Die in Sachsen in den Jahren 1994 und 1996 durchgeführte Kreisreform wurde am 24. Juni 1993 durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Damit wurden die 1952 gebildeten 48 Kreise und sechs kreisfreien Städte in Sachsen aufgelöst und 22 neue Landkreise sowie sieben kreisfreie Städte gebildet. Diese Verwaltungsstruktur bestand bis zum 1. August 2008, als die Kreisreform Sachsen 2008 in Kraft trat.
Hintergrund
Im April 1991 wurde durch die Staatsregierung beschlossen, in Sachsen eine Kreisgebietsreform durchzuführen. Als Ziel für die zu bildenden Landkreise galt eine Mindestgröße von 125.000 Einwohnern.
Ein erster Gesetzesvorschlag wurde durch die Staatsregierung am 29. Juni 1992 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dem vorangegangen waren schon Anhörungen mit den betroffenen Landkreisen und Verbänden. Es sah die Bildung von sechs kreisfreien Städten und 23 Landkreisen vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Zuschnitt der Landkreise mehrmals geändert. Das Endergebnis wich in vielen Fällen vom ursprünglichen Entwurf ab.
Durch einige Landkreise wurde in der Folge gegen das Gesetz Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Bei den Klagen ging es um die Auflösung des Landkreises Dresden-Land und die Bildung der Landkreise Meißen-Dresden und Sächsische Schweiz, um die Auflösung der Landkreise Hoyerswerda und Kamenz und die Bildung der kreisfreien Stadt Hoyerswerda und des Westlausitzkreises, um die Auflösung der Landkreise Plauen, Oelsnitz, Reichenbach, Auerbach und Klingenthal und die Bildung eines Elstertalkreises und eines Göltzschtalkreises und um den Sitz der Landratsämter des Landkreises Leipziger Land und des Niederschlesischen Oberlausitzkreises. Im Juni/Juli 1994 wurden die entsprechenden Gerichtsurteile gesprochen. Da das Gericht bemängelte, dass es insbesondere Mängel bei der Anhörung/Beteiligung der klagenden Landkreise im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegeben hat, wurde das Gesetz teilweise für nichtig erklärt. Die Landesregierung sah sich somit gezwungen, durch drei Änderungsgesetze die Kreisreform nachzubessern.
Änderungsgesetze
- 1. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
- betrifft die Änderungen über die Landkreise Meißen-Radebeul und Westlausitz-Dresdner Land.
- 2. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
- betrifft die Bildung des Vogtlandkreises
- 3. Kreisgebietsreformänderungsgesetzes vom 23. Mai 1996
- betrifft den Kreissitz des Niederschlesischen Oberlausitzkreises
Kreisgliederung
Durch die Kreisreform wurden am 1. August 1994 folgende Landkreise neugebildet:
Außerdem wurden die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda (ab dem 1. Januar 1996), Leipzig, Plauen und Zwickau gebildet.
Der Landkreis Döbeln wurde durch die Kreisreform nicht berührt.
Weblinks
- Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem (EAS) des Sächsischen Landtages Die Vorgänge sind unter den Drucksachen 1/2056 (Gesetz), 2/536 (1. Änderungsgesetz), 2/813 (2. Änderungsgesetz) und 2/420 (3. Änderungsgesetz) zu finden.
- Text des Kreisgebietsreformgesetzes