Emden in Ostfriesland

DXXXXVI. Speyer Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Zwölfter Band (1847) von Joseph Meyer
DXXXXVII. Emden in Ostfriesland
DXXXXVIII. Die Kaiserpfalz in Gelnhausen
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EMDEN

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DXXXXVII. Emden in Ostfriesland.




Neue Schwungkräfte bewegen die Gesellschaft, und, angetrieben von der allmächtigen Meinung, dreht sich das Rad der Länder und Völkergeschicke in immer rascherm Fluge. Das Greisen-Geschlecht, das die Zeiten von vorhin gesehen, kann sich in die Gegenwart nicht finden. Es tritt ab, noch ehe es abgestorben ist, oder es wird von dem Rade der Zeit weggeschleudert. Die Generation der Männer ist erwachsen indem großen Umschwung der Dinge und hat zum großen Theil dabei mitgewirkt. Dieser macht die Jugend das Ruder streitig, – eine Jugend, die, von der Gegenwart erzogen, keck herandrängt und sich weiser dünket, als die Väter; eine Jugend, lebendig, betriebsam, klug und gewandt, muthig bis zur Verwegenheit, abgeneigt allem Alten bis zum Fanatismus, begeistert für alles Hohe, was die Idee gebiert; eine Jugend, die Theil nehmen will am öffentlichen Leben und die nicht nur von ihrem Berufe, sondern auch von ihren Fähigkeiten fest überzeugt ist, und welche ihre Ansprüche um so höher steigert, je häufiger sie in den alten Inhabern der Gewalt nichts gewahr wird, als eine Masse abgeschmackter, unfähiger, in ihren Anmaßungen bis zur Albernheit beschränkter und erstarrter Menschen, an denen alle Lehren des Schicksals vorübergingen wie Plato’s Weisheit an einem Idioten.

In dieser wirbelnden Bewegung, wo sich Altes vom Neuen scheidet und in furchtbarem Zwiespalt, in heftiger Wirkung und Gegenwirkung einander bekämpft und aufzureiben trachtet, thut es Einem wohl, den Blick in eine Ecke des Vaterlands zu werfen, wo sich ein kleines Volk selbstständig und heimisch entwickelte, das den Schatz der Ruhe auch noch in den Stürmen der Gegenwart zu retten wußte und jene Stätigkeit bewahrte, welche auf dem in sich gewährten unerschütterlichen Bestand und Besitze ruht. Der Stahlstich führt uns dahin, – unser Bildchen von der Stadt Emden im fernen Ostfriesland.

Der Bewohner des Binnenlandes und der Ebene sehnt sich nach Gebirg und Meer. Als Kind lauscht er keinen Mährchen und Sagen lieber, als denen, welche in den schauerlichen Klüften oder auf den schwindelnden Höhen der Berge vor sich gehen, oder von den unheimlichen Tiefen und grausigen Stürmen und Gefahren des endlosen Wassers erzählen, und als Jüngling ist sein kühnstes Reiseziel wiederum Meer oder Gebirg, wo die Natur zu Wagnissen herausfordert und der Kampf mit den Elementen Leib und Seele stählt. Aber auch der Mann, der erfahrene, gereifte, weilt bei der Betrachtung der verschiedenen Völker und ihrer Thaten und [106] Sitten mit besonderem Interesse bei Gebirgsvölkern und Küstenbewohnern. Hier zeigt sich der Mensch am reinsten in seiner ursprünglichen Eigenthümlichkeit. An der Küste wie im Gebirge (die größeren Städte gelten mehr oder weniger für Ausnahmen) ist der Mensch vorzugsweise auf den Umgang mit der Natur und Seinesgleichen hingewiesen; abgeschlossen vom abglättenden Weltverkehr baut er seinen Ideenkreis kernfest aus und überliefert ihn in starren Formen Kindern und Kindeskindern. Mit dem väterlichen Geschäft erbt die Sitte fort, und wie im Haus, ruht im Stamm und Volk Gesetz und Recht auf dem bewährten Boden von Erfahrung und Gewohnheit. Daher beim Aelpner wie beim Küstenmann das Festhalten am Hergebrachten, Alten und die Scheu, die mit jeder Neuerung oft auch den Fortschritt von sich weist. Dieser patriarchalische Zug der Gebirgs- und Küstenbewohner dehnt seinen Einfluß auch auf die staatlichen und Gemeinde-Einrichtungen aus; es spricht sich dies aus in dem Hange zu möglichst enger und bestimmter Begrenzung der Stämme und Gemeinschaften, Familien und Zünfte. Jede Gemeinschaft hält unerschütterlich auf dem geringsten Rechte, und bitterer Groll und Hader um Kleinigkeiten trennt oft die nächsten Nachbarn.

