Die neue Schrannenhalle in München
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NEUE SCHRANNENHALLE
in München.
„Unser täglich Brod gib uns heute!“ ist eine Bitte aller Religionen, aller Sprachen und jeder Kreatur. Der Vogel im Gezweige zwitschert sie, das Huhn im Hofe gackert sie, das Rind am Wagen und im Stalle macht sie zu einem dröhnenden Klageruf, der wedelnde Hund spricht sie mit den Augen und leckt sie mit der Zunge, das Pferd wiehert und stampft sie, dem sorgenden Menschen wird sie oft zum schweren Seufzer und das fromme Kind betet sie der Mutter nach im Vaterunser des Morgen- und Abendsegens. So gewichtig ist das kleine Wörtchen „Brod“, daß es längst viel mehr bedeutet, als das Gebäcke zur allgemeinsten Nahrung. Es hat Einer „sein gutes Brod“ nur, wenn er sein gutes „Auskommen“ hat. Um das Wort „Bettelbrod“ flattern die Lumpen des Elends, „Brod und Spiele!“ war der Ruf des Römervolks in seiner tiefsten Versunkenheit, und den Deutschen verfolgt das schlimme Sprüchwort: „Weß Brod ich ess’, deß Lied ich sing.“ Tausende haben ein „hartes Brod“ bis an das Grab, und für Tausende ist der „Brodkorb“ so hoch gehängt, daß sie nie im ganzen Leben eines „guten Bissens“ froh werden. Gerade diese sind es, die am brünstigsten bitten jeden Tag: „Unser täglich Brod gib uns heute!“
Unsere Zeit hat viele wunde Stellen des Volkslebens aufgedeckt, und Staatsärzte aller Art kurirten und quacksalberten daran herum. Die empfindlichste Wunde nennen sie Proletariat. Die Wunde ward geschlagen durch Uebervölkerung und Mangel an Arbeit und frißt immer mehr um sich durch die steigende Vertheuerung der Lebensmittel.
Das Proletariat mehrt sich in schreckhaftem Maße aus dem versinkenden Stande der zünftigen Handwerker. Nicht die zeitweise Nahrungslosigkeit Unverheiratheter, ob sie nach Arbeiten der Hände oder des Kopfes suchen, sondern die Verarmung der Familien, die früher im engen, ängstlich geschützten Kreis ihrer bürgerlichen Gewerbe ein bescheidenes, aber auskömmliches Brod hatten, diese wird in den Städten, und zwar in großen und mittlern Städten mehr, als in kleinen größtentheils dorfartig auf landwirthschaftliche Erwerbsquellen angewiesenen, zu einer von Tag zu Tag schwerer drückenden Last. Da geht es steil bergab: erst Steuerreste, dann Erlaß der Steuerreste, Unmöglichkeit des Steuernzahlens, Verkauf des Eigenthums, – Almosen! Die Zahl der Almosengeber [60] mindert sich, die der Almosenempfänger mehrt sich. Und um so rascher versinkt eine Zunft, je mehr sie der Konkurrenz der Fabrikthätigkeit ausgesetzt ist. Die Fabriken und die sie mehr und mehr vervollkommnenden Erfindungen und Entdeckungen im Bereiche der Natur greifen nach Zahl und Umfang täglich mächtiger um sich, während der arme Handwerker, die Fesseln des Zunftzwangs an Händen und Füßen, sich kaum noch rühren kann zwischen der Sorge um Verdienst, der ihm noch immer nach altem Styl berechnet wird, und der Angst um die nothdürftigsten Lebensmittel, die er sämmtlich mit den doppelten, oft dreifachen Preisen neuesten Styls bezahlen soll. Ein goldener Boden droht verloren zu gehen.
