Die Kaiserpfalz in Gelnhausen
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |

DIE KAISER PFALZ
IN GELNHAUSEN.
Die Republik war unsere Jugend; Kaiser und Reich füllten unsere reiferen Jahre aus; altersschwach geworden, schlug uns die Dynastenherrschaft in ihre Bande und durch die Republik werden wir uns zum neuen Leben verjüngen. Die Unfähigkeit der alten Monarchie, sich neu zu gestalten im Geiste der Zeit und die Bedürfnisse und Forderungen eines freien Volke zu befriedigen, liegt am Tage. Die Ueberzeugung von dieser Unfähigkeit durchdringt alle Klassen, ihre Hinfälligkeit ist notorisch, und selbst bei ihren treuesten Anhängern ist der Glaube an ihre Lebensdauer tief erschüttert. Die Monarchie in Deutschland gleicht einer Sterbenden. Krampfhaft hält sie sich am gesunden Volksleib festgeklammert, und in ihrer Todesangst schreit sie jeden Arzt und jeden Quacksalber, der vorüber geht, um Rettung an. Nicht gedenkend ihrer Vergangenheit und jeglicher Selbstachtung sich entäußernd, sucht sie demüthig nun sogar bei Denen Hülfe, welche sie in den glänzenden Tagen ihrer Macht mit bitterer Feindschaft verfolgt hat. Volksmänner, welche sie vordem in den Kerker warf und an Ketten legte, citirt sie an ihr Sterbebett, und aus Hochverräthern und Majestätsverbrechern, Verbannten und Flüchtlingen macht sie Vertrauensräthe und Minister. Warum folgen aber diese Männer solchem Rufe? Sind die edeln, starken Stämme des Volkshains dazu da, daß man sie fälle einen nach dem andern, um die zusammenbrechenden Gebäude der Fürstenherrschaft zu stützen? Sind sie nichts Besseres werth? Sind sich jene Männer nicht eines höhern Berufs bewußt, als des zur letzten Priesterschaft eines Götzen? Nicht an der alten, verrosteten Kette der Alleinherrschaft mitzuschleppen, sondern schöpferisch neue, bessere Zustände für des Vaterlandes Zukunft zu gründen, ist ein Geschäft, würdig, daß die bessern und reichbegabten Geister all ihr Können und Vermögen daran setzen. Die Zeit ist rührig; sie hat Meilenstiefeln an; die Monarchie ist aber das Prinzip der Trägheit und darum hat sie die Zeit verworfen. Wandelbarkeit ist die Bedingung alles Lebens, und Fortschritt und Vervollkommnung sind seine Aufgaben. Wir sollen im Schlamm der Alleinherrschaft nicht stecken bleiben wegen einzelner Goldkörner, die sich darin verbergen; wir sollen nicht die berghohe Masse des Mißbrauchs schonen, weil manches Gute unter ihm versteckt liegt. Aufgeräumt und weggefegt muß werden von Grund aus und ohne Zögern. – Wir sollen aber auch nicht die Fabel vom Schlaraffenlande glauben, in welches die Republik nach einem weit verbreiteten Wahne Deutschland verwandeln wird. Ein solches Eden mag am Ende der
[114] Zeiten liegen, wenn der Mensch den Teufel in sich selber bezwungen hat und die Tugend allerwärts als Nothwendigkeit des Daseyns gilt. Diese Zeit liegt jedoch unter künftigen Aeonen begraben, und bis dahin wird uns kein anderer Baum grünen und Früchte tragen, als den wir gepflanzt haben unter dem Schweiße unseres Angesichts und gepflegt mit harter Arbeit. – Auch die Republik ist kein anderer. –
Trotz dem wird er gepflanzt werden. Es ist nicht auszuweichen. Der alte Baum der Monarchie ist innerlich morsch und faul, seine Wurzel ist abgestorben, er ist der Art verfallen und an seinen Platz muß eine junge Pflanze. Alles irdische Leben geht im Kreislauf. Auch das deutsche Volksleben hat seinen Turnus. Aufgegangen aus der Demokratie, schossend und wachsend in der Republik, blühend und Früchte ansetzend im Reich, reifend, welkend und dorrend in der Fürstenherrschaft, hat nun die Revolution den Saamen wieder ausgeschüttet auf die Erde, er ist zurückgekehrt zu seinem Ursprung, und aus dem Boden der Volkshoheit geht er von Neuem als Republik auf. Das ist der Kreislauf; kein Gott kann ihn ändern.
