Die Stellung freigeborener Frauen im Alten Rom unterschied sich grundlegend von jener in anderen antiken Gesellschaften. Sie hatten mehr Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Denn ihr Leben fand nicht abseits der Öffentlichkeit statt, wie es beispielsweise im antiken Griechenland der Fall war. Viele Frauen im römischen Reich konnten ein recht unabhängiges Leben führen. Zwar waren Frauen nur eingeschränkt geschäftsfähig, doch unterschieden sie sich darin nicht von den meisten Männern. Anders als Männer besaßen Frauen jedoch keinerlei über ihre eigene Person hinausgehenden Rechte. Sie durften weder Vormund noch Bürge sein noch durften sie politische oder öffentliche Ämter bekleiden. Die Stellung einer Frau in der römischen Gesellschaft war zudem stark abhängig vom sozialen Rang ihrer Familie; Sklavinnen waren rechtlos.

Über Jahrhunderte behandelte die Geschichtswissenschaft beim Blick auf das Antike Rom nur die von Männern bestimmte Geschichte. Erst seit wenigen Jahrzehnten beschäftigt sich die Forschung auch gezielt mit der Rolle der Frauen in antiken Gesellschaften, seit der Frauengeschichte durch den Einfluss der Gender Studies wachsende Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Wegen der schwierigen Quellenlage für die römische Frühzeit und der großen Veränderungen im sozialen und rechtlichen Bereich ab dem 3./4. nachchristlichen Jahrhundert, der Spätantike, behandelt dieser Artikel hauptsächlich die Lebenssituation der freien Frauen in Rom und Italien während der sogenannten „klassischen Antike“, der letzten beiden Jahrhunderte der Republik und der ersten beiden Jahrhunderte der Kaiserzeit.

Quellenlage

Schriftliche Quellen über das Leben römischer Frauen reichen bis ins 3. Jahrhundert v. Chr. zurück. Zu den frühsten Überlieferungen gehören Grabinschriften. Besonders aufschlussreich für die rechtliche Stellung der Frau im 1. vorchristlichen Jahrhundert ist dabei die sogenannte Laudatio Turiae, die Grabinschrift einer unbekannten Frau, deren Text eine Lobrede ihres Mannes auf seine verstorbene Gattin beinhaltet. Aus der späten Republik und der Kaiserzeit sind Biografien und Briefe erhalten geblieben. In der Geschichtsschreibung wurden Frauen jedoch meist nur am Rande erwähnt. Außerdem äußern sich Philosophen, wie Seneca, und andere Gelehrte über die Stellung der Frau. Für die Frühzeit Roms ist man dagegen allein auf archäologische Funde und Bezugnahmen in späteren Schriften angewiesen. Das gilt auch für die Ehe- und Vormundschaftsgesetze im Zwölftafelgesetz um 450 v. Chr. Das Geschichtswerk des Livius überliefert dagegen für die frühen Jahrhunderte hauptsächlich Mythen, in denen ein Ideal beschrieben wird, das kaum existiert hat.

Der verhältnismäßig geringe Bestand an schriftlichen Quellen, die über das Leben römischer Frauen Auskunft erteilen können, konzentriert sich auf die Frauen aus den Familien der Oberschicht. Frauen selbst haben nur wenige schriftliche Quellen hinterlassen. So befinden sich unter den in Ägypten gefundenen Oxyrhynchus-Papyri und den im Kastell Vindolanda am Hadrianswall gefundenen „Vindolanda-Tafeln“ auch Briefe von Frauen.

Rechtliche Stellung

Die Ansichten über die Stellung der römischen Frauen haben sich im letzten Jahrhundert stark gewandelt. In älteren Büchern wird ihre Stellung oft als völlig gleichberechtigt beschrieben, heute verweist man auf die Einschränkungen. Der Grund dafür liegt in der Entwicklung der letzten 100 Jahre in Bezug auf die Vorstellungen hinsichtlich der Frauenrechte. Verglichen nicht nur mit ihren griechischen Zeitgenossinnen, sondern auch mit den Frauen in Mittelalter und Neuzeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, waren die Frauen der römischen Antike tatsächlich sehr frei und emanzipiert. Wirklich gleichberechtigt im heutigen Sinne waren sie aber keineswegs.

Entsprechend ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ergänzung des Mannes reichte die rechtliche Aktionssphäre der Frauen kaum über ihre Person hinaus. Solange sie allein ihre eigenen Interessen vertraten, waren sie nur wenig eingeschränkt, für andere eintreten konnten sie jedoch kaum. Daran änderte auch die Gesetzgebung der Kaiserzeit nichts, die die Geschäftsfähigkeit von Frauen verbesserte: Frauen hatten keinen Anteil an den officia, den öffentlichen Pflichten und Aufgaben. Sie durften daher kein politisches Amt innehaben und hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie durften nicht adoptieren, bürgen, Vormund sein (außer eingeschränkt für ihre Kinder), nicht allein Anklage erheben, nicht als Geschworene vor Gericht auftreten und wurden durch unterschiedliche Gesetze beim Erben und Vererben benachteiligt. So war es nach der lex Voconia aus dem Jahre 169 v. Chr. verboten, dass Frauen aus der obersten Zensusklasse als Haupterben eingesetzt wurden.

Patria potestas

Solange ihr Vater lebte, galt eine römische Person unabhängig von Alter, Geschlecht und eventueller eigener Nachkommenschaft grundsätzlich erst einmal als nicht geschäftsfähig. Unter dieser väterlichen Verfügungsgewalt (patria potestas) standen Männer wie Frauen; auch Freigelassene waren der Patria potestas ihres ehemaligen Herren unterworfen. Wie Sklaven konnten alle unter väterlicher Gewalt Stehenden nur über das peculium, ein ihnen von ihrem Familienoberhaupt oder Vormund zugestandene Guthaben, frei verfügen. Ein rechtlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern trat erst dann auf, wenn die Person aus der väterlichen Gewalt entlassen worden war. Dieses geschah durch dessen Tod oder die sogenannte Emanzipation, die Entlassung aus der väterlichen Gewalt (wörtlich: e: aus, manus: Hand, capere: nehmen). Ein Mann von mindestens 14 Jahren wurde durch diesen Akt völlig frei (sui iuris) und konnte selbst wieder patria potestas ausüben. Eine Frau dagegen wurde nur eingeschränkt geschäftsfähig. Sie benötigte einen tutor (Vormund) für alle Geschäfte. Weil die Frau in der manus-freien Ehe Mitglied ihrer väterlichen Familie blieb, durfte ihr Vormund nicht der eigene Ehemann oder Schwiegervater sein, wohl aber ein eigener Verwandter oder auch ein Freigelassener ihrer Familie. Sie durften auch nicht ohne Zustimmung ihres Vormundes ein Testament aufsetzen.

Eine Frau konnte auch niemals die Patria potestas über jemanden haben („mit einer Frau beginnt und endet ihre Familie“), daher auch niemanden adoptieren. Sie galt in der manus-freien Ehe rechtlich nicht einmal als verwandt mit ihren eigenen Kindern. Von ihrem Ehemann war die römische Frau dagegen selten abhängig, es sei denn, sie hatte eine Manusehe geschlossen, die jedoch seit der Zeit der römischen Republik kaum noch üblich war. In der Zeit der späten Republik erhielten Frauen mehr Freiheiten. So berief sich die in der Laudatio Turiae beschriebene, zur Zeit des Erbschaftsstreites noch unverheiratete Frau im 1. Jahrhundert v. Chr. darauf, dass sie nach dem Tod ihres Vaters unter keiner Potestas mehr stehe. Nach den Ehegesetzen des Augustus (Lex Iulia de maritandis ordinibus oder auch Lex Iulia et Papia), durfte eine Frau aber erst frei über ihr Vermögen verfügen, wenn sie mindestens dreimal geboren hatte. Dieses sogenannte Dreikindrecht sollte den Bevölkerungsrückgang stoppen und außerdem die alten Tugenden fördern und beschnitt deshalb das Erbrecht von Unverheirateten und Kinderlosen. Freigelassene oder italische Frauen benötigten mindestens vier Kinder, Frauen, die einem anderen Bürgerrecht angehörten, fünf. Kaiser Claudius erließ ein Gesetz, wonach die Vormundschaft nach dem Tod des Vaters nicht auf dessen Nachkommen überging, so dass eine Frau, deren Vater verstorben war oder sie aus der väterlichen Gewalt entlassen hatte, wie ein Mann frei von Patria potestas und geschäftsfähig war, soweit es sie selbst betraf. Sie war damit frei, sich zu verheiraten und scheiden zu lassen und über ihr Vermögen zu verfügen und es testamentarisch zu vererben. Nur für die Veräußerung von Vermögenswerten wie Immobilien und Sklaven brauchten sie einen Vormund, den sie selbst wählen durfte, um ihren Geschäften auctoritas zu verleihen.

Hochzeit und Eherecht

Die Verlobung und Eheschließung erfolgte sehr früh, bei Mädchen aus der Oberklasse manchmal schon vor dem gesetzlichen Mindestalter von 12 Jahren, da die Verheiratung einer Tochter immer eine politisch-geschäftliche Verbindung mit der Familie des Schwiegersohnes bedeutete. Der Arzt Soranos von Ephesos vertrat die Ansicht, dass die Hochzeit so bald wie möglich nach der Menarche stattfinden solle. Augustus’ Ehegesetze sahen vor, dass eine Frau mit 20 Jahren Mutter sein sollte. Eine Eheschließung war ohne das Einverständnis des pater familias unmöglich, die Zustimmung der Braut, vor allem wenn sie noch sehr jung war, war dagegen reine Formsache.

Zur Eheschließung gehörten verschiedene Rituale. Das wichtigste, rechtlich die Ehe begründende war die Heimführung, die domum deductio. Die Anwesenheit des Bräutigams war dabei nicht notwendig. Die Mitgift, die ihrem Mann nur für die Dauer der Ehe zur Verfügung gestellt wurde, wurde gewöhnlich in drei Raten an den Jahrestagen der Eheschließung gezahlt.

In der Frühzeit der Republik herrschte die Manusehe vor, bei der die Frau (und ihr Besitz) in die Rechtsgewalt (manus) des Mannes (oder dessen Vater) überging. In der neuen Familie nahm sie den Status einer Tochter ein und trug auch deren Familiennamen. Eine Manusehe konnte auf dreierlei Weise zustande kommen: durch einen symbolischen Kaufakt (coemptio), durch das Zusammenleben für ein Jahr, in dem die Frau nicht länger als drei Tage und Nächte hintereinander das Haus verließ (usus), oder durch das gemeinsame Opfern und Verzehren eines Opferkuchens in Anwesenheit eines Priesters (confarreatio). Die letzte Form erforderte die Einhaltung vieler Bräuche. So musste die Braut in einem weißen Kleid (tunica) aus Flanell heiraten und war in das Flammeum verhüllt. Eine Manusehe konnte nicht ohne Zustimmung des pater familias geschieden werden – aber durchaus ohne die Zustimmung der Eheleute. Eine Witwe (vidua – bezeichnete auch Geschiedene) einer Manusehe galt als eigene Rechtsperson (sui iuris), solange sie keine neue Manusehe schloss.

