RE:Manlius
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
|---|---|---|---|
| |||
| Praescriptio: Name eines röm. Patriziergeschlechtes, das schon im 4. Jh. v. | |||
| Band XIV,1 (1928) S. 1149–1153 | |||
| Bildergalerie | |||
| Register XIV,1 | Register m | ||
| |||
Manlius [...] [1150] [1151] [1152] [1153] 1149
2) Nach Ptolem. II 5. 7 Ort in Lusitanien, unbekannter Lage, wohl benannt nach castra M., dem Lager eines Manlius, Praetors der Ulterior (vgl. Wilsdorf Pasti Hispan. 138).
RE:Manlianus saltus
Manlianus saltus, nach Liv. XL 39, 2 Gebirge mit Defllee in Keltiberien, wohl Puerto de Morata, wo der Jalo das nordöstliche Rand gebirge durchbricht (Schulten Numantia 1 328).
RE:Manlius
Manlius ist der Name eines römischen Patri-1 ziergeschlechtes. Der Name selbst ist auffallend, weil die Lautverbindung -nl- dem Lateinischen fremd ist und da, wo sie z. B. durch Zusammenfügung von con- und in- mit anlautendem l-entsteht, in der Aussprache und dann auch in der Schrift zu -ll- assimiliert wird. Deshalb meint Sommer (Lat. Laut- und Formenlehre 2.3 227) M. sei ursprünglich ein etruskischer Eigenname und habe als solcher seine eigentümliche Form behalten; freilich scheint -nl- sogar im Etrus-i kischen selten vorzukommen (Müller-Deecke Etrusker² II 408). Wenn unter diesen Umständen schon in lateinischen Hss. eine Verwechslung von Manlius mit Mallius, sowie mit Manilius öfter begegnet, so haben vollends die Griechen die ihnen ebenfalls ungewohnte Lautverbindung in M. regelmäßig durch die assimilierte ersetzt und Μάλλως, in älterer Zeit auch Μάλιος geschrieben (vgl. Pape Griech. Eigennamen 3 II 849. Dittenberger Herm. VI 153f. Die Dis-! sertationen über Transskription lateinischer Wörter in griechischen Inschriften [Th. Eck i n ge r. Zürich 1892] und bei griechischen Historikern [H. Künneke. Münster 1923, ungedruckt] ergeben dafür nichts Wesentliches. Einiges auch bei Drumann-Groebe G. R.² III 19f., 9. IV 429, 4. V 384, 17). Die Überlieferung der Namensformen ist zwar in den einzelnen Artikeln der Stichwörter Mallius (s. d.), Manilius (s. d.) und M., soweit notwendig, angegeben, doch ist eine reinliche Scheidung aller Träger dieser Gentilnamen voneinander kaum möglich; immerhin hat das patrizische Geschlecht an der Form Manlius streng festgehalten, während Plebeier dieses Namens weniger zahlreich sein dürften, als Träger mancher anderen patrizischen Namen, die von Klienten, Freigelassenen und aus dem Patriziat ausgeschiedenen Mitgliedern solcher Geschlechter abstammten. Etruskischer Herkunft wie der Gentilname M. ist auch das erste in der Gens Manila begegnende Kognomen: Vulso, bei Diodor und namentlich beim Chronographen: Volso (vgl. W. Schulze Zur Gesch. lat. Eigennamen 311. 315). Es erinnert an die alte, in den Acta triumph. beim J. 460 = 294 erhaltene Form des Ethnikons von Volsinii (Triumph des M. Atilius Regulus de Volsonibus o. Bd. II S. 2086, 38), und in diesem Zusammenhang ist es vielleicht der Beachtung wert, daß gerade für Volsinii die Zeremonie der Nageleinschlagung bezeugt ist (Cincius bei Liv. VII 3, 7), und daß in Rom der erste mit dieser Zeremonie eigens beauftragte Dictator gerade aus der Gens Manlia genommen wurde (Nr. 54). Die Genealogie des Geschlechts ist vielfach lückenhaft und unsicher. Die beiden ersten Consuln sind die von 274 = 480 (Nr. 19) und von 280 = 474 (Nr. 89); der Beiname des zweiten ist Vulso, der des ersten [1150] Manlius
