Das erste Kabinett Herriot war eine Regierung der Dritten Französischen Republik. Es wurde am 14. Juni 1924 von Premierminister (Président du Conseil) Édouard Herriot gebildet und löste das Kabinett François-Marsal ab. Es blieb bis zum 10. April 1925 im Amt und wurde vom Kabinett Painlevé II abgelöst.

Dem Kabinett gehörten Minister des Cartel des gauches an: Parti républicain, radical et radical-socialiste, Parti républicain-socialiste und Radicaux indépendants.

Kabinett

Dem Kabinett gehörten folgende Minister an:

Historische Einordnung

Am 13. Juni 1924 wurde mit Gaston Doumergue ein neuer Staatspräsident gewählt, der mit Herriot den Vertreter des Cartel des gauches als Ratsvorsitzenden berief.

Die Londoner Konferenz und der daraus folgende Dawes-Plan regelte die deutschen Reparationszahlungen neu. Im Oktober 1924 erkannte Frankreich die Sowjetunion diplomatisch an. Frankreich und das Vereinigte Königreich initiierten 1924 mit dem Genfer Protokoll im Völkerbund ein Verfahren zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten, das allerdings in der Folge von britischen Regierung nicht ratifiziert wurde.

Innenpolitisch steht das Kabinett Herriot für die Einführung des Nationalen Wirtschaftsrats (Conseil économique, social et environnemental) und der Ausweitung des Gesetzes über den Achtstundentag (loi des huit heures).

Einzelnachweise

  1. Ministre des Pensions
  2. Commissaire général à la Guerre (Éducation physique)
  3. 1 2 Edouard Herriot. In: Assemblée nationale. Abgerufen am 7. Juli 2023 (französisch).
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