Ab dem 3. vorchristlichen Jahrhundert wurde die Manusehe mehr und mehr von der manus-freien Ehe abgelöst, bei der die Frau nicht mehr von ihrem Mann abhängig wurde, sondern weiterhin zu ihrer väterlichen Familie gehörte, solange sie mindestens drei Tage im Jahr sein Haus verließ. Die Frau blieb dabei Eigentümerin ihrer Mitgift und konnte unabhängig vom Ehemann Besitz erwerben und erben. Wenn sie die Reichere war, konnte sie ihren Mann finanziell unterstützen, wie es etwa Ciceros Ehefrau Terentia tat. Ihren Ehemann konnte sie allerdings nicht beerben und auch nur mit Zustimmung ihres Vormunds ihren eigenen Besitz an ihre Kinder vererben, da diese ja nicht zu ihrer väterlichen familia gehörten. Erst 178 n. Chr. erlaubte der Senat Frauen, ihr Vermögen an ihre Kinder zu vererben (senatus consultum Orphitianum). Sie konnte sich – mit Zustimmung ihres Vaters, wenn dieser noch am Leben war – jederzeit scheiden lassen, indem sie mit ihrem Besitz das Haus verließ. Ebenso leicht konnte sich der Mann durch Aussprechen der Scheidungsformel scheiden lassen.

Die Ehe musste standesgemäß sein. In der Frühzeit Roms waren Verbindungen zwischen Patriziern und Plebejern nicht erlaubt. Römern war es verboten, Nichtrömerinnen zu heiraten (und umgekehrt). Ehen mit Freigelassenen der ersten und zweiten Generation waren in der lex Iulia zumindest den Senatorenfamilien untersagt. Auch Soldaten und Sklaven konnten keine rechtsgültigen Ehen eingehen. Das Konkubinat war daher weit verbreitet. Kinder aus solchen Beziehungen galten als illegitim. Weil sie offiziell keinen Vater hatten, waren sie sui iuris, da die Mutter ja keine potestas über sie hatte. Selbst wenn die Eltern später rechtsgültig heirateten, konnten diese Kinder vor Justinian I. nur durch adrogatio legitimiert werden. War ein Elternteil kein römischer Bürger, was in den Provinzen vor der constitutio Antoniniana häufig vorkam, galten die Kinder nach der lex Minicia ebenfalls als peregrini – Fremde.

Verlor ein Partner das Bürgerrecht, sei es, weil er versklavt wurde, sei es weil er in die Verbannung geschickt oder wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurde, war damit die Ehe automatisch aufgelöst. Da römischen Soldaten das Heiraten verboten war, wurden auch vorher geschlossene Ehen von Männern, die in die Legion eintraten, ungültig.

Ehebruch

Die lex Iulia de adulteriis ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Ehebruch galt in der Zeit der Republik als ein Verbrechen nur der Frau. Der pater familias durfte eine unkeusche Tochter töten. Nach den augusteischen Ehegesetzen wurde Ehebruch der familiären Rechtsprechung entzogen. Der Ehemann musste sich scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten. Eine betrogene Ehefrau dagegen konnte ihren Mann nicht anklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern. Die Strafen für verurteilte Ehebrecher waren hart: Verlust eines Großteils des Vermögens und Verbannung. Verurteilte Frauen standen auf einer Stufe mit Prostituierten und verloren das Recht, vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.

Sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung wurde nur geahndet, wenn es freie Frauen betraf. Sklavinnen und Prostituierte hatten keine rechtlichen Ansprüche.

Scheidung und Witwenstand

In der römischen Frühzeit konnten nur Männer sich scheiden lassen, dies jedoch ausschließlich unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau. In der römischen Tradition wird der erste Scheidungsfall auf das Jahr 230 v. Chr. angesetzt, als sich der Konsul Spurius Carvilius Ruga scheiden ließ, weil seine Frau unfruchtbar war. Gegen Ende der römischen Republik erlangten auch die Frauen in einer manus-freien Ehe das Recht, eine Scheidung zu beantragen. Ab dem 2. vorchristlichen Jahrhundert ging die Initiative zur Scheidung zunehmend von Frauen aus. In der Kaiserzeit wurde die Scheidung immer mehr zur gängigen Praxis. Die römische Religion kannte keine Vorschriften zur Verhinderung einer Scheidung.

Zur Auflösung einer Ehe genügte es, dass einer der Ehepartner vor Zeugen die Formel tuas res tibi habeto („nimm deine Sachen mit dir“) oder i foras („gehe aus meinem Haus“) aussprach. Diese Sätze konnten auch schriftlich festgehalten und dem Partner durch einen Freigelassenen überreicht werden. Kinder aus einer aufgelösten Ehe verblieben unter der väterlichen potestas, wuchsen jedoch oft bei ihrer Mutter auf. Da die meisten Ehen arrangiert waren, waren Scheidungen an der Tagesordnung, sei es, weil die beteiligten Familien kein Interesse mehr an der Verbindung hatten, sei es aus persönlichen Gründen. Jedoch verbot erst unter Mark Aurel ein Gesetz dem pater familias, eine glückliche Ehe aufzulösen.

Scheidung und Tod eines Partners einer manus-freien Ehe waren mit der Rückgabe (eines Teils) der Mitgift an die Frau bzw. an ihren pater familias verbunden. Mitgiftfragen nahmen einen breiten Raum im römischen Recht ein.

Männer durften unmittelbar nach dem Tod ihrer Frau wieder heiraten. Frauen mussten nach dem Tod ihres Mannes oder der Scheidung mindestens zehn Monate bis zu einer Wiederverheiratung warten; in den augusteischen Ehegesetzen wurde diese Frist auf zwölf Monate verlängert. Grund für diese Regelung war der Wunsch, im Falle einer Schwangerschaft der Witwe keine Zweifel aufkommen zu lassen, wer der Vater des Kindes sei – Mater semper certa est. Es wurde allerdings erwartet, dass bis zu einer neuen Eheschließung nicht mehr als 24 Monate vergingen, zumindest bei einer vidua im gebärfähigen Alter.

Namen

Bis ins zweite vorchristliche Jahrhundert trugen auch Frauen einen individuellen Vornamen (praenomen). In der Zeit der späten Republik wurde es üblich, Mädchen allein mit dem Namen ihrer Familie (gens) zu benennen. Bei mehreren Töchtern kamen Zusätze wie maior (= die ältere), minor (= die Jüngere) oder Tertia (= die Dritte) vor. Schloss eine Frau eine Manusehe, so nahm sie den Namen ihrer neuen Familie an, in der sie den Status einer Tochter einnahm. Gegen Ende der Republik ging man dazu über, auch Mädchen individuellere cognomina zu geben, wobei meist entweder die weibliche Form des väterlichen Cognomens (wie bei Iunia Torquata sowie den Schwestern Vipsania Agrippina und Agrippina der Älteren) oder die Namen mütterlicher Vorfahren benutzt wurden. So „erbte“ beispielsweise Iunia Lepida, die Tochter des Marcus Iunius Silanus Torquatus, den Namen ihrer Mutter Aemilia Lepida, während Claudia Antonia, die Tochter des Kaisers Claudius, nach ihrer Großmutter Antonia der Jüngeren benannt wurde. Innerhalb des Familien- und Freundeskreises erhielten natürlich auch Frauen individuelle Namen. Dafür spricht beispielsweise, dass die Tochter des Titus Pomponius Atticus in verschiedenen Quellen Caecilia, Pomponia oder Attica genannt wird. Auch Kosenamen wie Tulliola für Ciceros Tochter Tullia sind belegt. In der Kaiserzeit verließ man dieses starre System und wählte den Rufnamen frei, wie es bei den meisten im Römischen Reich lebenden Völkern üblich war.

Sklavinnen trugen die Namen, die ihre Herren ihnen gaben. Freigelassene behielten ihren Sklavennamen als cognomen neben dem Familiennamen dessen, der sie freigelassen hatte. Ebenso nahmen Neubürger den Gentilnamen dessen, der ihnen das Bürgerrecht zugestand, zusätzlich zu ihrem eigenen Namen an.

Gesellschaftliche Stellung

Im antiken Rom war die Teilung in Geschlechter keine Grundgegebenheit, sondern ein vom Recht konstruierter Gegenstand. Ehe und Familie galten als Grundpfeiler der res publica, des römischen Staats. Beide Geschlechter hatten ihre gesellschaftlichen Funktionen: Der Mann als pater familias war für den Fortbestand der Gesellschaft und der Familie zuständig, die Frau stand ihm als mater familias zur Seite. Ihre Hauptaufgabe war das Gebären von (männlichem) Nachwuchs.

Juristen wie Marcus Porcius Cato der Ältere und Cicero sahen Frauen im Anschluss an die Aristotelische Philosophie als den Männern von Natur aus untergeordnet an. Frauen besäßen einen beschränkten Verstand (Imbecillitas Mentis), einen unbeständigen Charakter (Levitas Animi) und seien Männern körperlich unterlegen (Infirmitas Sexus). Daraus leitete man die Notwendigkeit der Vormundschaft und der Ehe ab. In der neueren Forschung werden die Beschränkung der Rechte und Einflusssphäre der Frau als Schutz vor ihrer eigenen Unfähigkeit gedeutet.

Mater familias

Frauen hatten ihren Wert in der römischen Gesellschaft als Mütter. Mit der Eheschließung traten sie als matrona und mater familias („Frau des Hauses“) in den Mutter-Stand (matrimonium). Dabei war es gleichgültig, ob sie wirklich Kinder hatten. Zu ihren Aufgaben zählte man die Erziehung der Kinder, Aufsicht über die Haussklaven, das Spinnen von Wolle, das Weben von Stoffen und das Nähen von Kleidung für die Familie. In armen Familien kamen Hausarbeiten wie Putzen, Spülen, Einkaufen und Kochen hinzu. In wohlhabenderen Haushalten waren Sklaven und Sklavinnen für diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten zuständig.

Die matrona, die Ehefrau des römischen Bürgers und Mutter seiner Kinder, war eine Autoritätsperson für die Familie, verwaltete Haus und Hof und hatte bezüglich ihrer Tugend ein gesellschaftliches Vorbild zu sein. Zu ihren Pflichten gehörten die Teilnahme an privaten und öffentlichen Kulten. Auch gab es diverse Kulte wie den der Bona Dea, die verheirateten Frauen vorbehalten waren.