1150
wird zwar mit Cincinnatus angegeben, ist aber keineswegs gesichert; eher scheint es, daß auch dieser früheste Vertreter des Geschlechts ein Vulso war, Vater oder älterer Bruder des zweiten und Ahnherr der folgenden, die das Kognomen bis zum Ende des Krieges mit Veji führen (s. Stammbaum I, übereinstimmend mit dem von Beloch Rom. Gesch. 56 entworfenen). Aber schon um ein halbes Jahrhundert früher muß 0 auch der Beiname Capitolinus auf gekommen sein,
der von dem Wohnsitz des Geschlechtes abgeleitet wurde (vgl. Nr. 51) und von der Mitte des 5. bis zu der des 4. Jhdts. v. Chr. im Gebrauch blieb (vgl. Stammtafel 11, konstruiert auf Grund der Fasten und abweichend von Beloch, aber mit Vorbehalt anzunehmen, wie bei Nr. 54 gezeigt wird). Die Verbindung der Vulsones mit den Capitolini sucht Stammtafel I vermutungsweise herzustellen, ausgehend von der Führung M beider Cognomina durch A. Manlius Nr. 100;
dabei stellt sich der Übergang von dem einfachen Vulso über das doppelte Kognomen Vulso Capitolinus einleuchtend dar; er hat einige Generationen später sein Gegenstück daran, wie die Beinamen Capitolinus, Imperiosus, Torquatus einander ablösen. Beiläufig scheint auch das ganz vereinzelte Auftreten des Pränomens Q. bei Nr. 99 sich damit zu erklären, daß dieser M. wirklich der fünfte Sohn seines Vaters war; zwei 10 seiner Brüder sind bekannt, und der Kinder
reichtum dieser Generationen geht aus dem starken Verbrauch der unterscheidenden Praenomina überhaupt hervor: A. C. Cn. L. M. P. Q. T. begegnen innerhalb weniger Jahrzehnte; davon ist Marcus durch Gentilbeschluß im J. 369 = 385 verpönt worden (s, Nr. 51), aber die Beschränkung ging später noch weiter, so bei den Tor-quati bis auf die drei Vornamen A.L.T.– Dieselben Jahrzehnte, die ersten zwei Drittel des 4.
40 Jhdts, v. Chr., sind das Heldenzeitalter der Manlier gewesen; die Rettung des Capitols vor den Galliern durch M, Manlius Capitolinus (Nr.
51) und die Überwindung eines Galliers in ritterlichem Zweikampf, die dem Sieger und seinen Nachkommen den Ehrenbeinamen Torquatus verschaffte (Nr. 57), blieben ihre stolzesten Erinnerungen, wenn sie auch dadurch beeinträchtigt wurden, daß der Retter des Capitols, des Trachtens nach der Königsherrschaft beschuldigt, ein 50 trauriges Ende nahm, und der erste Torquatus durch die unbarmherzige Strenge gegen seinen eigenen Sohn die menschliche Sympathie verlor. Zwar ist von irgendwelchen familiengeschichtlichen Aufzeichnungen der Manlier nichts bekannt, sondern nur von ihren Imagines (Cic. Sulla 27 zu L. Torquatus Nr. 80: ut ne replices annalium memoriam, ex domesticis imaginibus inventes); aber die wiederholten Hinweise auf die Ahnen, die bei Cicero (Sulla 23. 25; fin. I 60 23f. II 60f. 72f. 105) und Livius (VII 10, 3. 26,
12. XXIII 22, 7. XXXVIII 12, 4. 17, 8f.) an Manlier gerichtet oder Manliern in den Mund gelegt werden, können doch zum Beweise dafür dienen, daß bei ’hnen das Andenken an die Taten der Vorfahren, zumal an die Gallierkämpfe sorgsam gepflegt wurde (vgl. die Torques auf den Münzen von Nr. 78 und 80). Zur Zeit der gallischen Katastrophe gehörten sie zu den angesehensten patri- [1151] 1151
