Anagrafe Italiani Residenti all’Estero (AIRE) war das amtliche Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger. Seit 2017 wird es zusammen mit den kommunalen Registern der in Italien ansässigen Personen (Anagrafe della Popolazione Residente, APR) in das zentrale, vom Innenministerium geführte elektronische Melderegister Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente (ANPR) überführt.
Das AIRE-Register wurde 1990 eingeführt. Für die Führung des Verzeichnisses waren ausschließlich die Gemeinden verantwortlich, die ihre entsprechenden Daten an ein zentrales Melderegister beim Innenministerium weiterleiteten. Die rechtliche Grundlage bildete das Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988 sowie die Durchführungsverordnung D.P.R. Nr. 323 vom 6. September 1989. Rechtsgrundlage für den Nachfolger ANPR ist das gesetzesvertretende Dekret 82/2005 (Art. 62), das vom Gesetzesdekret 179/2012 (Art. 2) modifiziert wurde.
Im AIRE (und heute in dessen Nachfolgeregister für Auslandsitaliener innerhalb des ANPR) sind die Personalien von italienischen Staatsbürgern eingetragen, die ihren Wohnsitz für mindestens ein Jahr von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen oder dauerhaft im Ausland leben. Hierzu zählen auch im Ausland geborene italienische Staatsbürger. Die im AIRE eingetragenen Auslandsitaliener verfügen über alle in der Verfassung und den Gesetzen festgelegten Rechte, insbesondere die Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft sowie das aktive Wahlrecht. Diesbezüglich berechtigt die Eintragung im AIRE bei Parlamentswahlen oder Referenden zur Briefwahl. Das Verzeichnis AIRE bildet unter anderem die Datengrundlage für die Aufteilung unter den vier Auslandwahlkreisen der 18 im Ausland zu vergebenden Parlamentssitze.
Die Datenmigration vom AIRE zum ANPR ändert nichts am Status und an den Rechten der Auslandsitaliener.
Statistische Angaben
Per 31. Dezember 2007 waren insgesamt 3.649.377 italienische Staatsbürger im AIRE eingetragen. Davon sind rund 2,072 Millionen in Europa, 1,018 Millionen in Südamerika, rund 360.000 in Nord- und Mittelamerika sowie knapp 200.000 in Afrika, Asien und Ozeanien ansässig. Die größten Gemeinden italienischer Staatsbürger befinden sich in Deutschland (582.111), Argentinien (527.570), Schweiz (500.565), Frankreich (348.722), Belgien (235.673), Brasilien (229.746), Vereinigte Staaten (200.534), Vereinigtes Königreich (170.927), Kanada (131.775) und Australien (120.239).
Die Regionen mit den meisten Einträgen im AIRE sind Sizilien (600.065), Kampanien (381.694), Apulien (308.150), Kalabrien (302.452), Latium (271.693), Lombardei (255.990), Venetien (246.528), Piemont (155.563) und Abruzzen (148.486).
Weblinks
- Italienisches Innenministerium: Informationen, Dokumentationen und Statistiken zu AIRE (ital.)
- Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988 “Anagrafe e censimento degli italiani all'estero” (ital.)
- Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 “Norme per l' esercizio del diritto di voto dei cittadini italiani residenti all' estero” (Memento vom 21. Februar 2005 im Internet Archive) (ital.)
Einzelnachweise
- ↑ Italienisches Innenministerium zum ANPR
- ↑ ANPR-Portal des Innenministeriums
- 1 2 Numero iscritti suddivisi per ripartizioni estere. servizidemografici.interno.it, abgerufen am 27. Mai 2015 (italienisch).