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Bundesautobahn 89 in Deutschland
Karte
Basisdaten
Betreiber: Deutschland Bundesrepublik Deutschland

Bundesland:

Status: Planung verworfen;
in Bau und in Planung als

Die Bundesautobahn 89 (Abkürzung: BAB 89) – Kurzform: Autobahn 89 (Abkürzung: A 89) – ist eine aufgegebene Autobahnplanung, die den Raum Ulm mit Biberach an der Riß, Ravensburg und Friedrichshafen verbinden sollte. Das Projekt wird seit 1979 als autobahnähnlicher Neu- und Ausbau der Bundesstraße 30 fortgeführt, nachdem die A 89 im Jahre 1980 aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wurde.

Trassenverlauf

Gegenwärtig sind insgesamt 57,9 Kilometer auf der ursprünglich für die A 89 vorgesehenen Trasse als B 30 vierstreifig fertiggestellt.

Günzburg – Ulm

Beginnend (an der A 8) bei Günzburg sollte die A 89 südlich von Nersingen die A 7 kreuzen, an Neu-Ulm vorbeiführen und auf das Autobahnkreuz Neu-Ulm (A 80) stoßen. Als Bauvorleistung wurden im Autobahndreieck Neu-Ulm (B 28/B 30) bereits die Brückenbauwerke der Richtungsfahrbahnen über die ehemalige A 80 und drei Ohren des Kleeblattes realisiert. Ein weiteres Ohr (Fahrtbeziehung Günzburg - Senden) ist auf Luftbildaufnahmen in der Trassierung erkennbar. Die Strecke wurde bis 2016 weder als A 89 noch als Bundesstraße errichtet und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht enthalten. Vielmehr wurde die parallel verlaufende B 10 östlich der A 7 bei Nersingen herabgestuft. Die A 8 und die A 7 verbinden Günzburg östlich und nördlich von Ulm über die verbleibende B 10 beziehungsweise die ehemalige B 19 mit Ulm und Neu-Ulm. Der vierstreifige Ausbau der B 10 von der Anschlussstelle Neu-Ulm der B 28 bis zur Anschlussstelle Nersingen der A 7 begann 2018.

Ulm – Biberach

Der Bau dieses Abschnittes begann in der Mitte der 1960er mit der zweistreifigen Ortsumgehung von Laupheim im Zuge der B 30 (Abschnitt Dellmensingen - Baltringen). In den 1970er und 1980er Jahren wurde die A 89 bzw. nach Aufgabe der Autobahnplanung die B 30 in Teilabschnitten von Ulm bis Biberach-Jordanbad fertiggestellt. Bei Biberach sollte die A 89 die A 88 kreuzen.

Biberach – Baindt (Egelsee)

Zwischen Biberach und Unteressendorf ist die 1. Fahrbahn der A 89 bereits 1965 als kreuzungsfreie B 30 errichtet worden. Im Bereich von Oberessendorf sollte die A 89 östlich am Ort vorbeigeführt werden. Dieser Neubau und die Ergänzung der 2. Fahrbahn erfolgten jedoch bisher nicht.

Im Abschnitt Oberessendorf – Bad Waldsee-Nord war beabsichtigt, die A 89 im Wesentlichen parallel zur alten B 30 unter Meidung der Ortslagen neu zu errichten.

Die Ortsumgehung Bad Waldsee wurde bereits 1961 als B 30 zweistreifig fertiggestellt. Die Planung zur A 89 sah vor, hier lediglich eine zweite Fahrbahn zu ergänzen. Bisher wurde dieses Vorhaben auch als Bundesstraßenausbau nicht realisiert.

Die A 89 sollte auch im Abschnitt Bad Waldsee-Süd – Baindt (Egelsee) im Wesentlichen parallel zur alten B 30 geführt werden, jedoch unter Umgehung der Orte Gaisbeuren und Enzisreute.

Baindt (Egelsee) – Ravensburg (Süd)

Vor Aufgabe des Autobahnprojektes kam die Strecke nicht zur Realisierung. Dieser Abschnitt wurde jedoch im Zuge des Neubaus der B 30 fertiggestellt. Die um ca. 1–3 Kilometer westlich verlegte B 30n (n=neu) bei Weingarten ist großteils im Sonder-Querschnitt SQ24 24 Meter breit ausgebaut. Beim SQ24 handelt es sich um einen Regelquerschnitt RQ20, bei dem beidseitig 2 m breite Standstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angefügt wurden. Der Neubau diente zur Entlastung der alten B 30, die durch die Städte Weingarten und Ravensburg sowie die Gemeinden Baindt und Baienfurt führte. In der Höhe von Berg bis Höhe Ravensburg-Weststadt wurden beim Bau der B 30n zum Teil sehr aufwendige Lärmschutzmaßnahmen eingebaut. Im Bereich westlich von Ravensburg liegt die B 30n abschnittsweise fast genau auf der Trasse, die nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst für den (Rhein-Main-) Donau-Bodensee-Kanal frei gehalten wurde (siehe Weblinks). Dadurch konnte das Projekt umgesetzt werden, ohne das Schussental in Anspruch zu nehmen. Die Bereiche rechts und links dieser freigehaltenen Trasse wurden in der Nachkriegszeit jedoch dicht bebaut. Die ursprünglich geplante Anschlussstelle auf Höhe des Wernerhoftunnels mit der Meersburger Straße (ehemalige B 33) wurde aufgrund einer daraus resultierenden ungünstigen Verkehrsverlagerung auf die Ravensburger Weststadt inzwischen aufgegeben.

