Die Steiermärkische Gemeindestrukturreform ist eine Gebietsreform im österreichischen Bundesland Steiermark. Sie wirkt seit 1. Jänner 2015 und ist damit abgeschlossen. Ihre Grundlage ist das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG). Dieses Gesetz wurde am 17. Dezember 2013 vom Landtag Steiermark beschlossen und am 2. April 2014 kundgemacht.

Durch die Reform wurde die Zahl der Gemeinden in der Steiermark von 542 um 255 auf 287 Gemeinden (inkl. Graz) verringert. Zum 1. Jänner 2013 gab es bereits die Vereinigung der ehemaligen Gemeinden Buch-Geiseldorf und Sankt Magdalena am Lemberg zur neuen Gemeinde Buch-St. Magdalena sowie die Eingemeindung der ehemaligen Gemeinden Hafning bei Trofaiach und Gai zur Gemeinde Trofaiach, womit sich bereits vor dem Inkrafttreten der eigentlichen Reform die Anzahl der Gemeinden auf 539 reduziert hatte.

Insgesamt waren von der Reform 385 Gemeinden betroffen (durch Aufnahme anderer Gemeinden oder Gemeindeteile, Gebietsveränderungen oder Auflösung), 157 Gemeinden blieben unverändert.

Eine ursprünglich angedachte Eingemeindung von Umlandgemeinden der Landeshauptstadt Graz zu dieser fand nicht statt.

Ausgangslage

Als Ziel der Gemeindestrukturreform wurde der Wunsch genannt, die steirischen Gemeinden dauerhaft in die Lage zu bringen, ihre Aufgaben sachgerecht, effizient und qualitätsvoll zu erfüllen. Inhaltliche Grundlagen wurden im Leitbild unter dem Titel „Stärkere Gemeinden – Größere Chancen“ dargestellt.

Dies wurde damit belegt, dass die Steiermark mit 542 Gemeinden in Relation zur Bevölkerungszahl die meisten Gemeinden Österreichs hatte. 200 davon hatten weniger als 1.000 Einwohner, womit vor der Reform 32 % aller österreichischen Gemeinden dieser Kategorie in der Steiermark lagen, danach aber nur noch 3,6 %. In 302 von 542 Gemeinden sei in den nächsten Jahren zudem mit Bevölkerungsrückgängen zu rechnen, was besonders kleine Gemeinden betreffe. 77 Gemeinden unter 500 Einwohnern und damit 41 % aller österreichischen Gemeinden dieser Kategorie lagen in der Steiermark, 63 (81,8 %) davon wiesen seit der letzten Volkszählung Bevölkerungsrückgänge auf.

Die Zahl der Abgangsgemeinden (s. u. Abschnitt Finanziell), die ihre Pflichtaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft erfüllen konnten, erhöhte sich seit 2006 ständig. Die Österreichische Bundesverfassung überträgt in Artikel 118 allerdings den Gemeinden für den Alltag wichtige Aufgaben wie die Sicherheits- und Veranstaltungspolizei, Verwaltung der Verkehrsflächen, Straßenpolizei, Gesundheitspolizei, insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens sowie des Leichen- und Bestattungswesens, die Sittlichkeitspolizei, Baupolizei, Feuerpolizei oder die Raumplanung für das jeweilige Gemeindegebiet. Die Gemeinden haben diese Aufgaben in eigener Verantwortung frei von Weisungen und unter Ausschluss eines Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen und auch zu finanzieren. Ist dies nicht möglich, ist die Gemeinde auf finanzielle Zuschüsse aus allgemeinen Steuermitteln angewiesen.

In den Jahren vor 2010 war erfolglos versucht worden, diese Situation durch den freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu Kleinregionen zu erleichtern. Obwohl dies viele Gemeinden auch tatsächlich getan hatten, blieben die erwünschten Effekte dieser Maßnahme weit hinter den Erwartungen zurück. Die Erfahrungen mit den Kleinregionen waren eine der Grundlagen für die Arbeiten an der Gemeindestrukturreform.

Als ein weiteres Argument für die Reform wurde genannt, dass es für die Gemeinden immer schwieriger werde, Bewerber für politische Funktionen zu finden (Gemeinderat, Bürgermeisteramt). Gemeindevereinigungen bieten eine Chance, Ämter attraktiver zu machen, da größere Gemeinden mehr Handlungsspielräume und höhere Leistungen bieten und es möglich machen, das Bürgermeisteramt als Vollzeitamt und nicht bloß nebenbei auszuüben. Politische Ämter können leichter besetzt werden, wenn aus einem größeren Personenkreis geschöpft werden kann.

Größere Gemeinden haben weiters die Möglichkeit, für Fachfragen leichter eigenes Personal heranzuziehen (oder externe Spezialisten zu honorieren) als Kleingemeinden mit geringem Budget. Abgesehen von der zeitlichen Belastung hängt der Mangel an Bewerbern auch damit zusammen, dass Bürgermeister dem Risiko strafrechtlicher Vorwürfe ausgesetzt sein können, selbst wenn sie nicht aktiv handeln, sondern z. B. (über längere Zeit) behördliche Schritte (Anzeige eines nicht genehmigten Baues) unterlassen. Auch wenn sich solche Vorwürfe oder gar persönliche Angriffe im Nachhinein als unberechtigt herausstellen, kann die persönliche Belastung ein Nachteil sein, der die Bewerbung um ein Amt nicht fördert. Als persönliche Angriffe auf Bürgermeister werden beispielsweise angeführt ein Schussattentat (2003, Fohnsdorf), strychninvergiftete Praline (2008, Spitz an der Donau), Säureattentat (2008, Weißkirchen an der Traun), Zusendung toter Tiere (2010, Ansfelden; 2011, Eidenberg), Morddrohungen und andere Angriffe. Dieser Situation kann mit den Ressourcen einer größeren Gemeinde besser begegnet werden.

Ablauf

Die Reform lief in mehreren Phasen ab. In der „Vorschlagsphase“ vom Oktober 2011 bis 31. Jänner 2012 wurden bereits die Gemeinden und ihre Bürger beteiligt, um ihre Standpunkte darzustellen. In der „Verhandlungsphase“ bis September 2012 wurden daraufhin die Vorstellungen des Landes und der Gemeinden hauptsächlich auf Ebene der Bezirke diskutiert. In der „Entscheidungsphase“ sollte bis Jänner 2013 der konkrete Inhalt der Reform ausgearbeitet werden. In dieser Phase lagen bis 31. Jänner 2013 Grundsatzbeschlüsse von 207 Gemeinden vor, sich freiwillig – nach Abklärung von offenen Fragen – mit einer oder mehreren Nachbargemeinde(n) zu vereinigen. In der darauf folgenden „Umsetzungsphase“ wurden technische und organisatorische Themen behandelt und die Umstellungsarbeiten begonnen.

Der Ablauf, besonders wenn freiwillige Zusammenlegungen beabsichtigt waren, ist in einem Handbuch zusammengefasst. Vorarbeiten begannen in den Jahren nach 2009. Kriterien, nach denen untersucht wurde ob eine Gemeindezusammenlegung sinnvoll wäre, waren folgende Bereiche:

  • Zentrale Einrichtungen: Einzugsbereiche von Schulen, Pfarrämtern, Geschäften.
  • Gemeindestruktur: In diesem Zusammenhang wurden bereits bestehende funktionelle Verflechtungen zwischen den Gemeinden, Zusammenhänge in der Siedlungsstruktur und der Infrastruktur (z. B. Gemeinsame Entsorgungsbetriebe) betrachtet.
  • Bereits bestehende Kooperationen und Versorgungsstrukturen: Kleinregionen, Schulsprengel, Pfarrsprengel, Abwasserverbände, Standesamtsverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Tourismusverbände und Kooperationen privatwirtschaftlicher Art wie Gewerbeparks.
  • Demografische Entwicklung: Bevölkerungsentwicklung, Zu- und Abwanderung usw.
  • Entwicklung der Gemeindehaushalte, deren Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftliche und finanzielle Lage als Basis der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
  • Geografische Situation: gemeinsame Grenzen, Verkehrserschließung, geografische Lage, naturräumliche und topografische Gegebenheiten

Diese Grundlagen wurden in Kriterienkarten dargestellt.