Der Verfall der Zunft begann mit dem Wurmfraß in ihrem Innern. Dieser äußerte sein Daseyn schon im 17. und noch hervortretender im 18. Jahrhundert dadurch, daß dieses damals auf seinem Höhepunkte stehende Institut seine Macht zur Monopolisirung des lokalen Markts mißbrauchte. Stadt gegen Stadt, Gewerbe gegen Gewerbe schloß sich ab, aller Schwung des allgemeinen gewerblichen Fortschritts erlahmte. Das ist die Zeit der wirthschaftlichen Stagnationsperiode, welche der Verfasser von „Abbruch und Neubau der Zunft“ vortrefflich schildert. Der ganze Bildungstrieb, sagt er unter Anderem, vergailt unter dem Druck des beschränkten Marktes. Bald geht das Trachten dahin, die Vortheile der Zunftexklusivität unter allerlei Formen für die bevorrechteten Meisterfamilien erblich zu machen, ja sogar sie auf Wohnungen zu radiciren. Real- und Banngewerbrechte, Marktzwang, Ehezwang zu Gunsten von Meisterstöchtern und Meisterswittwen, Fixirung und Beschränkung der Zahl der Lehrlinge und Gesellen, Brutalitäten gegen wirkliche und vermeintliche Pfuscher, das Jagen der sogenannten Bönhasen, Ueberbürdung des Jungmeisters durch übertriebene kostspielige Meisterstücke, durch allerlei Auflagen und Dienstleistungen, Zwangspreise u. s. w. – dieser Inhalt wurde jetzt als Inbegriff der Zunft betrachtet. In diesem Sumpf mußte jeder Fortschritt stecken bleiben... Man könnte Bücher über das unglaubliche Unwesen schreiben. Der bayerische geheime Kanzler und Konferenzminister A. W. Freiherr v. Kreittmayer († 1790) behauptet: „Vor dem Reichsschluß von 1731 (wegen Abstellung der Handwerksmißbräuche) war der Hund nicht mit so viel Flöhen, als die Handwerker mit Mißbräuchen angefüllt!“
So lange die Zünfte herrschten, blieb der Landbau stationär, der Grundbesitzer arm, das ganze Güterleben fiel in Erschöpfung. Da schlug die Stunde der Befreiung des Bauernstandes von den feudalen Lasten, die einst versperrten Märkte sind geöffnet, der Verkehr ist erleichtert durch Dampf und Eisen, – und wenige Jahre der Theuerung landwirthschaftlicher Erzeugnisse brachten die erfreulichste Umgestaltung in den Verhältnissen des deutschen Landmanns hervor. Ein ähnliches und kein anderes Mittel kann den gewerblichen Bürgerstand vom völligen Verfall retten: Befreiung der Gewerbe von den Fesseln und Lasten der Zunft. Nur vollständige Gewerbefreiheit kann neues Leben in die Gewerbe bringen. Der Zunftzwang, heißt es in „Abbruch [61] und Neubau der Zunft“, der starre Bann fest abgeschiedener Arbeitskreise, hindert die Kapitalkoncentration, den größeren Betrieb, die Arbeitstheilung und ihr ebenso wesentliches Gegenstück, die Arbeitsvereinigung, die Anwendung der Maschine! Der Zunftzwang ertödtet den Trieb nach rationeller technischer Bildung, und indem er mit der ungehinderten wirthschaftlichen Entfaltung des Individuums auch die Wahrscheinlichkeit künftigen Erwerbs ausschließt, entzieht er den Kredit! Die einzelnen Elemente der Industrie wechseln, einander anziehend und abstoßend, in schnellen Kombinationen ab, bald an diesen, bald an jenen Mittelpunkt anschießend: nur wenn die freieste Bewegung in der ganzen Volkswirthschaft herrscht, finden sie auf’s Schnellste ihre beste Verwendung und laufen nicht Gefahr, todt zu liegen!