Manlius
zischen Geschlechtern (Plut. fort. Rom. 12; vgl. auch ihre Nennung Plut. Mar. 1, 4. Dagegen Ca-pitolini bei Iuvenal. 2, 145 nicht auf sie zu beziehen; s. Bd. XIII 2089, 37H-). In der innern Politik gingen sie, wie schon bei ihrem ersten geschichtlichen Auftreten (Nr. 19), so damals nach den licinisch-sextischen Gesetzen mit den Fabiern zusammen (Nr. 53), traten aber auch mit führenden plebeischen Persönlichkeiten in Verbindung, mit C. Licinius Calvus (vgl. Nr. 52), mit C. Marcius Rutilus, mit C. Plautius Venox (vgl. Nr 57). Vom Latinerkriege bis zum ersten Punisehen Kriege erstreckt sich eine Periode des Niederganges. In den Consularfasten zwischen 414 = 340 und 498 = 256 ist der Name M. nur ein einziges Mal verzeichnet, beim J. 455 = 299 (Nr. 81). Der in diesem Jahre zum Consulat gelangte, aber auch bereits verstorbene T. Torquatus muß das Bindeglied zwischen dem ersten T. Torquatus (Nr. 57) und dem als T. f. T. n. bezeichneten nächsten Consul aus derselben Familie (Nr. 87) sein, also der Enkel des einen und der Großvater des andern. Im Zeitalter der Panischen Kriege war erst ihre Verbindung mit den Atiliern wichtig (in zwei Jahrzehnten drei gemeinsam geführte Consulate und eine solche Censur; s'. Nr. 101 und 82) und dann die mit den Fulviern (viermal Kollegen im Consulat und einmal in der Censur; s. Nr. 81. 82. 91. 47). Damals standen neben der Hauptlinie der Toi- « quati zwei andere, von denen die eine das alte Kognomen Vulso (s. o.) wieder aufnahm, die andere den neuen Beinamen Acidinus führte. Diese jüngeren Vulsones lassen sich durch vier Generationen vom ersten bis zum dritten Puni-schen Kriege verfolgen (vgl. Stammbaum III); von den Acidini sind nur Vater (Nr. 46), Sohn (Nr. 47) und Enkel (Nr. 43) in ihrem Zusammenhänge kenntlich. Daß diese beiden Zweige miteinander in Beziehung standen, folgt daraus, daß 4 im J. 544 = 210 ein Acidinus (Nr. 46) und ein Vulso (Nr. 98) zusammen zur Praetur gelangten – wie auch im J. 559 = 195 ein Vulso (Nr. 91) und ein anderer M., vermutlich aus derselben Linie (Nr. 31) – und im J. 575 = 179 ein mit fremdem Beistand zum Consulat beförderter Acidinus (Nr. 47) seinerseits einem Vulso (Nr. 90) zu derselben Würde für das nächste Jahr 576 = 178 verhalf. Nach diesen beiden Consuln sind ihre Familien bald herunter- 5, gekommen und ausgestorben; ein im J. 709 = 45 erwähnter Acidinus (Nr 44) hat vielleicht nach der Weise seiner Zeit ein schon vergessenes Kognomen ohne eigentliche Berechtigung wieder angenommen. Die noch Thes. L. L. I 399, 50 vertretene Ansicht, daß die Acidini Plebeier waren, ist falsch; nur das ist richtig, daß der Consul dieses Namens (Nr. 47) von Geburt dem plebeischen, aber sehr vornehmen Hause der Fulvier angehörte und wahrscheinlich als erster Plebeier ß( durch Adoption in ein patrizisches übertrat; ebenso war umgekehrt das manlische Geschlecht das erste patrizische, das in jenen Jahrzehnten einen seiner Söhne auf demselben Wege in eine plebeische Familie übergehen ließ, natürlich auch wieder in eine sehr angesehene, die der Iunii Silani (vgl. Nr. 83). Beide Fälle sind für die Familienpolitik charakteristisch. Für die Hauptlinie des [1152] Manlius 1152
