Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im systematischen Aufbau von regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Diplomatenkennzeichen weisen den Fahrzeughalter als diplomatische Vertretung oder überstaatliche Organisation aus.

Geschichte und Allgemeines

Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend den Ländernamen alphabetisch geordnet. Schon damals wurden einige Nummern bewusst freigehalten, so die Nummern von 31 bis 33, 40 bis 43, 52 und 53. Immer noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), nicht mehr existieren oder im Laufe der Zeit neu gegründet wurden (Beispiel: Kroatien) und daher entweder eine der noch freien Nummern erhalten haben oder am Ende eingeordnet wurden.

Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.

Die Zahlen 10 bis 169 und 200 bis 299 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da in Deutschland der päpstliche Nuntius aufgrund des Schlussprotokolls zum Reichskonkordat von 1933 geborener Doyen des diplomatischen Korps ist. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. Die Zahlen 170 bis 199 und 300 bis 399 werden überstaatlichen Organisationen zugewiesen.

Aussehen und Zusammensetzung

Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null für diplomatisches Personal (zum Beispiel den Botschafter) oder der Stadtkennung des Zulassungsbezirks (üblicherweise B für Berlin oder BN für Bonn) bei sonstigem Botschaftspersonal (zum Beispiel technischen Angestellten). Für das Konsularische Korps wird das Kennzeichen des Zulassungsbezirks mit einer aus drei bis fünf Ziffern bestehenden Nummer ausgegeben, die immer mit einer Neun beginnt.

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen, sofern entsprechende Vorrechte für sie eingeräumt werden.

Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung des Fahrzeuges grundsätzlich auf den Halter des Fahrzeugs. Deutsche Ehemänner bzw. -frauen von ausländischen Botschaftern sind nicht berechtigt, mit dem Wagen zu fahren, da ihnen nicht alle diplomatischen Vorrechte und Befreiungen zustehen. Familienangehörige von Diplomaten erhalten für eigene Privatfahrzeuge zudem nur teilweise Diplomatenkennzeichen zugeteilt. Nachrangige Angehörige einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation erhalten keine Diplomatenkennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Die Ausgabe von Diplomatenkennzeichen an deutsche Staatsangehörige, z. B. den deutschen Leiter einer internationalen Organisation, ist selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verloren, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer. Dazu wird das bisherige Kennzeichen durch den Buchstaben A ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe B zum Einsatz. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch die Diplomatenkennzeichen das H für historische Fahrzeuge erhalten können. Der Buchstabe H wird daher bei den Alias-Kennzeichen ausgespart, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Variante 1

Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt vom Zulassungsstempel des Zulassungsbezirks, in dem die Vertretung oder Organisation ihren Sitz hat (in der Regel Berlin). Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennzahl, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters oder des Leiters der Organisation. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1–500, und die Niederlande, 1–299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, beispielsweise als Souvenir), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis oder Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.

0 17–1: Dienstfahrzeug des Botschafters der USA.
0 17–37A wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37.

An Personenkraftwagen muss das CD-Zusatzschild angebracht sein.

Variante 2

Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvor genannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben VB (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben. Ein CD-Zusatzschild darf an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.

B 17–323 ist ein Fahrzeug, das für einen Bediensteten der Botschaft der USA in Berlin zugelassen ist.

Die Varianten 1 und 2 werden von den Zulassungsstellen in Berlin und Bonn ausgegeben. Sie werden Fahrzeugen der dort ansässigen diplomatischen Missionen, aber auch internationalen Organisationen im gesamten Bundesgebiet zugeteilt (siehe unten, Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen).

Variante 3

Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- bis fünfstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt.

Solche Kennzeichen werden nur an Angehörige eines Berufskonsulats ausgegeben.

F–9XXX ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt am Main zugelassen ist.

In Deutschland akkreditierte Honorarkonsuln (oft deutsche Staatsangehörige) erhalten kein besonderes Kennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Sie sind aber – wie die Berufskonsuln – berechtigt, an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild anzubringen:

Liste der Codes der Staaten

Die Kennzeichen der Variante 2 werden sowohl in Berlin (B-...) als auch in Bonn (BN-..) ausgegeben. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Missionen von Äquatorialguinea, Dschibuti, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Mauritius und der Demokratischen Volksrepublik Korea; Kennzeichen für diese Staaten werden nur in Berlin ausgegeben.