Die Tage unserer Gegenwart sind die Tage des Keimens. Darum treibt ein innerer Instinkt die Nation jetzt nach Allem hin, wodurch sie den neuen Lebenskreis, der ihr eröffnet ist, erfüllen kann. Sie strebt und ringt aus allen ihren Kräften, sich von Zuständen und Verhältnissen loszumachen, bei denen, wie sie fühlt, fernerhin kein Verlaß mehr ist; nicht Sicherheit nach Außen, noch Frieden nach Innen; nicht Würde, noch Hoffnung; nicht Glück, noch Liebe. Trennung von der Monarchie – (die in den Augen Vieler schon ein Kadaver ist) – ist unvermeidlich, und die Nation wird dies Ziel erreichen – je nachdem man sie gewähren läßt, oder hindern wird – friedlich oder kämpfend.
Bis dorthin bleibt Alles Flickwerk und jede Einrichtung ein Provisorium. Wir können nicht eher neu bauen an dem Platz des Alten, als bis dieser gereinigt ist von Schutt und Trümmern. Und dann muß das Erste seyn nieder zu arbeiten und aufzusäubern bis zum untersten gesellschaftlichen Fundament – zum Urvertrage, der allem vernünftigen Begriff vom Staate zum Grunde liegt. In diesem Vertrage hat Jeder seine nur durch das Maß seiner Kräfte beschränkte Freiheit willig an die allgemeine Freiheit hingegeben, Jeder hat seine Person, sein Leben, seine Rechte und sein Eigenthum in die Genossenschaft, den Staat, eingelegt, und vom Staate hat er sie gewährt und gesichert zurückerhalten. Indem so der Einzelne sich an’s Ganze verlor, hat er sich alsobald wiedergefunden als gleichberechtigtes Element dieses Ganzen; indem er sich der Gesammtheit unterwarf, hat er seinen Antheil an der Herrschaft über die Gesammtheit gewonnen. – Nur in der Allheit ist der Einzelne aufgegangen, nicht aber in einer Klasse, oder in einer Familie, oder in einer einzigen Persönlichkeit. Nach dem gesellschaftlichen Urvertrage bleiben Alle einander gleich, wie sie es vorher gewesen sind, und Keiner ist, der auf Grund des Vertrags ein Vorrecht für sich in Anspruch nehmen könnte. Darum darf in einem, aus dem [115] Urvertrage folgerecht und unverfälscht entwickelten Staate keine Gliederung in Ständen und Klassen, keine Unterordnung, kein Staat im Staate geduldet werden; denn die ausdrückliche Wirkung des gesellschaftlichen Pakts soll ja die Ausgleichung der Unterschiede seyn, welche sich im Naturzustande durch physische Stärke oder geistige Überlegenheit Einzelner gegen Andere kenntlich machen; er ist gegen das Recht des Stärkern gerichtet, er soll die Unterdrückung verhindern, nicht sie hervorrufen, erleichtern oder ihr gar, als heilig und unverletzlich, Bestand gewähren. Darum ist das Volk, weil es mit sich selbst den Vertrag abgeschlossen hat, im wahren Staate immer auch der einzige Gebieter über sich selbst, und die Summe der Willenskräfte jedes Staatsangehörigen, jedes Bürgers, macht eben jenen Gesammtwillen aus, welcher als Souveränität dem Volke inne wohnt. Es kann sich dieser Machtvollkommenheit eine Nation nie entschlagen; sie besitzt sie als ein Recht, das ewig unveräußerlich ist und sich unzertrennlich mit dem Begriff „Volk“ verbindet. Sie kann