Es gibt zwei Arten der Gemeindezusammenlegung: die freiwillige und die zwangsweise:

  • Freiwillige Fusionen erfolgten durch übereinstimmende Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte auf Grundlage des Gemeindegesetzes, sie wurden vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kundgemacht. Rund 60 solcher Kundmachungen, betreffend jeweils mindestens zwei, aber auch mehrere Gemeinden, wurden verlautbart. Für freiwillige Fusionen gab es finanzielle Anreize (Fusionsprämien, Reformfonds).
  • Zwangsweise Fusionen erfolgten durch Gesetz des Landes Steiermark.
  • Per 1. Jänner 2020 wird auf mehrheitlichen Wunsch der Gemeindebürger die Gemeinde Murfeld im Bezirk Südoststeiermark aufgelöst und auf zwei Nachbargemeinden im Bezirk Leibnitz aufgeteilt.

Auswirkungen

Allgemein

Durch die Zusammenlegung von Gemeinden entstanden vollständig neue Gemeinden (es wurden also nicht nur frühere Gemeinden in weiter bestehende andere Gemeinden „eingemeindet“). Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinden gehen zur Gänze auf die neue Gemeinde über.

Die Ämter der Bürgermeister, Gemeinderäte und anderer Funktionsträger erloschen mit dem Wirksamwerden der Veränderungen für alle von der Reform betroffenen Gemeinden. An ihrer Stelle führte ein Regierungskommissär die laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte. Er wurde von der Landesregierung eingesetzt, ein Beirat konnte ihm beigegeben werden.

Das Recht zur Wappenführung erlosch für alle betroffenen Gemeinden, ein Wappen muss neu zuerkannt werden. Dabei kann es sich um das bisher geführte Wappen handeln, es muss aber nicht sein. Das beruht auf der Bestimmung der Gemeindeordnung, wonach Gemeindewappen von Gemeinden, die auf Grund von Gebietsänderungen aufgelöst sind, nicht mehr als kommunale Hoheitszeichen gelten. Es gilt somit auch für Wappen einer früheren Gemeinde, deren Namen weitergeführt wird.

Aufgelöste Gemeinden können von der Gemeinde, zu der sie ab 2015 gehören, zu Ortsverwaltungsteilen erklärt werden. Das frühere Gemeindewappen kann als Ortsteilwappen verwendet werden, ein eigener Ortsteilbürgermeister kann bestellt werden. Die Gemeindeordnung enthält auch weitere Regeln zum Übergang von Rechten und Pflichten der aufgelösten Gemeinden.

Innerhalb von sechs Monaten ist die Neuwahl der Gemeinderäte auszuschreiben. Die Gemeinderatswahlen in der Steiermark 2015 wurden für den 22. März 2015 angesetzt und durchgeführt.

Die Gerichtsorganisation der Steiermark wurde durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015“ entsprechend den Veränderungen der Gemeindestrukturreform ebenfalls neu definiert.

Andere Organisationsveränderungen, wie z. B. die Gebiete der nach der Reform vorhandenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände wurden im November und Dezember 2014 im Landesgesetzblatt für die Steiermark oder in der Grazer Zeitung (für die Tourismusverbände) kundgemacht.

Finanziell

Durch die Gemeindestrukturreform wurden mittel- bis langfristig positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und damit auch des Landes Steiermark erwartet. Zahlungen, die früher an negativ gebarende Gemeinden geleistet werden mussten, um deren Aufgaben weiter gewährleisten zu können, konnten entfallen. 2010 konnten 225 Gemeinden ihren ordentlichen Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgleichen, der Gesamtabgang im ordentlichen Haushalt betrug 45 Mio. Euro, 2011 galt dies für 152 Gemeinden bei einer Abgangssumme von 29 Mio. Euro. Für verschiedene Abgangsdeckungen und Ausgleiche waren nach der Begründung des Gesetzesentwurfes zur Gemeindestrukturreform im Jahr 2010 rund 37,2 Mio. Euro und im Jahr 2011 beinahe 55 Mio. Euro aufgewendet worden. Diese Summen waren zur Stärkung der ordentlichen Haushalte notwendig und konnten nicht für Investitionen oder andere Zwecke eingesetzt werden.

In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wurden die finanziellen Auswirkungen folgendermaßen zusammengefasst:

„Die Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Gesetzes hat geringe finanzielle Auswirkungen für das Land Steiermark. Durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Reduktion der Anzahl der Gemeinden wird der Koordinationsaufwand und die Anzahl der Verfahren und Erledigungen von Landesstellen verringert; unter Berücksichtigung einer zu erwartenden intensiveren Inanspruchnahme der Landesstellen durch die neu gebildeten Gemeinden in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist kurz- und mittelfristig von Kostenneutralität und langfristig von Einsparungen für das Land Steiermark auszugehen.“

„In der ersten Phase nach Bildung der neuen Gemeinden wird es für diese zu finanziellen Aufwendungen z.B. für Organisationsänderungen und Umstrukturierungen kommen, die durch die Fusionsprämie des Bundes (§ 21 Abs. 9 FAG 2008) abgedeckt werden können. In der Folge sind durch einen fokussierten Einsatz der Budgetmittel, eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung, einen verbesserten Ressourceneinsatz und nicht zuletzt durch eine deutliche Verringerung der Anzahl der politischen Organe auf Ebene der Gemeinden Kosteneinsparungen zum Vorteil der Gemeinden zu erwarten.“

Die Wirtschaftskammer Steiermark forderte im Oktober 2015 weitere Fusionen von Gemeinden, um deren Effizienz zu erhöhen und den erfolgten kommunalen Gebührenerhöhungen entgegenzusteuern. Die Wirtschaftskammer verglich die Entwicklung der Gemeindegebühren von 2002 bis 2014 mit jener der Inflation: Während die Teuerungsrate in diesem Zeitraum 27 Prozent ausmachte, stiegen die kommunalen Gebühren um 56 Prozent. In den kleineren Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohnern wurden die Gebühren besonders stark erhöht – hier beträgt das Plus 63 Prozent.

Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Reform stieß auf Kritik. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren im Herbst 2014 über 40 Beschwerden aus steirischen Gemeinden anhängig. Im Wesentlichen wurde darin behauptet, dass die Fusion im jeweiligen Fall unsachlich und damit verfassungswidrig sei. Die mit den Beschwerden verbundenen Anträge, konkrete Gesetzesstellen der Strukturreform aufzuheben, wurden – soweit sie verfahrensrechtlich zulässig waren – vom VfGH für jeden Fall eigens untersucht. Das führte zu teilweise umfangreichen Entscheidungen, die aber letztlich inhaltlich die getroffenen Maßnahmen bestätigten und die Anfechtungen abwiesen. Der VfGH hatte dabei zu beurteilen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen aufgrund der vorgebrachten Argumente für sich genommen sachlich waren; eine (allenfalls höhere) Zweckmäßigkeit von Alternativen ist vom VfGH nicht zu bewerten.

Neben jeweils örtlich relevant erscheinenden Sachverhalten wurde eingewendet, dass die Reform gegen die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung verstoße. Diese Charta ist ein internationaler Vertrag im Rahmen des Europarates, dem Österreich beigetreten und der durch Gesetze zu erfüllen ist.
Zu diesem Argument wies der Gerichtshof darauf hin, dass die Charta kein Verfassungsgesetz sei, sie stehe nur auf der Stufe eines einfachen Gesetzes und bilde somit keinen Maßstab für die Verfassungskonformität eines anderen Gesetzes.