Ohne das starre Festhalten der Zünftler am Alten in den meisten deutschen Ländern würde die Gewerbefreiheit, die, nach Englands und Frankreichs Vorgang, von Preußen, einigen kleineren Staaten und jetzt auch von Oesterreich eingeführt ist, längst durch das ganze Vaterland ihre belebende Kraft gezeigt haben, und längst wären, dem deutschen Geiste angemessen, unter dem Schirm der Gewerbefreiheit freie Gewerbsgenossenschaften zu gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamen Unternehmungen zusammen getreten – denn etwas Anderes kann der Neubau der Zunft nicht hervorbringen; – aber nein, in einem Theile Deutschlands fand die Gewerbefreiheit halb und halb, im andern ganz und gar, im dritten gar nicht Eingang, die bedrängten Kleingewerbe, an der morschen Krücke des zünftigen Schutzes dahin wankend, sinken mehr und mehr, – und selbst die polizeilichen Beschränkungen des Getreidemarkts verhelfen ihnen nicht mehr zu billigerem Brode!
Auch hier ist die Zeit vom Publikum einstimmig geforderter zunftgeistiger Polizeieingriffe vorbei, auch hier, auf dem Getreidemarkt, ertönt der Ruf: Freiheit! Freiheit des Verkehrs verlangen Producenten und Verkäufer, und selbst die Konsumenten sind der Ueberzeugung nahe gebracht, daß nur durch die Anstrengungen in Produktion und Beifuhr von Körnerfrucht, zu welchen die freie Konkurrenz ermuthigt, dem Mangel wie der Uebertheuerung die sicherste Schranke gezogen sei.
Diese Ansichten sind ebenfalls neu; ihr Gegentheil reicht bis in die ältesten Zeiten hinauf. An staatssorgliche Aufspeicherung von Getreide erinnern schon die sieben fetten und die sieben mageren Kühe zu Josephs Zeit im Lande der Aegypter. Athen hatte eine ausführliche Gesetzgebung über Getreidehandel, Magazinirung und Marktpolizei. Es gab geregelte Zufuhren, hauptsächlich vom Pontus her, Kornflotten, die von Kriegsschiffen geleitet wurden, ein See- und Handelsrecht, das die Ausfuhr des einheimischen Getreides verbot, der Einfuhr des fremden den Piräus als alleinigen Stapelplatz anwies, für auswärtiges Getreide nur einzelnen Städten ein Stapelrecht bewilligte, den inländischen Kauffahrern die Pflicht auferlegte, unter den Rückfrachten auch Korn zu [62] laden, und den Fremden von dem Korn, das sie nach dem Piräus brachten, nur ein Dritttheil wieder auszuführen erlaubte. Da gab es Behörden (die Sitophylaken), welche die eingeführten Vorräthe verbuchten und Aufkäuferei, Mehl- und Brodpreise überwachten, also Marktmeister nach heutigem Begriffe. Die griechischen Marktmeister (Sitonen) hatten die Kornkäufe im Staatsauftrage zu besorgen. Ferner gab es da Preisermäßigungen und Austheilungen von Brod oder Getreide an die ärmeren Bürger, Redner, welche gegen die Wucherer eiferten, und endlich einen Kriminalkodex, welcher die Uebertretung der Korngesetze sogar mit Todesstrafe bedrohte! – In gleicher Weise stand im römischen Reiche die Sorge für Beschaffung der Lebensmittel unter den Regierungspflichten obenan, ja, sie wurde so zur Hauptpflicht des Staats gemacht, daß endlich der Staat selbst unter ihrer Last und ihrer verführenden Gewalt zu Grunde ging. Tacitus hat uns die Stelle aus einem Briefe eines der staatsklugsten Kaiser an den Senat erhalten, welcher die Sorge für die Volksnahrung geradezu für die wichtigste aller Herrscherpflichten erklärt. Das Brod war zum Köder geworden. Hatte schon Cicero geklagt, daß C. Gracchus durch seine Getreidespenden den Staatsschatz erschöpfe, wie hätten seine Worte gelautet, als das römische Volk durch die Usurpatoren- und Despotenpolitik planmäßig zum Gesindel erniedrigt