folglich auch durch keine Entäußerung gültig übertragen werden. Sie hat ihr Daseyn einzig und allein in dem gesammten Volke und äußert sich gesetzgebend und regierend, nach dem Willen der Mehrzahl, durch ihre Organe, die vom Volke zur Legislatur frei und direkt gewählten Männer seines Vertrauens und die verwaltenden und exekutiven Behörden. Letztere, um die Beschlüsse des Gesammtwillens, diesem unterthänig, in Vollzug zu setzen, können nie, wie die erblichen Fürsten von Gottes Gnaden, die Quelle ihrer Macht in sich selber tragen; sie schöpfen die ihrige, welche stets dienender Natur bleibt, einzig und allein aus dem Brunnen aller Autorität, der Souveränität des Volks, und ihr Mandat erlischt, sobald das souveräne Volk es zurückzieht. Auf so einfachen Grundlagen beruht die republikanische Staatsverfassung, und eben so einfach als stark baut sie sich aus, wenn sie bei ihrem Bau nichts anderes gelten läßt, als die folgerechte Anwendung des Prinzips der Volkshoheit. – Geschieht dies, dann wird auch die ethische Nothwendigkeit, das Sollen, sich stets mit der rechtlichen Freiheit der Staatsangehörigen, die kein Gesetz antasten soll, zur moralischen Möglichkeit verbinden, und aus der Wechselwirkung jener Freiheit und dieser Nothwendigkeit werden eben so einfach die Pflichten und Rechte sich gestalten, welche die Unterwerfung des Einzelnen unter den Staatswillen zu einer freiwilligen erheben, und die, Alle schirmend, jeglicher Gewalt ihre sittlichen Schranken setzen. Und wenn dann die Religion über ein solches Gemeinwesen seinen Bogen des Friedens und der höhern Versöhnung, wie eine Brücke aus der immerdar wechselnden, unstäten, kreiselnden und wirbelnden, leiden- und thränenreichen Welt des Daseyns in die ruhige Welt des ewigen Seyns hinüberspannt; – wenn dann das auch im besten Staate unheilbare Wehe des trüben Erdenlebens jener „ewigen Liebe“ sich in den Schooß legt, die alle Elemente der natürlichen wie der sittlichen Welt zusammenhält; wenn kein leidendes Herz den Trost entbehrt, daß es nicht außerhalb der Grenzen des Alls hinausgestoßen sey in die leere Wüste: – dann wird auch der Staat der höhern Lebenswärme [116] und sittlichen Stärke nicht entbehren, ohne welche er seine höchste Bestimmung: die Zwecke der Humanität zu fördern, niemals erfüllen kann; – er wird für Menschenglück Das wirken, was überhaupt auf Erden durch den Gesellschaftspakt zu erreichen steht. – Ihr Ideal freilich wird eine deutsche Republik so wenig ausfüllen, als sein menschliches der Mensch: – der Mensch, dieser getrübte Strahl, herabgefahren aus dem Lichtkreise Gottes; dieser Funken aus den Flammensäulen des ewigen Geisterreichs und doch unvergänglich wie Gott selber! – Der Mensch kann das Kleinste nicht vollkommen thun, geschweige das Große: und der Menschenwerke Allergrößtes ist der Staatenbau für freie Nationen! –
Unser Bild rückt uns wieder einmal Kaiser und Reich vor’s Auge, und zwar diesmal den Wandelkaiser und das Wahlreich: – beide versunken, wie ihr Haus zu Gelnhausen, in Schutt und längst – Ruinen.