Der Rang einer Frau war abhängig vom Range ihres Vaters und nach der Hochzeit vom Range ihres Ehemanns. Die Ehefrauen der Senatoren genossen wie ihre Männer gewisse Vorrechte: Sie durften Purpurstreifen auf ihrer Kleidung tragen und Wagen in der Stadt benutzen. Heiratete eine Frau aus der Oberschicht einen Mann niedrigeren Standes, verlor sie ihren Status. Bis ins 3. Jahrhundert waren Eheschließungen zwischen den Ständen daher selten.

Weibliche Tugenden

Da die gesellschaftliche Rolle die römische Frau auf die Mutterrolle beschränkte, wurde von der römischen Matrona ursprünglich verlangt, dass sie möglichst unsichtbar – domiseda = im Haus sitzend – blieb. Sie sollte dem Haushalt ihres Mannes im Einklang mit den traditionellen Tugenden der Bauerngesellschaft der römischen Frühzeit Einfachheit, Sparsamkeit, Ehrlichkeit und Frömmigkeit vorstehen. Dazu kam als spezifisch weibliche Tugend Keuschheit (pudicitia), als deren Symbol die Verarbeitung von Wolle (lanificium) galt. Daher sind auf vielen Grabsteinen von Frauen ein Korb mit Wolle und ein Stuhl abgebildet. Als besonders keusch galt die sogenannte Univira, die in erster Ehe verheiratete Frau und die nicht wieder verheiratete Witwe. Es gehörte sich auch nicht, dass Frauen in öffentlichen Reden mit Namen genannt wurden. Dass Caesar öffentliche Begräbnisfeierlichkeiten für seine Tante und seine Frau abhielt, galt als ungewöhnlich.

Als leuchtendes Vorbild aus der Frühzeit wurde Lucretia verehrt, die Selbstmord beging, ehe sie durch ihre Vergewaltigung Schande über ihre Familie brachte. Mädchen wurden daher zur Selbstdisziplin erzogen und sollten wie junge Ehefrauen stets unter Aufsicht stehen. Es wurde als tugendsam angesehen, wenn eine junge Ehefrau, nachdem sie dreimal geboren hatte, enthaltsam lebte. Plutarch verfasste ein eigenes Werk De Mulierum Virtutibus – Über die Tugenden der Ehefrauen. Die Frauen der Oberschicht standen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Cornelia, die Mutter der Gracchen, Livia Drusilla, Agrippina die Ältere und Octavia Minor wurden als Vorbilder verehrt, weil sie dem Idealbild entsprachen. Frauen, die sich nicht ihrer Rolle fügten, wurde von der zeitgenössischen Geschichtsschreibung oft auch ein unmoralischer Lebensstil und unweibliches Verhalten vorgeworfen.

Kindheit und Ausbildung

Während bei Knaben am 9. Tag nach der Geburt dies lustricus durch Reinigungsopfer und Namensgebung gefeiert wurde, fand dieses Fest bei Mädchen bereits am 8. Lebenstag statt, weil man annahm, dass Mädchen sich schneller entwickelten. Ob freigeborene Mädchen wie Jungen eine bulla als Schutzamulett trugen oder eine lunula, einen mondförmigen Metallanhänger, der sie unter den Schutz der Diana stellen sollte, ist nicht eindeutig zu belegen.

In der Kindheit spielten römische Mädchen mit Puppen und anderem Spielzeug. Von ihren Müttern lernten sie, den Haushalt zu führen. Doch seit der Zeit der späten Republik ist in Quellen auch davon die Rede, dass Mädchen öffentliche Grundschulen besuchten, in denen Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt wurde. Ob Mädchen auch höhere Schulen besuchen konnten, in denen ein grammaticus die Schüler in die römische und griechische Grammatik und Literatur, Geschichte, Philosophie, Geographie, Arithmetik und Geometrie einführte, ist unbekannt, ebenfalls, wie viele Mädchen zur Schule gingen. Immerhin konnten recht viele Frauen, auch aus den niedrigeren Rängen, lesen und schreiben, wie die Frau des Fleischers auf einem Relief, die die Abrechnung für das Geschäft macht, oder die kleine Magnilla, deren Grabstein sie als super annos docta – über ihr zartes Alter von sieben Jahren hinaus im Unterricht fortgeschritten – beschreibt.

Frauen aus den niedrigeren Schichten lernten oft einen Beruf, den sie ausübten, oder sie arbeiteten in den Handwerksbetrieben ihrer Männer mit, waren als Händlerinnen für Lebensmittel, Kleidung und Kosmetik tätig oder betrieben Garküchen. Auch in der Textilmanufaktur arbeiteten viele Frauen. Sklavinnen wurden oft für eine bestimmte Aufgabe ausgebildet und konnten als Freigelassene mit dieser Tätigkeit Geld verdienen. Während Musikerinnen und Schauspielerinnen unter dem Generalverdacht der Prostitution standen und daher schlecht angesehen waren, galt eine künstlerische Ausbildung für Mädchen durchaus als angemessen. Plinius der Ältere erwähnt in seiner Naturgeschichte mehrere berühmte Malerinnen. Auch werden Frauen der Oberschicht für ihr Lyraspiel gelobt.

Was die Mädchen aus der Oberschicht lernten, darüber schweigen die Quellen weitgehend. Während ihre Brüder durch Rhetorikunterricht auf ihre spätere Karriere vorbereitet wurden, war ihr einziges Ziel eine für die Familie vorteilhafte Eheschließung, und da sie meist früh heirateten, war ihr Unterricht in öffentlichen Schulen oder bei Privatlehrern viel früher beendet als bei Jungen, es sei denn, dass ihr Ehemann ihre weitere Ausbildung förderte. Der stoische Philosoph Musonius vertrat allerdings die Ansicht, dass Töchter wie Söhne unterrichtet werden sollten, da der Philosophieunterricht zur Förderung der Tugend diene.

Nur einige wenige gebildete Frauen, die sich auch mit Philosophie und Literatur beschäftigten, sind wie Cornelia Metella oder die Rednerinnen Hortensia, die Tochter des berühmten Redners Quintus Hortensius Hortalus, und Maesia Sentia namentlich bekannt. Tullia wurde von ihrem Vater Cicero als doctissima – höchstgelehrte Gesprächspartnerin geschätzt. Ansonsten kommt das Attribut docta (gelehrt) für Frauen kaum vor. Die puella docta, das „gelehrte Mädchen“ in Ovids Liebesliedern, hatte eher einen ähnlich anrüchigen Ruf wie die als Blaustrumpf bezeichnete studierte Frau im 19. Jahrhundert. Beispielsweise stellte Sallust Sempronias griechische Bildung in direkten Zusammenhang mit ihrem (angeblich) unmoralischen Lebenswandel. Die Kenntnis der griechischen Philosophie scheint aber im 2. Jahrhundert auch für Frauen modisch gewesen zu sein. So unterstellte Lukian reichen Frauen, dass sie sich ihre Privatlehrer nur hielten, um ihre vorgebliche Bildung zur Schau zu tragen. Mit Sulpicia der Älteren und Sulpicia der Jüngeren sind nur zwei römische Dichterinnen namentlich bekannt, die lateinische Gedichte schrieben. Im altertümlichen äolischen Dialekt des Griechischen schrieb Iulia Balbilla, die Hofpoetin der Kaiserin Vibia Sabina.

Ein ähnliches Ritual für das Ende der Kindheit wie das feierlichen Anlegen der toga virilis, der schlichten weißen Toga, die das Erreichen der Volljährigkeit symbolisierte, gab es für Mädchen nicht. Stattdessen beinhaltete das Hochzeitsritual, dass der Venus Spielzeug geopfert wurde.

Ehe

Römische Mädchen, besonders aus den Oberschichten, heirateten sehr früh. Sowohl Quellen aus Rom als auch aus dem römischen Ägypten belegen einen großen Prozentsatz von verheirateten Frauen im Teenageralter, teilweise sogar noch unter dem offiziellen Heiratsalter. Dabei wurde die Ehe wohl auch vollzogen, wenn die Braut noch nicht die Menarche erreicht hatte. Die Sitte, ganz junge Mädchen zu verheiraten, breitete sich im ganzen Römischen Reich aus. Wenn es für beide die erste Ehe war, war der Bräutigam meist zehn Jahre älter. War er bereits verwitwet oder geschieden, konnte es zu weit größeren Altersabständen kommen. Bei einer zweiten oder dritten Ehe hatte die erwachsene vidua bei der Wahl ihres nächsten Ehepartners mehr Mitspracherecht, und das Alter der Partner näherte sich einander an, oder sie nahm sogar einen jüngeren Mann, wie Fabia, über die Cicero spottete, dass sie zwanzig Jahre lang dreißig war, als sie mit dem Mittzwanziger Dolabella verheiratet war.

Als Ehefrau nahm sie den Rang einer matrona ein, der uneingeschränkten Hausherrin. Erstmals konnte sie am sozialen Leben teilnehmen und trug Verantwortung. Mater familias war sie ursprünglich nur, wenn sie durch die Manusehe mit einem pater familias verheiratet war.

Im Alltag verband Eheleute oft wenig. Der Mann ging seinen Geschäften nach, während die Frau sich um die Familie (familia – schloss alle zum Haushalt gehörenden Personen mit ein) und das Haus (domus) kümmerte, was die Verwaltung seines gesamten Besitzes mit einbeziehen konnte, auch wenn die Ehepartner in einer manus-freien Ehe getrennte Kassen führten und der Mann der Frau gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet war. Es kam durchaus vor, dass sie ihm Geld aus ihrem Vermögen lieh – und es zurückforderte, wenn der Haussegen schief hing.

Die eheliche Treue galt zwar als Ideal, doch hatten – zumindest Schriftstellern wie Sueton zufolge – Frauen der Oberschicht, deren Ehen hauptsächlich aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen geschlossen und aufgelöst wurden, oft außereheliche Beziehungen. Einen besonders schlechten Ruf hatte in diesem Zusammenhang Valeria Messalina, die dritte Frau des Claudius. Trotzdem sprechen viele Grabinschriften von Zuneigung. Valerius Maximus berichtet von einer Göttin Viriplacia, an die sich Eheleute wandten, um Streitschlichtung zu bitten.