Die Liste folgt einer alphabetischen Reihenfolge der deutschsprachigen Ländernamen zum Ausgabezeitpunkt, bei späteren Umbenennungen bleibt die Nummer gleich. Später hinzugekommene Staaten werden entweder auf freigewordene Plätze, die aber nicht exakt ihrer Position im Alphabet entsprechen, eingefügt (z. B. Kosovo, Namibia) oder am Ende der Liste (ab Nr. 154) angefügt.

CodeFlagge mit Staat
10 Heiliger Stuhl bzw.  Vatikanstadt
11 Ägypten
12 Angola
13 Albanien
14 Äthiopien
15 Afghanistan
16 Algerien
17 Vereinigte Staaten („Amerika“)
18 Argentinien
19 Australien
20 Bangladesch
21 Belgien
22 Brunei
23 Bulgarien
24 Myanmar (früher  Birma)
25 Bolivien
26 Brasilien
27 Burundi
28 Chile
29 Volksrepublik China
30 Costa Rica
31 Belarus
32 Bosnien und Herzegowina
33 Äquatorialguinea
34 Dänemark
35 Benin (früher  Dahomey)
36 Dominikanische Republik
37 Ecuador
38 Elfenbeinküste
39 El Salvador
40 Kosovo
41 Estland
42 Liechtenstein
43 Montenegro
44 Finnland
45 Frankreich
46 Gabun
47 Ghana
48 Griechenland
49 Vereinigtes Königreich („Großbritannien“)
50 Guatemala
51 Guinea
52 Lettland
53 Litauen
54 Haiti
55 Honduras
56 Indien
57 Indonesien
58 Irak
59 Iran
60 Irland
61 Island
62 Laos
63 Kap Verde
64 Israel
65 Italien
66 Jamaika
67 Japan
68 Jemen
69 Jordanien
70 Serbien (früher  Jugoslawien)
71 Kuwait
72 Kuba
73 Katar
74 Kamerun
75 Kanada
76 Kenia
77 Kolumbien
78 Republik Kongo
79 Südkorea („Korea“)
80 Libanon
81 Liberia
82 Libyen
83 Lesotho
84 Luxemburg
85 Madagaskar
86 Malawi
87 Malaysia
88 Mali
89 Marokko
90 Mauretanien
91 Mexiko
92 Malta
93 Monaco
94 Nepal
95 Neuseeland
96 Nicaragua
97 Niederlande
98 Niger
99 Nigeria
100 Norwegen
101 Mongolei
102 Mosambik
103 Oman
104 Burkina Faso (früher  Obervolta)
105 Österreich
106 Pakistan
107 Panama
108 Paraguay
109 Peru
110 Philippinen
111 Polen
112 Portugal
113 Papua-Neuguinea (derzeit keine Botschaft)
114 Namibia
115 Ruanda
116 Rumänien
117 Sambia
118 Saudi-Arabien
119 Schweden
120 Schweiz
121 Senegal
122 Sierra Leone
123 Singapur
124 Simbabwe
125 Somalia
126 Spanien
127 Sri Lanka
128 Sudan
129 Südafrika
130 Syrien
131 Tansania
132 Thailand
133 Togo
134 Tonga (derzeit keine Botschaft)
135 Tschechien
136 Tschad
137 Türkei
138 Tunesien
139 Uganda
140 Russland (früher „UdSSR“ → Sowjetunion)
141 Uruguay
142 Ungarn
143 Ukraine
144 Grenada (derzeit keine Botschaft)
145frei
146 Venezuela
147 Vietnam
148 Vereinigte Arabische Emirate
149frei
150frei
151 Demokratische Republik Kongo (früher  Zaire)
152 Zentralafrikanische Republik (derzeit keine Botschaft)
153 Zypern
154 Kroatien
155 Slowenien
156 Aserbaidschan
157 Slowakei
158 Kasachstan
159 Nordmazedonien
160 Usbekistan
161 Eritrea
162 Georgien
163 Tadschikistan
164 Bahrain
165 Kambodscha
166 Armenien
167 Kirgisistan
168 Moldau
169 Turkmenistan
200 Mauritius
201 Nordkorea
202 Dschibuti
203 Guinea-Bissau
204 Südsudan
205 Botswana
206 Malediven