Beide waren hervorgegangen aus Verhältnissen, die nun fast tausend Jahre hinter uns liegen. Mit dem letzten Karolinger war die Erblichkeit der Thronfolge im ostfränkischen oder deutschen Reich zu Grabe getragen und zugleich das Band zerrissen, welches die deutschen Völkerschaften unter sich und mit dem Thron verknüpfte. Von den Hauptvölkerstämmen, den Franken, Schwaben, Bayern, Thüringern, Sachsen, Friesen und Lothringern, hielten nur Sachsen und Franken fest an einer dauernden Vereinigung, während Bayern und Schwaben schon damals, wie Burgund, auf Gründung selbstständiger Königreiche hinzielten. Die Furcht vor äußerer Gefahr und gegenseitige Eifersucht, nicht die Einsicht, daß nur ein gemeinsames Oberhaupt den Völkerschaften das imposante Gepräge einer großen, mächtigen Nation aufdrücken könne, am wenigsten aber Begeisterung für ein starkes Deutschland – bewog die Stammesfürsten zur Wahl eines Oberherrn. Nach diesen Wahlmotiven bestimmten sich auch die den Königen eingeräumten Rechte, wie denn überhaupt das ganze Bild der Reichs-Regierung und Verwaltung ein umgekehrtes geworden war: früher Erbkönige, durch welche die einzelnen Herzoge gewählt und eingesetzt wurden, jetzt Erbfürsten, welchen allein das Recht der Königswahl Zustand; früher erbliches Reichseigenthum des königlichen Hauses, jetzt Einsetzung des gewählten Königs in die Reichsgüter.
Diese Verhältnisse waren indessen der Ausbreitung und Wahrung der Volksrechte günstiger, als der Entwickelung der Fürstengewalt. Mußte es im Interesse der Herzoge liegen, in der Kräftigung ihrer Stammländer sich ein Gegengewicht gegen etwaige Uebergriffe der Kaiser oder ihrer Nachbarn zu sichern, so forderten Pflicht und Klugheit die Kaiser auf, im Volke selbst ihren Schutz gegen etwaige Uebergriffe der Fürsten zu suchen, und dies, mehr als ihre Hausmacht, war zugleich das Mittel, der Wahlkrone selbstständigen Glanz zu verleihen. In diesem Sinne handelte Heinrich I., als er die Pfalzgrafenämter in den Herzogthümern einführte. [117] Die Pfalzgrafen erhielten, wie die früheren Kammerboten, die Aufsicht über die Krongüter, die Gerichtsbarkeit über Diejenigen, welche vom herzoglichen Gerichtszwange befreit waren, und in peinlichen Fällen das Schultheißenamt neben dem Herzoge. Die bekanntesten dieser Pfalzen[1] waren in den Provinzen sächsischen Rechts Merseburg, Goslar, Grona, Allstädt und Mühlhausen, und in den Provinzen fränkischen Rechts Aachen, Ingelheim, Trebur, Speyer und Gelnhausen. Diese waren der Lieblingsaufenthalt der Hohenstaufen.
Noch kräftiger verfolgte Heinrich sein Ziel der Niederdrückung der Feudaldespotie durch die Wehrhaftmachung des Volks und die Gründung eines freien Bürgerstandes. Sein Nachfolger Otto pflanzte auf diese Errungenschaften die äußere Glorie kaiserlicher Majestät durch die zum ersten Male ausgelegte Pracht der Krönung und den Hofdienst der Erzämter. Diesem Krönungsglanze folgte eine Regierung voll Blut und Stürme; Otto aber blieb Sieger gegen die aufrührerischen Großen wie gegen die äußeren Feinde des Reichs und brachte endlich auch die römische Kaiserkrone wieder auf das deutsche Königshaupt.