Also geartet erscheinen uns die Friesen. Sie sind die rüstigsten Männer am ganzen deutschen Meer. Dieser germanische Volksstamm, dessen Macht und Tapferkeit schon die Römer kennen lernten, wohnte ursprünglich zwischen den Rheinmündungen, der Nordsee und der Ems. Durch Drusus wurde er zwar den Römern zinspflichtig, aber schon im Jahre 28 n. Chr. reizten die Bedrückungen, welche einzelne römische Befehlshaber erregten, wieder zum Aufstand: sie gewannen ihre Freiheit zurück und wußten ihre Unabhängigkeit, den Römern gegenüber, in mannhaften, beharrlichen Kämpfen zu behaupten. In den Kriegen der übrigen teutonischen Stämme mit den Römern wird der Name der Friesen nur selten genannt. Ihre Kämpfe fochten sie aus auf eigene Faust und kümmerten sich nicht um die der Nachbarn, der Chauken, Sachsen und Franken. Ohne eine Ausdehnung ihrer Herrschaft zu beabsichtigen, führten indeß doch spätere Fehden mit angrenzenden Stämmen zu größerer Ausbreitung und Niederlassung. Alles Land zwischen Ems und Weser besetzten die Ostfriesen, im Gegensatz zu den die alten Sitze behauptenden Westfriesen, und in den westlichen Küstenstrichen Schleswigs, von der Eider bis Tondern und auf den davor liegenden Inseln treten die Nord- oder Strandfriesen auf. Sowohl Chauken, als Angeln oder Sachsen, die ältern Bewohner dieser Küstenstriche, mischten sich willig mit dem stammverwandten Volk, und mit dem Namen desselben verschwand mit der Zeit ihr eigener.

