Wegelagerei
- 1 Großlager des Bundes für Wege und Dinge, welche weg müssen. Der Unterhalt der Bundeswegelagerei beläuft sich auf mehrere 195 Milliarden Euro und kann nur durch moderne Formen der W. aufgebracht werden.
- 2 Verfahren zur Erzielung von Mehrwert aus nicht schweißtreibender Tätigkeit.
Historisch
Wegelagerei (nicht zu verwechseln mit der Weglegerei) war bei allen Kulturvölkern, Stechmücken und Elefanten ein sehr beliebter Zeitvertreib. Für die Wegelagerei braucht man sehr lustige Kleidung und einen albernen Hut. Man versteckt sich am Rand eines Weges (in einem Busch, einem Tier oder einem Graben). Sobald jemand des Weges kommt springt man hervor, schreit Dinge wie "Tschingdarassabumm" und greift das Opfer an. Ziel ist es hierbei, ihm ein vorzügliches Getränk anzubieten und seinen Nippel zu zerdrehen (Ziehen Drehen Fletschen). Hervorragendes Opfer ist natürlich eine dicke Frau, völlig ungeeignet sind dagegen Wale, da diese immer ein Klappmesser dabei haben und damit ihre riesigen Nippel verteidigen. In der Oper ist es üblich, dass er die Prinzessin am Ende zum Frosch macht.
Neuzeit
Zeitgenössische Formen der Wegelagerei werden durch halbstaatliche Organisationen betrieben, deren Dienstleistungen und Angebote auf dem freien Markt keinerlei Akzeptanz finden würden. Führend in der BRD sind hier GEZ, die Gilde der Schornsteinfeger der TÜV, GEMA und Polizei. Inzwischen werden auch an Autobahnen wieder vermehrt traditionelle Formen der Maut beobachtet.
Eine echte Renaissance erfährt die Wegelagerei derzeit im Internet, wo Abmahnanwälte kleinste Verstöße von Gewerbetreibenden zu größtmöglicher Beutelschneiderei nutzen können.