war und wie Gesindel abgefüttert, ja, nicht bloß dies, sondern als entscheidende Macht im Staate, gefüttert und belustigt werden mußte! Natürlich gilt dies vorzugsweise von dem Pöbel der großen Hauptstädte Rom und Konstantinopel, Alexandria und Antiochia. In Rom wurden zuerst Geld- und Kornmarken an die Hunderttausende von Staatsbettlern ausgetheilt. Schon nach den ersten Kaisern konnte Jedermann diese Marken nach Belieben verkaufen oder gar vererben. Trajan vertheilte sie auch an Kinder, und Diocletian führte sie in Konstantinopel ein. Die Ausgaben dafür stiegen in’s Unermeßliche. Für Errichtung von Kornflotten und Handelsgesellschaften (navicularii) und Beischaffung von Kornlieferungen, die unter die Leitung des Praefectus annonae (außerordentlichen Getreide-Kommissärs) und unter die Oberaufsicht des Stadtpräfekten gestellt war, mußten die Einkünfte ganzer Provinzen angewiesen werden! So ward der Koloß reif für den Fußtritt der Barbaren. – Im Mittelalter vertraten lange Zeit und durch viele Länder die Bettelsuppen der Klöster die Stelle der römischen Brodmarken. Dies artete aus zu einer nothgedrungenen Wohlthätigkeit des Krummstabs überall, wo nach und nach der größte oder der beste Theil des Grundbesitzes in die Hände der Geistlichkeit kam und aus freien, frohen, fleißigen Bauern gedrückte, mißmuthige und faule Ackerknechte wurden. Nur der freie Fleiß nährt sich selbst. Sein Gegentheil offenbart uns im Elend des Volks noch heute die pyrenäische wie die apenninische Halbinsel, am niederschlagendsten Portugal und der Kirchenstaat. – Aber auch die neuere und die neueste Zeit mußten noch durch sehr herbe Erfahrungen, durch nutzlose Verschwendung von Millionen und den Untergang Tausender von Menschenleben, zum Siege der Wahrheit beitragen, daß der Staat, selbst der kleinste, nicht die Mittel hat, um nur die bloße Sättigung der hungrigen Mägen [63] abgesehen von Allem, was die Gesundheit und der Gaumen noch beanspruchen möchte – auf seine Kosten zu ermöglichen, und daß ein Aufkaufen der Brodstoffe für Staatsrechnung so wenig fähig ist, Theuerung und Hungersnoth zu verbannen, als willkürliche Preisbestimmungen fähig sind, auf die Dauer für die Konsumenten günstig auf den Markt einzuwirken. Der französische Nationalkonvent hatte, um das Volk gegen Hunger und Theuerung zu schützen, eine Commission du commerce et des approvisionnements (Handels- und Verpflegungsamt) in Paris ernannt. Diese Behörde hatte vollkommene Gewalt, über die zum Kornaufkauf nöthigen Summen zu verfügen, Maximalpreise nicht nur für Getreide und Mehl, sondern sogar Zwangspreise für alle Gegenstände des ersten Bedürfnisses, selbst Feuerung, Getränke und Kleidungsstoffe (Seidenwaaren allein ausgenommen) fest zu setzen und alle tarifwidrig in Preis gestellten Brodfrüchte und Mehlarten zu konfisciren! Nie verfügte eine Behörde über mächtigere Mittel für ihren Zweck! Und was war der Erfolg? Die Ausgaben dieser „Hungerkommission“, wie das Volk sie nannte, erreichten die ungeheuere Summe von 300 Millionen Francs monatlich, 10,000 Beamte der Kommission wurden dick und fett, der Getreidehandel war vernichtet, in 15 Monaten lag ein Deficit von 1200 Millionen offen da, und das französische arme Volk der Straße, selbst in jenen gräßlichen Tagen noch erhaben über des römischen Pöbels „Panem et Circenses!“ stürmte mit dem Rufe „Brod und die Verfassung von 1793!