Stolz auf ihre Unabhängigkeit und mißtrauisch gegen Jeden, von dem sie für ihre Freiheit glaubten fürchten zu müssen, trugen die Friesen den bittersten Haß gegen die Franken und Alles, was ihnen als feindlich bezeichnet wurde. Diesen Haß theilten sie mit den Sachsen. „In stetem Kampfe mit gefährlichen Feinden und dem Meere, welchem sie einen großen Theil des Bodens abgerungen, haben die Friesen in ihrem Marschlande, wie die [107] Schweizer auf ihren schneebedeckten Alpen, hohes Kraftgefühl, Muth, Freiheits- und Vaterlandsliebe genährt, und bloß die Lage ihres Landes, nicht Mangel an kriegerischer Tüchtigkeit, war die Ursache, daß sie den wiederholten Angriffen der Franken früher erlagen, als die Sachsen.“ Auch ihrem Glauben blieben sie, wie die Sachsen, am längsten von allen germanischen Stämmen treu. Nirgends wurde der Kampf um die heidnischen Altäre blutiger geführt, nirgends war er wechselvoller, denn das Friesenvolk verlor, wenn auch oft besiegt, nie seine Spannkraft. Bei jedem neuen Anlauf schleuderte es das aufgedrungene Kreuz wieder von sich. Aber auch in diesem großen Kampfe scheinen sie nicht als Verbündete gemeinschaftlich mit den Sachsen gegen die fränkischen Gewaltherren gefochten, sondern nur die günstigen Wendungen des Sachsenkriegs für sich benutzt zu haben. Diese hartnäckige Abgeschlossenheit, diese Scheu vor allem Bündtnerwesen ward ihr Verderben. Karls des Großen Heeresmacht und dem Bekehrungseifer des Bischofs Luidger, eines geborenen Friesen, können sie, nachdem ihr tapferer Fürst Ratbod erlegen und in freiwillige Verbannung gegangen ist, nicht länger widerstehen. Um 790 fügen sie sich ihrem Geschicke, leisten den Franken Heeresfolge, stehen nunmehr den Sachsen feindlich gegenüber, treten in das alldeutsche Reich des großen Kaisers wie alle übrigen von ihm unterworfenen Stämme, und erhalten Grafen, als Reichsbeamte, zu Wächtern der staatlichen Einheit und zu Schirmherren der alten Freiheit, welche Karl schützte, nicht vernichtete. Die Regierungsgewalt der Reichsgrafen dauerte indessen nicht länger, als die Tüchtigkeit der Kaiser selbst gedauert hat, und da es mit dieser bald zu Ende ging, so traten sie, erbittert durch wiederholte Einfälle der Normannen in ihrem Gebiete und von dem Reiche schutzlos gelassen, zu dem freien friesischen Bund der sieben Seelande zusammen. Die Reichsgewalt versuchte vergeblich, die Abgefallenen zu züchtigen. Sie widerstanden und das Volk der Friesen blieb unabhängig. Nun, da kein fremdes Gesetz mehr im Lande herrschte, bauten sie das Haus ihrer Verfassung und ihres Rechts fester als früher aus. Eine gewandte Hand skizzirte dieses Gebäude so: „In der Nähe von Aurich wurde alljährlich beim Upstalsboom (Obergerichtsbaum) der allgemeine Landtag abgehalten, wozu die einzelnen Landgemeinden ihre Boten sandten, und wo man sich über das allgemeine Beste berieth und über das Landrecht einigte. Die Friesen wußten und fühlten es, was der Grund wahrer Volksfreiheit sey; eine eigentliche Konstitution, die von Gewaltherrschern verdreht und gedeutelt werden kann, sucht man vergeblich bei ihnen: an ihrem freien Stuhl und der freien Sprache hatten sie ein besseres Palladium ihrer Rechte. „Edler freier Friese“, dies war der schöne Gruß, womit ein friesischer Mann den andern empfing, und lange wachten sie mit Eifer darüber, daß derselbe eine Wahrheit bleibe. Der Stamm der Brokmer duldete selbst, damit die gemeine Freiheit nicht gefährdet sey, keine festen Schlösser und Burgen in seinem Gebiete. Trotz jenes ganz Friesland bis zur Weser umschlingenden Bundes hatte jede Gemeinde ihre besondere Verfassung, selbst ihre besonderen Rechte; eine jede wählte ihren Richter auf ein Jahr; diesem standen, damit der richterlichen Willkür [108] vorgebeugt werde, Talemänner (Sprecher) zur Seite. Ueberdies war eine doppelte Appellation gestattet, ein Mal von dem Richter der Gemeinde an die des Stammes, das andere Mal von diesem an den allgemeinen Landtag am Upstalsboom. In kirchlicher Hinsicht standen die Friesen unter den Bischöfen von Utrecht, Bremen und Münster; auch dem Klerus gegenüber behaupteten sie ihre Freiheit mit Erfolg; sie gestanden demselben nur freiwillige Spenden zu; von Zehnten und dergl. war bei ihnen nicht die Rede.“ – Das friesische Recht, in vielen Bestimmungen dem angelsächsischen ähnlich oder gleich, unterschied sich von diesem durch mildere Strafgesetze; namentlich traf den Freien nur bei Tempelschändung der Tod. Dagegen waren ihre Gerechtsame deutlich und fest dort niedergesetzt. „Die Friesen sollen freie Bürger seyn, so lange der Wind aus den Wolken wehen und die Welt stehen wird.“ – „Der freie Friese soll auf keiner Heerfahrt weiter ziehen, als mit der Ebbe aus und mit der Fluth wieder zurück, wegen der Noth, daß er das Ufer alle Tage bewahren soll wider die salzige See und die wilden Seeräuber.“ – Freiheit war der Odem der ganzen friesischen Gesetzgebung.