Weiters entschied der Gerichtshof unter Hinweis auf frühere Entscheidungen ähnlicher Art, es gehöre zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum (des Steiermärkischen Landtages als Landesgesetzgeber) und sei nicht verfassungswidrig, wenn finanziell stärkere mit finanziell schwächeren Gemeinden oder auch positiv gebarende Gemeinden vereinigt würden, um dadurch einen Ausgleich zu schaffen oder ein (noch) leistungsfähigeres Kommunalwesen als bisher entstehen zu lassen.

Zunächst wurden Beschwerden aus folgenden Gemeinden behandelt: Tauplitz, Pichl-Kainisch, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba, Grambach, Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß und Eisbach.
Die Anträge blieben erfolglos. In einer ersten Serie von Entscheidungen gab der VfGH keiner Anfechtung statt und hielt dazu in einer amtlichen Stellungnahme folgende Grundsätze fest:

  • Die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, trifft nicht zu.
  • Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf „ungestörte Existenz“.
  • Dem Landesgesetzgeber kommt bei seiner Aufgabe, das Land in Gemeinden zu gliedern bzw. Gemeindegebiete zu verändern, ein weitgehender rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu.
  • Der Verfassungsgerichtshof hat allein zu entscheiden, ob dabei der Grundsatz der Sachlichkeit eingehalten wird (und nicht etwa, ob es beispielsweise zweckmäßigere Alternativen gegeben hätte).
  • Gegen die Ziele der steiermärkischen Gemeindestrukturreform (insbesondere Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, effizientere Nutzung der kommunalen Infrastruktur, bessere Nutzung von Flächen für Siedlungs- und Wirtschaftszwecke, Reaktion auf die demographische Entwicklung) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • Unsachlich ist eine Gemeindezusammenlegung nur dann, wenn sie etwa „aufgrund ganz besonderer Umstände vorhersehbar völlig untauglich“ ist, um das Ziel einer Verbesserung der Gemeindestruktur zu erreichen.
  • Dem Verfassungsgerichtshof ist bewusst, dass jede Änderung der Gemeindestruktur nicht nur Vorteile bringt. Manches wird sich überhaupt nicht ändern, manches zum Nachteil. Dieser Umstand macht eine solche Maßnahme an sich jedoch nicht unsachlich.

Inhaltlich behandelt wurden nur jene Beschwerden, die von betroffenen Gemeinden erhoben wurden und konkrete Gründe für eine mögliche Verfassungswidrigkeit nannten. Beschwerden, die nur allgemeine Ausführungen ohne konkrete Gründe enthielten oder die von Einzelpersonen (z. B. Bürgermeistern) erhoben worden waren, wurden ohne inhaltliche Behandlung zurückgewiesen. Zu Beschwerden von Einzelpersonen führte der Gerichtshof aus, dass das Gemeindestrukturreformgesetz nicht in deren rechtliche Stellung (Rechtssphäre) eingreife und sie daher nicht zur Erhebung einer Beschwerde berechtigt seien (fehlende Antragslegitimation). Privatpersonen seien nicht Normadressaten des Gesetzes. Da Bürgermeister in der Steiermark (nur) vom Gemeinderat (und nicht von den Gemeindebürgern) gewählt seien, gelte dies auch für die Personen, die ein Bürgermeisteramt ausübten. Gesetzliche Bestimmungen, die die Funktionsperiode eines vom Gemeinderat gewählten Bürgermeisters beendeten, griffen nicht in dessen (persönliche) Rechtssphäre ein.

Als erste Information wurde das Erkenntnis des VfGH über die Rechtmäßigkeit der Fusion der Gemeinden Mönichwald und Waldbach publiziert.

Am 16. Dezember 2014 teilte der VfGH mit, dass auch weitere Beschwerden gegen die Strukturreform erfolglos geblieben waren und nur eine zuletzt eingebrachte Beschwerde der Gemeinde Saifen-Boden noch nicht entschieden sei. Abgewiesen wurden damit Beschwerden der Gemeinden Teufenbach, Petersdorf II, Kleinlobming, Nestelbach im Ilztal, Gams bei Hieflau, Preßguts, Stein, Weißenbach bei Liezen, Dürnstein in der Steiermark, Neumarkt in Steiermark, Gschnaidt, Seggauberg, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach, Sulmeck-Greith, Reichendorf, Pitschgau, Großradl, Sankt Oswald ob Eibiswald, Hollenegg, Vogau, Zettling, Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und Sankt Nikolai im Sölktal. Die Beschwerde der Gemeinde Saifen-Boden wurde erst im Februar 2015, aber mit im Wesentlichen gleichen grundlegenden Argumenten ebenfalls abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hegte auch in dieser Entscheidung keinen Zweifel, dass sich der Steiermärkische Landtag (der Landesgesetzgeber) mit der Vereinigung im Rahmen des in Österreich verfassungsgesetzlich festgelegten Konzeptes der Ortsgemeinden (Art. 115 B-VG) bewegte. Die Entscheidung über die Beschwerde der Gemeinde Teufenbach wurde vom VfGH als Beispiel für diese Entscheidungsserie genannt.

Der Verfassungsgerichtshof fasste mehrfach Beschwerden, die ähnliche Sachverhalte behandelten (z. B. Beschwerden benachbarter Gemeinden, welche dieselbe Gesetzesstelle betrafen) in einer Entscheidung zusammen. Die Zahl seiner Entscheidungen stimmt daher nicht mit der (größeren) Zahl der Beschwerden überein.

Die steirischen Bezirke vor und nach der Reform

Im Zuge von gemeinsam mit der Gemeindestrukturreform angekündigten Verwaltungsreformen entstanden bereits vor dieser durch Fusionen vier neue Bezirke: 2012 der Bezirk Murtal (Zusammenlegung der ehemaligen Bezirke Judenburg und Knittelfeld) sowie 2013 die Bezirke Bruck-Mürzzuschlag (aus Bruck an der Mur und Mürzzuschlag), Hartberg-Fürstenfeld (aus Hartberg und Fürstenfeld) und Südoststeiermark (aus Feldbach und Radkersburg).

Die Zahl der Bezirke verringerte sich damit in zwei Schritten von 17 auf 13.

Die Grenzen einiger Bezirke wurden zudem so verändert, dass neugebildete Gemeinden (z. B. Schwarzautal und Landl) komplett zu einem einzigen Bezirk gehören, auch wenn deren Ortsteile ursprünglich in unterschiedlichen Bezirken lagen. Der Bezirk Südoststeiermark hat deshalb die Gemeindegebiete von Mitterlabill, Schwarzau im Schwarzautal und Weinburg am Saßbach an den Bezirk Leibnitz sowie das Gemeindegebiet von Petersdorf II an den Bezirk Graz-Umgebung abgetreten, der wiederum die Gemeindegebiete von Tyrnau und Tulwitz an den Bezirk Weiz abgegeben hat. Außerdem kam Hirnsdorf vom Bezirk Weiz zum Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sowie Hieflau vom Bezirk Leoben zum Bezirk Liezen.

Letztendlich blieben somit nur die Grenzen von vier Bezirken unverändert:

Stadt Graz sowie die Bezirke Deutschlandsberg, Murau und Voitsberg.

Im Jänner 2018 wurde von Landeshauptmann Schützenhöfer eine erste Bilanz zu den Bezirksfusionen vorgenommen, welche darlegte, dass es in diesem Bereich zwar zu Einsparungen von rund 5,2 Mio. Euro pro Jahr gekommen sei, man sich aber rund 10 Mio. erhofft hatte. Weitere Bezirksfusionen schloss der Landeshauptmann neuerlich aus, außer „sie erfolgen freiwillig“. Wie eine freiwillige Fusion durch weisungsgebundene Beamte wie Bezirkshauptleute angestoßen werden könnte, wurde nicht dargelegt.

