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Bundesautobahn 37 in Deutschland
Karte
Basisdaten
Betreiber: Deutschland Bundesrepublik Deutschland
Straßenbeginn: Burgdorf (Region Hannover)
(52° 26′ 42″ N,  56′ 15″ O)
Straßenende: Sehnde
(52° 17′ 55″ N,  53′ 5″ O)
Gesamtlänge: 14 km

Bundesland:

Ausbauzustand: vierstreifig
Die A 37 im Altwarmbüchener Moor, hier Moorautobahn genannt
Straßenverlauf
Land Niedersachsen
Übergang aus Celle
(2)  Beinhorn
(3)  Kreuz Hannover / Kirchhorst (Straßenbrücke 60 m)  
(4)  Kreuz Hannover-Buchholz (Straßenbrücke 70 m)  
(5)  Hannover-Misburg (Straßenbrücke 70 m)
(110 m)  Mittellandkanalbrücke
Übergang in Laatzen
Vorlage:AB/Wartung/Leer Der autobahnähnliche Abschnitt wird als Messeschnellweg bezeichnet und ist als und beschildert
Übergang aus Laatzen
(11)  Hannover-Messegelände
(12)  Dreieck Hannover-Süd  

Die Bundesautobahn 37 (Abkürzung: BAB 37 oder A 37) ist eine aus zwei Teilstücken bestehende Autobahn, die als Zubringer zum Stadtgebiet von Hannover und zum Messegelände Hannover fungiert. Der nördliche Abschnitt zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg wird wegen seiner Lage im Altwarmbüchener Moor im Volksmund als Moorautobahn bezeichnet, der Abschnitt Messegelände–AD Hannover-Süd wird Messestutzen genannt. Die Autobahn ist auf beiden Abschnitten jeweils in beiden Fahrtrichtungen zweistreifig ausgebaut.

Verbindungen

Die beiden Teilstrecken werden durch den Messeschnellweg verbunden, der im nördlichen Abschnitt (zwischen der Anschlussstelle 5 Hannover-Misburg und dem Seelhorster Kreuz) Teil der Bundesstraße 3 ist und im südlichen Abschnitt (zwischen dem Seelhorster Kreuz und der Anschlussstelle 11 Hannover-Messegelände) Teil der Bundesstraße 6.

Das südliche Teilstück, der Messestutzen, stellt eine Verschwenkung zwischen dem nördlichen Teil der B 6 (und indirekt der B 3) und dem südlichen Teil der A 7 dar. Zu den anderen Teilen der B 6 und der A 7 fehlen dem Messestutzen die entsprechenden Verbindungsrampen. Alle Relationen zwischen A 7 und B 6 sind hingegen über die Bundesstraße 443 befahrbar.

Planungsgeschichte

Die ursprüngliche Planung aus dem Jahre 1974 sah vor, dass die A 37 an der B 3 südlich Bergen ihren nördlichen Endpunkt erhalten sowie über Celle und Hannover nach Hildesheim geführt werden sollte. Der am 30. Juni 1971 verabschiedete Plan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah zwar den Bau einer Bundesautobahn zwischen Bergen und Hildesheim noch nicht vor. Allerdings waren folgende Vorhaben enthalten:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Bemerkung Dringlichkeitsstufe
B3 südlich Bergen – nordwestlich Celle vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse III
B3/B214 Ortsumgehung Celle vierstreifiger Neubau I
B3 (B188) südlich Celle – westlich Burgdorf vierstreifiger Neubau II
B3 (A7) westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorst vierstreifiger Neubau I
B3 Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholz sechsstreifer Neubau I
B3 Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Weidetor sechsstreifiger Neubau laufendes Vorhaben
B3 (Bundesstraße 65). Hannover Weidetor – Seelhorster Kreuzung sechsstreifiger Neubau unter Nutzung der zweistreifigen Bestandtrasse II
B6  (A376) Seelhorster Kreuz – Dreieck Hannover-Messegelände sechsstreifiger Neubau I
B6 (B1) Hannover-Messegelände – Hildesheim-Berliner Straße vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse II