In solcher Weise hat sich des Friesenvolks Gemeinwesen gebildet und so stand es viele Jahrhunderte durch, von den Stürmen der Zeit unangefochten, da – eine große, ernste Gestalt, blickend hinaus von der Höhe seiner Deiche und Dämme in das tiefbewegte Meer, mit dem es um die Herrschaft seines Bodens im ewigen Kampfe lag, – und rückwärts hin auf die Binnenländer, wo Krieg und Habsucht unter den verwandten Stämmen dauernden Hader nährten. Niemals Fehde mit den Nachbarn suchend und aller Gelüste nach Vergrößerung seiner Macht baar, war es zufrieden und glücklich im Genuß seiner Freiheit. Während die meisten andern deutschen Volksstämme übereinander geschwemmten Völkerflötzen glichen, zusammengeführt von der Fluth des Kriegs, der Niederlassung und der Eroberung, stand der Friesenstamm allein am reinsten im ersten Urcharakter da. Treue, stolzes Selbstgefühl und Vaterlandsliebe, durch den Kitt der freiesten Verfassung innig verwachsen, gaben dem Charakter des Friesen sein scharfes, festes Gepräge. Das Volk hauste stolz und frei auf seinen Höfen, durch die Erblichkeit von den Vätern aus grauer Vorzeit her überkommen, und ärndtete unverkümmert den Segen, der auf seinem Boden und seinem Fleiße haftete.

Aber kein Glück währt beständig und auch das der Friesen sollte nicht immer dauern. Ihr so trefflich ausgebildetes, wahrhaft republikanisches Gemeinwesen blieb nicht immer von dem Gewürm frei, welches die edelsten Gebäude der Volksfreiheit so häufig zu Grunde richtet: Aristokratie und Hierarchie zerfraßen allmählig die Grundfesten. Aus der Mitte der gleich Freien erhoben sich in Zeiten der Gefahr einzelne Häupter. Sie bauten Burgen am Meer, Burgen im Lande zum Schutz der Bewohner gegen Seeräuber und Einfall der Nachbarn, und diese Burgherren verwandelten sich nach und nach in kleine Despoten, welche die Freien drückten und jochten, [109] in gegenseitigen Fehden das Mark des Landes aufzehrten und beutelustigen Stärkeren in die Hände lieferten. In diesen Wirren war es den Pfaffen ein Leichtes, ihre Herrschgelüste zu befriedigen, und die Bischöfe, im Bunde mit der kaiserlichen Macht, kamen zur Gewalt, die sie mit den kaiserlichen Statthaltern, den Grafen von Holland, theilten. Doch sträubten sich die Friesen noch lange Zeit, das Joch anzuerkennen, und erst 1457 kam ein Vertrag zu Stande, kraft dessen sie wieder eintraten in den deutschen Reichsverband, welchen sie seit 500 Jahren verlassen hatten. Dieser Schritt reuete sie bald; nun aber vergeblich. Nachdem sie sich nutzlos der Erbstatthalterschaft des Herzogs Albrecht von Sachsen und seiner Nachfolger zu erwehren gesucht hatten, kam Westfriesland 1523 durch Herzog Karl von Geldern an Karl V., wurde ein Theil des burgundischen Erbes und hat seitdem die Schicksale der Niederlande getheilt. Immer aber bewahrten die Friesen den tapferen Sinn ihrer Altvorderen, waren würdige Genossen der Siege der holländischen Fahnen und blieben allezeit eines besseren, als des ihnen gefallenen, Looses würdig.

Dies der Blick auf das Friesenvolk im Allgemeinen. Betrachten wir nun noch besonders das Land, dessen Hauptstadt uns der Stahlstich verbildlicht.

