E-Zigarette

Die E-Zigarette, nicht zu verwechseln mit der E-Gitarre oder der E-Lok, ist ein neumodisches Gerät mit dem sich Raucher aromatisierten Disconebel durch die Lungenflügel pfeifen können. Da der Dampf als völlig unschädlich gilt (wie amerikanische Wissenschaftler in einer Studie mit Granufinken gezeigt haben), kann der Raucher nun unbesorgt die quälendenen 30 Minuten zwischen den Raucherpausen im Büro mit Dampfen überbrücken. Wie bei allen E-Geräten darf man allerdings das Ladekabel nicht zu Hause vergessen! Gerüchten zufolge hat die BASF in Ludwic**hafen schon spezielle Dockingstationen vor dem Raucherbereich aufstellen lassen, damit die E-Zigaretten wärend der Rauchpause laden können und die Mitarbeiter auch zwischen den Pausen entspannt dampfen können.

Technik

Die Trägerflüssigkeit, das sogenannte "Liquid", besteht unter anderem aus einem Zeugs, dessen Name schon zum Inhalieren animiert: 1,2-Propandiol. Damit muss man sich einfach die Lungenbläschen und Blutgefäße imprägnieren! Zum Strecken werden häufig Nitroglycerin, Polyester, Waschpulver und Wodka zugesetzt sowie die Wirk- und Aromastoffe. So ganz nebenbei wurde auch tatsächlich Nikotin in einigen Liquiden nachgewiesen.

Das Liquid wird vom Konsumenten in Form von Liquid-Fläschchen beim örtlichen Dealer, in der Dönerbude oder beim Chemie-Praktikanten im Internet gekauft und ist in Größen von 100ml bis 10 Liter Kanistern (für Arbeitnehmer ohne Raucherpause) erhältlich. Doch Vorsicht: ähnlich aussehende Fläschchen in der örtlichen Parfümerie oder in der Trinkhalle nebenan eignen sich in der Regel nicht zum Dampflok spielen!

Die Liquids sind wahlweise mit oder ohne Wirkstoff erhältlich. Hier hat der Raucher die Wahl zwischen ohne alles, Nikotin (zwischen 100 und 800 Milligramm pro Milliliter), Mariuhana, Uhu, Pattex und Pommes Rot&Weiß.

Geschmacksrichtungen

Die Liste von Geschmacksrichtungen ist unendlich lang, hier eine Übersicht der beliebtesten Einstiegsaromen:

Geräte

Die als "Hardware" bezeichneten Geräte bestehen aus einem Akkuträger, welcher bei Anwesenheit von Redakteuren der BILD und NUR dann automatisch und ohne Vorwarnung explodiert, sowie der darauf geschraubten Verdampfereinheit. Das Liquid befindet sich in einem Vorratstank und kann in diesen relativ schnell und unkompliziert eingefüllt werden, allerdings auch relativ schnell und unkompliziert wieder ausfließen, wenn das Gerät auf dem Kopf steht oder in der Jackentasche steckt. Bei älteren Modellen mit Wechseltank, welcher duch ein winziges Loch aus der Nachfüllflasche mit zumeist viel zu breiter Dosierspitze gefüllt werden muss, konnte die Wirkung des Nikotinentzuges zumeist vollkommen neu erfahren werden. Der Dampf selbst wird durch den Verdamper, den sogenannten "Atomizer" erzeugt. Dabei handelt es sich um einen ganz ordinären Heizdraht, dem einfach ein cooler Name gegeben wurde.

Die Geräte der allerersten Generation waren äußerlich einer Zigerette nachgebildet und am vorderen Ende war eine rote LED-Leuchte angebracht. Eine Akkuladung reichte üblicherweise nur eine Zigarettenlänge, wodurch die Illusion des Rauchens nahezu perfekt wurde. Puristen bestreiten zwar die Perfektion dieser Illusion, aber ähnliche Puristen bestreiten auch, dass die Benutzung einer Sexpuppe nicht vom realen Erlebnis zu unterscheiden ist.

Die Bedienung ist kinderleicht, sofern das Liquid-Depot voll ist und der Akku 18h geladen wurde und man gerade nüchtern ist und keine Kumpels in der Nähe sind. Der schmachtende Raucher führt das Gerät mit der Saugöffnung an den Mund, drückt den Buzzer und saugt was das Zeug hält, bis das kühle Nass im Mund brennt und sich das bisschen Dampf, was der mit 0,5 Volt aus einer Zitronenbatterie gespeiste Miniverdampfer eben hergibt, in den dürstenden Lungenflügeln verteilt. Anschließend kann der E-Raucher das Gerät absetzen und den Dampf aushusten. "Was für ein unbeschreibliches Glücksgefühl, doch doch, die Anschaffung hat sich echt gelohnt und was ich jetzt an Zigarettengeld spare!" Diese Prozedur wird im Büro üblicherweise solange wiederholt bis endlich Raucherpause oder der Akku leer ist.

