gemeinden des Landkreises Freital (zunächst ohne Helbigsdorf und Wilsdruff, die 1998 hinzukamen)
Landkreis Dippoldiswalde
Landkreis Freital
WesterzgebirgskreisAueallen Gemeinden des Landkreises Aue außer Zwönitz;
allen Gemeinden des Landkreises Schwarzenberg
Landkreis Aue
Landkreis Schwarzenberg
Der Name des Landkreises wurde durch Kreistagsbeschluss am 1. Januar 1995 in Landkreis Aue-Schwarzenberg geändert.
WestlausitzkreisKamenzallen Gemeinden des Landkreises Kamenz;
allen Gemeinden Landkreises Hoyerswerda mit Ausnahme der Gemeinden Hermsdorf/Spree, Hoyerswerda (nunmehr kreisfrei), Mönau, Steinitz und Uhyst;
den Gemeinden Bretnig-Hauswalde, Großröhrsdorf, Kleinröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn und Pulsnitz des Landkreises Bischofswerda
Landkreis Hoyerswerda
Landkreis Kamenz
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes konnte der Landkreis erst am 1. Januar 1996 gebildet werden. Er erhielt den Namen Landkreis Westlausitz-Dresdner Land. Dabei erhielt der Landkreis Teile des früheren Landkreises Dresden. Am 1. April 1996 erfolgte die Umbenennung in Landkreis Kamenz.
Landkreis Zwickauer LandWerdauallen Gemeinden des Landkreises Werdau;
allen Gemeinden des Landkreises Zwickau;
den Gemeinden Dennheritz und Schlunzig des Landkreises Glauchau
Landkreis Werdau
Landkreis Zwickau

Außerdem wurden die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda (ab dem 1. Januar 1996), Leipzig, Plauen und Zwickau gebildet.

Der Landkreis Döbeln wurde durch die Kreisreform nicht berührt.

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