BezirkeAnzahl Gemeinden
2011201520112015
Bezirk Bruck an der MurBruck-
Mürzzu­schlag
2119
Bezirk Mürzzuschlag16
DeutschlandsbergDL4015
GrazG11
Graz-UmgebungGU5736
Bezirk FürstenfeldHartberg-
Fürsten­feld
1436
Bezirk Hartberg50
LeibnitzLB4829
LeobenLN1916
LiezenLI5129
MurauMU3414
Bezirk JudenburgMurtal 2420
Bezirk Knittelfeld14
Bezirk FeldbachSüdost-
steier­mark
5526
Bezirk Radkersburg19
VoitsbergVO2515
WeizWZ5431
2011201520112015
17 Bezirke13 Bezirke542 Gem.287 Gem.

Detaillierte Liste der neugebildeten Gemeinden

Aus ehemals 539 selbstständigen Gemeinden (Stand: Dezember 2014) wurden zum 1. Jänner 2015 diese 287 neuen Gemeinden gebildet (251 Gemeindenamen, die exakt weiter bestehen, sind fettgedruckt; 157 Gemeinden ohne jegliche Veränderung zudem dunkelgrau hinterlegt):

Die fünf Gemeinden Kohlberg, Limbach bei Neudau, Oberstorcha, Schlag bei Thalberg und Stocking sind in der linken Spalte je zweimal angeführt, da ihr Gebiet auf je zwei Folgegemeinden aufgeteilt worden ist. In der zweiten Spalte ist zwar die ehemalige gesamte Bevölkerungszahl eingetragen, von der in der Summe rechts jedoch nur der relevante Teil übernommen wurde.

Gnas wurde aus den meisten Teilen (Neun Gemeinden und ein Ortsteil) neu zusammengesetzt, weiters Feldbach und Neumarkt in der Steiermark aus jeweils sieben Teilen.

Für Hieflau und andere ehemalige Gemeinden wurden Bezirksgrenzen verschoben.