“ in den Sitzungssaal des bethörten Konvents. – Eine Erfahrung der neuesten Zeit lieferte die russische Brutalität in den Donaufürstenthümern während des russisch-türkischen Kriegs von 1828 auf 1829. Graf Pahlen, der russische Heerführer, drohte mit Knute und Tod jedem Bauern und Kornhändler, der sein Getreide nicht um den von ihm befohlenen Preis für die russische Armee ablasse. Sofort hörten alle Zufuhren für die Armee auf, Tausende von Soldaten kamen durch Hunger und Elend um, und Pahlen war genöthigt, seine unbedachte Anordnung zurück zu nehmen, um den Rest des Heeres zu retten. In beiden Fällen wurde die liederliche Wirthschaft bedeutend unterstützt durch die Spitzbüberei, um die Resultate der Unternehmungen möglichst verderblich zu machen gerade für Diejenigen, für welche sie ausschließlich sorgen sollten.
Maßregeln von solchem Umfange sind zwar nicht wieder vorgekommen, aber annähernd ist noch Manches auf diesem Verkehrsfelde gesündigt worden. In der Nothzeit von 1846 und 1847 ließ Ludwig Philipp Brodkarten vertheilen, jedoch nur den bedürftigeren Klassen. Das englische Parlament bewilligte im Februar 1847 8 Millionen Pfund Sterling, um der wahrhaften Noth in Irland abzuhelfen durch Aufkaufung und Vertheilung von Getreide. Beide Maßregeln waren gut, und Niemand tadelte sie. Dagegen war es ein Rückfall zu den alten Mißgriffen, daß Ludwig Napoleon 1854 die Stadtgemeinde von Paris nöthigte, den Preis des Weizenbrodes auf 40 Centimes das Kilogramm (gleich 5½ Kreuzer für das Zoll-Pfund) zu erhalten. Die Stadtkasse wurde dadurch gezwungen, die Differenz zwischen dem officiellen und dem wirklichen Preis aus ihren Mitteln [64] auszugleichen, d. h., noch ehe die Theuerung in Frankreich ihren Höhepunkt erreicht hatte, wöchentlich nicht weniger als 6–800,000 Franken nicht etwa bloß für die Armen, sondern auch für die Reichen, an die Bäcker zu bezahlen.
Den Theuerungspreisen gegenüber, welche den Armen die schwersten Entbehrungen auflegen und den Mittelstand allmählig aussaugen, ist es eine sehr ernste Frage: Wie soll der Staat in diese Mißverhältnisse eingreifen?
Wir haben gesehen, daß weder die so pomphaft proklamirte „Organisation der Arbeit“ der arbeitenden Klasse auf-, noch irgend ein Zwangspreis der Lebensmittel der allgemeinen Noth der Armen und Verarmenden auf die Dauer abgeholfen hat. Soll der Staat selbst Fabrikant, Producent und Kaufmann werden, um in Zeiten der Noth durch seine Konkurrenz bestimmend auf die Preise einwirken zu können? Oder soll das Volk entwöhnt werden von dem Gedanken, der bisher sein Trost war, daß der Staat sein Helfer in der Noth sei und sein müsse? Ich glaube, Keines von Beiden. In Zeiten wahrer Noth, d. h. dann, wenn nicht die Preise allein dem Aermeren das tägliche Brod ganz zu entziehen drohen, sondern wenn wirklicher Mangel voraussichtlich hereinbrechen muß, muß es auch eine Sorge des Staats sein, mit allem Aufwand seiner Mittel und seiner Macht, seiner Gesandten und Handelskonsuln, seiner Transportmittel und seiner Beamten die Zufuhr zu erleichtern, wenn nicht gar zu leiten, durch welche die Gemeinden der Noth im eigenen Kreise steuern und den gefährlichsten Theil der Noth, die Angst vor den Schrecknissen des Hungers, beseitigen können. So lange die Hülfsquellen der Einzelnen und der Korporationen zur Bekämpfung der Noth ausreichen, ist das Einschreiten des Staats nicht zu rechtfertigen. Wo es aber die Existenz eines großen Theils der Bewohner des Landes gilt, erwächst dem Staat eine höhere Pflicht, als die des Schutzes der von der Spekulation beherrschten Wege des Reichthums, in einem solchen Ausnahmefall wäre es ein schweres Unrecht, die Volksnahrung blindlings der Spekulation und den Zufälligkeiten der Konkurrenz allein zu überlassen.