Mutterschaft

Mutterschaft erhöhte den Status einer Frau, besonders wenn ihre Söhne es zu Ansehen gebracht hatten. Innerhalb der Familie galt sie als Respektsperson. In der manus-freien Ehe galten Mütter nicht als direkte Verwandte ihrer Kinder. Agnaten, zwischen denen eine automatische Erbfolge bestand, waren allein die väterliche Verwandtschaft. Die Mutter und ihre Familie galten als cognati – blutsverwandt, doch ohne die aus der Verwandtschaft resultierenden rechtlichen Folgen. Die Rechte von Müttern waren daher nicht institutionell verankert, sondern nur Gewohnheitsrecht. Die meisten Frauen, von denen berichtet wird, dass sie großen Einfluss für und auf ihre Kinder hatten, waren Witwen, deren Kinder als Unmündige schon sui iuris waren. Bedingt durch den häufig großen Altersabstand zwischen den Ehepartnern, kamen recht viele Frauen, wenn sie das Kindbett überlebten, in diese Situation. Da römische Frauen im Gegensatz zu Frauen im griechischen Kulturbereich nicht auf die Frauenräume ihres Hauses beschränkt waren, konnten sie ihre Beziehungen nutzen, um die Karriere ihrer Söhne zu fördern und für ihre Töchter vorteilhafte Ehen zu schließen. Cornelia, die Mutter der Gracchen, und Caesars Mutter Aurelia galten als besonders lobenswerte Beispiele engagierter Mütter. Mütter hatten jedoch keine potestas über ihre Kinder, konnten also keinen Gehorsam erzwingen.

Stillen galt zwar als tugendhaft, trotzdem übergaben viele römische Mütter, die es sich leisten konnten, ihre Neugeborenen einer Amme. Es war nicht ungewöhnlich, dass Kinder zumindest ihre frühe Kindheit (infantia – das Alter, in dem das Kind noch nicht sprechen kann) in der Obhut von Sklaven oder freigelassenen Pflegeeltern verbrachten. Antike Schriftsteller kritisierten diese Praxis. Tacitus beispielsweise betonte in seiner Germania, dass die germanischen Frauen ihre Kleinkinder selbst stillten und versorgten. Trotzdem und trotz der hohen Kindersterblichkeit beweisen Grabinschriften und Briefe eine enge emotionelle Bindung zu Kleinkindern. Auch die Amme blieb oft bis zum hohen Alter eine wichtige Person für ihren ehemaligen Schützling. Weniger als Zärtlichkeit galt die Beaufsichtigung der Kinderpflege und eine gute Erziehung schon in der frühesten Kindheit als Aufgabe der Mutter. Damit unterschied sich ihre Rolle nicht sehr von der des Vaters, wenn auch der Einfluss des Vaters höher bewertet wurde.

Teilnahme am öffentlichen Leben

Im Gegensatz zu den griechischen Frauen, von denen ein in die Frauenräume zurückgezogenes Leben erwartet wurde, nahm die römische Frau am öffentlichen Leben teil. Am politischen Leben durfte sie dagegen nicht teilnehmen: Frauen konnten sich zwar öffentliche Reden von der Rostra auf dem Forum Romanum oder bei Gerichtsveranstaltungen anhören, waren aber nicht zum Comitium oder zur Curia zugelassen.

Berufstätigkeit

Auch wenn viele Frauen, genauso wie ein großer Teil Männer, nur eingeschränkt geschäftsfähig waren, gingen viele einem Beruf nach. Fassbar ist dies häufig nur durch Grabinschriften. Besonders angesehen waren Ärztinnen und Hebammen. Bekannt sind aber auch Handwerkerinnen, besonders wenn sie Luxusgüter herstellten wie die Goldstickerin Sellia Epyre, die ihren Laden an der Via Sacra in Rom betrieb, und die Goldschmiedin Pompeia Helena, die für Kaiser Augustus arbeitete. Aus Ostia sind auch Inhaberinnen von Manufakturen, Händlerinnen und Gastwirtinnen bekannt. Frauen arbeiteten auch als Musikerinnen wie die monodiaria (= Solosängerin) Heria Thisbe, auf deren Grabstein Siege bei verschiedenen Wettbewerben vermerkt sind, oder Schauspielerinnen. Professionelle Musikerinnen und Schauspielerinnen standen allerdings unter dem Generalverdacht der Prostitution und waren daher schlecht angesehen.

Freizeitgestaltung

Im Gegensatz zu den griechischen Sitten, wo sich die Hausfrau den Gästen ihres Mannes nicht zeigte, traten Frauen auch als Gastgeberinnen bei Festmählern auf. Beim Essen im Triclinium lagen die Frauen ursprünglich nicht auf Liegen, sondern saßen an der freien Tischseite auf Stühlen. Es wurde von ihnen erwartet, dass sie sich nicht in die Gespräche der Männer einmischten. Gingen die Männer nach der Mahlzeit zum Trinken über, verabschiedeten sich die anständigen Frauen. Bei offiziellen Festen feierten Männer und Frauen meist getrennt.

Öffentliche Thermen und Bäder hatten entweder unterschiedliche Öffnungszeiten oder getrennte Räume für Frauen und Männer. Im Theater und Amphitheater saßen Frauen ursprünglich bei den Männern. Nach den Bestimmungen des Augustus durften sie nur noch in den obersten Rängen sitzen, wo auch Sklaven und Nichtbürger ihre Plätze hatten. Allein Vestalinnen und Mitglieder der kaiserlichen Familie hatten das Recht auf Plätze in den vorderen Reihen. Erhaltene Spottgedichte lassen darauf schließen, dass römische Frauen und Mädchen einen ähnlichen Starkult um die Gladiatoren und Wagenlenker veranstalteten wie heutige Groupies.

Dirnen und Kurtisanen

Die Prostitution war eine strikt durchorganisierte Branche. Während der späten Kaiserzeit gab es etwa 45 Bordelle allein in Rom, wobei sie größtenteils an Friseursalons oder Bäder angegliedert waren. Der Großteil der Dirnen waren ausländische Sklavinnen, die auf gesonderten Märkten gehandelt wurden. Alle Prostituierten (lupae, scorta, meretrices) waren polizeilich bei den Ädilen, die die Oberaufsicht über die Bordelle führten, registriert. Es gab auch selbstständige Dirnen, die sich ihre Kunden in zwielichtigen Stadtvierteln suchten. Meistens konnte man sie an ihrer grellen Kleidung, der übertrieben aufgetragenen Schminke sowie am Parfüm schon von Weitem erkennen. Übrigens heißt es in der Gründungsgeschichte Roms, dass Romulus und Remus von einer Wölfin aufgezogen wurden. Möglicherweise ein gewagtes Wortspiel, denn die Wölfin hieß genauso wie die Dirne lupa.

Vor dem Gesetz waren auch die freien Prostituierten „anständigen“ Frauen gegenüber benachteiligt. Sklavinnen besaßen ohnehin keinerlei Rechte. Frauen aus den obersten Gesellschaftsklassen nutzten gelegentlich die Möglichkeit, sich als Prostituierte registrieren lassen, um damit einer Anklage wegen Ehebruchs zu entgehen, ehe dies gegen Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. verboten wurde.

Eine Kurtisane war eine Dirne für längere Zeit; sie wurde von demselben Mann oft über viele Jahre hinweg ausgehalten. Da sie somit auch die Begleitung ihres „Liebhabers“ bei diversen Veranstaltungen darstellte, musste sie weitere Voraussetzungen erfüllen. So waren Verstand und Geist genauso unabdingbar wie ein gepflegtes, elegantes und reizvolles Äußeres. Viele Männer, die die finanziellen Möglichkeiten hatten, zahlten ihrer Kurtisane sogar eine eigene Wohnung mit einem Sklaven, der neben der Arbeitserleichterung auch zur Überwachung dienen sollte. Nicht selten stürzten sich junge Männer nicht wegen einer politischen Karriere, sondern wegen eines Mädchens in Schulden. Weil nur wenige Ehen Liebesehen waren und die Keuschheit einer Ehefrau nicht nur tugendhaft, sondern bei der hohen Müttersterblichkeit auch lebensrettend war, wurden die Konkubinen oft von den Ehefrauen ausgewählt. Selbst Livia versorgte Augustus mit jungen Mädchen, die er deflorierte.

Frauen und Politik

Auf Grund ihrer fehlenden Rechte im öffentlichen Raum konnten Frauen nur indirekt, zum Beispiel über männliche Familienmitglieder, politischen Einfluss nehmen. Schon ihre Abstammung konnte sich förderlich auf die Karriere ihres Ehemannes auswirken, denn mit einer Ehe wurden Beziehungen zwischen Familien geknüpft und Bündnisse geschlossen. Sie selbst war dabei eher Unterpfand als selbstbestimmte Person. Als matrona eines Patrons konnte sie aber zugegen sein, wenn er frühmorgens seine Klienten begrüßte, und nachmittags seine Gäste empfangen, sich am Gespräch beteiligen und ihren Einfluss spielen lassen. Wenn ihr Mann abwesend war, konnte sie ihn sogar vertreten und in seinem Namen verhandeln. Doch blieb sie dabei stets im inoffiziellen, privaten Raum. Politische Mitwirkung von Frauen ist daher nur von einzelnen Persönlichkeiten bekannt wie Porcia und Servilia, Frau und Mutter des Caesarmörders Marcus Iunius Brutus, von denen berichtet wird, dass sie an Beratungen der Verschwörer teilnahmen. Von Servilia heißt es zudem bei Cicero, dass sie ankündigte, den Beschluss des Senats, der ihrem Schwiegersohn Cassius das wenig ansprechende Amt der Getreideversorgung zugeteilt hatte, zu revidieren. „Für Cicero schien dies eine Selbstverständlichkeit zu sein.“ Eine Ausnahme in der Zeit der Republik war Fulvia, die ihren ersten Mann Publius Clodius Pulcher aktiv unterstützte und später als Gattin des Triumvirn Marcus Antonius an den Proskriptionen mitwirkte und sich sogar in militärischen Angelegenheiten wie dem Perusinischen Krieg engagierte. Ihre Gegner sprachen ihr dafür die Weiblichkeit ab.

Nur von wenigen einfachen Frauen ist politisches Handeln bekannt, am häufigsten durch Beteiligung am Wahlkampf, wie Wahlparolen an pompejischen Wänden verraten. Dass sich an der Pisonischen Verschwörung im Jahr 65 auch Frauen beteiligten, ist Tacitus eine besondere Erwähnung wert. Epicharis, eine Freigelassene, wurde verhaftet, als sie versuchte, die Offiziere der Flotte in Misenum gegen Nero aufzuhetzen, verriet aber selbst unter der Folter die Verschwörer nicht, sondern erhängte sich an ihrem Busenband, eine Tapferkeit, die Tacitus gegenüber der Feigheit angesehener Männer umso mehr preist.