Vorsortierung der Tabelle: 1. Bezirk, 2. Gemeinde (lt. Namen von 2015)
Alter Gemeindename Einwohnerzahl
vor der Reform
Stand 1. Jänner 2014
Neuer Gemeindename (2015) Einwohnerzahl
nach der Reform
Stand 1. Jänner 2014*
Bezirk
nach der Reform
Aflenz Kurort1.001Aflenz2.445Bruck-Mürzzuschlag
Aflenz Land1.444
Breitenau am Hochlantsch1.761Breitenau am Hochlantsch1.761Bruck-Mürzzuschlag
Bruck an der Mur12.541Bruck an der Mur15.730Bruck-Mürzzuschlag
Oberaich3.189
Kapfenberg21.503Kapfenberg23.235Bruck-Mürzzuschlag
Parschlug1.732
Allerheiligen im Mürztal1.953Kindberg8.243Bruck-Mürzzuschlag
Kindberg5.331
Mürzhofen959
Krieglach5.198Krieglach5.198Bruck-Mürzzuschlag
Langenwang3.926Langenwang3.926Bruck-Mürzzuschlag
Gußwerk1.227Mariazell3.997Bruck-Mürzzuschlag
Halltal321
Mariazell1.434
Sankt Sebastian1.015
Ganz346Mürzzuschlag8.814Bruck-Mürzzuschlag
Mürzzuschlag8.468
Altenberg an der Rax324Neuberg an der Mürz2.805Bruck-Mürzzuschlag
Kapellen643
Mürzsteg594
Neuberg an der Mürz1.244
Pernegg an der Mur2.345Pernegg an der Mur2.345Bruck-Mürzzuschlag
Mitterdorf im Mürztal2.378Sankt Barbara im Mürztal6.834Bruck-Mürzzuschlag
Veitsch2.417
Wartberg im Mürztal2.039
Sankt Lorenzen im Mürztal3.521Sankt Lorenzen im Mürztal3.521Bruck-Mürzzuschlag
Frauenberg147Sankt Marein im Mürztal2.704Bruck-Mürzzuschlag
Sankt Marein im Mürztal2.557
Spital am Semmering1.577Spital am Semmering1.577Bruck-Mürzzuschlag
Stanz im Mürztal1.857Stanz im Mürztal1.857Bruck-Mürzzuschlag
Etmißl479Thörl2.362Bruck-Mürzzuschlag
Sankt Ilgen275
Thörl1.608
Sankt Katharein an der Laming971Tragöß-Sankt Katharein1.952Bruck-Mürzzuschlag
Tragöß981
Turnau1.549Turnau1.549Bruck-Mürzzuschlag
Bad Gams2.306Deutschlandsberg11.382Deutschlandsberg
Deutschlandsberg8.186
Freiland bei Deutschlandsberg153
Kloster194
Osterwitz147
Trahütten396
Aibl1.386Eibiswald6.669Deutschlandsberg
Eibiswald1.437
Großradl1.397
Pitschgau1.568
Sankt Oswald ob Eibiswald562
Soboth319
Frauental an der Laßnitz2.888Frauental an der Laßnitz2.888Deutschlandsberg
Groß Sankt Florian2.891Groß Sankt Florian4.229Deutschlandsberg
Unterbergla1.338
Lannach3.337Lannach3.337Deutschlandsberg
Pölfing-Brunn1.635Pölfing-Brunn1.635Deutschlandsberg
Preding1.687Preding1.687Deutschlandsberg
Sankt Josef (Weststeiermark)1.438Sankt Josef (Weststeiermark)1.438Deutschlandsberg
Sankt Martin im Sulmtal1.781Sankt Martin im Sulmtal3.099Deutschlandsberg
Sulmeck-Greith1.318
Sankt Peter im Sulmtal1.336Sankt Peter im Sulmtal1.336Deutschlandsberg
Greisdorf966Sankt Stefan ob Stainz3.548Deutschlandsberg
Gundersdorf406
Sankt Stefan ob Stainz2.176
Garanas270Schwanberg4.665Deutschlandsberg
Gressenberg283
Hollenegg2.077
Schwanberg2.035
Georgsberg1.528Stainz8.554Deutschlandsberg
Marhof1.047
Rassach1.413
Stainz2.587
Stainztal1.444
Stallhof535
Wettmannstätten1.555Wettmannstätten1.555Deutschlandsberg
Limberg bei Wies950Wies4.444Deutschlandsberg
Wernersdorf634
Wielfresen577
Wies2.283
Graz269.997Graz269.997Graz
Deutschfeistritz3.871Deutschfeistritz4.222Graz-Umgebung
Großstübing351
Dobl1.805Dobl-Zwaring3.357Graz-Umgebung
Zwaring-Pöls1.552
Brodingberg1.277Eggersdorf bei Graz6.394Graz-Umgebung
Eggersdorf bei Graz2.139
Hart-Purgstall1.593
Höf-Präbach1.385
Feldkirchen bei Graz5.696Feldkirchen bei Graz5.696Graz-Umgebung
Fernitz3.300Fernitz-Mellach4.557Graz-Umgebung
Mellach1.257
Frohnleiten5.863Frohnleiten6.675Graz-Umgebung
Röthelstein210
Schrems bei Frohnleiten602
Gössendorf3.774Gössendorf3.774Graz-Umgebung
Gratkorn7.622Gratkorn7.622Graz-Umgebung
Eisbach2.955Gratwein-Straßengel12.811Graz-Umgebung
Gratwein3.664
Gschnaidt341
Judendorf-Straßengel5.851
Hart bei Graz4.547Hart bei Graz4.547Graz-Umgebung
Haselsdorf-Tobelbad1.346Haselsdorf-Tobelbad1.346Graz-Umgebung
Hausmannstätten2.968Hausmannstätten2.968Graz-Umgebung
Attendorf1.831Hitzendorf6.895Graz-Umgebung
Hitzendorf3.643
Rohrbach-Steinberg1.421
Kainbach bei Graz2.699Kainbach bei Graz2.699Graz-Umgebung
Kalsdorf bei Graz6.120Kalsdorf bei Graz6.120Graz-Umgebung
Kumberg3.714Kumberg3.714Graz-Umgebung
Laßnitzhöhe2.620Laßnitzhöhe2.620Graz-Umgebung
Lieboch4.820Lieboch4.820Graz-Umgebung
Edelsgrub707Nestelbach bei Graz2.645Graz-Umgebung
Langegg bei Graz833
Nestelbach bei Graz1.105
Peggau2.144Peggau2.144Graz-Umgebung
Grambach1.758Raaba-Grambach4.026Graz-Umgebung
Raaba2.268
Sankt Bartholomä1.400Sankt Bartholomä1.400Graz-Umgebung
Krumegg1.450Sankt Marein bei Graz3.627Graz-Umgebung
Petersdorf II877
Sankt Marein bei Graz1.300
Sankt Oswald bei Plankenwarth1.225Sankt Oswald bei Plankenwarth1.225Graz-Umgebung
Sankt Radegund bei Graz2.054Sankt Radegund bei Graz2.054Graz-Umgebung
Pirka3.286Seiersberg-Pirka10.637Graz-Umgebung
Seiersberg7.351
Semriach3.292Semriach3.292Graz-Umgebung
Stattegg2.780Stattegg2.780Graz-Umgebung
Stiwoll719Stiwoll719Graz-Umgebung
Thal2.240Thal2.240Graz-Umgebung
Übelbach2.000Übelbach2.000Graz-Umgebung
Unterpremstätten3.964Unterpremstätten-Zettling,
seit 2016 Premstätten
5.534Graz-Umgebung
Zettling1.570
Vasoldsberg4.328Vasoldsberg4.328Graz-Umgebung
Weinitzen2.596Weinitzen2.596Graz-Umgebung
Werndorf2.248Werndorf2.248Graz-Umgebung
Wundschuh1.539Wundschuh1.539Graz-Umgebung
Bad Blumau1.595Bad Blumau1.595Hartberg-Fürstenfeld
Bad Waltersdorf2.192Bad Waltersdorf3.704Hartberg-Fürstenfeld
Limbach bei Neudau351
Sebersdorf1.407
Burgau1.066Burgau1.066Hartberg-Fürstenfeld
Dechantskirchen1.627Dechantskirchen2.043Hartberg-Fürstenfeld
Schlag bei Thalberg911
Ebersdorf1.229Ebersdorf1.229Hartberg-Fürstenfeld
Blaindorf668Feistritztal2.404Hartberg-Fürstenfeld
Hirnsdorf677
Kaibing392
Sankt Johann bei Herberstein380
Siegersdorf bei Herberstein287
Friedberg2.582Friedberg2.582Hartberg-Fürstenfeld
Altenmarkt bei Fürstenfeld1.134Fürstenfeld8.237Hartberg-Fürstenfeld
Fürstenfeld5.964
Übersbach1.139
Grafendorf bei Hartberg2.513Grafendorf bei Hartberg3.145Hartberg-Fürstenfeld
Stambach632
Greinbach1.783Greinbach1.783Hartberg-Fürstenfeld
Großsteinbach1.285Großsteinbach1.285Hartberg-Fürstenfeld
Großwilfersdorf1.401Großwilfersdorf2.017Hartberg-Fürstenfeld
Hainersdorf616
Hartberg6.449Hartberg6.449Hartberg-Fürstenfeld
Hartberg Umgebung2.226Hartberg Umgebung2.226Hartberg-Fürstenfeld
Großhart635Hartl2.133Hartberg-Fürstenfeld
Hartl808
Tiefenbach bei Kaindorf690
Ilz2.552Ilz3.693Hartberg-Fürstenfeld
Nestelbach im Ilztal1.141
Dienersdorf690Kaindorf2.810Hartberg-Fürstenfeld
Hofkirchen bei Hartberg639
Kaindorf1.481
Lafnitz1.420Lafnitz1.420Hartberg-Fürstenfeld
Loipersdorf bei Fürstenfeld1.405Loipersdorf bei Fürstenfeld,
seit 2020 Bad Loipersdorf
1.900Hartberg-Fürstenfeld
Stein495
Limbach bei Neudau351Neudau1.445Hartberg-Fürstenfeld
Neudau1.199
Ottendorf an der Rittschein1.525Ottendorf an der Rittschein1.525Hartberg-Fürstenfeld
Pinggau3.126Pinggau3.126Hartberg-Fürstenfeld
Pöllau2.041Pöllau6.072Hartberg-Fürstenfeld
Rabenwald604
Saifen-Boden1.034
Schönegg bei Pöllau1.367
Sonnhofen1.026
Pöllauberg2.127Pöllauberg2.127Hartberg-Fürstenfeld
Rohr bei Hartberg1.103Rohr bei Hartberg1.482Hartberg-Fürstenfeld
Wörth an der Lafnitz379
Eichberg1.178Rohrbach an der Lafnitz2.719Hartberg-Fürstenfeld
Rohrbach an der Lafnitz1.046
Schlag bei Thalberg911
Sankt Jakob im Walde1.071Sankt Jakob im Walde1.071Hartberg-Fürstenfeld
Sankt Johann in der Haide2.043Sankt Johann in der Haide2.043Hartberg-Fürstenfeld
Sankt Lorenzen am Wechsel1.548Sankt Lorenzen am Wechsel1.548Hartberg-Fürstenfeld
Schäffern1.409Schäffern1.409Hartberg-Fürstenfeld
Söchau1.412Söchau1.412Hartberg-Fürstenfeld
Stubenberg2.278Stubenberg2.278Hartberg-Fürstenfeld
Puchegg551Vorau4.816Hartberg-Fürstenfeld
Riegersberg995
Schachen bei Vorau1.174
Vorau1.374
Vornholz722
Mönichwald864Waldbach-Mönichwald1.557Hartberg-Fürstenfeld
Waldbach693
Wenigzell1.422Wenigzell1.422Hartberg-Fürstenfeld
Buch-St. Magdalena2.156Buch-St. Magdalena2.156Hartberg-Fürstenfeld
Allerheiligen bei Wildon1.425Allerheiligen bei Wildon1.425Leibnitz
Arnfels1.081Arnfels1.081Leibnitz
Berghausen632Ehrenhausen an der Weinstraße2.523Leibnitz
Ehrenhausen1.019
Ratsch an der Weinstraße445
Retznei427
Empersdorf1.325Empersdorf1.325Leibnitz
Gabersdorf1.126Gabersdorf1.126Leibnitz
Gamlitz3.110Gamlitz3.236Leibnitz
Sulztal an der Weinstraße126
Gleinstätten1.441Gleinstätten2.843Leibnitz
Pistorf1.402
Gralla2.188Gralla2.188Leibnitz
Großklein2.292Großklein2.292Leibnitz
Heiligenkreuz am Waasen1.924Heiligenkreuz am Waasen2.704Leibnitz
Sankt Ulrich am Waasen780
Heimschuh1.999Heimschuh1.999Leibnitz
Hengsberg1.395Hengsberg1.395Leibnitz
Kitzeck im Sausal1.223Kitzeck im Sausal1.223Leibnitz
Lang1.231Lang1.231Leibnitz
Lebring-Sankt Margarethen2.028Lebring-Sankt Margarethen2.028Leibnitz
Kaindorf an der Sulm2.510Leibnitz11.314Leibnitz
Leibnitz7.853
Seggauberg951
Eichberg-Trautenburg773Leutschach an der Weinstraße3.811Leibnitz
Glanz an der Weinstraße1.395
Leutschach567
Schloßberg1.076
Oberhaag2.196Oberhaag2.196Leibnitz
Ragnitz1.481Ragnitz1.481Leibnitz
Sankt Andrä-Höch1.759Sankt Andrä-Höch1.759Leibnitz
Sankt Georgen an der Stiefing1.085Sankt Georgen an der Stiefing1.500Leibnitz
Stocking1.455
Sankt Johann im Saggautal2.037Sankt Johann im Saggautal2.037Leibnitz
Sankt Nikolai im Sausal2.206Sankt Nikolai im Sausal2.206Leibnitz
Sankt Nikolai ob Draßling1.097Sankt Veit in der Südsteiermark4.044Leibnitz
Sankt Veit am Vogau1.918
Weinburg am Saßbach1.029
Breitenfeld am Tannenriegel197Schwarzautal2.301Leibnitz
Hainsdorf im Schwarzautal289
Mitterlabill394
Schwarzau im Schwarzautal622
Wolfsberg im Schwarzautal799
Obervogau862Straß-Spielfeld,
seit 2016 Straß in Steiermark
4.742Leibnitz
Spielfeld968
Straß in Steiermark1.797
Vogau1.115