Anders wird die Stellung des Staats gegenüber den im Allgemeinen gestiegenen Lebensmittelpreisen und dem Mißverhältniß des Vermögens, Erwerbs und Verdienstes eines bedeutenden Volkstheils zu denselben. Hier hilft nur Eines, und das ist: Freiheit! Freiheit von den Feudallasten hat den Bauernstand gehoben, Freiheit von den Zunftketten wird den Bürgerstand heben, und Freiheit für den Kornmarkt von den polizeilichen und finanziellen Verkehrshemmschuhen wird dem ganzen Volk zum Heile gereichen. Freiheit für die schaffenden Kräfte, ob des Geistes, ob der Hände, das hilft und weiter nichts! – Die jetzt so schwer empfundene Theuerung der Lebensmittel hört auf, eine solche zu sein, sobald die Einnahmen in das rechte Verhältniß zu den Getreidepreisen gesetzt sind. Der Werth des Geldes ist ein anderer geworden, und darnach müssen alle Erwerbs- und Lebensverhältnisse anders, d. h. jene gewinnbringender, diese unnütze Ausgaben ersparender werden, also: [65] Gewerbefreiheit, freie gewerbsgenossenschaftliche Vereine zu gemeinsamen, den Fabriken nacheifernden Unternehmungen mit kluger Kapitalvereinigung und Arbeitstheilung und gesellschaftliches Zusammentreten zur wohlfeileren Befriedigung der täglichen Bedürfnisse, also gemeinschaftliche Küchen und Waschhäuser, wie ja längst schon die Gemeindebacköfen den Sieg über die einzelnen Holzverwüster davon getragen haben, und dergleichen!
Was den Getreidehandel insbesondere betrifft, so haben sich neuerdings wieder viele Stimmen erhoben für die völlige Freigebung desselben. Seuffert in München behauptet in seiner „Statistik des Getreide- und Viktualienhandels im Königreich Bayern“ unter Anderem, daß niemals beschränkende Maßregeln ein Sinken der Preise zur Folge gehabt, weil keine derselben die natürliche Ordnung der Fruchtpreise zu unterbrechen vermocht habe. Auf dem guten Grunde der administrativen Statistik erhebt er sein Lehrgebäude über die Schwankungen in der Beischaffung der gewöhnlichen Lebensmittel der Länder. Der Preis des Speisegetreides, sagt er, hängt, wie der jedes andern Gutes, ab von dem Verhältniß zwischen dem Ausgebot und der Nachfrage. Die Größe des Ausgebots ist nicht allein von der Produktion, sondern auch von der Zufuhr von außen abhängig. Diese Zufuhr vermittelt der Handel. Er hat die Preise mit dem Ueberfluß und Mangel an Getreide in den verschiedenen Ländern auszugleichen. Was den Transport und die Aufbewahrung des Getreides leichter und wohlfeiler macht, das trägt zur Ausgleichung der Getreidepreise in verschiedenen Ländern und Zeiten bei und wirkt zugleich als die sicherste Garantie gegen Mangel an einem Orte in Folge schlechter Ernten. Die Verbesserung der Technik in der Aufbewahrung der Frucht und die Erleichterung des Transports setzt aber die völlige Freiheit des Getreidehandels voraus, und