Durch die Erwerbung Italiens und der Kaiserkrone hatte Deutschland ein neues und weites Thor zu künftigen Kriegen geöffnet. Zu den Großen des Reichs trat der Papst als zweiter Feind der kaiserlichen Macht. Zugleich erhielt die Pfaffenmacht eine Stütze jenseits der Alpen und das Volk eine Stütze an der Pfaffenmacht gegen die Bedrückungen der weltlichen Herren. Die theuersten Opfer kostete aber Deutschland der durch jene Erwerbung heraufbeschworene Traum der Wiederherstellung der Macht und Herrlichkeit des alten Roms und der Errichtung einer römisch-deutschen Erbmonarchie. Die sächsischen Kaiser waren diesem Ziele dadurch näher gekommen, daß sie die Herzogthümer bald theilten, bald vereinigten und, so viel als möglich, sie an Mitglieder der königlichen Familie vergaben. Die fränkischen oder salischen Kaiser verfolgten denselben Plan; doch der Umschwung der Dinge unter Heinrich IV. führte ein ganz anderes Resultat herbei. Heinrich IV. sah sich genöthigt, Herzogthümer wieder erblich zu verleihen; an die Stelle der Pfalzgrafen traten Burggrafen und nahmen, wie die Markgrafen und Grafen, allmählig eine selbstständige fürstliche Stellung ein: auf den Trümmern der Monarchie erstand eine vielköpfige Aristokratie, neben welcher der freie Bürgerstand der Reichsstädte sich festsetzte. In dieser neuen Entwickelung schritt Deutschland auch unter den Hohenstaufen vorwärts, über deren Stellung zum deutschen Volke wir uns schon früher ausgesprochen haben. Unter ihnen wurde die Erblichkeit der Herzogthümer gesetzlich anerkannt; die Volksherzogthümer gehen, zersplittert, an einzelne Erbfürsten über und die Völkerstämme verlieren [118] ihre selbstständige Stellung und ihre Namen in der Geschichte; die Bischöfe treten als reichsunmittelbare Herren auf und üben in ihren Sprengeln die herzogliche Gewalt aus. Dazu kommen endlich noch die Ritterschaften, die freien Städte und die geistlichen Verbindungen in ihrer höchsten Blüthe.
So war denn nach dreihundertjährigem Kampf die Kaisermacht bis auf einige armselige Trümmer zusammengesunken. Zwar hieß der Kaiser noch der erste Fürst der Christenheit; der Nimbus der Majestät war jedoch zerrissen und nur eine großartige Persönlichkeit des Kronenträgers konnte ihn noch mühsam zusammenhalten. Eine solche war Rudolf von Habsburg. Seine energischen Schritte zur Aufrechthaltung des Landfriedens erwarben ihm den Dank des Volks; sein rastloser Eifer für seine Nachkommen erregte Mißstimmung unter den Fürsten, aber gleichwohl nahmen seine Nachfolger diesen Theil seiner Regentengeschäfte sich allein zum Muster: die Sorge für die Kräftigung des eigenen Hauses überwiegt jede andere, und ihr gegenüber tritt die Sorge der Wahlfürsten, stets Männer von geringer Hausmacht auf den Thron zu bringen, immer deutlicher hervor. Luxemburg, Oesterreich, Bayern liefern Könige dieser Art, und weder die Bestimmungen des Kurfürstenvereins zu Rense, noch die goldene Bulle vermochten das Reich von seinem Krebsschaden zu heilen. Zu den Werken der Eitelkeit und Selbstsucht, mit welchen Karl IV. seine Regierungszeit ausfüllte, kamen Verluste an den Reichsgrenzen und unaufhörliche innere Unruhen, denen auch der unfähige König Wenzel kein Ziel setzen konnte. Ruprecht sah seine Heeresmacht in Italien untergehen und Sigismund zündete an dem Scheiterhaufen zu Konstanz die Flamme des Hussitenkriegs an. Unter ihm erhielt der Burggraf Friedrich von Nürnberg das Kurfürstenthum Brandenburg und der Markgraf Friedrich von Meißen das Kurfürstenthum Sachsen; beide Staaten waren bestimmt, bei der Umgestaltung der Verhältnisse Deutschlands durch die Reformation die wichtigste Rolle zu spielen. Gesetz und Herkommen scheint endlich die Furcht der Kurfürsten vor einer starken kaiserlichen Hausmacht beseitigt zu haben, denn von Albrecht II. an bleiben sie bei allen Wahlen dem Hause Oesterreich treu, obgleich schon der nächste König, Friedrich III., nur an die Vermehrung seiner Hausmacht dachte. Noch wichtigere Rechte wußte der römische Stuhl durch die aschaffenburger Konkordate dem schwachen Reichsoberhaupt zu entreißen: die Besetzung der meisten Kirchenstellen und Pfründen und mit ihr eine unerschöpfliche Quelle reicher Einnahmen kam wieder in dessen Gewalt. Einen tröstlichern Blick gewährt nur das städtische, wissenschaftliche und Kunstleben; das Handwerk hatte seinen goldenen Boden; Wohlstand und Bildung waren der gewerblichen Thätigkeit und dem Handelsbetrieb gefolgt, das freie wissenschaftliche Leben äußerte bereits seine Einflüsse aus den Volksgeist.