Tillmitsch3.197Tillmitsch3.197Leibnitz
Wagna5.426Wagna5.426Leibnitz
Stocking1.455Wildon5.186Leibnitz
Weitendorf1.542
Wildon2.604
Eisenerz4.520Eisenerz4.520Leoben
Kalwang1.054Kalwang1.054Leoben
Kammern im Liesingtal1.645Kammern im Liesingtal1.645Leoben
Kraubath an der Mur1.277Kraubath an der Mur1.277Leoben
Leoben24.466Leoben24.466Leoben
Mautern in Steiermark1.814Mautern in Steiermark1.814Leoben
Niklasdorf2.560Niklasdorf2.560Leoben
Proleb1.537Proleb1.537Leoben
Radmer618Radmer618Leoben
Sankt Michael in Obersteiermark3.040Sankt Michael in Obersteiermark3.040Leoben
Sankt Peter-Freienstein2.419Sankt Peter-Freienstein2.419Leoben
Sankt Stefan ob Leoben1.933Sankt Stefan ob Leoben1.933Leoben
Traboch1.364Traboch1.364Leoben
Trofaiach11.190Trofaiach11.190Leoben
Vordernberg1.006Vordernberg1.006Leoben
Wald am Schoberpaß598Wald am Schoberpaß598Leoben
Admont2.508Admont4.988Liezen
Hall1.744
Johnsbach150
Weng im Gesäuse586
Aich920Aich1.205Liezen
Gössenberg285
Aigen im Ennstal2.557Aigen im Ennstal2.557Liezen
Altaussee1.825Altaussee1.825Liezen
Altenmarkt bei Sankt Gallen852Altenmarkt bei Sankt Gallen852Liezen
Ardning1.197Ardning1.197Liezen
Bad Aussee4.779Bad Aussee4.779Liezen
Bad Mitterndorf3.127Bad Mitterndorf4.875Liezen
Pichl-Kainisch743
Tauplitz1.005
Gaishorn am See997Gaishorn am See1.363Liezen
Treglwang366
Gröbming2.803Gröbming2.803Liezen
Grundlsee1.219Grundlsee1.219Liezen
Haus2.402Haus2.402Liezen
Donnersbach1.085Irdning-Donnersbachtal4.148Liezen
Donnersbachwald314
Irdning2.749
Gams bei Hieflau561Landl2.943Liezen
Hieflau730
Landl1.258
Palfau394
Lassing1.667Lassing1.667Liezen
Liezen6.865Liezen7.982Liezen
Weißenbach bei Liezen1.117
Michaelerberg551Michaelerberg-Pruggern1.174Liezen
Pruggern623
Mitterberg1.157Mitterberg-Sankt Martin1.931Liezen
Sankt Martin am Grimming774
Niederöblarn598Öblarn2.045Liezen
Öblarn1.447
Ramsau am Dachstein2.766Ramsau am Dachstein2.766Liezen
Oppenberg242Rottenmann5.283Liezen
Rottenmann5.041
Sankt Gallen1.396Sankt Gallen1.879Liezen
Weißenbach an der Enns483
Pichl-Preunegg898Schladming6.676Liezen
Rohrmoos-Untertal1.376
Schladming4.402
Selzthal1.641Selzthal1.641Liezen
Großsölk489Sölk1.557Liezen
Kleinsölk583
Sankt Nikolai im Sölktal485
Pürgg-Trautenfels891Stainach-Pürgg2.848Liezen
Stainach1.957
Trieben3.353Trieben3.353Liezen
Wildalpen500Wildalpen500Liezen
Wörschach1.165Wörschach1.165Liezen
Krakaudorf645Krakau1.495Murau
Krakauhintermühlen533
Krakauschatten317
Mühlen904Mühlen904Murau
Laßnitz bei Murau1.036Murau3.758Murau
Murau2.131
Stolzalpe457
Triebendorf134
Dürnstein in der Steiermark278Neumarkt in der Steiermark5.072Murau
Kulm am Zirbitz308
Mariahof1.352
Neumarkt in Steiermark1.690
Perchau am Sattel301
Sankt Marein bei Neumarkt932
Zeutschach211
Niederwölz617Niederwölz617Murau
Oberwölz Stadt987Oberwölz3.049Murau
Oberwölz Umgebung777
Schönberg-Lachtal429
Winklern bei Oberwölz856
Ranten1.037Ranten1.184Murau
Rinegg147
Sankt Georgen ob Murau1.387Sankt Georgen am Kreischberg1.851Murau
St. Ruprecht-Falkendorf464
Sankt Blasen552Sankt Lambrecht1.948Murau
Sankt Lambrecht1.396
Sankt Lorenzen bei Scheifling634Scheifling2.186Murau
Scheifling1.552
Schöder981Schöder981Murau
St. Peter am Kammersberg2.063St. Peter am Kammersberg2.063Murau
Predlitz-Turrach822Stadl-Predlitz1.790Murau
Stadl an der Mur968
Frojach-Katsch1.155Teufenbach-Katsch1.842Murau
Teufenbach687
Fohnsdorf7.813Fohnsdorf7.813Murtal
Gaal1.453Gaal1.453Murtal
Großlobming1.215Großlobming,
seit 2016 Lobmingtal
1.846Murtal
Kleinlobming631
Hohentauern434Hohentauern434Murtal
Judenburg9.191Judenburg10.141Murtal
Oberweg574
Reifling376
Apfelberg1.145Knittelfeld12.446Murtal
Knittelfeld11.301
Kobenz1.830Kobenz1.830Murtal
Amering1.080Obdach3.876Murtal
Obdach2.033
Sankt Anna am Lavantegg388
Sankt Wolfgang-Kienberg375
Oberkurzheim694Pöls-Oberkurzheim3.061Murtal
Pöls2.367
Bretstein302Pölstal2.768Murtal
Oberzeiring834
Sankt Johann am Tauern476
Sankt Oswald-Möderbrugg1.156
Pusterwald485Pusterwald485Murtal
Sankt Georgen ob Judenburg875Sankt Georgen ob Judenburg875Murtal
Feistritz bei Knittelfeld789Sankt Marein-Feistritz2.034Murtal
Sankt Marein bei Knittelfeld1.245
Rachau613Sankt Margarethen bei Knittelfeld2.715Murtal
Sankt Lorenzen bei Knittelfeld804
Sankt Margarethen bei Knittelfeld1.298
Sankt Peter ob Judenburg1.072Sankt Peter ob Judenburg1.072Murtal
Seckau1.285Seckau1.285Murtal
Flatschach192Spielberg5.295Murtal
Spielberg5.103
Unzmarkt-Frauenburg1.393Unzmarkt-Frauenburg1.393Murtal
Eppenstein1.217Weißkirchen in Steiermark4.916Murtal
Maria Buch-Feistritz2.244
Reisstraße167
Weißkirchen in Steiermark1.288
Zeltweg7.303Zeltweg7.303Murtal
Bad Gleichenberg2.221Bad Gleichenberg5.278Südoststeiermark
Bairisch Kölldorf1.038
Merkendorf1.143
Trautmannsdorf in Oststeiermark876
Bad Radkersburg1.317Bad Radkersburg3.064Südoststeiermark
Radkersburg Umgebung1.747
Deutsch Goritz1.239Deutsch Goritz1.848Südoststeiermark
Ratschendorf609
Edelsbach bei Feldbach1.338Edelsbach bei Feldbach1.338Südoststeiermark
Eichkögl1.241Eichkögl1.241Südoststeiermark
Fehring2.996Fehring7.338Südoststeiermark
Hatzendorf1.751
Hohenbrugg-Weinberg973
Johnsdorf-Brunn808
Pertlstein810
Auersbach867Feldbach12.989Südoststeiermark
Feldbach4.646
Gniebing-Weißenbach2.194
Gossendorf884
Leitersdorf im Raabtal677
Mühldorf bei Feldbach3.145
Raabau576
Aug-Radisch280Gnas6.016Südoststeiermark
Baumgarten bei Gnas541
Gnas1.913
Grabersdorf345
Kohlberg506
Maierdorf514
Poppendorf689
Raning795
Trössing269
Unterauersbach442
Halbenrain1.752Halbenrain1.752Südoststeiermark
Jagerberg1.671Jagerberg1.671Südoststeiermark
Kapfenstein1.598Kapfenstein1.598Südoststeiermark
Kirchbach in Steiermark1.543Kirchbach in der Steiermark,
seit 2016 Kirchbach-Zerlach
3.233Südoststeiermark
Zerlach1.690
Fladnitz im Raabtal755Kirchberg an der Raab4.389Südoststeiermark
Kirchberg an der Raab2.073
Oberdorf am Hochegg724
Oberstorcha620
Studenzen704
Klöch1.220Klöch1.220Südoststeiermark
Mettersdorf am Saßbach1.292Mettersdorf am Saßbach1.292Südoststeiermark
Eichfeld879Mureck3.582Südoststeiermark
Gosdorf1.152
Mureck1.551
Murfeld1.675Murfeld1.675Südoststeiermark
Kohlberg506Paldau3.208Südoststeiermark
Oberstorcha620
Paldau2.102
Perlsdorf341
Edelstauden451Pirching am Traubenberg2.594Südoststeiermark
Frannach548
Pirching am Traubenberg1.595
Breitenfeld an der Rittschein788Riegersburg4.948Südoststeiermark
Kornberg bei Riegersburg1.143
Lödersdorf711
Riegersburg2.306
Frutten-Gießelsdorf620Sankt Anna am Aigen2.366Südoststeiermark
Sankt Anna am Aigen1.746
Bierbaum am Auersbach463Sankt Peter am Ottersbach3.043Südoststeiermark
Dietersdorf am Gnasbach373
Sankt Peter am Ottersbach2.207
Glojach242Sankt Stefan im Rosental4.016Südoststeiermark
Sankt Stefan im Rosental3.774
Hof bei Straden846Straden3.691Südoststeiermark
Krusdorf389
Stainz bei Straden946
Straden1.510
Tieschen1.306Tieschen1.306Südoststeiermark
Unterlamm1.225Unterlamm1.225Südoststeiermark
Bärnbach5.224Bärnbach5.591Voitsberg
Piberegg367
Edelschrott1.583Edelschrott1.787Voitsberg
Modriach204
Geistthal807Geistthal-Södingberg1.630Voitsberg
Södingberg823
Hirschegg653Hirschegg-Pack1.067Voitsberg
Pack414
Gallmannsegg305Kainach bei Voitsberg1.671Voitsberg
Kainach bei Voitsberg664
Kohlschwarz702
Graden475Köflach10.042Voitsberg
Köflach9.567
Krottendorf-Gaisfeld2.433Krottendorf-Gaisfeld2.433Voitsberg
Ligist3.207Ligist3.207Voitsberg
Gößnitz441Maria Lankowitz2.921Voitsberg
Maria Lankowitz2.197
Salla283
Mooskirchen2.106Mooskirchen2.106Voitsberg
Rosental an der Kainach1.687Rosental an der Kainach1.687Voitsberg
Sankt Martin am Wöllmißberg811Sankt Martin am Wöllmißberg811Voitsberg
Sankt Johann-Köppling1.795Söding-Sankt Johann3.981Voitsberg
Söding2.186
Stallhofen3.130Stallhofen3.130Voitsberg
Voitsberg9.535Voitsberg9.535Voitsberg
Albersdorf-Prebuch2.000Albersdorf-Prebuch2.000Weiz
Anger829Anger4.126Weiz
Baierdorf bei Anger1.632
Feistritz bei Anger1.069
Naintsch596
Birkfeld1.610Birkfeld5.139Weiz
Gschaid bei Birkfeld930
Haslau bei Birkfeld440
Koglhof1.094
Waisenegg1.065
Fischbach1.526Fischbach1.526Weiz
Fladnitz an der Teichalm1.170Fladnitz an der Teichalm1.836Weiz
Tulwitz508
Tyrnau158
Floing1.209Floing1.209Weiz
Gasen942Gasen942Weiz
Gersdorf an der Feistritz1.203Gersdorf an der Feistritz1.681Weiz
Oberrettenbach478
Gleisdorf5.869Gleisdorf10.067Weiz
Labuch809
Laßnitzthal1.070
Nitscha1.453
Ungerdorf866
Gutenberg an der Raabklamm1.234Gutenberg-Stenzengreith1.755Weiz
Stenzengreith521
Hofstätten an der Raab2.117Hofstätten an der Raab2.117Weiz
Ilztal1.743Ilztal2.148Weiz
Preßguts405
Ludersdorf-Wilfersdorf2.176Ludersdorf-Wilfersdorf2.176Weiz
Markt Hartmannsdorf2.982Markt Hartmannsdorf2.982Weiz
Miesenbach bei Birkfeld742Miesenbach bei Birkfeld742Weiz
Mitterdorf an der Raab2.091Mitterdorf an der Raab2.091Weiz
Mortantsch2.032Mortantsch2.032Weiz
Naas1.390Naas1.390Weiz
Arzberg544Passail4.316Weiz
Hohenau an der Raab1.331
Neudorf bei Passail480
Passail1.961
Kulm bei Weiz486Pischelsdorf am Kulm3.667Weiz
Pischelsdorf in der Steiermark2.556
Reichendorf625
Puch bei Weiz2.085Puch bei Weiz2.085Weiz
Ratten1.179Ratten1.179Weiz
Rettenegg749Rettenegg749Weiz
Sankt Kathrein am Offenegg1.136Sankt Kathrein am Offenegg1.136Weiz
Etzersdorf-Rollsdorf1.108Sankt Ruprecht an der Raab4.927Weiz
Sankt Ruprecht an der Raab2.244
Unterfladnitz1.575
Sinabelkirchen4.081Sinabelkirchen4.081Weiz
St. Kathrein am Hauenstein676St. Kathrein am Hauenstein676Weiz
St. Margarethen an der Raab3.954St. Margarethen an der Raab3.954Weiz
Strallegg1.951Strallegg1.951Weiz
Thannhausen2.362Thannhausen2.362Weiz
Krottendorf2.383Weiz11.302Weiz
Weiz8.919
* 