Widerstand gegen Sondersteuern

Direkte Teilnahme am politischen Geschehen war selten möglich. Nur zwei Fälle aus der Republikzeit sind bekannt, in denen reiche Frauen sich zusammenschlossen, um sich gegen eine gegen reiche Matronen gerichtete Sondersteuer zu wehren: Livius berichtet von einer Demonstration der Frauen 195 v. Chr. zur Aufhebung der Lex Oppia, die 215 v. Chr. das Tragen von Schmuck und teuren Stoffen zugunsten von Finanzierung des Krieges gegen Karthago verbot. Als wieder Frieden und Wohlstand herrschten, wollten die reichen Frauen sich nicht länger von einem Kriegsgesetz Beschränkungen auferlegen lassen. Der Censor Marcus Porcius Cato der Ältere empörte sich über diese Einmischung der Frauen in die Politik:

„Es trieb mir geradezu die Scham- und Zornesröte ins Gesicht, als ich mich auf dem Weg hierher durch die Menge von Frauen drängen musste – römische Matronen treiben sich auf den Straßen herum, statt zu Hause zu bleiben, und sprechen wildfremde Männer an. … Wo soll das hinführen? Anstand und Sitte, ja die Ordnung des Staates ist in Gefahr! Und es geht gar nicht nur um dieses eine Gesetz – um es ganz deutlich zu sagen: Die Frauen begehren Freiheit, ja Willkür, völlige Unabhängigkeit in allem; sie wollen euch Männern gleich sein, und dann haben sie alsbald auch die Herrschaft über euch! Und passt nur auf: Wenn ihr den Luxuswünschen eurer Frau nicht nachgebt, dann wird es bald ein anderer tun – sie sind ja nun gewohnt, fremde Männer um etwas zu bitten!“

Der Volkstribun Lucius Valerius verteidigte die Frauen unter Verweis auf den Raub der Sabinerinnen:

„Öffentliche Auftritte von römischen Frauen gehören zu den Ruhmestaten unserer Geschichte. Haben sich die Frauen nicht tapfer dazwischen geworfen, als Römer und Sabiner sich mitten in Rom eine Schlacht lieferten? Sind sie nicht hinausgezogen vor die Stadt und haben die feindlichen Volsker unter Coriolan zum Abzug bewogen? Und als die Gallier Rom erobert hatten, gaben die Frauen einmütig all ihren Schmuck, um das Lösegeld aufzubringen. Und man braucht doch nicht zu befürchten, dass der römische Staat in Anarchie versinkt, wenn ein Gesetz, das aus der Not geboren war, als Hannibal vor den Toren stand, nun wieder abgeschafft wird. Sollen die Männer Purpurgewänder tragen, sollen fremde Frauen in Rom mit dem Wagen fahren dürfen, und unsere Frauen nicht? Sie wollen ja gar keine Anarchie – ihr sollt durchaus eure Stellung in der Familie behalten, aber ihr solltet auch die Interessen der Frauen vertreten, sie nicht in Abhängigkeit halten und lieber Väter und Ehegatten heißen wollen als Herren. Je stärker ihr seid, desto maßvoller müsst ihr eure Macht ausüben.“

Das Gesetz wurde rückgängig gemacht.

Im Jahr 42 v. Chr. wurde Hortensia, die Tochter eines berühmten Redners, von den Frauen ausgewählt, um vor den Triumvirn gegen eine einseitige Besteuerung des Landbesitzes von Frauen zur Finanzierung des Bürgerkrieges zu sprechen. Auch in diesem Fall hatten die Matronen Erfolg.

Frauen des Kaiserhauses

In der Kaiserzeit erlangten die Kaiserinnen und Kaisermütter zum Teil erheblichen Einfluss. Schon Augustus wurde von seiner Ehefrau Livia Drusilla beraten. Der Titel Augusta, den als erste Livia, allerdings erst in Augustus’ Testament, verliehen bekam, unterstreicht die Bedeutung der Frauen der Kaiserfamilien. Die „First Lady“ hatte jedoch eher repräsentativ-zeremonielle Aufgaben und keine offizielle und direkte politische Macht. Tacitus und andere Schriftsteller sahen in diesem Einfluss der kaiserlichen Frauen auf Kosten des Senats jedoch einen Systemfehler des Prinzipats. Stärker noch als in der Zeit der Republik bestand die Rolle der Frauen der kaiserlichen Familien darin, Machtansprüche zu sichern, oft, indem sie wie Augustus’ Tochter Iulia mit einem potentiellen Nachfolger verheiratet wurden.

Agrippina die Ältere, die ihren Mann Germanicus auf allen seinen Reisen begleitete, übernahm in einer Notlage einmal das Kommando über die Truppen und unterdrückte eine Meuterei, was ihr nach Tacitus den Neid des Tiberius einbrachte und anscheinend auch den Unwillen einiger Soldaten wie Aulus Caecina Severus, der 21 n. Chr. ein altes Gesetz erneuert haben wollte, das Provinzbeamten verbot, ihre Frauen in die Provinz mitzunehmen, obwohl es zu dieser Zeit schon längst Sitte war, dass die Statthalter und ihre Untergebenen sich von ihren Frauen begleiten ließen, um nicht jahrelang von ihnen getrennt zu sein. Im Kastell Vindolanda am Hadrianswall sind Schreibtäfelchen erhalten geblieben, die über die Lebensumstände der dort Stationierten unterrichten, unter anderem eine Geburtstagseinladung von der Frau des Kommandanten des benachbarten Kastells an die Frau des Kommandanten von Vindolanda. Nach dem Tod ihres Mannes kämpfte Agrippina für die Ansprüche ihrer Söhne auf den Kaiserthron. Damit befand sie sich in Konkurrenz zu ihrer Schwägerin Livilla. Da beide eine große Anhängerschaft besaßen, drohte der Streit, die Stabilität des Kaiserhauses und letztlich des ganzen Staates zu gefährden.

Auch andere Frauen des Kaiserhauses legten ihren Ehrgeiz dahinein, ihren Sohn auf den Kaiserthron zu setzen. Agrippina die Jüngere schmiedete zu diesem Zweck erfolgreich Intrigen und schreckte auch nicht vor Mord zurück, damit Nero anstelle von Britannicus Claudius’ Nachfolger wurde. Ihr Plan, selbst zu herrschen, scheiterte jedoch, weil sie keine Verbündeten fand. Zu Beginn des 3. Jahrhunderts erkämpfte Julia Maesa, der Schwester der Julia Domna, die mit Kaiser Septimius Severus verheiratet gewesen war, mit ihrer Tochter Julia Soaemias – sogar mit persönlichem Einsatz auf dem Schlachtfeld –, ihrem minderjährigen Enkel Elagabal den Kaiserthron. Ob sie wirklich an seiner Statt regierten, wie die Historia Augusta beschreibt, scheint heute eher zweifelhaft. Als abzusehen war, dass Elagabal durch sein exzentrisches Benehmen scheitern würde, baute sie den Sohn ihrer zweiten Tochter Julia Mamaea, den erst dreizehnjährigen Severus Alexander, zum Nachfolger auf. Julia Mamaea regierte elf Jahre gemeinsam mit ihrem Sohn und begleitete ihn auch auf die Feldzüge gegen die Sassaniden. 235 wurden beide von wütenden Soldaten ermordet, weil sie den Soldaten nicht genug Donativa zahlten. Der Historiker Herodian machte für Severus Alexanders Scheitern die Kaisermutter verantwortlich.

Claudia Antonia, die Tochter des Kaiser Claudius, beteiligte sich an der Pisonischen Verschwörung.

Religionsausübung der römischen Frauen

Allen Lebensbereichen und -abschnitten waren im antiken Rom Gottheiten und kultische Handlungen zugeordnet. Obwohl die häuslichen Rituale von paterfamilias beherrscht wurden, hatten Frauen sowohl vor dem Hausaltar als auch in der öffentlichen Religion kultische Aufgaben wahrzunehmen. Wie jeder Römer seinen individuellen genius besaß, hatte die Römerin ihre iuno, die zusammen mit den Haus- und Totengeistern, den lares, penates und manes, an einem Schrein im Haus verehrt wurde. Zur Hochzeit gehörten unabhängig von der rechtlichen Form diverse Bräuche. Auch in die Begräbnisriten waren die Frauen unter anderem als Klageweiber mit eingebunden.

Von vielen öffentlichen Riten waren Frauen dagegen ausgeschlossen, da diese eng mit den officia verbunden waren, an denen Frauen nicht teilnehmen durften. Auch die großen römischen Göttinnen wie Ceres, Flora und Pomona wurden von männlichen Flamen repräsentiert. Zudem durften Frauen bis auf wenige Ausnahmen nicht opfern. Das Verbot, zu schlachten, zu mahlen und unvermischten Wein (temetum) zu trinken, das Plutarch erwähnt, bezieht sich vermutlich auf den Ausschluss der Frauen vom Opferdienst, da das Schlachtopfer mit mola – Opfermehl bestäubt wurde und ein Trankopfer aus unvermischtem Wein bestand. Bis auf einige Ausnahmen wie die Vestalinnen brachten Frauen bei ihren Kulthandlungen nur unblutige Opfer wie Blumen und Milch dar. Livia als opfernde Priesterin des männlichen Gottes Divus Augustus stellte im Kaiserkult eine Ausnahme dar.

Frauenkulte

Die Schutzgöttin der Frauen war Juno. Ihre Beinamen bezeugen, dass sie im gesamten Frauenleben wirkte: Iuno Soraria ließ die Brüste des pubertierenden Mädchens schwellen, als Flounia stand sie den Frauen in der Menstruation bei, als Pronuba bei der Hochzeit und als Lucina bei der Entbindung. Auch andere Göttinnen galten im Leben der Frauen als wichtig. Dazu zählte Venus in ihrer Funktion als Fruchtbarkeits- und Liebesgöttin, der eine Braut vor der Hochzeit ihre Puppe opferte. Concordia und Mater Matuta waren für das harmonische Familienleben zuständig, Fortuna Muliebris (= das Glück der Ehefrauen) für die pudicitia, die eheliche Treue, und Fortuna Virgo (= die Jungfrau Fortuna) für die Hochzeit. Die Tempel dieser Göttinnen in Rom ließ die erste Kaisergattin Livia im Zusammenhang mit den Ehegesetzen ihres Mannes Augustus renovieren. Besonders der Bereich Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt bezog sich auf zahlreiche Gottheiten, von denen hier nur einige genannt werden sollen. Um sich dem Schutz dieser Götter zu versichern, mussten diverse Riten befolgt werden. Bei den Lupercalien beispielsweise ließen sich verheiratete Frauen, die sich Kinder wünschten, von den nackten Priestern des Faunus mit Riemen aus der Haut der geopferten Tiere schlagen. In der Schwangerschaft wandten sich die Römerinnen an die Fruchtbarkeitsgöttin Diana, an Alemonia, die das Ungeborene gedeihen ließ, an Nona und Decima, die Göttinnen des neunten und zehnten Monats, die für den richtigen Zeitpunkt der Geburt sorgten, an Egeria, die Hervorbringende, und an Carmenta für eine leichte Geburt. Die Neugeborenen vertrauten sie Levana und Cunina, der Göttin der Säuglinge, an.