zwar ebensowohl in solchen Ländern, welche selbst bei mäßiger Ernte ihren Bedarf vollauf erzeugen und bei besseren Ernten oder auch regelmäßig einen Vorrath zur Ausfuhr bereit haben, als auch in solchen, welche ihren Bedarf selten oder nie bauen, also häufig oder stets der Einfuhr bedürfen. Länder, welche in dieser Weise oft oder immer vom Auslande abhängig sind, müssen die größtmögliche Zufuhr wünschen. Diese aber ist nicht denkbar, wenn in demselben Lande nicht die freieste Ausfuhr zugleich besteht. Beispiele dafür liefern Holland, die Schweiz und England. Umgekehrt ist in denjenigen Ländern, welche mehr als ihren Bedarf bauen, die Freiheit der Ausfuhr unerläßlich, denn jede Beschränkung derselben würde eine Beschränkung des Getreidebaues zur Folge haben: man würde alsbald minder fruchtbare Aecker nicht mehr mit Getreide bestellen, weil sich ihr Anbau nicht mehr lohnte. Nicht die Zurückhaltung der Produkte im Inland sichert die Ernährung der Konsumenten, sondern die möglichst starke Produktion. Diese aber erfordert sowohl im Inland als auch nach außen den freiesten Absatz, verschafft aber dagegen dem einheimischen Konsumenten nicht bloß größere Sicherheit in dem ausreichenden Bezug seiner Nahrungsmittel, sondern gewährt ihm dieselben um die Frachtkosten ins Ausland wohlfeiler, als dem auswärtigen Käufer. Theuerung ist die einfache und natürliche [66] Folge schwacher Ernten; Theuerungsjahre kann keine Regierung von ihrem Lande abwenden, weil keine im Stande ist, Mißwachs zu verhindern. Wo aber der Getreideverkehr frei ist, nichts der Ansammlung von Seite der Privaten im Wege steht, da wird der Getreidehändler schon im eigenen Interesse darauf sehen, daß fortwährend Vorräthe auf Privatböden aufbewahrt und übertragen werden auf ein etwaiges Jahr des Mangels.
Bayern gehört zu den wenigen Ländern Europa’s, welche ihren Bedarf selbst erzeugen. Aber auch hier proklamiren zwar alle die zahlreichen Verordnungen, welche über den Getreidehandel seit dem Jahre 1805 erlassen worden, als ihr allgemeinstes Princip den freien Getreidehandel, halten aber dasselbe weder strikte fest, noch führen sie es genau durch; vielmehr lassen sie sämmtlich die Ansicht durchblicken, daß man bei höheren Getreidepreisen nicht allein die Ausfuhr, sondern auch den Kornhandel im Innern des Landes beschränken, die Händler streng überwachen, Schrannenzwang einführen müsse u. dgl., dagegen beim Sinken der Preise diese Hemmnisse wieder beseitigen und größere Freiheit gestatten dürfe. Die Erfahrung hat aber gezeigt, wie bedenklich es ist, wenn eine Regierung den Getreidehandel, statt ihn mit fester Hand zu schützen, durch störende Eingriffe in seinen Gang verdächtigt und hindert, weil dadurch direkt oder indirekt durch Ausbleiben der Zufuhr die Gefahr des Mangels nur größer wird.