Ostfriesland, des deutschen Landes Nordwestecke, ein Niederland, das sich nur wenig über den Spiegel des Meeres erhebt, ist ein den Fluthen der See und den Gewässern der Moore abgerungenes Erbe seiner Bewohner. Geest und Haide, Moore und Meer umlagern den goldenen Saum des Landes, das Marschland, dessen reichster Theil wiederum die Polder sind, d. h. das vom Meere angesetzte und künstlich eingedeichte Marschland. Die Deiche nennt der Friese seinen „güldenen Ring“ um das Land. Mit Dämmen und Kanälen zahlt er seinen Tribut an das Meer, das gewaltsam nimmt, wenn ihm dieser versagt wird. So ward der Dollart, einst ein herrliches Land mit fünfzig blühenden Ortschaften, „wegen Saumsal in der Verwahrung der Deiche“ von 1277 bis 1287 von den Fluthen zurück erobert und in einen Meerbusen verwandelt. Die Kanäle sind die Straßen des Landes, sie verbinden fast jedes Dorf mit Emden; gleich zahlreich sind sie in den Aemtern Aurich und Pensum. Die Ems und Leda sind des Landes Hauptflüsse, beide schiffbar. „Auf diesem „„merkwürdigen Niederland““, so schreibt ein kundiger Beobachter, „am Nordsaum des deutschen Landes, auf meeresgleichen Wiesen, hat, wie im Süden in den Felsenthälern der Alpen, altgermanische Freiheit eine letzte Freistätte gefunden und in zahllosen Kämpfen zu behaupten gewußt, und wenn auch des Landes politische Selbstständigkeit unterging, so ward doch aus ihren Trümmern vollkommene Freiheit der Person und vollberechtigtes Eigenthum der Bauern gerettet. Diese hergebrachte Freiheit, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit des Gemeindelebens, und Wohlstand, der Widerschein früherer ruhmvoller Tage, geben noch immer den Marschbauern einen stolzen, unabhängigen Sinn. Die Phantasie hat ihre Gaben nicht reich ausgestreut aus diesen künstlichen, [110] wagerechten, in Vierecke eingetheilten Boden; aber wackere, umsichtige, bis zum Eigensinn beharrliche, freiheitsliebende Männer erzeugt und ernährt er. Reichthum ist in allen Marschgegenden zu Hause, wenn auch hin und wieder durch die Ungunst der letzten Zeiten in Verfall; in einigen herrscht wahrer Luxus, wie kaum irgendwo bei Landleuten, und neben der aus aller Zeit stammenden großen Mannichfaltigkeit von bunten Kleidertrachten haben sich die seltsamen Gebräuche, Sitten und Einrichtungen der Vorfahren erhalten, ein treues Bild altgermanischen Volkslebens.“ – Des Wohlstandes Hauptquellen sind die Landwirthschaft (auf 5000 freien Bauerhöfen sind Lehngeld, Erbunterthänigkeit, Hut- und Triftgerechtigkeit, Frohnden, Zehnten etc. unbekannte Lasten!), Torfgräbern (sie ernährt der Einwohner), Fischerei, etwas Kunstfleiß und lebhafter Handel, namentlich mit Erzeugnissen des Ackerbaues und der Viehzucht, nach Amsterdam, Bremen, Hamburg und England durch die friesischen Haupthäfen: Emden, Leer, Norden und Karolinensiehl.