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin

Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen

Organisation Sitz Mitglieder mit Diplomatenstatus Mitglieder der Organisationen
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)Berlin0-170-
Europäische Zentralbank (EZB)Frankfurt am Main0-171-
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)Köln0-172-BN-172-
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR)Berlin0-173-B- oder BN-173-
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR)Bonn0-174-BN-174-
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM)
[bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM), Bonn]
Berlin0-175-BN-175-
Büro der Liga der Arabischen StaatenBerlin0-176-B-176-
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), GeneralsekretariatBerlin0-177-BN-177-
Europäisches Operations-Zentrum für Weltraumforschung (ESOC)DarmstadtBN-178-
NATO EF 2000 and Tornado Development, Production & Logistics Management Agency (NETMA)
[bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München]
UnterhachingBN-179-
Europäische Südsternwarte (ESO)Garching bei München0-180-BN-180-
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL)Heidelberg0-181-BN-181-
Europäische Kommission − Vertretung in Deutschland −0-182-
Europäisches Patentamt (EPA)München0-183-BN-183-
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)BerlinBN-184-
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – Büro Berlin –Berlin0-185-B-185-
Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT)DarmstadtBN-186-
Europäisches Astronautenzentrum (EAC)KölnBN-187-
UNESCO-Institut für Lebenslanges LernenHamburg0-188-BN-188-
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)Potsdam0-189-BN-189-
Weltbank (IFC)Frankfurt am Main0-190-
Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit – Weltgesundheitsorganisation – Regionalbüro für EuropaBonn0-191-BN-191-
Umweltprogramm der Vereinten Nationen – Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS)Bonn0-192-BN-192-
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC)Bonn0-193-BN-193-
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV)Bonn0-194-BN-194-
Internationaler Seegerichtshof (ISGH)Hamburg0-195-BN-195-
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC)Bonn0-196-BN-196-
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD)Bonn0-197-BN-197-
UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-Centre)Bonn0-198-BN-198-
Universität der Vereinten Nationen − Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement −Bonn0-199-BN-199-
Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen (UNOOSA/UN-SPIDER)Bonn0-300-BN-300-
Sekretariat für die Studie „Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt“ (UNEP/TEEB)Bonn0-301-BN-301-
Internationale Organisation für Erneuerbare Energien − Innovations und Technologiezentrum (IRENA/IITC)Bonn0-302-BN-302-
Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt (GCDT)Bonn0-303-BN-303-
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – BIZ Innovation Eurosystem CentreBasel (Schweiz)0-317-BN-317-

Nicht registrierte Staaten

Folgende von Deutschland anerkannte Staaten und sonstige Völkerrechtssubjekte haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen keine Kennziffern zugeordnet worden.

Quellen

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Verkehrsblatt. Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 24, 62. Jg. 2008.

Einzelnachweise

  1. Liste der Diplomaten-Kennzeichen in Deutschland. In: berlin.de. 25. September 2020, abgerufen am 22. März 2023.
  2. Diplomatenkennzeichen-Liste. In: embassy-berlin.net. Abgerufen am 22. März 2023.
  3. Andre Borbe: Diplomatenkennzeichen: Wofür stehen die Zahlencodes auf dem Nummernschild? In: tz.de. 18. März 2023, abgerufen am 22. März 2023.
  4. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp und Antwort: Ermittlungen gegen Angehörige des Diplomatischen Dienstes in Berlin 2013. (PDF) Drucksache 17/13660. In: PARDOK - Parlamentsdokumentation. Abgeordnetenhaus von Berlin, Mai 2014, S. 1–4, abgerufen am 26. April 2020.
  5. Kennzeichen für Dienst- oder Privatfahrzeuge der Mitglieder der Organisationen mit hellrotem Diplomatenausweis bzw. Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D; Nummernreihe von 1 bis 99, bei PKW Zusatzschild CD
  6. Kennzeichen für Dienst- oder Privatfahrzeuge der Mitglieder der Organisationen mit dunkelrotem Sonderausweis oder Ausweis für die Internationale Organisation mit dem Kennbuchstaben IO; Nummernreihe jeweils von 1 bis 99; kein Zusatzschild
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