Die Einwohnerzahlen der neugebildeten Gemeinden entsprechen der Summe der Einwohnerzahlen aller Teilgemeinden mit Stand 1. Jänner 2014.

Da fünf ehemals selbstständige Gemeinden auf jeweils zwei verschiedene neue Gemeinden aufgeteilt wurden, sind die hier genannten Einwohnerzahlen dieser neugebildeten Gemeinden noch nicht endgültig zutreffend. Die neuen Daten der Statistik Austria sind in der Vorlage:Metadaten Einwohnerzahl AT-6 hinterlegt.

Benennung der Gemeinden

  • 251 alte Gemeindenamen blieben bestehen, auch wenn Eingemeindungen stattfanden. Die Namen der neu gebildeten Gemeinde übernehmen zumeist nur einen derjenigen, aus denen sie entstanden.
  • In 21 Fällen wurden zwei Namen (oder Namensbestandteile) mit Bindestrich gekoppelt, neue Namen entstanden per Umformulierung (Ehrenhausen an der Weinstraße, Leutschach an der Weinstraße, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Georgen am Kreischberg, Sankt Veit in der Südsteiermark) oder durch Vereinfachung (Aflenz, Krakau, Oberwölz, Schwarzautal, Sölk) aus der Kernbezeichnung von zweien. Kirchbach in der Steiermark und Neumarkt in der Steiermark wurde bloß der Artikel der eingefügt.
  • Für Feistritztal, Pölstal und St. Barbara im Mürztal wurden im Hauptteil völlig neue Namen gewählt.