Mr Smoke Alot beim testen des neuen Dampfhammer 12 inch

Neben der oben erwähnten 0815 Version eines typischen Schmalspurdampfkolbens, gibt es aber auch sogenannte "Luxus"versionen, die im Gegensatz zur echten Kippe gut in der Hand liegen. Diese werden liebevoll in Polen handgedengelt und über die bundesdeutschen Teerautobahnen illegal eingeführt. Echte Liebhaber bezeichnen die Geräte als Buttplugs und können sie bei Bedarf sogar entsprechend zweckentfremden. Innerhalb der SM-Szene wird dazu gelegentlich der Tank entfernt, so dass der Verdampferkopf frei liegt. Andere Geräte vibrieren und können mittels USB-Anschluß vordefinierte Rauchzeichen abgeben, in der neusten Version "Dampfhammer 12 inch" (ein Modell der Spitzenklasse) sogar mit rosa gefärbtem Dampf (hauptsächlicher Absatzort: Köln).

Dank des technischen Fortschrittes kann der Mann von Welt jetzt jederzeit demonstrieren, wer den längsten hat.

Soziale und wirtschaftliche Aspekte & Gesundheit

Die Akkulaufzeit für die E-Zigaretten wurde von der internationalen Tabakindustrie in kollegialer Zusammenarbeit mit der WHO und dem Bundesfinanzministerium dahingehend optimiert, dass der E-Dampfer keinesfalls auf die Idee käme in den Raucherpausen auf seine geliebte, echte Zigarette zu verzichten. Wenn man so richtig derbe Schmacht hat ist der Akku auf jeden Fall gerade leer. Damit ist sichergestellt, dass die Teerproduktion für die Bundesautobahnen auch künftig gesichert ("Wie soll man denn sonst pünktlich zur Raucherpause ins Büro kommen?" - Ulla Schmidtke, Bundesautobahnministerin), das Gesundheitswesen ausgelastet und die Rentenkassen gefüllt bleiben ("Wer früher stirbt ist länger Tod" - Norbert Blume, Rentenminister).

Ferner wurde das Handling im Umgang mit der Nachbetankung vom Bundesgesundheitsministerium so kompliziert gestaltet, dass der E-Dampfer bereits nach der ersten halben Stunde (also 6 Bier) in der Kneipe feinmotorisch auf keinen Fall in der Lage ist, sein leeres Gerät wieder aufzufüllen. Doch das dient dem Schutz! Denn: eine E-Zigarette vor den besoffenen und kettenrauchenden Fußballkumpels auszupacken würde nämlich zur sofortigen sozialen Ausgrenzung und damit in unmittelbarer Folge zu schwerwiegenden Depressionen führen (außer vielleicht in Köln). Die Fürsorgepflicht der Bundesregierung gebietet es also den E-Dampfer hier vor sich selbst zu schützen! Außerdem würde es unterm Strich zu einer übermäßigen Belastung des Gesundheitssystems führen, denn Psychotherapien sind langwierig und äußerst kostspielig, wie eine Studie von amerikanischen Wissenschaftlern zeigte. Hier zeigt sich anschaulich das herkömmliche Zigaretten in geselliger Runde gesünder sind!

Und lieber Leser, seien Sie doch mal ehrlich: wenn die Dralle Blonde in der Ruhrpott-Disse ankommt und Sie fragt: "Ey, hasse ma Feuer?", ja was will man dann als E-Dampfer sagen? "Nää, aba willse ma an meinen Dampfhammer saugen tun? Hab getz grad ma Tzatziki-Geschmack!".

Dem konspirativen Charakter der E- Zigarette entsprechend, verwenden die "Dampfer", wie sich die Benutzer nennen, einen komplizierten Code, um Uneingeweihte fernzuhalten. Selbst technisch erfahrene Zuhörer halten die ausgetauschten Informationen überwiegend für Leistungsdaten der Geräte. Tatsächlich verabreden die Dampfer regelmäßig auf diese Weise staatsgefährdende Aktionen wie das gemeinsame Vernebeln von Regierungsgebäuden oder das Auslösen öffentlicher Unruhen durch unzufriedene Gesichter.