Aber während die deutsche Nation durch humane Kultur erstarkte, wandte sich die politische Gestaltung Deutschlands einer immer größeren Beschränkung der centralen Gewalt zu. Hier hatte die Hierarchie selbst dem Siege der Reformation vorgearbeitet; sie hätte den Einfluß des Reichs auf das Ausland und sich selbst geschwächt, [119] aber auch auf die Reichsglieder, die nun, ob Fürsten, Dynasten, Städte, Ritter etc., ihre eigene Meinung dem Kaiser und dem Papste zum Trotz durchsetzen konnten. Deutschland hatte unter Friedrichs III. langer Regierung nichts gewonnen; Oesterreich aber den Grund zu seiner Macht gelegt. Maximilian I. folgte seinem faulen Vater, der Wenzels Schicksal nur deshalb nicht theilte, weil eben, bei der Selbstständigkeit der einzelnen Reichstheile, des Kaisers Thätigkeit nicht sonderlich hoch angeschlagen wurde.
Max mußte bald genug erkennen, daß Deutschland zu einem Staatenbund und der Kaiser zum machtlosen Vorstand desselben ausgeartet war. „Die gewaltigen, regsamen Kräfte des deutschen Volks, Fürsten, Ritterschaften, Bürger- und Bauernbünde, strebten ungebändigt auseinander und ließen sich nie ganz, höchst selten in zureichender Menge zu einem Zwecke zusammenbringen. Da Max also seine Bahn nicht mit Hülfe der Deutschen verfolgen konnte, so that er es ohne sie, und was er erreichte, geschah nur für sein Haus, nicht für Deutschland.“ Seine Bemühungen um Herstellung eines geordneten Rechtszustands, Reichsgerichts, Reichseintheilung in Kreise und Schutzes gegen Außen hatten deshalb nur schwache Erfolge. Die Stände des Reichs beobachteten jedes kaiserliche Unternehmen mit der Eifersucht des Sonderinteresses; das Reich war längst kein ungetheiltes Ganzes mehr und die Landeshoheit der Territorialherren grenzte bereits an volle Staatsgewalt. Der Reichstag bestand aus drei Kollegien, nämlich den sieben Kurfürsten, den übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten und den Ständen, d. h. den Prälaten, Grafen, Herren und Städten, die das Reich im engsten Sinne bildeten, denn für sie galt der Kaiser noch allein als eigentlicher Landesherr und bei ihnen findet man noch Bruchstücke der alten Verfassungsformen, während die landeshoheitliche Stellung der Fürsten sie der Hauptsache nach ganz verdrängt hatte.
So kraftlos war das deutsche Reich, als die Reformation es überraschte und zu den politischen und nationalen die religiösen Spaltungen fügte. Maximilians Tod, das Zwischenreich unter Kurfürst Friedrich von Sachsen und die Wahlkapitulation, welche Karls V. Macht beschränkte, wirkten günstig auf die Ausbreitung der Reformation und zugleich auf die Vernichtung des Restes von Reichseinheit. Denn wenn auch die von Karl durchgesetzte Reichs-Regimentsordnung ihm zu seiner Macht das volle kaiserliche Ansehen wieder zu gewinnen schien, so machten doch die bald nach den Reichstagen von Worms, Speyer und Augsburg ausbrechenden Kriege diesen Hoffnungen ein Ende.