Zugleich war jede Religionsausübung abhängig vom sozialen Status. An den offiziellen Frauenkulten, soweit sie nicht die Abschnitte im Leben der Frau betrafen, nahmen fast nur in erster Ehe verheiratete Matronen mit Kindern teil. Nur univirae durften die Statuen der Mater Matuta und der Pudicitia berühren. Letztere wurde von Patrizierinnen und Plebejerinnen getrennt verehrt, nachdem eine Patrizierin, die wegen ihrer Ehe mit einem Plebejer von der Kultausübung ausgeschlossen worden war, in ihrem Haus einen eigenen Schrein für die Pudicitia plebeia errichtete. Ein Kult, der nur den matronae aus den einflussreichsten Familien zugänglich war, war der der Bona Dea. Seine Riten waren geheim, so dass das Eindringen des als Frau verkleideten Clodius 62 v. Chr. einen Skandal auslöste. Zu diesem Fest versammelten sich die Matronen in einem Privathaus, wo eine Sau geopfert, ein Opfermahl verzehrt und unvermischter Wein getrunken wurde, der in einem als „Milch“ etikettierten Honigtopf ins Haus der jeweiligen Gastgeberin und Leiterin der Feier gebracht wurde. „Alle Quellen zeigen diesen Kult als eine ‚verkehrte Welt‘, in der die Frauen die Rolle der Männer übernehmen.“

Priesterinnen

Auch die weiblichen Gottheiten wurden fast nur von männlichen Priestern vertreten. Priesterliche Rollen in den traditionellen römischen Kulten übernahmen Frauen meist nur fallweise wie die jeweilige Gastgeberin im Kult der Bona Dea oder Claudia Quinta, die von den matronae als pudicissima femina (= keuschste Frau) 204 v. Chr. ausgewählt wurde, um neben Publius Cornelius Scipio Nasica die Magna Mater in Rom zu empfangen.

Die Ehefrau des Flamen Dialis, die er nach dem Ritus der confarreatio geheiratet haben musste, hatte als Flamina Dialis oder Flaminica eigene kultische Aufgaben an der Seite ihres Mannes. Nur gemeinsam mit ihr konnte der Priester die Vollkommenheit der Gottheit repräsentieren. Starb sie, verlor ihr Witwer sein Amt. Mit dem weniger bekannten Ämtern des Rex sacrorum und der Regina sacrorum war es vermutlich ähnlich.

Einen besonderen Status besaßen die Vestalinnen, die Priesterinnen der Vesta, einer der ältesten römischen Gottheiten. Ihre Aufgabe war es, das Feuer im Tempel der Vesta am 1. März feierlich zu entzünden und das ganze Jahr über niemals ausgehen zu lassen. Außerdem waren sie für die Herstellung des Opfermehls (mola) zuständig, ohne das kein Opfer stattfinden konnte. Da das Feuer der Vesta als Symbol politischer Stabilität verstanden wurde, genossen die Vestalinnen gegenüber anderen Frauen eine Anzahl von Privilegien. So waren sie die einzigen Frauen, die in der Öffentlichkeit von einem Liktor begleitet wurden und bei Veranstaltungen wie Wagenrennen auf den für die Senatoren reservierten Plätzen in der ersten Reihe sitzen durften. Mit dem Eintritt in die Priesterschaft traten sie aus der patria potestas ihrer väterlichen Familie aus und hatten auch als unverheiratete Frauen den Status einer matrona oder vidua inne, mussten aber mindestens dreißig Jahre lang Jungfrau bleiben. Danach durften sie sich einen Mann suchen, was jedoch selten geschah. Eine nachweislich unkeusche Vestalin wurde bei lebendigem Leibe begraben, ihr Liebhaber vom Pontifex Maximus öffentlich zu Tode gepeitscht.

Nichtrömische Kulte

In vielen ab der Zeit der späten Republik zuwandernden orientalischen Mysterienkulte wie dem der Kybele und der Isis waren Frauen mit Männern gleichberechtigt, weshalb sich viele Frauen diesen Kulten anschlossen. Von dem unter Soldaten beliebten Mithraismus waren Frauen dagegen ausgeschlossen.

Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. wurden in Rom die Bacchanalien als Nachahmung der griechischen Dionysien gefeiert. Ursprünglich waren sie ein reines Frauenfest, bei dessen Ritualen Alkohol – Bacchus wurde unter anderem als Gott des Weines verehrt – und vermutlich auch halluzinogene Drogen konsumiert wurden. Im Laufe der Zeit schlossen sich auch Männer dem Kult an. Aus den Ritualen wurden zunehmend enthemmte Orgien. 186 v. Chr. erging ein Senatsbeschluss, der die Teilnahme am Kult unter so strenge Aufsicht stellte, dass es einem Verbot gleichkam. Trotzdem breitete sich der Kult in der Kaiserzeit über das ganze Reich aus. In Gallien verbreitet war der Matronenkult. Auch das Christentum fand anfangs wegen seiner Lehre von der Gleichheit von Männern und Frauen vor Gott mehr Anhänger unter den Frauen, wie zahlreiche Zeitzeugen belegen. Wenigstens im Frühchristentum konnten Frauen religiöse Ämter wahrnehmen. Plinius der Jüngere berichtete von ministrae, Röm 16,7  erwähnt die Apostelin Junia.

Frauenmedizin

Die Gynäkologie galt bereits in der Medizin der Antike als eigenständiger Fachbereich. Das Corpus Hippocraticum enthielt vier Bücher über Frauenkrankheiten (De mulierum affectibus I–III und De virginum morbis), außerdem einige über Embryologie, Früh- und Neugeborene. Die wichtigste (erhaltene) Schrift eines in Rom praktizierenden Arztes ist die Gynaikia des Soranos von Ephesos. Sein Lehrbuch für Hebammen ist nur in einer Bearbeitung von 500 n. Chr. überliefert. Die Hebamme, die oft zugleich Frauenärztin war, war ein zunehmend anerkannter Frauenberuf. Reiche Frauen in der Kaiserzeit beschäftigten persönliche Hebammen in ihrem Haushalt, wie durch diverse Grabinschriften belegt ist.

Der weibliche Körper

Die Gebärmutter wurde für ein im Körper frei bewegliches Organ gehalten. Nur durch regelmäßigen Geschlechtsverkehr oder Schwangerschaft würde sie an ihrem Platz gehalten. Soranus empfahl aus diesem Grunde, nach der Menarche nicht lange mit der Eheschließung zu warten. Sonst wandere der Uterus durch den Körper und verursache Schmerzen und Krankheiten. Diese Wanderungen würden durch ein Ungleichgewicht im Körper verursacht. So könne Überanstrengung einen Gebärmuttervorfall verursachen, weil die Gebärmutter aus dem überhitzten Körper ins Kühle fliehe.

Die Menstruation wurde als Ablaufen des im weicheren weiblichen Körper überschüssigen Bluts angesehen. Die schwangere und säugende Frau brauche das Blut zur Ernährung des Kindes. Ansonsten würde es Krankheiten verursachen. Trat die Menarche nicht wie gewöhnlich im 14. Lebensjahr auf, hielten manche Ärzte eine Eheschließung für die geeignete Therapie. Andere empfahlen, den Eintritt der Menarche durch die Verstärkung oder Vermeidung körperlicher Aktivität zu beeinflussen. Für pubertierende Mädchen, die noch nicht verheiratet werden sollten, wurde eine fettarme Diät empfohlen, um die körperliche Reife zu verzögern.

Ob der Samen der Frau zur Empfängnis beitrug, war nicht unumstritten. Soranus sah in der Gebärmutter allein den Ort, an dem der Samen des Mannes fertiggestellt wird. Galenos, der hundert Jahre später in Rom praktizierte, kannte bereits die Funktion der Eierstöcke und wusste, dass sich männliche und weibliche Samen vermischen müssen. Für die Zeugung eines Jungen bzw. Mädchens wurden diverse Verhaltens- und Ernährungsempfehlungen gegeben.

Krankheiten und ihre Therapie

Da man glaubte, alle Körperöffnungen seien miteinander verbunden, galt als Therapie gegen Uterusprolaps und anderes, den Uterus durch vor die Nase gehaltene Wohlgerüche nach oben zu locken. Pessare waren allerdings auch bekannt. Krankheiten wie die Hysterie, die man mit einer Aufwärtsbewegung der Gebärmutter in Verbindung brachte, sollten durch mit Wohlgerüchen getränkten Wollbäuschen, die man in die Vagina einführte, geheilt werden.

Entzündungen der weiblichen Geschlechtsorgane behandelte man bevorzugt durch Salben und Zäpfchen. Chirurgische Eingriffe wurden nur im äußersten Notfall vorgenommen. Doch wurden wohl auch schon Gebärmutterentfernungen erfolgreich durchgeführt und die Rekonstruktion des Hymens praktiziert. Fehlgeburten waren häufig. Sowohl medizinische Literatur als auch Geräte wie Vaginal-Spekula, die in Pompeji gefunden wurden, lassen darauf schließen, dass auch Ausschabungen vorgenommen wurden, um deren Risiken man aber auch wusste.

Geburtshilfe

Auch die Geburt selbst war ein hohes Risiko. Inschriften belegen eine erhöhte Sterblichkeit bei Frauen zwischen fünfzehn und dreißig Jahren. So waren beispielsweise die in den Calixtus-Katakomben begrabenen Frauen im Durchschnitt mit 23 Jahren gestorben. Soranus kritisierte in diesem Zusammenhang die Verheiratung zu junger Frauen, deren Gebärmutter noch nicht voll entwickelt sei. Auch die Neugeborenen- und Säuglingssterblichkeit war sehr hoch: Etwa die Hälfte der Kinder erreichte nicht den zweiten Geburtstag.

Geburtenkontrolle

Obwohl Fruchtbarkeit als eine der Haupttugenden der Frauen galt, Geburt und Erziehung der Kinder als ihre Hauptaufgabe der Frau angesehen wurden und Kinderlosigkeit ein Scheidungsgrund war, waren nicht nur Prostituierte an Empfängnisverhütung interessiert. Auch Frauen der Oberschicht praktizierten neben Enthaltsamkeit diverse Methoden wie mit Öl oder Honig bestrichene Diaphragmen oder Schwämme. Ihre Geburtenrate war so niedrig, dass Juvenal spottete: „Doch liegt im goldenen Bett kaum eine Gebärende. So viel können die Künste, so viel nutzt das Gemische von jener Medizin, die sie unfruchtbar zu machen und Menschen im Leib zu töten vermag.“ Augustus erließ Gesetze zur Steigerung der Geburtenrate wie das sogenannte Dreikindrecht. Spätere Kaiser wie Nerva und Trajan alimentierten italische Kinder.