Nordwestlich von Baienfurt war ein Dreieck mit der A 85 vorgesehen.

Ravensburg – Friedrichshafen

Die A 89 sollte zwischen Ravensburg und Friedrichshafen in deutlichem Abstand westlich der alten B 30 verlaufen. Die Trassenführung war ab Ravensburg-Süd östlich Oberzell, westlich Untereschach, östlich Ettenkirch bzw. westlich Meckenbeuren-Brugg und Brochenzell, östlich Hirschlatt, westlich Friedrichshafen-Allmannsweiler und des Regionalflughafens Friedrichshafen nach Friedrichshafen-Sankt Georgen vorgesehen. Bei Meckenbeuren war ein Kreuz mit der A 98 geplant.

Bis zur Aufgabe der Autobahnplanung kam es zu keiner Realisierung der Strecke. Auch bis heute ist diese zum großen Teil nur als einbahnige B 30 ausgebaut.

Einzig der Abschnitt Ravensburg-Süd - Eschach ist seit dem 2. Dezember 2019 als B 30 vierstreifig ausgebaut. Vorangegangen waren 2006 der Planfeststellungsbeschluss und erste Vorarbeiten für die Verlegung der Schussen, und der symbolische erste Spatenstich am 3. Juli 2013.

Für den Abschnitt Eschach - Friedrichshafen laufen die Planungsarbeiten für eine vierstreifige B 30; hier erfolgte 2013 die Variantenuntersuchung im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs. Die seit 1979 linienbestimmte Westumfahrung Meckenbeurens ist jedoch aufgrund „erheblicher Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten“ nicht mehr genehmigungsfähig. Am 23. Oktober 2018 gab das Regierungspräsidium Tübingen daher bekannt, die Planung der Ostumfahrung weiter fortzuführen.

Planungsgeschichte

In den Netzplänen der Nationalsozialisten findet sich bis zu Beginn des Jahres 1941 eine Autobahnverbindung Ulm – Friedrichshafen oder Ulm – Lindau nicht. Erst der Netzplan vom Mai 1941 enthält eine Verbindung Ulm – Lindau – Raum Dornbirn.

Der Ausbauplan für die Bundesfernstraßen des Gesetzes vom 27. Juli 1957 sah zwar noch keinen Bau einer Bundesautobahn vor, doch war die B 30 zwischen Ulm, Ravensburg und Friedrichshafen in das „Blaue Netz“ der neu oder auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen. Zudem war der Neubau einer Bundesstraße von Leipheim (Dreieck mit der A 8) – Senden bzw. VöhringenOchsenhausenBad WurzachWangen – Lindau vorgesehen.

Der Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 enthielt ebenfalls noch keine Bundesautobahnplanung. Dafür war allerdings der vierstreifige Neubau der B 10 und der B 30 vorgesehen. Das Vorhaben gliederte sich in folgende Teilprojekte:

Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 10n Bubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der „Autobahn 21“, später A 8) – südlich Nersingen (Kreuz mit der „Autobahn 24“, später A 7) vierstreifig II
B 30n südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7) – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der B 19, später A 80) – Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311) vierstreifig I
B 30 Wiblingen – Laupheim – Äpfingen (nördlich Biberach) vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I; der Abschnitt Achstetten – Laupheim-Nord war bereits vierstreifig unter Verkehr
B 30 Äpfingen – Ummendorf (Kreuz mit der B 312, später A 88) vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Ummendorf (Kreuz mit der B 312) – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III
B 30 Unteressendorf – nördlich Bad Waldsee vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III
B 30 OU Bad Waldsee vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III
B 30 südlich Bad Waldsee – nördlich Baindt | vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III
B 30 nördlich Baindt – Baienfurt (Dreieck mit der B 32, später A 85) – Weingarten – Ravensburg – Meckenbeuren (Kreuz mit der „Autobahn 22“, später A 98) – Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31) vierstreifig Stufe I

Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, erhielt der gesamte Streckenzug die einheitliche Bezeichnung „Bundesautobahn 89“.