Gesetzliche Regelungen

Das Dampfen ist seit der Landung des Mondes auf der Erde überall erlaubt, nur nicht in vollen Zügen bei der Deutschen Bahn dort gilt auf allen Strecken das Dampfverbot. Der Gesetzgeber hat zunächst versucht das Problem auf altbewährte Art zu lösen: durch vollständiges Ignorieren.

Nachdem erkannt wurde, dass die vermuteten erheblich geringeren Gesundheitsgefahren der E-Zigaretten tatsächlich zutreffen, mussten natürlich Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Als schließlich sogar Unternehmer in Deutschland und Europa drauf und dran waren qualitativ hochwertige Produkte auf den Markt zu bringen und eventuell sogar Arbeitsplätze zu schaffen, machte sich blanke Panik breit. Zu bedrohlich erschien die Aussicht auf weniger Arbeitslosigkeit. Jetzt musste das Propagandaministerium in einer Blitzaktion die Gefährlichkeit und Verwerflichkeit des Produktes darstellen. Selbsternannte Inquisitoren lenkten die Staatsmacht auf die Volksschädlinge, welche es wagten, den unabänderlichen Kreislauf von Tabakkonsum und Krebserkrankung zu durchbrechen und damit einigen Funktionären von WHO und Deutschem Krebsforschungszentrum die Lebensgrundlage zu entziehen. Gleichzeitig wurde das Problem auf europäischer Ebene angegangen, sodass die EU mit unvergleichlicher Effektivität den gesamten Markt für E-Zigaretten kaputtregulieren konnte. Der deutsche Gesetzdiktator kann jetzt die Schuld nach Brüssel schieben und die EU kann auf nationale Zuständigkeiten verweisen.

Dementsprechend erfolgte dann nach einer gemeinsamen Drogenerfahrung des zuständigen Ausschusses die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben. Der Auschuss vermochte tatsächlich die größten logischen Widersprüche der EU-Richtlinie durch eigene Widersprüche zu ergänzen. Da die EU so besonders stolz darauf ist, die gesetzliche Normierung der Nachfüllflaschen mit dem Durchführungsbeschluss DEC 2016/586/EWG von der französischen Industrienorm AFNOR XP D90-300-2 abgeschrieben zu haben, musste dies natürlich im Gesetzestext lobend erwähnt und durch eine weitere sinnlose Vorschrift geehrt werden. Schließlich besteht in Deutschland eine Abschreibetradition, welche durch den Uradel gepflegt wird.

Da die E-Zigaretten nicht mit so coolen Sammelbildern versehen werden wie richtige Zigaretten, haben sich die Eurokraten eine andere Gemeinheit ausgedacht. Alle Produkte müssen mit einem Beipackzettel versehen werden, dessen Inhalt gesetzlich festgelegt wurde:

Gebrauchsinformationen

  • Bedenken Sie immer, dass alle Dampfer krank und pervers sind und es eigentlich verdienen, in Lager gesperrt zu werden. Üben Sie sich also in Dankbarkeit und Demut, weil Sie trotzdem noch frei herumlaufen können.
  • Bedenken Sie auch die WHO und das DkfZ mit einer gehörigen Portion Dankbarkeit und Demut, weil deren allwissende, unfehlbare Geister so besorgt um Ihre Gesundheit sind. Tun Sie alles, um den Angehörigen dieser Organisationen ausreichende finanzielle Mittel zukommen zu lassen, die sie für volksaufklärende Pressemitteilungen und Forschungsprojekte verwenden können, deren Resultate von Anfang an klar definiert sind. Bedenken Sie auch, dass Funktionäre durch die anstrengenden Reisen und abendliche Orgien in anonymen Hotelzimmern besonders viel Erholung benötigen. Falls Ihnen dies zu feudal erscheint, können Sie sich mit dem Gedanken beruhigen, dass Hotelpersonal, Prostituierte und Angestellte auf Golfplätzen eher dem Niedriglohnbereich zuzuordnen sind. Mit diesen Menschen können Sie sich bestimmt sozialisieren.
  • Normalerweise, kann jeder Depp ein Liquid in eine E-Zigarette einfüllen, die Behälter haben nur eine begrenzte Zahl von Öffnungen und die Nachfüllflasche wurde auch idiotensicher gebaut. Zum Essen und Trinken brauchen wir doch auch keine Gebrauchsanleitung, obwohl der menschliche Körper mehr Öffnungen hat als eine E-Zigarette. Der Gesetzdiktator meint jedoch, dass alle Dampfer besonders dämlich zu sein haben und will das natürlich auch ordentlich heraushängen lassen. Wir als Hersteller des Liquids können auch gar nicht wissen, welche E-Zigarette Sie verwenden. Dementsprechend können wir auch gar nicht wissen, ob dieses spezielle Modell von unten, von oben oder von der Seite befüllt wird. Halten Sie sich also schön brav an die bunten Bildchen auf der Gebrauchsanweisung.
  • Nachfüllbehälter bei Temperaturen unter 1580,7 °C aufbewahren. Diesen Wert haben wir uns ausgedacht, um den gesamten Gestaltungsspielraum zu nutzen, den der Gesetzdiktator dem Hersteller bei der Abfassung dieses lächerlichen Wisches lässt.
  • Obwohl das Produkt nicht an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden darf und obwohl jeder vernünftige Mensch seinen Kindern keine nikotinhaltigen Produkte geben würde, muss hier nochmals darauf hingewiesen werden. Auch der Konsum des Produktes durch Kinder und Jugendliche ist verboten. Kinder und Jugendliche können dies natürlich nicht wissen, da sie ja das Produkt und dessen Umverpackung nicht kaufen dürfen und deshalb diesen Beipackzettel nicht lesen können.
  • Das Produkt wird nicht für Nichtraucher empfohlen. Nichtraucher sind Personen, die nicht rauchen. Dampfer sind ebenfalls Personen, die nicht rauchen.
  • Offensichtlich und für jedermann leicht nachvollziehbar verursacht eine E-Zigarette erheblich weniger gesundheitliche Risiken als eine herkömmliche Tabakzigarette. Das passt einigen Menschen einfach nicht in den Kram, deshalb müssen sie sich ein paar Schauermärchen von explodierenden Geräten, Dioxin, Formaldehyd und Feinstaub ausdenken, um die Menschen abzuschrecken. E-Zigaretten verursachen außerdem Glatzenbildung, Haare auf den Händen, Schwachsinn und Rückenmarksschwund. Diese Auswirkungen zeigen sich übrigens auch bei Onanie und unkeuscher Lebensweise.
  • Verkleckern Sie keinesfalls das Liquid auf die Finger, sonst fallen Sie sofort tot um und verwandeln sich in einen Zombie (eventuell einen schwachsinnigen Zombie mit Glatze, behaarten Händen und geschwundenem Rückenmark). Hier handelt es sich um ein absolut hochgefährliches Produkt und keinesfalls um etwas so harmloses wie Holzschutzfarbe oder Chorbleichlauge.
  • Zuwiderhandlungen werden von der E-Zigaretten-GESTAPO streng verfolgt.

LekkaLiqiuidLandLoungeLarry GmbH (in Liquidation),
Am Dampfer 12,
24351 Damp

Fazit

Es handelt sich bei der E-Zigarette ohne jeden Zweifel um ein hochgiftiges Produkt, weil ja ein geringer Anteil des giftigen Nikotins enthalten ist. Ein Gemisch aus verschiedenen Stoffen besitzt grundsätzlich ganz genau die gleichen Eigenschaften wie der Stoff, der den kleinsten Anteil dieses Gemisches ausmacht, allerdings nur, wenn es um Produkte geht, welche der WHO nicht gefallen. Es könnte eingewendet werden, dass die Giftigkeit des Gemisches eigentlich vom Anteil des Nikotins abhängen muss. Die WHO sorgt aber einfach dafür, dass Nikotin so überwältigend giftig wird, dass es passt. Dieses Prinzip hat sich ja gut bewährt im Umgang mit Migranten, Zigeunern, Juden, Nähgarn, Schwulen, Rothaarigen, Autonomen und anderen Minderheiten. Wenn es erst soweit kommt, dass die Gesetzdiktatur beweisen müsste, dass eine E-Zigarette oder das dazugehörige Liquid wirklich gefährlich sind, dann könnte ja auch jemand verlangen, dass die Behörden bei Negern und Juden erst noch beweisen müssten, dass diese wirklich kriminell sind. Das kann der Bürger doch nicht von einer Behörde verlangen, das geht doch nun wirklich nicht!

Der Bürger soll vor allem drei Dinge lernen:

  1. Zigarettenrauch führt zu Krebs, E-Zigaretten erzeugen keinen Rauch, setzen demnach auch keine krebserzeugenden Stoffe frei.
  2. E-Zigaretten müssen unglaublich streng reguliert werden, strenger als Alkohol, strenger als künstliche Gelenke.
  3. Das alles dient nur dazu, um den Bürger vor E-Zigaretten zu schützen.

Die Logik dieser Beweiskette spricht für sich. 15 Jahre DSDS im Fernsehen zahlen sich endlich aus.

Siehe auch

Ich bin über 18.
Ich werd mal 18.
Es ist mir scheißegal.
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