Nachdem der Bund der sieben Seelande zerfallen und die Herrlichkeit des freien „Upstalsbooms“ untergegangen waren, setzten auch in Ostfriesland sich einzelne Häuptlinge an die Spitze größerer oder kleinerer Landestheile und befehdeten sich unter einander. Endlich wählten sie sich ein gemeinschaftliches Oberhaupt, dem man auf einem allgemeinen Landtage 1453 die Würde eines Regenten und Oberherrn von Ostfriesland zugestand, jedoch mit ausdrücklicher Sicherstellung aller dem Lande und den Einzelnen eigenen Rechte und Freiheiten. Ulrich Cyrksena wurde der Mächtigste derselben; er unterwarf sich die übrigen ostfriesischen Herren, trug dem Kaiser Friedrich III. 1454 Ostfriesiand als Lehn an und wurde dafür in den Reichsgrafenstand erhoben. Der bedeutendste unter seinen Nachkommen war Edzard der Große. Ihm verdankt das Volk, außer der Vergrößerung des Gebiets, die Zusammenstellung des ostfriesischen Landrechts. Unter ihm gewann auch die Reformation dort festen Boden. Unter Edzard III. litt das Land viel vom niederländischen Bürgerkrieg, dessen Parteien es oft überschwemmten. Kurze Zeit nachher erklärten Emden und andere Städte sich für den reformirten Glauben und zwangen ihren widerspenstigen Grafen im Vergleich zu Delfziehl (1595) zu mancherlei Zugeständnissen in kirchlicher und bürgerlicher Hinsicht. In beiden Theilen lebte jedoch die Mißstimmung fort und schürte die Streitigkeiten zwischen den Grafen und den Ständen auch während des dreißigjährigen Krieges, und diese arbeiteten mit Einfällen fremder Völker, Pest, Sturmfluthen, strengen Wintern, Mißwachs und Theuerung gemeinsam am Ruin des Landes. Dennoch wußte sich das Volk auch aus diesen schweren Zeiten zwei theure Kleinode zu retten: die ostfriesischen Konkordate, vom 2. Juni bis 28. September 1599 zu Emden von dem allgemeinen Landtag mit den Grafen abgeschlossen, und der sogenannte osterhusische Vergleich von 1611 gaben den Ostfriesen das Fundamentalgesetz ihrer Verfassung, das bis zu den neuesten Zeiten und sogar noch unter der preußischen Regierung in voller Kraft geblieben war. An Preußen kam Ostfriesland kraft der 1715 vom Kaiser ihm ausgestellten Belehnungsurkunde [111] (eine 1691 beschlossene Erbverbrüderung zwischen den Cyrksena’s und Braunschweig-Lüneburg erhielt die kaiserliche Bestätigung nicht) nach dem kinderlosen Tode Karl Edzards, mit welchem die männliche Linie des cyrksena’schen Hauses nach dreihundertjähriger Regierung ausstarb, im Jahre 1744. Die preußische Regierung wußte das Mißtrauen, mit welchem sie im Lande empfangen wurde, durch Erhaltung und Achtung der alten Landesakkorde und der ständischen Verfassung, so wie durch durchgreifende und zweckmäßige Restauration des auf diesem alten Fundamente ruhenden Staatsgebäudes, in Vertrauen umzuwandeln und verhalf dem durch die unaufhörlichen inneren Zwiste und äußeren Bedrückungen gesunkenen Wohlstand zu neuer Blüthe. – Desto härter traf die Einverleibung des Landes erst in das Königreich Holland, dann in das französische Kaiserreich das Volk der Ostfriesen, das nun seine Rechte und Freiheiten zertrümmert und mit Füßen getreten sah. Der Befreiungskrieg machte zwar auch sie frei von der französischen Herrschaft; die volksverrätherische Diplomatie gab sie jedoch am 15. December 1815 an England Preis. Ostfriesland ward eine hannöverische Landdrostei.

So ist des großen friesischen Volksstammes Freiheit und Unabhängigkeit verloren gegangen. An der langen Meeresküste und auf den Inseln zerstreut sind die freien und edelen Friesen, „welche keinen Herrn über sich und keinen Knecht unter sich duldeten und in ächt germanischer Art nur von der Volksgemeinde Recht und Gesetz nahmen“, nach und nach von Adel und Fürsten überwältigt und ihrer staatlichen Selbstständigkeit beraubt worden. Sie theilten das gemeine deutsche Loos. Früher hatten sie, sich selbst genug, das große Ganze von sich gestoßen. Nachher verließ sie das große Ganze und zuletzt gingen sie unter in dem allgemeinen Schiffbruch der deutschen Freiheit und Unabhängigkeit. Und als sie wieder erobert war, 1813, mit Strömen Bluts; da wurden die Friesen von dem Wiener Fürstenkongreß betrogen, wie wir Alle betrogen worden sind: – sie wurden verschachert und verhandelt an fremde Herren, und der schnöde Akt der gesalbten Hebräer als legitim gestempelt.