Geschlechts, die Torquati, war es von Wert, daß sie zur Zeit des Hannibalischen Krieges in ihrem Geschlechtshaupt Nr, 82 eine Persönlichkeit von ähnlichem Gepräge wie Q. Fabius Maximus Cunc-tator, mit dem er Alter und Lebensdauer gemein hat, aulweisen konnte. In ihm war offenbar die Heftigkeit, Leidenschaftlichkeit und Härte, die in der Tradition seinen Vorfahren beigelegt wird, am stärksten verkörpert. Aber nach ihm haben 10 es nur seine Enkel Nr. 83 und 73 in den J. 589
= 165 und 590 = 164 bis zum Consulat gebracht, wobei wiederum der zweite durch die Unterstützung des ersten dazu befördert wurde. Dann ist die Familie ins Dunkel zurückgetreten; nur noch einmal ist es ihr gelungen, ihren Namen wieder in die Consularfasten einzuzeichnen, nach fast genau einem Jahrhundert, im J. 689 = 65, und zwar auch dann nur mit vieler Mühe und zum letzten Male (Nr 79). Allerdings liegen aus 20 der letzten republikanischen Zeit nicht wenige zerstreute Notizen über Träger des Namens M. vor; aber es ist damit zu rechnen, daß sich damals deren Kreis über das patrizische Geschlecht oder mindestens über dessen angesehenste Familien längst erweitert hatte. Dennoch kann eine eingehende Untersuchung eine größere Anzahl von Nachrichten, auch wenn sie selten die vollständigen Namensbestandteile enthalten, auf verhältnismäßig wenige Persönlichkeiten von Manlii JO Torquati verteilen und mit deren genealogischen
Zusammenhängen ein einleuchtendes Gesamtbild von den letzten Schicksalen der Familie gewinnen. Der sich dabei ergebende Stammbaum IV wird im einzelnen durch die betreffenden Artikel (besonders Nr. 76. 79. 85) gerechtfertigt und im ganzen dadurch, daß er bei Einführung von möglichst wenigen unbekannten Größen eine klare und einfache Gliederung zeigt: Von den beiden Brüdern, die zuletzt nacheinander 589f. = 165f. 0 Consuln waren, stammen zwei Linien ab, in denen stets der älteste Sohn das Pränomen des Vaters erbt; die gleichzeitig lebenden Abkömmlinge stehen in gleicher Reihe, je nach der Grade ihrer Verwandschaft in größerem oder geringerem Abstand voneinander. Die Geschichte der Familie im 1. Jhdt. v. Chr. besteht nach den hier gegebenen Untersuchungen wesentlich in dem angestrengten Bemühen, die seit den Tagen jenes consularischen Brüderpaares verlorene Stellung 0 zurückzugewinnen durch erneuten Aufstieg zum
Consulat. Denn in dieser Zeit ist der Patriziat an Wert unter die Nobilität gesunken, und erst die Zugehörigkeit zu dem neuen Amtsadel gibt den Abkömmlingen des alten Geburtsadels ihren vollen gebührenden Rang. Zu diesem Zwecke schlossen sich die Torquati dieser Zeiten eng an alle Verteidiger der alten Republik, an Sulla, an Pompeius, an die Caesarmörder, auch an Cicero und seine Gesinnungsgenossen. Nur der eine der) beiden Vertreter der älteren Linie, L. Torquatus (Nr. 79) hat das Consulat wirklich erreicht; sein Vetter Nr. 85, sein Sohn Nr. 80 und sein-Verwandter A. Torquatus, das Haupt der jüngeren Linie (Nr. 76) sind nicht über die Praetur hinausgekommen. Die beiden ersteren hat ein vorzeitiges Ende gehindert, zumal den zweiten von ihnen (Nr. 80) der gewaltsame Tod nach der Niederlage bei Thapsus. Der dritte hat als Sen- [1153] 1153 Manlius