In der Netzkarte der Bundesregierung vom 1. Januar 1976 war die Bundesautobahn 89 unverändert enthalten.

Im Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 war die Bundesautobahn 89 zwar unverändert im Trassenverlauf enthalten, doch änderte sich die Dringlichkeit zahlreicher Teilprojekte. Es ergab sich folgendes Bild:

Abschnitt Ausbau Stand
Bubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der A 8) – südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7) vierstreifig möglicher weiterer Bedarf
südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7) – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80) vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80) – Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311) vierstreifig Dringlichkeitsstufe Ia
Wiblingen – Laupheim – Äpfingen (nördlich Biberach) vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia; der Abschnitt Achstetten – Laupheim-Nord war bereits vierstreifig unter Verkehr
Äpfingen – Ummendorf (Kreuz mit der A 88) vierstreifig Dringlichkeitsstufe Ia mit Ausnahme der 2. Fahrbahn im Bereich Mettenberg, die der Dringlichkeitsstufe Ib zugeordnet wurde
Ummendorf (Kreuz mit der A 88) – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
Unteressendorf – Oberessendorf vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
Oberessendorf – nördlich Bad Waldsee vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
OU Bad Waldsee vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
südlich Bad Waldsee – Enzisreute vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
Enzisreute – nördlich Baindt – Baienfurt (Dreieck mit der A 85) – Weingarten – Ravensburg – Meckenbeuren (Kreuz mit der A 98) – Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31) vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 kam das Aus für die A 89. Die Verbindung Günzburg (A 8) – südlich Nersingen (A 7) war ersatzlos entfallen. Die Planungen beschränkten sich auf den Aus- und abschnittsweisen Neubau der Bundesstraße 30:

Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 30 südlich Nersingen (Dreieck mit der A 7) – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der B 19n) vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe II
B 30 Laupheim-Nord – Äpfingen (nördlich Biberach) vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I; der Abschnitt Baltringen – Äpfingen war bereits vierstreifig unter Verkehr
B 30 Äpfingen – Ummendorf vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Ummendorf – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe II
B 30 Unteressendorf – Oberessendorf vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe II
B 30 vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe II
B 30 nördlich Baindt – Weingarten – Ravensburg – Eschach vierstreifig Stufe I
B 30 Eschach – Friedrichshafen zweistreifig Stufe I

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 21. April 1986 führte zu keiner Wiederaufnahme der A 89 in den Bedarfsplan. Vorgenommen war weiterhin der Aus- und Neubau der Bundesstraße 30, jedoch nur noch zwischen Neu-Ulm und Friedrichshafen:

Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 30 Laupheim-Nord – Laupheim-Süd vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I
B 30 Laupheim-Süd - Baltringen vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, laufendes Vorhaben
B 30 Ummendorf – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe II
B 30 Unteressendorf – Oberessendorf vierstreifig Dringlichkeitsstufe II
B 30 Oberessendorf – Bad Waldsee – nördlich Baindt vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe II
B 30 nördlich Baindt – Weingarten – Ravensburg – Eschach vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Eschach – Friedrichshafen zweistreifig Dringlichkeitsstufe II

Im Bedarfsplan des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 war die A 89 weiterhin nicht enthalten. Der Aus- und Neubau der Bundesstraße 30 hatte folgende Projekte zum Gegenstand

Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 30 Ummendorf – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr 2. Fahrbahn im weiteren Bedarf
B 30 Unteressendorf – Oberessendorf vierstreifig im weiteren Bedarf
B 30 Oberessendorf – nördlich Bad Waldsee vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse im weiteren Bedarf
B 30 OU Bad Waldsee vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse im vordringlichen Bedarf
B 30 südlich Bad Waldsee – nördlich Baindt vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse im weiteren Bedarf
B 30 nördlich Baindt – Weingarten-Nord (B 32) vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Ravensburg-Nord – Eschach vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Eschach – Friedrichshafen zweistreifig im weiteren Bedarf

Der Bedarfsplan des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 brachte im Hinblick auf die A 89 keine Neuaufnahme. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Neu- und Ausbauprojekte für die B 30 teilweise sowohl in ihrer Dringlichkeit aufgewertet, als auch in ihrem Umfang erweitert wurden:

Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 10 Anschlussstelle Nersingen (A 7) – östlich Neu-Ulm vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn im vordringlichen Bedarf
B 10/B 30 östlich Neu-Ulm – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der B 19) vierstreifig weiterer Bedarf
B 30 Ummendorf – Unteressendorf vierstreifig 1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn im weiteren Bedarf
B 30 Unteressendorf – nördlich Bad Waldsee vierstreifig weiterer Bedarf
B 30 OU Bad Waldsee vierstreifig nur Anbau der 2. Fahrbahn an Bestandstrasse im weiteren Bedarf
B 30 südlich Bad Waldsee – nördlich Baindt vierstreifig weiterer Bedarf
B 30 nördlich Baindt – Weingarten-Nord (B 32) vierstreifig laufendes Vorhaben
B 30 Ravensburg-Süd – Eschach – Friedrichshafen vierstreifig vordringlicher Bedarf