Einzelnachweise

  1. Steiermärkische Gemeindestrukturreform.
  2. derstandard.at – "Schützenhöfer: "Einige in Wien hoffen, dass wir auf die Nase fallen"
  3. Gesetz vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz).
  4. Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 2. April 2014. Nr. 31, Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x, eine inhaltlich nicht relevante, nur die Promulgationsklausel betreffende Berichtigung erfolgte durch die Kundmachung im Landesgesetzblatt Nr. 36/2014 vom 8. April 2014. Die relativ lange Zeit zwischen Beschluss und Kundmachung ist darauf zurückzuführen, dass dieses Gesetz nach § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes 1920 der Zustimmung der Bundesregierung bedurfte (weil es Organisationsregeln betrifft, an welche auch Bundesbehörden anknüpfen, daher anders als andere Landesgesetze) BGBl 1925/368. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1925, S. 1412–1420. (online bei ANNO).
  5. 1 2 3 Präsentation zur Gemeindestrukturreform.
  6. www.kleinezeitung.at – "Graz soll um neun GU-Gemeinden wachsen"
  7. Leitbild der Gemeindestrukturreform.
  8. Ausgangslage für die Reformbestrebungen.
  9. Leitbild, S. 3.
  10. Leitbild, S. 4.
  11. Leitbild, S. 7.
  12. Leitbild, S. 22.
  13. Erläuterungen (Memento des Originals vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. zur Regierungsvorlage des Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetzes, S. 9.
  14. Fragen und Antworten zur Gemeindestrukturreform. Ausgangslage und Ziele. Abgerufen am 25. Mai 2015.
  15. Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 27. Mai 2013, 17 Os 1/13w, abgerufen am 25. Mai 2015.
  16. Giftanschlag aus einer Streitigkeit um eine Grundstückswidmung (abgerufen am 25. Mai 2015).
  17. Alexandra Keller: Bürgermeistersessel sind nicht mehr gefragt. In: public. Das Magazin für Entscheidungsträger in Politik & Verwaltung. Heft 10/2019. PBMedia GmbH, Wien. ZDB-ID 2505166-0, S. 8–11.
  18. Marlene Penz: Tote Mäuse und giftige Pralinen. Politiker im Visier. Aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung snd Bürgermeister immer häufiger Gewalt ausgesetzt. In: Tageszeitung Kurier, Sonntag 8. März 2020, S. 21.
  19. Leitbild, S. 39.
  20. Handbuch Gemeindestrukturreform.
  21. Kriterien der Gemeindestrukturreform.
  22. Leitbild, S. 38.
  23. § 8 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Gesetz vom 14. Juni 1967, mit dem für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird. (Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 – GemO), in der Fassung durch die Novelle LGBl. Nr. 131/2014.
  24. § 11 Abs. 1 Gemeindeordnung.
  25. § 103 Gemeindeordnung.
  26. Die neuen Namen schallen über den großen Teich. 385 Wappen erlöschen. Interview mit dem Leiter der Ortsnamenkommission in Graz, Gernot Peter Obersteiner. kleinezeitung.at, 24. Dezember 2014.
  27. § 4 Gemeindeordnung.
  28. § 1 Abs. 4 Gemeindeordnung.
  29. § 4 Abs. 5 Gemeindeordnung.
  30. § 48 Gemeindeordnung.
  31. §§ 6–11 Gemeindeordnung.
  32. BGBl. II Nr. 298/2014: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015. ZDB-ID 1361921-4 S. 1.
  33. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11. Dezember 2014 über die Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände der Steiermark. Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 17. Dezember 2014. Nr. 139 Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x.
  34. Grazer Zeitung, Amtsblatt für die Steiermark. Jahrgang 2014. ZDB-ID 1291268-2 S. 623–632.
  35. Erläuterungen zum steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz (Memento des Originals vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. S. 2.
  36. Erläuterungen zum steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz (Memento des Originals vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. S. 10–11.
  37. BGBl. I Nr. 103/2007: Finanzausgleichsgesetz, durch welches die Steuereinnahmen auf Bund, Länder, Gemeinden und deren Aufgaben verteilt werden (Finanzausgleich). Solche Gesetze werden in regelmäßigen Abständen neu verhandelt und erlassen. Sie beruhen auf dem Finanz-Verfassungsgesetz (BGBl. Nr. 45/1948) aus dem Jahr 1948.
  38. ORF Steiermark: Gemeindegebühren: WK für Gemeindefusionen, 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
  39. Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 75/2014, G 76/2014, G 77/2014, Randzahl 24, S. 44.
  40. Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 75/2014, G 76/2014, G 77/2014, Randzahl 54, S. 54–55.
  41. Charta der lokalen Selbstverwaltung]. Kundmachung im österreichischen BGBl. Nr. 357/1988, S. 2569–2581. (Gesetzesvorbehalt am Beginn, Z. 2).
  42. Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 75/2014, G 76/2014, G 77/2014, Randzahl 25, S. 44.
  43. Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 75/2014, G 76/2014, G 77/2014, Randzahl 44, S. 51.
  44. Presseinformation des VfGH über dessen Herbst-Session 2014.
  45. 1 2 erste Entscheidungen des VfGH zu Gemeindefusionen. Presseinformation vom 14. Oktober 2014. Erste Anträge gegen Gemeindefusionen abgewiesen. VfGH trifft Grundsatzaussagen zu Zusammenlegungen in der Steiermark.
  46. Erkenntnis des VfGH, S. 45, Absatz 52.
  47. Am Beispiel der Beschwerde von Tragöß Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. Oktober 2014, G 65/2014.
  48. Rechtssatz zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 23. September 2014, G 41/2014; G 170/2014; G 177/2014.
  49. Erkenntnis des VfGH vom 23. September 2014, G 44/2014, V 46/2014 über die Anträge der Gemeinde Waldbach.
  50. Presseinformation des VfGH vom 16. Dezember 2014: Gemeindefusionen: Nicht unsachlich, daher alle Anträge abgewiesen. Sämtliche Verfahren zu diesem Thema – bis auf einen Antrag – beim VfGH abgeschlossen.
  51. Erkenntnis des VfGH vom 23. Februar 2015, G 220/2014.
  52. Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 61/2014.
  53. Z. B. die Beschwerden der Gemeinden Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg und Osterwitz in der Entscheidung G 149/2014, G 155/2014, G 158/2014 vom 9. Dezember 2014. Solche Entscheidungen sind in der Praxis an der Ergänzung „u. a.“ nach der Aktenzahl erkennbar. Welche Aktenzahl zu welcher Beschwerde gehört, ist aus dem Text der Entscheidung ersichtlich.
  54. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2014, mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wird. Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 10. September 2014. Nr. 99 Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x.
  55. steiermark.orf.at – „Bezirksfusionen: Land spart weniger als geplant“
  56. Die neue Gemeindestruktur der Steiermark als Liste
  57. 1 2 Aufteilung auf die Gemeinden Bad Waltersdorf und Neudau
  58. 1 2 Aufteilung auf die Gemeinden Dechantskirchen und Rohrbach an der Lafnitz
  59. Vereinigung der ehemaligen Gemeinden Buch-Geiseldorf und Sankt Magdalena am Lemberg zur neuen Gemeinde Buch-St. Magdalena bereits am 1. Jänner 2013.
  60. 1 2 Aufteilung auf die Gemeinden Sankt Georgen an der Stiefing und Wildon
  61. Eingemeindung der ehemaligen Gemeinden Hafning bei Trofaiach und Gai zur Gemeinde Trofaiach bereits am 1. Jänner 2013.
  62. 1 2 Aufteilung auf die Gemeinden Gnas und Paldau
  63. 1 2 Aufteilung auf die Gemeinden Kirchberg an der Raab und Paldau
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