Büdinger Wald
Der Büdinger Wald ist eine Waldlandschaft und ein Naturraum am rechten Rand des mittleren Kinzigtales in Hessen. Unterbrochen von Straßen oder Flüssen schließen sich im Norden, Osten und Süden (Spessart) weitere ausgedehnte Wälder an. Der nordwestliche kleinere Teil gehört politisch zum Wetteraukreis, der größere südöstliche zum Main-Kinzig-Kreis; historisch-politisch gehörte das Gebiet zur Wetterau.
Büdinger Wald | ||
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Höchster Gipfel | Hammelsberg (416 m ü. NHN) | |
Lage | Wetterau- und Main-Kinzig-Kreis, Hessen | |
Teil der Großregion (3. Ordnung) | Odenwald, Spessart und Südrhön | |
Einteilung nach | Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands | |
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Koordinaten | 50° 16′ N, 9° 14′ O | |
Gestein | Basalt und Buntsandstein | |
Fläche | 201,68 km² |
Anders als der Name vermuten lässt, hat der Büdinger Wald nie zur Stadt Büdingen gehört. Vielmehr geht der Name auf die Isenburg-Büdinger Grafen zurück. Historisch war er als Reichswald ein Zubehör der königlichen Pfalz Gelnhausen. Schon im Mittelalter ging er als Reichslehen an die Burggrafen von Gelnhausen und spätestens zwischen 1461 und 1511 an Ludwig II., Graf von Ysenburg, Herr von Büdingen und Birstein. Nach über 300 Jahren unter der Verwaltung der Büdinger Grafen ist er durch Allodifizierung (1812, die Echtheit der Allodifizierungsurkunde ist allerdings umstritten) tatsächlich in das Eigentum der Grafen zu Ysenburg und Büdingen bzw. ihrer Speziallinien (Nebenlinien) gelangt. Diese Eigentumsverhältnisse änderten sich erst 2006 grundlegend, als nach einem Konkurs der Isenburg-Büdinger Forstbetriebe die Forstgesellschaft Constantia Forst GmbH neuer Eigentümer des Waldes wurde.
Die Büdinger Grafen (seit 1725 drei Speziallinien: in Büdingen, in Meerholz und in Wächtersbach) waren zur Zeit des alten deutschen Reiches Mitglieder im Wetterauer Grafenverein, nach dessen Auflösung nach 1803 im 19. Jahrhundert zwischen 1806 und 1813 Standesherren im Fürstentum Isenburg und ab 1816 in den beiden Staaten des Deutschen Bundes unter den Großherzögen von Hessen-Darmstadt und den Kurfürsten von Hessen-Kassel (nach der Vereinigung – Annexion – Kurhessens mit Preußen, ab 1868 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau) und den preußischen Königen.
Nach der Staatsumwälzung 1918/19 infolge der Novemberrevolution, verblieb der nordwestliche Teil im Kreis Büdingen (Provinz Oberhessen des Volksstaates Hessen), der südöstliche Teil bis 1944 im Kreis Gelnhausen (Provinz Hessen-Nassau des Freistaates Preußen) und gehörte nach der Auflösung dieser Provinz ab 1. Juli 1944 zur preußischen Provinz Nassau (Anpassung an die Struktur der Reichsverteidigungsbezirke); die Kreiszugehörigkeit änderte sich auch nach der Bildung von Groß-Hessen am 18. September 1945 und Hessen (1946) als neuem Staat in der US-Besatzungszone nicht (das Besatzungsstatut endete erst am 5. Mai 1955). Die Kreiszugehörigkeit blieb bis zur Gemeindegebietsreform 1972/74 unverändert, dabei ging dann der Kreis Büdingen im Wetteraukreis und der Kreis Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis auf.