Der Fötus galt bis zur Geburt als Teil des mütterlichen Körpers. Obwohl der Eid des Hippokrates die Ärzte verpflichtete, keine Mittel dazu zu verwenden, war eine Abtreibung erlaubt, solange der Ehemann oder Vater der Frau zustimmte. Ärzte rieten dabei, es zuerst mit körperlicher Anstrengung zu versuchen, ehe man Tränke oder Zäpfchen einsetzte. Vor der Benutzung scharfer Werkzeuge, wobei die Gefahr für die Frau selbst umzukommen, recht hoch war, warnten sie. Häufig wurden unerwünschte Kinder ausgesetzt. Dabei entschied allein der pater familias, ob ein Neugeborenes in die Familie aufgenommen wurde. Wenn eine Mutter eigenmächtig ihr Neugeborenes tötete oder aussetzte, galt das als Mord. Die Kinderaussetzung war so gewöhnlich, dass sich die Römer über andere Völker wunderten, die alle ihre Kinder behielten.

Mode

Kleidung

Im Großen und Ganzen unterlag die Mode über die Jahrhunderte keinen großen Weiterentwicklungen, wobei zwischen den Schnitten der Kleidung für Männer und Frauen sowieso kein großer Unterschied herrschte. Als Hauptkleidungsstück trug die Römerin eine tunica. Freigelassene, Sklavinnen und Mädchen hatten nur dieses Kleidungsstück, das bei Frauen gewöhnlich länger war als bei Männern.

Wo früher noch das ricinium, ein einfacher quadratischer Umhang, über Schultern und Haupt drapiert wurde, schlang die Frau sich später die palla, einen sehr breiten rechteckigen Schal, der bis zu den Knien reichte, um Schulter und Kopf. In späterer Zeit wurde dieser Überwurf an der rechten Schulter mit einer verzierten Brosche (fibula) befestigt.

Die stola, ursprünglich vestis longa (= langes Kleid) genannt, war ein lose fallendes Gewand mit kimonoartigen Ärmeln, welches bis auf den Boden reichte, in der Taille und manchmal auch unter den Brüsten durch Gürtel gestrafft wurde und über der die palla getragen wurde. Sie war der matrona, der freigeborenen, mit einem römischen Bürger verheirateten Frau vorbehalten. Da sie ursprünglich nicht genäht war, sondern aus zwei weiten, langen, nur durch die Gürtel und Kordeln an den Schultern zusammengehaltenen Stoffbahnen bestand und umständlich drapiert werden musste, war sie recht unpraktisch und erforderte eine würdige Körperhaltung und langsame Bewegungen. Spätestens zu Beginn der Kaiserzeit kam die stola zusammen mit den traditionellen vittae – in den Haaren getragenen Wollbändern – aus der Mode und wurde nur noch von verheirateten Frauen der Oberklasse zu besonderen Anlässen getragen.

Auf Reisen und bei schlechtem Wetter trugen die Frauen ähnliche Umhänge und Mäntel, teils auch mit Kapuze, wie die Männer.

Die toga, eigentlich ein Kleidungsstück der Männer, wurde zeitweise auch von Frauen getragen, galt jedoch als deklassierendes Merkmal von Dirnen und verurteilten Ehebrecherinnen.

Das Busenband (fascia oder strophium), ein Band aus weichem Leder oder festem Stoff ohne Träger, und das intusium, ein hemdartiger ärmelloser Hänger, waren wichtige Bestandteile der Kleidung. Gegen Kälte trug man eine zusätzliche Untertunika. Beim Besuch des Bades zog man eine Art Bikini an.

Die Schuhe bestanden aus demselben Material und hatten dieselbe Form wie die der Männer (Calceus), jedoch waren die Farben lebhafter und leuchtender.

Obwohl es einerseits bei den Schnitten kaum zu Veränderungen kam, änderte sich das Material der Kleidung zumindest bei den reicheren Frauen im Laufe der Jahrhunderte wesentlich. Anfangs wurden Wollgewebe und Leinen zur Herstellung von Kleidungsstücken verwandt, was durch den wenig entwickelten Handel bedingt war. Mit zunehmenden Möglichkeiten wurden feinere und leichtere Gewebe wie die aus China eingeführte Seide und Baumwolle bevorzugt. Plinius nannte die Seide ein „Mittel, das bekleidete Frauen nackt erscheinen lässt.“ Die beliebtesten Farben, neben schlichtem Weiß, waren alle Töne zwischen rot und blau, wie zum Beispiel violett und purpur. Besonders dunkles Rosa (nigrantis rosae) sowie helles Scharlachrot (nimiae eius nigritiae austeritas illa nitorque) scheinen Favoriten unter den Römerinnen gewesen zu sein. Prinzipiell galt, dass helle Farben bei dunklerer Hautfarbe zu bevorzugen seien und umgekehrt.

Bei der Hochzeit trugen römische Frauen senfgelbe Kleider.

Körperpflege und Kosmetik

Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine große Badekultur in Rom. Grundsätzlich waren die Bäder der Frauen weniger prunkvoll als die der Männer, sofern die Bäder räumlich und nicht, wie meist üblich, zeitlich nach Geschlechtern getrennt wurden.

Ein Bad bestand aus mehreren unterschiedlichen Badegängen. So wurden mehrere Räume mit Heißbädern, Bädern mit lauwarmem Wasser, Heißlufträumen (vergleichbar etwa mit der heutigen Sauna) durchlaufen. Zwischen den Badegängen und nach Abschluss des Badens wurde der Körper mit Ölen gepflegt. Da es nur in den wenigsten Thermen üblich war, nackt zu baden, und dies als etwas unanständig galt, trug man Badebekleidung: das Äquivalent zu unserer Bikinihose – subligar – oder dem Badeanzugbalnearis vestis.

Nach dem Bad kam der Epilator zum Zuge. Da diese Prozedur den Damen damals – im Übrigen im Gegensatz zu den Herren, die sich ebenfalls unerwünschte Körperhaare entfernen ließen – meist zu schmerzhaft war, griffen sie bei der Haarentfernung zu Bimsstein, Harz und Wachs. Bei Prostituierten gehörte auch die Intimrasur zur (teils berufsbedingten) Körperpflege. Im Allgemeinen galt die Körperpflege an sich eher als hygienische Maßnahme denn als ästhetisches Bedürfnis. So wurden Arme und Beine täglich von Schmutz und Schweiß gereinigt, ein Vollbad wurde einmal wöchentlich genommen. Im Gegensatz zum Mittelalter war die römische Frau also wesentlich reinlicher und gepflegter.

Ovid schreibt in seinem für die damalige Zeit bahnbrechenden Werk ars amatoria im Kapitel medicamina faciei femineae (Mittel der weiblichen Gesichtspflege): Cura dabit faciem; frei: „Sorgfalt macht das Gesicht erst schön.“ Schminken war in allen Schichten – auch bei Männern – weit verbreitet. Das Make-up wurde am Vorabend auf das Gesicht aufgetragen und war wegen des unangenehmen Geruchs, bedingt durch das Fett der Schafswolle, aus dem es hergestellt wurde, stark parfümiert. Juvenal spöttelte: „Der Ehemann konnte bereits am Geruch abends im Ehebett erahnen, dass seine Frau ihren Liebhaber am nächsten Tag mit dem Make-up verführen wollte.“ Zum Schminken waren Spiegel aus poliertem Metall mit aufwendigen Verzierungen auf der Rückseite unabdingbar. Man benutzte Lidschatten aus Ruß, Wimperntusche und Lippenstift, dessen Farbe aus Ocker gewonnen wurde. Kalkweiß oder weißes Blei wurden als Puder verwandt, da braune Haut wie im Mittelalter schwere Landarbeit anzeigen würde und als ordinär galt. Cremes, Salben, Masken aus Eselsmilch, Honig und Mehl erfreuten sich großer Beliebtheit. Hirschmarksalbe galt als Mittel zur Zahnpflege. Lackierte Finger- und Fußnägel sollten die Füße in schicken Schuhen noch anziehender wirken lassen.

Haare, Frisuren und Kopfbedeckung

Die römische Frau trug die Haare nie kurz. Die Frisuren der Römerinnen änderten sich im Laufe der Zeit und hingen von Alter und sozialem Status ab. In der Anfangszeit Roms waren sie noch recht schlicht und künstliche Haarteile galten als Attribute von Prostituierten. Die strenge Melonenfrisur war bis in die Kaiserzeit hinein besonders bei Mädchen und jungen Frauen beliebt.

Später wurden die Haare kunstvoll hochgesteckt, geglättet, mit einer Art Lockenstab (calamistrum) gelockt, aufwendig mit Nadeln, Haarnetzen (reticulum) und Bändern geschmückt, als Knoten gebunden, mit Haarteilen oder Perücken versehen, oder als Pferdeschwanz getragen. In der Kaiserzeit richtete sich die Mode nach der Kaiserin. Nach den Kimbernkriegen kamen blonde und rötliche Haare in Mode. Dafür färbte man die Haare entweder mit sapo aus Birkenasche und Ziegenfett oder Henna. Frauenhaar war einer der Hauptexportartikel Germaniens. Für die komplizierten Aufsteckfrisuren beschäftigten reiche Römerinnen eine eigens ausgebildete Sklavin, die ornatrix. Nach der aus der römischen Frühzeit stammenden Tradition mussten die Haare der Frau durch Stoff- oder Wollbänder (vittae) gehalten werden und bedeckt sein. Zu diesem Zweck gab es verschiedene Schleier. Sich ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu zeigen, wurde als Zeichen großer Schamlosigkeit erachtet. Zur Zeit der frühen Republik mussten sich die Frauen so verhüllen, wenn sie das Haus verließen. Gaius Sulpicius Galus ließ sich angeblich sogar von seiner Frau scheiden, weil sie ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit unterwegs war. Allerdings hielten sich schon in der späten Republik die wenigsten Frauen an diese alten Regeln.

Dem nur unvollständig erhaltenen Wörterbuch des Sextus Pompeius Festus zufolge trugen Bräute am Hochzeitstag und Vestalinnen eine besondere Frisur mit sieben Zöpfen, die anscheinend im Zusammenhang mit der Jungfräulichkeit stand.