Emden, Ostfrieslands bedeutendste Seestadt, liegt am wohlgeschützten Dollart und unweit der Emsmündung. Es zählt gegenwärtig gegen 13,000 Einwohner. Die Stadt zeigt allenthalben holländischen Schnitt und hat, die sieben Kirchen und das nach dem Muster des antwerpener gebaute Rathhaus ausgenommen, wenig Sehenswerthes. Alterthümliches und Modernes behauptet neben einander seinen Platz und läßt den Beschauer zu keinem Gesammteindruck des Bildes kommen. Ein Zeugniß für die einstige große Blüthe und den noch nicht gesunkenen Wohlstand der Stadt geben die vielen, reich ausgestatteten und vortrefflich geleiteten Armen- und sonstige Unterstützungsanstalten. Emden, das 1595 freie Reichsstadt unter Hollands Schutz wurde, steht als ein Unicum in der Geschichte des dreißigjährigen Kriegs da: während alle Länder und selbst Ostfriesland unter seiner blutigen Geißel verödeten, gedieh diese für damalige Zeit feste Stadt zu Macht und Reichthum und einer Bevölkerung von 22,000 Einwohnern (die angesehenen und reichen Familien des Flachlandes suchten hier eine Schutzstätte), [112] und es sank von seiner Höhe herab, als nach dem westphälischen Frieden die zerschlagenen Völker im übrigen Deutschland wieder zu athmen und die Glieder zu regen begannen. Die preußische Regierung suchte Emden durch Errichtung eines Freihafens und durch Handelsverbindungen mit Indien und China zu heben; kräftiges Leben kam aber erst durch den siebenjährigen, den englisch-nordamerikanischen und den französischen Revolutions-Krieg in Ostfrieslands Handel und Schifffahrt. Damals betrug die Zahl der auslaufenden großen Seeschiffe über 1000. Diese ganze Herrlichkeit vernichtete England während seines Zwistes mit Preußen, 1806, mit unvergleichlichem Eifer. In kurzer Zeit verlor Emden durch englische Kaper für 3 Millionen Gulden Eigenthum und fast sämmtliche größere Seeschiffe. Während der holländischen Herrschaft (1806–1810) war die einst so stolze Stadt so tief gesunken, daß sie nur noch in der Einträglichkeit des Schleichhandels einen Rettungsanker sah und benutzte. Aber auch diese Quelle floß, nachdem Napoleon die Küstensperre mehr und mehr vervollkommnete, spärlicher und versiegte endlich ganz. Nach den napoleonischen Kriegen strebte zwar allenthalben der Verkehr seine alten Wege wieder einzuschlagen und neue aufzufinden; für Emden war jedoch die gute Zeit vorbei. Andere friesische Häfen erhoben sich; und neben den zwei großen Handelsplätzen an der Elbe und Weser konnte es niemals eine Bedeutung für den Welthandel wieder erlangen. Hamburg und Bremen standen neben Emden wie Riesen neben einem Zwerg.

Im Jahre 1570 besaß Emden 600 Seeschiffe; auch in der Periode der preußischen Herrschaft war die Handelsflotte noch stark; jetzt ist die Zahl der registrirten Seeschiffe auf 84 gesunken.

Für Emden kann wieder eine große Stunde nur dann schlagen, wenn der deutsche Flottentraum eine Wahrheit wird. Emdens Hafen ist der vortrefflichste an der ganzen Nordsee und bietet alle Erfordernisse zu einem Kriegshafen, der den von Portsmouth an Großartigkeit nicht nachstehen würde. Napoleons Blick hatte hier die Stelle erkannt, auf welcher, England gegenüber, ein großer Seehandelsort und ein unbezwingbarer Waffenplatz erstehen sollte: der russische Winter von 1812, dem ein so kurzer Völkerfrühling folgen sollte, vernichtete den Plan mit seinem Entwerfer. Wäre Deutschlands Einheitstraum in jener Zeit Wirklichkeit geworden, – wäre damals ein deutsches großes Reich emporgewachsen – dann würde auch für Emden manche gute Frucht gereift seyn; aber die junge Saat, die unser Herzblut düngte, zerschlug der Hagel europäischer Despotentücke. Ob der neue Völkerfrühling den alten Traum in’s Leben ruft? Ja, wenn das souveräne Volk es will – und in der deutschen Union mag dann auch der „edle Friese“ die Tage wieder sehen, wo kein deutscher Stamm freier war, denn er, und keiner glücklicher.