Münchens Getreidemarkt ist der bedeutendste in Bayern. Trozdem, daß seit dem zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts der Kartoffelbau in Oberbayern sich sehr ausgebreitet hat, ist gleichwohl die Getreidezufuhr zur münchener Schranne nicht geringer geworden. Die Getreidekonsumtion hat allerdings im Inland abgenommen, nicht aber der Getreidebau. Die Kartoffel, meist als Brachfrucht gebaut, entzieht dem Getreide wenig Boden, unterstützt die Viehmastung, macht es möglich, daß mehr Getreide in den Handel gehen kann, und hilft somit dazu, daß die Preise wieder mehr im Gleichgewicht erhalten werden. Aus den amtlichen Auszeichnungen geht hervor, daß der Verkauf von Getreide auf der Münchener Schranne nach dem Ausland erst in theueren Jahren nennenswerth wird. So wurden im Jahre 1846 bis 1847 von fremden Händlern für die Schweiz, Baden und Würtemberg im Ganzen 75,198 Scheffel eingekauft, während in jenem Jahre beiläufig 480,000 Scheffel zum Verkauf gekommen waren. Seitdem ist der Markt gewachsen. Als ich an einem Sonnabend des vorigen Herbstes (1856) die Schranne besuchte, betrug der Getreidevorrath 17,200 Scheffel. Schrannenberichte vom Febr. d. J. (1857) stellen Zahlen von 21,572, ja von 22,796 Scheffeln auf. Das Wachsthum der Zufuhr seit 50 bis 60 Jahren ist großartig. Im Jahr 1790 betrug dieselbe im Ganzen 158,654 Scheffel, im Jahre 1855 dagegen mehr als das Vierfache, nämlich 645,377 Scheffel. In München allein wurden in den Jahren 1851–1855 110,729 Scheffel Weizen und Roggen vermahlen, also mehr als ein Scheffel für jeden Kopf der Bevölkerung. [67] Der Malzverbrauch liefert in Bayern für den Kopf jährlich 126 Maß Bier, während im Erzherzogthum Oesterreich dem Kopf 60, in Preußen nur 20 bayerische Maß zukämen, wenn auf der Welt Alles richtig vertheilt würde.
Solch ein riesenhafter Verkehr mit dem Hauptprodukte des Inlands bedurfte eines würdigen Raumes, und dieser ist ihm durch die Erbauung der neuen Maximilians-Schrannenhalle in der Blumenstraße des alten Münchens geworden. Was der Leser in unserem Bilde vor sich hat, ist noch nicht die Hälfte des ganzen Baues. So kommt das Innere der Halle ihm vor Augen, wenn er sie vom Angerthor her betritt. Der in unserem Bilde sichtbare gußeiserne Schrannenflügel hat eine Länge von 562 Fuß bei einer Tiefe von 86 Fuß. Das Thor im Hintergrunde der Halle führt zum steinernen Mittelbau, der aus dem Hauptbau von 80 Fuß Länge und 105 Fuß Tiefe und zweien Flügelbauten von je 60 Fuß Länge und 95 Fuß Tiefe besteht. Hat man die ganze Länge dieses Mittelbaues (also 200 Fuß) durchschritten, so gelangt man zum zweiten gußeisernen Flügel von abermals 562 Fuß Länge und 86 Fuß Tiefe. Von den 72 Säulen beider Hallenflügel wiegt jede 28 Centner, jeder Tragbalken 40 Centner. Zum ganzen Bau sind ungefähr 3 Millionen Pfund Guß- und Schmiedeeisen, zum großen Theil aus den Meyer’schen Werken zu Neuhaus, verwendet worden. Die Baukosten betrugen, mit den nicht geringen Summen für Kanal- und Unterbauten, 900,000 Gulden. Den Plan zu dem Prachtwerke lieferten Wolfsberger und Muffat, die Fabrik Kramer-Klett in Nürnberg bereitete das eiserne Gerippe, deren Werkführer Werther ersann eine neue Hebemaschine zur Aufstellung der Eisenmassen und leitete sie, und die Kunst schmückte durch Hiltenspergers Pinsel die Giebelfelder des Mittelbaues mit den Freskobildern der Maria als Patrona Bavariä und des heil. Benno als Schutzpatrons von München.