Schmuck

Reiche Frauen schmückten sich oft mit Diademen, Ringen, Spangen, geschmückten Bändern, Ohrringen, Armbändern und Ketten. Manche Frauen trugen regelrechte Schätze mit sich herum, besonders betraf dies die Ohren, an denen manchmal mehrere Ohrringe gleichzeitig hingen. Weniger Wohlhabende trugen Schmuck aus Bronze und Glas. Fibeln wurden neben der Nutzung als Gewandhalter auch wegen der Zierwirkung benutzt. Perlen bezeichnet Plinius als Liktoren der Frauen.

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  • Joachim Marquardt: Das Privatleben der Römer. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990.
  • Susanne Moraw, Anna Kieburg: Mädchen im Altertum / Girls in Antiquity. Frauen – Forschung – Archäologie 11, Münster 2014
  • Sarah B. Pomeroy: Frauenleben im klassischen Altertum (= Kröners Taschenausgabe. Band 461). Kröner, Stuttgart 1985, ISBN 3-520-46101-3, (Original: Women in classical antiquity. 9. Auflage. Schocken Books, New York 1984).
  • Andrea Rottloff: Lebensbilder römischer Frauen. von Zabern, Mainz 2006, ISBN 3-8053-3546-6.
  • John Scheid: Die Rolle der Frau in der römischen Religion. In: G. Duby, M. Perrot (Hrsg.): Geschichte der Frauen. Band 1: Antike. Frankfurt am Main 1993.
  • Charlotte Schubert, Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1999.
  • Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Antike. (= Georges Duby, Michelle Perrot (Hrsg.): Geschichte der Frauen. Band 1). Campus, Frankfurt und New York 1993.
  • Wolfgang Schuller: Frauen in der griechischen und römischen Geschichte. Konstanz 1995.
  • Bettina Eva Stumpp: Prostitution in der römischen Antike. Akademie-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-05-003256-1. (Antike in der Moderne)
  • Thomas Späth, Beate Wagner-Hasel: Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. J. B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000.
  • Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. Von Livia bis Theodora. München 2002, ISBN 3-406-49513-3.

Anmerkungen

  1. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter im Römischen Recht. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike, S. 105–171; S. 112.
  2. Digesten 50,16,195,5.
  3. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter im Römischen Recht. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike. S. 105–171; S. 164.
  4. In solchen Fällen führte der umstrittene Rechtsstatus der heimgeführten, aber theoretisch noch nicht ehereifen Braut öfter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 45).
  5. Die Hinrichtung des christlichen Märtyrers Valentin von Terni ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
  6. Jane F. Gardner: Frauen im antiken Rom. S. 17.
  7. Sextus Pompeius Festus, De verborum significatione 79,23 L.
  8. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter S. 141.
  9. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 144.
  10. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 118–135.
  11. Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 2,25.
  12. Iulius Paulus, Sententiae 5,6,15. Siehe Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 17.
  13. Mommsen: Frauennamen im alten Rom
  14. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter. S. 113.
  15. Rede bei Livius 34,2–4 und Zonaras 9,17 (Thomas hält letzteres für authentischer): Natürliche Unterordnung der Frau unter den Mann.
  16. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter. S. 158f.
  17. Hemelrijk: S. 13.
  18. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 2,1,3.
  19. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. Zwischen Enthaltsamkeit und Fortpflanzung im alten Rom. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Die Geschichte der Frauen I Antike S. 323–372; S. 352–357.
  20. Plutarch, De Mulierum Virtutibus (englische Übersetzung)
  21. Elke Hartmann: Frauen in der Antike. S. 158–172, stellt exemplarisch Valeria Messalinas Darstellung bei Tacitus vor.
  22. Mary Harlow / Laurence Ray: Growing up and growing old in ancient Rome. A life course approach. Routledge, London / New York 2002, ISBN 0-415-20201-9, S. 39.
  23. August Mau: Bulla 2. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III,1, Stuttgart 1897, Sp. 1048–1051.
  24. Annika Backe-Dahmen: Die Welt der Kinder in der Antike; Verlag Philipp von Zabern, Mainz 2008; S. 21.
  25. antike Puppen
  26. Von 110 Frauen, die in den Oxyrhynchus-Papyri als Frauen erwähnt werden, die dank der ius liberorum ohne Vormund ihren Geschäften nachgehen konnten, werden 29 als Analphabetinnen bezeichnet, während von 36 bekannt ist, dass sie lesen und schreiben konnten (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 271 Anm. 70).
  27. Beryl Rawson: Children and Childhood in Roman Italy. Oxford Press, New York 2003, S. 47f.
  28. Plinius der Ältere, Naturalis historia 35,40.
  29. Musonius, Diatriben 8.
  30. Sarah Pomeroy: Frauenleben im klassischen Altertum. S. 260, 261.
  31. Emily A. Hemelrijk: Matrona Docta. Educated woman in the Roman elite from Cornelia to Julia Domna. Routledge, London/New York 1999, S. 7.
  32. Sallust, De coniuratione Catilinae 25.
  33. Lukian, Περὶ τῶν ἐν Μισθῷ συνόντων 36.
  34. Mary Harlow / Laurence Ray: Growing up and growing old in ancient Rome. A life course approach. Routledge, London / New York 2002, ISBN 0-415-20201-9, S. 62.
  35. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 45.
  36. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 335.
  37. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 95.
  38. Quintilian, Institutio Oratoria Vi 3,73.
  39. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 2,1,5.
  40. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 5f; 175f
  41. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 11.
  42. Tacitus, Germania 20,1.
  43. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 120–123; 141–155
  44. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 111; 129–135
  45. Scholler: Frauen in der römischen Geschichte. S. 25.
  46. CIL VI, 10120
  47. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 132.
  48. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 355.
  49. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 14.
  50. Cicero, Ad Atticum 15,11,1.
  51. Cicero, Ad Atticum 15,12,1.
  52. Elke Hartmann: Frauen in der Antike: Weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora. S. 155.
  53. Karl-Wilhelm Weeber: Wahlkampf im alten Rom, Düsseldorf 2007; S. 33–39.
  54. Tacitus, Annalen 15,48.
  55. Tacitus, Annalen 15,51 und 15,57.
  56. Livius, Ab urbe condita 34,1 ff.
  57. Elke Hartmann: Frauen in der Antike. S. 169.
  58. Plinius der Ältere, Naturalis historia 14,60; Seneca, Dialogi 6,3,3.
  59. Stephan Schmal: Frauen für die Freiheit? Zur Funktion “barbarischer Weiblichkeit” im Werk des Tacitus. In: Christoph Ulf / Robert Rollinger (Hrsg.): Frauen und Geschlechter. Bilder – Rollen – Realitäten in den Texten antiker Autoren der römischen Kaiserzeit. Böhlau Verlag, Wien/ Köln/ Weimar 2006, ISBN 3-205-77509-0, S. 221–256, S. 222.
  60. Tacitus, Annalen 1,69.
  61. Tacitus, Annalen 3,33.
  62. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 93.
  63. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 151–155.
  64. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 283–288.
  65. Herodian, Geschichte des Kaisertums nach Marc Aurel 6,9,8.
  66. Tacitus, Annalen 15,53.
  67. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike; S. 417–449; S. 418.
  68. Plutarch, Quaestiones Romanae 85.
  69. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 419.
  70. Reinhard Gregor Kratz, Hermann Spieckermann: Götterbilder, Gottesbilder, Weltbilder. 2. Band Griechenland und Rom, Judentum, Christentum und Islam. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 81.
  71. Dieser Artikel kann keine vollständige Aufzählung bieten. Viele Gottheiten wurden oft nur lokal oder in einen bestimmten Zeitraum verehrt.
  72. Siehe Augustinus von Hippo, De civitate Dei 4,11 (online).
  73. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 446.
  74. Celia E. Schultz: Sanctissima Femina: Social Categorization and women’s religious experience in the roman republic. In: Maryline Parca, Angeliki Tzanetou (Hrsg.): Finding Persephone. Women rituals in ancient mediterrean. Indiana University Press 2007, S. 92–113, S. 108 Anm. 8.
  75. Livius, Ab urbe condita 10,23,1–10.
  76. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 433f.
  77. Plinius der Ältere, Naturalis historia 7,120.
  78. 23 n. Chr. wurde dieses Gesetz insoweit abgeschwächt, als die flamina nur noch im kultischen Bereich unter der manus des Mannes stand, ansonsten aber die Rechte einer in manus-freier Ehe Verheirateten hatte (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 19).
  79. Celia E. Schultz: Sanctissima Femina. S. 95f.
  80. Vgl. Origenes, Contra Celsum 3,44 (online).
  81. Plinius der Jüngere, Briefe 10,96 (online).
  82. Werner Golder: Hippokrates und das Corpus Hippocraticum: Eine Einführung für Philologen und Mediziner. 2007; S. 27ff.
  83. Marion Kiechle: Gynäkologie und Geburtshilfe. München 2006, S. 2.
  84. Im Museum in den Diokletiansthermen befindet sich beispielsweise die Inschrift für Helena Lucretiae orstetrix – Helena, die Hebamme der Lucretia.
  85. Ann Ellis Hanson: Continuity and Change: Three Case Studies in Hippocratic Gynecological Therapy an Theory. In: Sarah B. Pomeroy (Hrsg.): Women’s History and ancient History. London 1991, S. 73–110, S. 84.
  86. Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 465–468.
  87. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik, S. 331.
  88. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 57
  89. 1 2 Soranus, Gynaecia 1,15.
  90. Galenos, De semine 2,1.
  91. Dazu siehe die unterschiedlichen Quellen bei Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 98–149.
  92. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik, S. 335.
  93. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 47.
  94. Soranus, Gynaecia 1,33; 1,60; 4,4.
  95. Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 495.
  96. Juvenal, Satura 6,594 ff.
  97. Werner Eck: Traianus. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 12/1, Metzler, Stuttgart 2002, ISBN 3-476-01482-7, Sp. 746–749, hier Sp. 747.
  98. Jenifer Neils: Die Frau in der Antike. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-24698-4, S. 78.
  99. Corpus iuris civilis [B] 1 Digesten 25,4,1,1 und 1 Digesten 35,2,9,1. Eine Abtreibung gegen den Willen des Ehemanns konnte ein Scheidungsgrund sein, jedenfalls gab Nero es als ein Argument an, um seine Scheidung von Octavia zu rechtfertigen – nachdem er zuvor ihre Unfruchtbarkeit als Begründung benutzt hatte.
  100. Soranos, Gynaecia 1,20.
  101. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 336. Zur Kinderaussetzung siehe auch August Mau: Aussetzung. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,2, Stuttgart 1896, Sp. 2588 f.
  102. Kleidung im Alten Rom
  103. Plinius der Ältere, Naturalis historia 11,26.
  104. Festus, De verborum significatu (SENIS CRINIBUS… online).
  105. Rekonstruktion der Haartracht einer Vestalin anhand historischer Darstellungen
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