ior des Gesamthauses alle diese überlebt und bis Philippi an der Republik festgehalten; er genoß ein viel höheres Ansehen, als ein Praetor durchschnittlicher Sorte, weil er eben der letzte Vertreter eines uralten und hochberühmten Patriziergeschlechts war. Die wenigen jüngeren Spröß-linge des Geschlechts, die damals noch übrig waren, sind gewiß, den Grundsätzen und Überlieferungen ihrer Vorfahren getreu, in den letzten Kämpfen für die Republik zugrunde gegangen außer Nr. 72a, dem Freunde des Horaz (c.IV7, 23; ep. I 5, 3, wo 6 imperium fer und 21 imperor wohl nicht ohne witzige Beziehung auf den Nachkommen der Imperiosi gewählt sind). So ist das Geschlecht mit dem Ende der Republik erloschen (vgl. auch Mommsen Ges. Schr. VIII 202. 204f.), und man braucht sich über das Fehlen späterer Erwähnungen nicht zu wundern (so Prosop. imp. Rom. II 329 Nr. 122). Das berühmte Kognomen Torquatus und das Münzbild der Torques wurde von den schon längst mit den Manliern nahe verbundenen Iunii Silani übernommen (s. o. Bd. X S. 1089, 19ff. 1104ff. 1114), und auf einen von ihnen (ebd. 1104, 64ff.) bezieht sich Suet. Cal. 35, 1: (C. Caesar) vetera familiarum insignia nobilissimo cuique ademit, Torquato torquem.
RE:Manlius 1
1) Manlius. Von der Wahl des T. Quinctius Flamininus zum Consul im J. 555 = 199 meldet Plut. Flaminin. 2, 1 den Einspruch τῶν περὶ Φουλβιον καὶ Μάλλιον δημάρχων; die Vergleichung mit Liv. XXXII 7, 8: per M. Fulvium et Μ,’ (Μ. Bambergensis) Ourium tribunos plebis, ergibt die Verbesserung Μάνιον und die Beziehung auf den sonst freilich nicht bekannten Tribunen M) Curius (o. Bd. IV S. 1839 Nr. 4), nicht auf einen Manlius.
RE:Manlius 2
2) Manlius, Praetor und Statthalter von Sizilien, im ersten Sklavenkriege etwa 617 = 137 geschlagen (Flor. II 7, 7) ist möglicherweise ein A. Manlius Torquatus (s. Nr. 74).
3) Manlius (Μάλλιος) bei Plut. Ti. Gr. 11, 1 s. M’. Manilius o. S. 1138, 49Χ
4) Manlius bei Ennodius paneg. Theoderic. 19, 85 p. 284, 15ff. Hartel ist Cn. Mallius Maximus Consul 649 = 105 (s. Mallius Nr. 13).
RE:Manlius 5
5) Manlius? Teilnehmer an der Verschwörung gegen Sartorius 682 = 72 (Plut. Sert. 26, II. 27, 3 in den Hss. vielmehr Μάλλ»ος s. d. Nr. 1).
RE:Manlius 6
6) Manlius. Sklaven und Geschäftsträger von Manliern der ciceronischen Zeit sind Faustus Manli 698 = 56 und Eros Manli 704 = 50 (CIL I² 923. 936 = Herzog Tesserae nummulariae 42. 56), eine Freigelassene derselben Zeit Manlia Gnome, deren Patron Titus einer der Torquati Nr. 85f. gewesen sein wird (Grabschrift CIL I² 1218).
RE:Manlius 7
7) Manlius, der Appuleia Varilla, die Enkelin von Augustus’ (Stiefschwester (Octavia d. Ä.) zum Ehebruch verführte, wurde im J. 17 n. Chr. aus Italien und Afrika verbannt, Tac. ann. II 50.
8) Manlius, ein Landmann in Spanien, Mart. IV
55, 26.
9) A. Manlius war der Bruder des M. Man-Kus Capitolinus Nr. 51 (Liv. VI 20, 2) und wird selbst nur mit Pränomen und Nomen, nicht mit einem Kognomen bezeichnet. Die Fasten der Tri-buni militum consulari potestate bei Livius und
RE:Manlius 7
T>__1_ ΠΤ!_____TT_.1t VtTT