Das zweite Kabinett Doumergue war eine Regierung der Dritten Französischen Republik. Es wurde am 9. Februar 1934 von Premierminister (Président du Conseil) Gaston Doumergue gebildet und löste das Kabinett Daladier II ab. Es blieb bis zum 8. November 1934 im Amt und wurde vom Kabinett Flandin abgelöst.

Dem Kabinett gehörten Vertreter der Union National (Allparteienregierung) an: Alliance démocratique, Radicaux indépendants, Parti républicain, radical et radical-socialiste, Fédération républicaine und Parti socialiste de France-Union Jean Jaurès.

Kabinett

Diese Minister bildeten das Kabinett:

Historische Einordnung

Mit Gaston Doumergue wurde ein allseits geachteter Politiker zum Premierminister ernannt, der wieder Ruhe in das nach der Stavisky-Affäre und den Unruhen vom 6. Februar 1934 angeschlagene System bringen sollte. Doumergue strebte an, die Regierung breit aufzustellen, was ihm mit der Berufung von unterschiedlichen Persönlichkeiten wie Édouard Herriot, André Tardieu, Pierre Laval, Louis Barthou (der allerdings im Oktober ermordet wurde) und vor allem Philippe Pétain auch gelang.

Doumergue versuchte erfolglos, die Verfassung der Dritten Französischen Republik zu verändern. (Projet de réforme de l’État de Gaston Doumergue).

Es gelang dem Kabinett zwar, die Staatsfinanzen weitgehend zu sanieren. Der Versuch, das provisorische Zwölftel (douzième provisoire) anzuwenden, schweiterte jedoch und führte zum Rücktritt der Minister der Parti républicain, radical et radical-socialiste unter Herriot.

Anmerkungen

  1. Das Staatsreformprojekt von Gaston Doumergue war ein gescheiterter Versuch, die Verfassungsgesetze von 1875 im Laufe des Jahres 1934 zu überarbeiten. Die vom Ratspräsidenten und ehemaligen Staatspräsidenten Gaston Doumergue vorangetriebene und im September und Oktober 1934 veröffentlichte Reform kam aufgrund des Sturzes der Regierung am 8. November 1934 nicht über das Stadium eines Entwurfs hinaus. Siehe hierzu auch die Artikel fr:Projet de réforme de l'État de Gaston Doumergue und fr:Lois constitutionnelles de 1875 in der französischsprachigen Wikipédia.
  2. Das provisorische Zwölftel war ein finanzpolitisches Gesetz, das es der Regierung erlaubte, Einnahmen zu erheben und Ausgaben zu tätigen, die einem Zwölftel des im Haushaltsgesetz des Vorjahres vorgesehenen Haushalts entsprechen. Dieses Verfahren wurde vom Parlament verabschiedet, wenn das Haushaltsgesetz für das kommende Haushaltsjahr nicht rechtzeitig verabschiedet wurde. Siehe hierzu weiterführend den Artikel fr:Douzième provisoire in der französischsprachigen Wikipédia.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Gaston Doumergue. In: Assemblée nationale. Abgerufen am 16. Juli 2023 (französisch).
  2. Marcel Morabito: Histoire constitutionnelle de la France (1789-1958). 8. Auflage. Montchrestien, coll. « Domat / Droit public », Paris 2004, ISBN 2-7076-1389-4, S. 346.
  3. Alfred Colling: La Prodigieuse histoire de la Bourse. S.E.F., Paris 1949, S. 382 (bnf.fr).
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