Mit der Neustrukturierung und neuen Nummerierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 erfolgte, wurde aus den einzelnen Vorhaben zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen der einheitliche Streckenzug als Bundesautobahn unter der Bezeichnung „A 37“ Bergen – Celle – Hannover – Hildesheim geschaffen. Diese Planung hatte jedoch nur eineinhalb Jahre Bestand. Während noch im Januar 1976 die A 37 zwischen Bergen und Hildesheim in den Netzkarten als Planung enthalten war, änderte sich dies durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 grundlegend. Die gesamte Teilstrecke von Bergen über Celle nach Burgdorf (B 188) wurde aus der A 37-Planung herausgenommen. Dabei wurde zwischen Bergen und nordwestlich Celle auf den vierstreifigen Ausbau vollständig verzichtet. Lediglich für Groß Hehlen bei Celle war in Dringlichkeitsstufe Ib eine Umgehung geplant. Die Ortsumgehung Celle war im nördlichen Teil noch für den vierstreifigen Neubau im Zuge der A 32 vorgesehen, allerdings nur zweistreifig in der Dringlichkeitsstufe Ia; die Ergänzung der zweiten Fahrbahn war in den weiteren Bedarf eingeordnet. Die südöstliche Fortführung dieser Umgehung war nur als zweistreifiger Bundesstraßenneubau, allerdings in Dringlichkeitsstufe Ia enthalten. Der Abschnitt südlich Celle bis westlich Bergen sollte zweistreifig als B 3n als weiterer Bedarf realisiert werden. Der Bedarfsplan sah für die A 37 noch folgende Teilprojekte vor:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Bemerkung Dringlichkeitsstufe
A7 westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorst vierstreifiger Neubau In
A2 Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholz vierstreifiger Neubau Ia
A2 Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Misburg vierstreifiger Neubau laufendes Vorhaben
A376 Hannover Weidetor – Dreieck Hannover-Messegelände vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse Ia
Dreieck Hannover-Messegelände vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse Ib

Zum Zeitpunkt des Erlasses des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 waren die Abschnitte der A 37 zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg sowie zwischen Hannover-Weidetor und Dreieck Hannover-Messegelände bereits in Angriff genommen. Die Teilstrecke Hannover-Messegelände – Hildesheim wurde als Bestandteil der A 37 aus dem Bedarfsplan gestrichen. Die A 376, deren Umbenennung in den 1970ern noch zur A 30 MindenStadthagen – Hannover beabsichtigt war, wurde mit der Streichung dieses Abschnitts der A 30 und der Strecke Hannover – Hildesheim der A 37 nun zur A 37 umgewidmet. Im Übrigen fanden sich noch folgende Projekte für Bundesstraßenneu- und -ausbauten im Bedarfsplan, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Bemerkung Dringlichkeitsstufe
B3 Groß Hehlen – Celle – nordwestlich Otze zweistreifiger Neubau I
B3 nordwestlich Otze – westlich Burgdorf zweistreifiger Neubau
B6 Hannover Messegelände – Hildesheim vierstreifiger Ausbau II

Im dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986 waren Neubaumaßnahmen für die A 37 nicht vorgesehen. Folgende Bundesfernstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, verblieben im Bedarfsplan:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Vorhaben Bemerkung
B3 Ortsumfahrung Groß Hehlen zweistreifiger Neubau als weiterer Bedarf
B3 Ortsumfahrung Celle zweistreifiger Neubau laufendes Vorhaben
B3 Celle – westlich Burgdorf zweistreifiger Ausbau als weiterer Bedarf

Auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 kamen keine Neubaumaßnahmen für die A 37 hinzu. Als Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, sollten zur Ausführung kommen:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Bemerkung Dringlichkeitsstufe
B3 südlich Bergen – nordwestlich Celle vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse III
B3/B214 Ortsumgehung Celle vierstreifiger Neubau I
B3 (B188) südlich Celle – westlich Burgdorf vierstreifiger Neubau II
B3 (A7) westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorst vierstreifiger Neubau I
B3 Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholz sechsstreifer Neubau I
B3 Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Weidetor sechsstreifiger Neubau laufendes Vorhaben
B3 (Bundesstraße 65). Hannover Weidetor – Seelhorster Kreuzung sechsstreifiger Neubau unter Nutzung der zweistreifigen Bestandtrasse II
B6  (A376) Seelhorster Kreuz – Dreieck Hannover-Messegelände sechsstreifiger Neubau I
B6 (B1) Hannover-Messegelände – Hildesheim-Berliner Straße vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandtrasse II

Die Bundesverkehrswegepläne seit 2003 sehen weiterhin keine Neubauvorhaben für die A 37 vor. Folgende Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, waren noch enthalten:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Vorhaben Bemerkung Stand
B3 OU Groß Hehlen zweistreifiger Neubau vordringlicher Bedarf in Planung
B3 OU Celle Nordteil zweistreifiger Neubau vordringlicher Bedarf in Planung
B3 OU Celle Mittelteil vierstreifiger Neubau vordringlicher Bedarf Planungsfestellungsbeschluss: Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig Beschluss nicht nachvollziehbar
B3 OU Celle Südteil zweistreifiger Neubau vordringlicher Bedarf fertiggestellt
B3 südlich Celle – Ehlershausen zweistreifiger Neubau vordringlicher Bedarf fertiggestellt

Fertiggestellte Abschnitte

In den 1950er Jahren wurde der Messeschnellweg als Osttangente Hannovers (B 3/B 6) errichtet (1950: Pferdeturm – Messegelände, 1952: Messegelände – Sarstedt). Ab den 1960er Jahren begann der autobahnähnliche Ausbau, in dessen Zuge die Kreuzungen planfrei gestaltet und die Fahrbahnen erweitert wurden. 1998 wurde als letzte Maßnahme die Pferdeturmkreuzung durch eine Anschlussstelle ersetzt. In der ersten Hälfte der 1960er Jahre wurde zudem die Zubringerstrecke zwischen dem Dreieck Hannover-Messegelände und Dreieck Hannover-Süd dem Verkehr übergeben, der ab 1975 bis 1980 zunächst als A 376 gewidmet war. Es fanden zudem folgende weitere Verkehrsfreigaben von Abschnitten, die ursprünglich Bestandteile der A 37 werden sollten, statt:

Jahr Abschnitt km Bemerkung
1981 Kreuz Hannover Kirchhorst – Hannover-Misburg 5,7 vierstreifig als B3 gewidmet
1982 AS Burgdorf bzw. Moormühle – Kreuz  Hannover/Kirchhorst 4,7 vierstreifig, als B3 gewidmet
1999 Ehlershausen – AS Burgdorf bzw. Moormühle 12 vierstreifiger Neubau und Ausbau, als B3 gewidmet
2009 südlich Celle -Ehlershausen 7,4 zweistreifig, als B3 gewidmet
2013 OU Celle, 2. Bauabschnitt/südlicher Teil der O 3,2 zweistreifig, als B3 gewidmet

Einzelnachweise

  1. Struktur und Nummerierung der Bundesautobahnen. Vorgesehenes Gesamtnetz. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, 15. Juni 1974, abgerufen am 18. September 2013 (Kartenausschnitt).
  2. Struktur und Nummerierung der Bundesautobahnen. Vorgesehenes Gesamtnetz. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, 15. Juni 1974, abgerufen am 18. September 2013 (Kartenausschnitt).
  3. Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Stand 1. Januar 1976. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
  4. Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093
  5. Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614
  6. Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 537
  7. Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877
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