Und hieher ist auch die Grenze von Dem zu setzen, was man unter „Kaiser und Reich“ versteht. Von jetzt an treten die einzelnen deutschen Staaten als selbständige Waffenmächte auf. Unter „Kaiserlichen“ begreift man nur noch die österreichischen Soldtruppen. Reichsarmeen erscheinen fortan blos als Gegenstand des Spottes. Der Kaiser selbst gilt als der Erzfeind aller protestantischen Deutschen, Religionshaß zerreißt den letzten Faden, der die Glieder mit jenem Haupte verband; ein Kaiser der Deutschen existirt nur noch in der Sprache der Diplomatie, [120] aus den Herzen der einen Hälfte des deutschen Volks ist er gerissen und ein großer Theil der anderen, der katholischen, schwört eigenen Göttern. – Der westphälische Frieden drückte das Siegel auf diese Jammerzustände: er stellte Deutschlands Grenzen bloß, öffnete der Einmischung fremder Mächte in innere Staatsangelegenheiten Thür und Thor und sanktionirte die Auflösung der Reichseinheit. Und von nun an entwickelt sich die Herrschaft des französischen Wesens im Kabinette, im Salon, endlich in Schule und Haus, die Tage von Deutschlands tiefster Erniedrigung brechen an, die Nachbarn treiben mit dem faulen Reichskörper Spaß und Kurzweil. Umsonst sucht Joseph II. ihn noch einmal wach zu rütteln; Friedrich II. von Preußen hatte ihm den tödtlichen Fußtritt gegeben; die französische Revolution und der Verrath seiner Glieder gaben ihm den Gnadenstoß. Ein halbes Jahrtausend hat er hingesiecht am unheilbaren Krebs der erblichen Dynastenherrschaft. Friede sey mit ihm!
Ja, Friede mit „Kaiser und Reich!“ – Wer so lebte und so starb, kann und darf nicht wieder erstehen. Wir verkennen nicht das Gute, welches aus jenen Zeiten, wo Deutschland 370 Reichsstände zählte, in einzelnen Gebietstheilen noch segensreich wirkt; wir wissen, daß Wissenschaft, Kunst, Volksbildung fast so viele Schutzstätten hatten, als es große und kleine Höfe und Herrschaften gab, und daß manches Werk der Wohlthätigkeit jenen Zeiten seinen Ursprung verdankt.
Gedenken wir daran mir Dankbarkeit! Aber ebensowenig sey vergessen, wie unsäglich viel Last und Noth, Unrecht und Unehre aus jenen Zeiten noch auf dem deutschen Volke drückt! Werfen wir dieß dem alten todten „Kaiser und Reiche“ nach, lassen wir uns nicht täuschen von unsern Germanisten, deutschthümelnden Romantikern, Verehrern der Vergangenheit und Rittern der mittelalterlichen Zustände, die um die Kaiserhäupter einen neuen Nimbus fügen und das freiheitsstolze Volk der Gegenwart wieder gut kaiserlich machen möchten. Es soll ihnen nichts helfen. Was noch von Kaiser und Reich am Vaterlande hängt und seiner freien Entwickelung mit verrosteten Hemmketten entgegentritt, das wird abgeworfen und unsere zerrissenen Fürstenmäntel – bald genug werden auch sie verschwinden von der freien Schulter der Germania, die keiner gekrönten Schutzleute bedarf, um Licht und Recht ihrem Volke zu wahren und das Zepter der Freiheit und Ehre zu halten in starker und fleckenloser Hand!
- ↑ Das Wort Pfalz, altdeutsch Pfalenz oder Palenz, stammt vom lateinischen Palatium, Palast. Die deutschen Wahlkaiser hatten nämlich keinen festen Sitz, sondern zogen im Reiche umher und bewohnten die in den verschiedenen Städten für sie und von ihnen errichteten Kaiserpaläste. Daher nannten wir sie oben Wandelkaiser.