Liste der Verkehrsfreigaben

Folgende Streckenabschnitte wurden dem Verkehr übergeben:

  • 1961: Bad Waldsee-Nord – Bad Waldsee-Süd (OU Bad Waldsee) (5,4 km, zweistreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1965: Rißegg – Hochdorf/Unteressendorf (6,3 km, zweistreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1967: Achstetten – Laupheim – Äpfingen-Nord (12,5 km, davon 2,4 km vierstreifig, im übrigen zweistreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1967: Biberach-Jordanbad – Rißegg (1 km, zweistreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1968/69: Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) – Achstetten (11,8 km, zweistreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1978: Äpfingen-Nord – Biberach-Nord (3,6 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1980: Dreieck Neu-Ulm – Ulm-Wiblingen (Kastbrücke/Wiblinger Allee) (2,6 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1981: Biberach-Nord – Biberach-Jordanbad (7,9 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1986: Laupheim-Süd – Äpfingen-Nord, 2. Fahrbahn (4,9 km, als B 30 gewidmet)
  • 1989: Baindt (Egelsee)–Ravensburg/Eschach, 3. Bauabschnitt (Niederbiegen – Ravensburg-Nord) (3,6 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 1990: Laupheim-Nord – Laupheim-Süd, 2. Fahrbahn (5,1 km, als B 30 gewidmet)
  • 1995: Baindt (Egelsee) – Ravensburg/Eschach, 5. Bauabschnitt (Ravensburg-Nord – Ravensburg-Süd) (3,9 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 2001: Baindt (Egelsee) – Ravensburg/Eschach, 4. Bauabschnitt (Baindt/Egelsee – Niederbiegen) (7,7 km, vierstreifig, als B 30 gewidmet)
  • 2019: Baindt (Egelsee) – Ravensburg/Eschach, 6. Bauabschnitt (Ravensburg-Süd – Untereschach) (4,8 km, davon 3,4 km vierstreifig und 1,5 km zweistreifig, als B 30 gewidmet)
Commons: Bundesautobahn 89 – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BMVI - Publikationen-Bundesverkehrswegeplan 2030 – Gesamtplan. (PDF) In: www.bmvi.de. Abgerufen am 10. September 2021.
  2. B10-Auffahrt bei Burlafingen wegen Bauarbeiten mehrere Wochen gesperrt, erschienen am 6. Juni 2021, abgerufen am 5. September 2021.
  3. PDF: Museumsleiter Frank Brunecker: „Wie kommt LIEBHERR 1953 nach Biberach?“ Seite 5, unten
  4. Die neue B30 besteht den Bobbycartest – seit Samstag für Bobbycars, ab Montag für den Verkehr. In: schwaebische.de. Abgerufen am 2. Dezember 2019.
  5. Chronologie der OU Ravensburg, Bauabschnitt VI. Regierungspräsidium Tübingen, 3. März 2014, abgerufen am 14. November 2014 (Internetbeitrag).
  6. B 30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach. Regierungspräsidium Tübingen, abgerufen am 19. Januar 2020.
  7. Netzkarte der Reichsautobahnen 1938. Abgerufen am 31. März 2013 (Karte).
  8. Autobahn-Übersichtskarte, Stand 1940. Abgerufen am 31. März 2013 (Karte).
  9. Autobahn-Übersichtskarte, Stand 01.01.1941. Abgerufen am 13. November 2014 (Karte).
  10. Autobahn-Übersichtskarte, Stand 01.05.1941. Abgerufen am 13. November 2014 (Karte).
  11. Bundesgesetzblatt, Jg. 1957, Teil I, S. 1189
  12. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen. Aufgestellt vom Bundesminister für Verkehr. Bundesdruckerei, Bonn 1957, Anlage 1
  13. Bundesgesetzblatt Jg. 1971, Teil I, S. 873
  14. Bauleistungen auf Bundesfernstraßen im Jahre 1972. Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985. Anlage zum Straßenbaubericht 1972. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
  15. Bauleistungen auf Bundesfernstraßen im Jahre 1972. Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985. Anlage zum Straßenbaubericht 1972. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
  16. Struktur und Nummerierung der Bundesautobahnen. Vorgesehenes Gesamtnetz. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, 15. Juni 1974, abgerufen am 18. September 2013 (Kartenausschnitt).
  17. Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Stand 1. Januar 1976. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
  18. Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Stand 1. Januar 1976. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
  19. Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093
  20. Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614
  21. Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 557
  22. Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877
  23. Bundesgesetzblatt Jg. 2004, Teil I, S. 2574
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